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   VGH Bayern, 09.01.2017 - 11 CS 16.2585   

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VGH Bayern, 09.01.2017 - 11 CS 16.2585 (https://dejure.org/2017,8863)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.01.2017 - 11 CS 16.2585 (https://dejure.org/2017,8863)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Januar 2017 - 11 CS 16.2585 (https://dejure.org/2017,8863)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.2014 - 10 S 2438/13

    Erstreckung einer Fahrtenbuchauflage auf alle Fahrzeuge eines Halters bei nur

    Auszug aus VGH Bayern, 09.01.2017 - 11 CS 16.2585
    Angesichts dieser Nutzungsgepflogenheiten der Antragstellerin ist offensichtlich und daher auch nicht weiter zu begründen, dass nicht nur zu befürchten, sondern zu erwarten ist, dass auch bei künftigen Verkehrsverstößen mit ihren Fahrzeugen die Täter nicht zu ermitteln sein werden (vgl. VGH BW, B.v. 14.1.2014 - 10 S 2438/13 - NJW 2014, 1608).

    Anders als etwa bei der Benutzung eines privaten Kraftfahrzeugs durch verschiedene Familienmitglieder liegt dies im kaufmännischen Eigeninteresse, schon um Vorkehrungen gegen missbräuchliche Verwendungen der Fahrzeuge für Privatfahrten zu treffen oder in Schadensfällen Ersatzansprüche belegen zu können (vgl. auch VGH BW, B.v. 14.1.2014 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 14.05.2013 - 11 CS 13.606

    Fahrtenbuchauflage für mehrere Firmenfahrzeuge; Verletzung der kaufmännischen

    Auszug aus VGH Bayern, 09.01.2017 - 11 CS 16.2585
    Hinzu kommt, dass sich nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. B.v. 14.5.2013 - 11 CS 13.606 - juris) aus der Buchführungspflicht nach dem Handelsgesetzbuch über die Geschäftsvorfälle "in ihrer Entstehung und Abwicklung" zwar keine unmittelbare Pflicht ergibt, Fahrtenbücher oder Einsatzpläne vorzuhalten.
  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Auszug aus VGH Bayern, 09.01.2017 - 11 CS 16.2585
    Ein Fall intendierten Ermessens kann jedoch insoweit angenommen werden, als die Führung eines Fahrtenbuchs den ihr zugedachten Zweck nur dann erfüllen kann, wenn sie für eine gewisse Dauer angeordnet wird, wobei sechs Monate im "unteren Bereich einer effektiven Kontrolle" liegen (vgl. BVerwG, U.v. 17.5.1995 - 11 C 12.94 - BVerwGE 98, 227).
  • OVG Niedersachsen, 07.06.2010 - 12 ME 44/10

    Verwertbarkeit einer Abstandsmessung im Zusammenhang mit der Anordnung des

    Auszug aus VGH Bayern, 09.01.2017 - 11 CS 16.2585
    Es kann daher offen bleiben, ob sich für eine Messung, die mangels Rechtsgrundlage rechtswidrig ist und möglicherweise gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG verstößt, auch im Sicherheitsrecht ein Verwertungsverbot ergeben kann (vgl. hierzu verneinend NdsOVG, B.v. 7.6.2010 - 12 ME 44/10 - DVBl 2010, 916).
  • OLG Oldenburg, 27.11.2009 - Ss Bs 186/09

    Videodauerüberwachung an Autobahnen

    Auszug aus VGH Bayern, 09.01.2017 - 11 CS 16.2585
    Soweit die Beschwerdebegründung darauf verweist, dass nach einer Entscheidung des OLG Oldenburg (B.v. 27.11.2009 - Ss Bs 186/09 - DAR 2010, 32) die Abstandsmessung mit der Messmethode VKS 3.0 verfassungswidrig sei, gehen die Ausführungen am vorliegenden Sachverhalt vorbei.
  • VGH Bayern, 20.07.2009 - 11 CS 09.1258

