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   VGH Bayern, 13.06.2016 - 11 CS 16.557   

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https://dejure.org/2016,16241
VGH Bayern, 13.06.2016 - 11 CS 16.557 (https://dejure.org/2016,16241)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.06.2016 - 11 CS 16.557 (https://dejure.org/2016,16241)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. Juni 2016 - 11 CS 16.557 (https://dejure.org/2016,16241)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Wohnsitzverstoß bei Bewertung von Informationen aus dem Ausstellungsmitgliedstaat in einer Gesamtschau

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung des Wohnsitzes des Antragstellers einer Fahrerlaubnis im Ausstellungsmitgliedstaat

  • rewis.io

    Wohnsitz des Antragstellers einer Fahrerlaubnis im Ausstellungsmitgliedstaat

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahrerlaubnisbehörde; Aberkennung; Strafbefehl; Sperrvermerk; Führerschein; Sperrfrist; Wohnsitz; Polen

  • rechtsportal.de

    FeV § 28 Abs. 1
    Berücksichtigung des Wohnsitzes des Antragstellers einer Fahrerlaubnis im Ausstellungsmitgliedstaat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Annahme des Wohnsitzes eines Inhabers einer polnischen Fahrerlaubnis in Polen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 22.10.2014 - 3 B 21.14

    Gültigkeit einer in Polen erworbenen Fahrerlaubnis in Deutschland

    Auszug aus VGH Bayern, 13.06.2016 - 11 CS 16.557
    In der Rechtsprechung ist geklärt (vgl. BVerwG, U. v. 30.5.2013 - 3 C 18.12 - BVerwGE 146, 377 Rn. 30; B. v. 22.10.2014 - 3 B 21.14 - DAR 2015, 30 Rn. 3), dass es dem Fahrerlaubnisinhaber obliegt, beharrt er trotz der das Gegenteil ausweisenden Informationen aus dem Ausstellungsmitgliedstaat und der inländischen Umstände darauf, das Wohnsitzerfordernis eingehalten zu haben, substantiierte und verifizierbare Angaben zu Beginn und Ende seines Aufenthalts im Ausstellungsmitgliedstaat im Zusammenhang mit der Fahrerlaubniserteilung sowie zu den persönlichen und beruflichen Bindungen zu machen, die im maßgeblichen Zeitraum zu dem im Führerschein angegebenen Wohnort bestanden.
  • BVerwG, 30.05.2013 - 3 C 18.12

    Fahrerlaubnis; ausländische EU-Fahrerlaubnis; Erwerb der Fahrerlaubnis im

    Auszug aus VGH Bayern, 13.06.2016 - 11 CS 16.557
    In der Rechtsprechung ist geklärt (vgl. BVerwG, U. v. 30.5.2013 - 3 C 18.12 - BVerwGE 146, 377 Rn. 30; B. v. 22.10.2014 - 3 B 21.14 - DAR 2015, 30 Rn. 3), dass es dem Fahrerlaubnisinhaber obliegt, beharrt er trotz der das Gegenteil ausweisenden Informationen aus dem Ausstellungsmitgliedstaat und der inländischen Umstände darauf, das Wohnsitzerfordernis eingehalten zu haben, substantiierte und verifizierbare Angaben zu Beginn und Ende seines Aufenthalts im Ausstellungsmitgliedstaat im Zusammenhang mit der Fahrerlaubniserteilung sowie zu den persönlichen und beruflichen Bindungen zu machen, die im maßgeblichen Zeitraum zu dem im Führerschein angegebenen Wohnort bestanden.
  • VG Würzburg, 10.03.2017 - W 6 E 17.228

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Sperrvermerk auf ausländischem Führerschein

    Es ist dabei Sache der Gerichte, die Informationen aus dem Ausstellungsmitgliedsstaat zu prüfen und zu bewerten (BayVGH, B.v. 13.6.2016 - 11 CS 16.557 - juris; vgl. auch B.v. 20.5.2015 - 11 CS 15.685 - juris).
  • VG Würzburg, 18.08.2017 - W 6 S 17.771

    Aberkennung einer polnischen Fahrerlaubnis - Wohnsitzerfordernis

    Es ist dabei Sache der Gerichte, die Informationen aus dem Ausstellungsmitgliedstaat zu prüfen und zu bewerten (BayVGH, B.v. 13.6.2016 - 11 CS 16.557 - juris; vgl. auch B.v. 20.5.2015 - 11 CS 15.685 - juris).
  • VGH Bayern, 08.02.2017 - 11 ZB 16.2004

    Voraussetzung einer Berufungszulassung - Auslegung der "unbestreitbaren

    Zur Begründung wird auf die zutreffenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts im angefochtenen Gerichtsbescheid (vgl. § 122 Abs. 2 Satz 3 VwGO) und den Beschluss des Senats im vorausgehenden einstweiligen Rechtsschutzverfahren (v. 13.6.2016 - 11 CS 16.557) verwiesen.
  • VG Würzburg, 07.12.2016 - W 6 S 16.1189

    Geltung einer in Polen erworbenen Fahrerlaubnis

    Es ist dabei Sache der Gerichte, die Informationen aus dem Ausstellungsmitgliedsstaat zu prüfen und zu bewerten (BayVGH, B.v. 13.6.2016 - 11 CS 16.557 - juris; vgl. auch B.v. 20.5.2015 - 11 CS 15.685 - juris).
  • VG Bayreuth, 23.08.2016 - B 1 K 15.1014

    Anerkennung einer polnischen Fahrerlaubnis - Wohnsitznachweis

    Die Beschwerde hiergegen wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 13. Juni 2016 (Az. 11 CS 16.557) zurückgewiesen.
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