    Fahrtenbuchauflage; nachträgliche Verlängerung und Erweiterung der Auflage

    Auszug aus VGH Bayern, 09.01.2017 - 11 CS 16.2585
    Wie bereits das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat (BA S. 13), ist bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Erweiterung der Fahrtenbuchauflage auf den gesamten Fuhrpark grundsätzlich eine Prognose darüber anzustellen, ob über das Fahrzeug hinaus, mit dem die der Fahrtenbuchauflage zu Grunde liegende Verkehrszuwiderhandlung begangen wurde, Verkehrsverstöße mit anderen Fahrzeugen des Halters ebenfalls nicht aufgeklärt werden können (vgl. BayVGH, B.v. 20.7.2009 - 11 CS 09.1258 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 18.05.2010 - 11 CS 10.357

    Fahrtenbuchauflage für die Dauer eines Jahres; - Verhältnismäßigkeit; Begründung

    Auszug aus VGH Bayern, 09.01.2017 - 11 CS 16.2585
    Verlangt die Behörde vom Halter eines Fahrzeugs die Führung eines Fahrtenbuchs nur für diese Zeitspanne, hat sie damit zum Ausdruck gebracht, dass sie sich insoweit mit der geringsten möglichen Beschwer begnügt (vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2010 - 11 CS 10.357 - NJW 2011, 326).
  • VGH Bayern, 06.03.2008 - 11 CS 07.3451

    Begründung einer Beschwerde gegen eine Entscheidung nach § 80 Abs. 5 VwGO;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.01.2017 - 11 CS 16.2585
    Hierzu wird auf die zutreffenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts im angefochtenen Beschluss (BA S. 7 f.), die im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats stehen (vgl. z.B. B.v. 6.3.2008 - 11 CS 07.3451 - juris Rn. 17 f.), verwiesen (§ 122 Abs. 2 Satz 3 VwGO).
  • VG Gera, 12.07.2017 - 3 E 451/17
    Angesichts der wiederholten Verkehrsverstöße mit diversen anderen Fahrzeugen der Antragstellerin in der Vergangenheit sowie ihrer mangelnden Mitwirkung bei deren Aufklärung war die insoweit anzustellende Prognose naheliegend und an diese auch keine besonders hohen Anforderungen zu stellen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 9. Januar 2017 - 11 CS 16.2585 - zit. nach Juris).

    Denn damit wird unwesentlich mehr verlangt, als ohnehin sachgerechtem kaufmännischen Verhalten entspricht (vgl. BayVGH, Beschl. v. 9. Januar 2017 - 11 CS 16.2585 - zit. nach Juris).

    Bei einer Beschränkung auf nur ein Fahrzeug bestünde zudem die Gefahr, dass die Anordnung der Fahrtenbuchauflage durch ein Ausweichen auf andere Fahrzeuge umgangen wird (vgl. VGH Bad-Württ, Beschl. v. 14. Januar 2014 - 10 S 2438/13 - BayVGH, Beschl. v. 9. Januar 2017 - 11 CS 16.2585 - jeweils zit. nach Juris).

    Hätte sie dies getan, hätte die Antragsgegnerin Anlass gehabt, zu prüfen, ob die Fahrtenbuchauflage insoweit aufrechtzuerhalten ist (vgl. BayVGH, Beschl. v. 9. Januar 2017 - 11 CS 16.2585 - zit. nach Juris).

    Dabei liegen sechs Monate im unteren Bereich einer effektiven Kontrolle (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. Mai 1995 - 11 C 12.94 - BayVGH, Beschl. v. 9. Januar 2017 - 11 CS 16.2585 - jeweils zit. nach Juris).

  • VGH Bayern, 23.02.2021 - 11 CS 20.3145

    Erstreckung einer Fahrtenbuchauflage auf den Fuhrpark einer GmbH

    Nach der Rechtsprechung ist für die Rechtmäßigkeit einer Erstreckung der Fahrtenbuchauflage auf mehrere auf den Fahrzeughalter zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge maßgeblich, ob nicht aufklärbare Verkehrsverstöße nicht nur mit dem Tatfahrzeug, sondern auch mit anderen Fahrzeugen des Halters zu erwarten sind (vgl. BayVGH, B.v. 9.1.2017 - 11 CS 16.2585 - juris Rn. 18; B.v. 20.7.2009 - 11 CS 09.1258 - juris Rn. 19).

    Die Fahrtenbuchauflage verlangt der Antragstellerin somit nur unwesentlich mehr ab (vgl. BayVGH, B.v. 23.1.2017 - 11 ZB 16.2311 - juris Rn. 13; B.v. 9.1.2017 - 11 CS 16.2585 - juris Rn. 18; B.v. 16.4.2015 - 11 ZB 15.171 - juris Rn. 12 jeweils m.w.N.).

  • OVG Saarland, 07.02.2018 - 1 A 342/17

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuches

    Insofern verlange eine Fahrtenbuchauflage unwesentlich mehr, als ohnehin sachgerechtem kaufmännischem Verhalten entspreche.(Bayerischer VGH, Beschluss vom 9.1.2017 - 11 CS 16.2585 -, juris) Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ist es in einem Geschäftsbetrieb, bei dem ein Firmenfahrzeug mehreren Betriebsangehörigen zur Verfügung steht, Sache der Leitung dieses Betriebes, die notwendigen organisatorischen Vorkehrungen dafür zu treffen, dass festgestellt werden kann, welche Person zu einem bestimmten Zeitpunkt ein bestimmtes Fahrzeug benutzt hat.(VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.1.2014 - 10 S 2438/13 -, juris).
  • OVG Sachsen, 28.06.2023 - 6 B 64/23

    Fahrtenbuchauflage; Firma; Fuhrpark; Verhältnismäßigkeit; Streitwert

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass bei mehreren unaufgeklärt gebliebenen Verkehrsverstößen mit verschiedenen auf einen Halter zugelassenen Firmenfahrzeugen die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bezogen auf den gesamten Fahrzeugpark gerechtfertigt sein kann (BVerwG, Beschl. v. 27. Juli 1970 - 7 B 19.70 -, Buchholz 442.15 § 7 StVO Nr. 6; SächsOVG, Urt. v. 26. August 2010 - 3 A 176/10 -, juris Rn. 19; BayVGH, Beschl. v. 9. Januar 2017 - 11 CS 16.2585 -, juris Rn. 16 ff.; OVG NRW, Urt. v. 10.9.1997 - 25 A 4812/96 -, NJW 1998, 2305).
  • VG Lüneburg, 03.12.2018 - 1 A 257/17

    Datensatzauszug; ein Punkt; Ermessen; Geschwindigkeitsüberschreitung;

    Bei Fahrtenbuchanordnungen für die Dauer von sechs Monaten wird daher in der Rechtsprechung ein intendiertes Ermessen angenommen, welches nicht oder jedenfalls nicht im Einzelnen begründet werden muss (Nds. OVG, Urt. v. 10.2.2011 - 12 LB 318/08 -, juris Rn. 24 m.w.N; vgl. auch Bay. VGH, Beschl. v. 9.1.2017 - 11 CS 16.2585 -, juris Rn. 15).
  • VG Würzburg, 18.11.2020 - W 6 S 20.1614

    Fahrtenbuchauflage, Ersatzfahrzeug, Fahrtenbuchanordnung, Führung eines

    Damit ergibt sich bei einer zwölfmonatigen Fahrtenbuchauflage für 10 Fahrzeuge ein Streitwert in Höhe von 48.000,00 EUR (12 x 400, 00 EUR x 10; eine "Rabbatierung" findet erst ab dem 11. Fahrzeug statt, vgl. BayVGH, B.v. 26.10.2001 - 11 ZS 01.2008 - juris; B.v. 9.1.2017 - 11 CS 16.2585 - juris; VG Regensburg, B.v. 21.10.2016 - RO 5 S 16.1399 - juris), der für das Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz zu halbieren ist, somit 24.000,00 EUR.
  • VG Lüneburg, 17.08.2023 - 1 A 188/22

    Anhörung; Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage; Zugang

    Bei Fahrtenbuchanordnungen für die Dauer von - wie hier - 6 Monaten wird in der Rechtsprechung ein intendiertes Ermessen angenommen, welches nicht oder jedenfalls nicht im Einzelnen begründet werden muss ( Nds. OVG, Urt. v. 10.2.2011 - 12 LB 318/08 -, juris Rn. 24 m.w.N; vgl. auch Bay. VGH, Beschl. v. 9.1.2017 - 11 CS 16.2585 -, juris Rn. 15).
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