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   VGH Bayern, 23.08.2018 - 11 CS 17.2235   

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https://dejure.org/2018,26685
VGH Bayern, 23.08.2018 - 11 CS 17.2235 (https://dejure.org/2018,26685)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.08.2018 - 11 CS 17.2235 (https://dejure.org/2018,26685)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. August 2018 - 11 CS 17.2235 (https://dejure.org/2018,26685)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5, § 92 Abs. 3, § 93 Abs. 3 S. 2, § 154 Abs. 1 u. 2, § 158 Abs. 2, § 161 Abs. 2; StVZO § 31a; GKG § 47, § 52 Abs. 1, 2, § 53 Abs. 2 Nr. 2, § 66 Abs. 3 S. 3, § 68 Abs. 1 S. 5
    Anordnung einer Fahrtenbuchauflage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zur Entscheidung über die Kosten bei Einstellung eines Verfahrens des einstweiligen Rechtschutzes nach übereinstimmender Erledigungserklärung; Rechtmäßigkeit der für sofort vollziehbar erklärten Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuches nach vorherigem ...

  • rewis.io

    Anordnung einer Fahrtenbuchauflage

  • ra.de
  • bussgeldsiegen.de

    Fahrtenbuchauflage - wenn man den Fahrzeugführer nicht benennen kann

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVZO § 31a Abs. 1
    Teilweise Hauptsacheerledigung; Fahrtenbuchauflage; Fahrerermittlung; schlechte Fotoqualität; Zeugnisverweigerungsrecht; überschaubarer Personenkreis

  • rechtsportal.de

    Grundsätze zur Entscheidung über die Kosten bei Einstellung eines Verfahrens des einstweiligen Rechtschutzes nach übereinstimmender Erledigungserklärung; Rechtmäßigkeit der für sofort vollziehbar erklärten Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuches nach vorherigem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2018 - 8 B 233/18

    Absehen von der Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuches bei Angabe des

    Auszug aus VGH Bayern, 23.08.2018 - 11 CS 17.2235
    Die Anordnung gemäß § 31a StVZO ist auf eine innerhalb der Verjährungsfrist nicht mögliche Fahrerermittlung nach der Verkehrszuwiderhandlung vom 19. Oktober 2016 hin erfolgt und war gemessen an der aktuellen obergerichtlichen Rechtsprechung insbesondere verhältnismäßig und ermessensgerecht (vgl. insbesondere BVerwG, U.v. 28.5.2015 - 3 C 13.14 - BVerwGE 152, 180 = juris Rn. 20 ff.; OVG NW, B.v. 26.3.2018 - 8 B 233/18 - juris Rn. 8 ff.; Dauer in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl. 2017, § 31a StVZO Rn. 41 zum Zeugnisverweigerungsrecht m.w.N. aus der Rspr).

    Soweit nunmehr noch ins Feld geführt wird, dass die schlechte Qualität des Fotos nicht der Antragstellerin anzulasten und diese bisher nicht negativ in Erscheinung getreten sei, gehen auch diese Einwände fehl (vgl. OVG NW, B.v. 26.3.2018 a.a.O. Rn. 8; SächsOVG, B.v. 22.5.2017 - 3 A 468/16 - juris Rn. 8).

  • BVerwG, 24.06.2008 - 3 C 5.07

    Erfordernis der Prüfung der Erfolgsaussichten der Revision bei einer

    Auszug aus VGH Bayern, 23.08.2018 - 11 CS 17.2235
    In der Regel entspricht es billigem Ermessen, gemäß dem Grundsatz des § 154 Abs. 1 VwGO dem Beteiligten die Verfahrenskosten aufzuerlegen, der ohne die Erledigung in dem Rechtsstreit voraussichtlich unterlegen wäre (BVerwG, B.v. 24.6.2008 - 3 C 5.07 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 23.06.1989 - 7 B 90.89

    Fahrtenbuchauflage - Vernachlässigung von Aufsichtspflichten des Halters

    Auszug aus VGH Bayern, 23.08.2018 - 11 CS 17.2235
    Ein Fahrzeughalter, der die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs dadurch gefährdet, dass er unter Vernachlässigung seiner Aufsichtsmöglichkeiten nicht dartun kann oder will, wer im Zusammenhang mit einer Verkehrszuwiderhandlung zu einem bestimmten Zeitpunkt sein Fahrzeug gefahren hat, darf durch das Führen eines Fahrtenbuches zu einer nachprüfbaren Überwachung der Fahrzeugbenutzung angehalten werden (BVerwG, B.v. 23.6.1989 - 7 B 90.89 - NJW 1989, 2704 = juris Rn. 8; BayVGH, U.v. 18.2.2016 - 11 BV 15.1164 - juris Rn. 17).
  • OVG Saarland, 17.11.2009 - 1 B 466/09
    Auszug aus VGH Bayern, 23.08.2018 - 11 CS 17.2235
    Die Ermittlungen nach dem verantwortlichen Fahrzeugführer sind vorliegend daran gescheitert, dass die Antragstellerin sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen hat und nicht daran, dass sie selbst nicht in der Lage gewesen wäre, anhand des Fotos den aus einem überschaubaren Personenkreis stammenden Fahrzeugführer zu identifizieren und zu benennen (vgl. OVG Saarlouis, B.v. 17.11.2009 - 1 B 466/09 - juris Rn. 21); zumal sie als Fahrzeughalterin die Obliegenheit trifft, Namen und Anschrift des Fahrers, dem sie ihr Fahrzeug überlässt, vor Überlassung zu erfragen und ggf. zu notieren (vgl. Siegmund in Freymann/Wellner, jurisPK Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, § 31a StVZO Rn. 37 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 16.11.2010 - 20 BV 10.2130

    Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung; Grundsatz der

    Auszug aus VGH Bayern, 23.08.2018 - 11 CS 17.2235
    Dabei befreit der in § 161 Abs. 2 VwGO zum Ausdruck kommende Grundsatz der Prozesswirtschaftlichkeit das Gericht jedoch davon, anhand eingehender Erwägungen abschließend über den Streitstoff zu entscheiden (BVerwG, a.a.O.), Beweise zu erheben oder schwierige Rechtsfragen zu klären (Kopp/Schenke, a.a.O. Rn. 15; Schmidt in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 161 Rn. 15 m.w.N.; vgl. BayVGH, B.v. 16.11.2010 - 20 BV 10.2130 - juris Rn. u. B.v. 11.11.2016 - 15 B 16.1239 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 28.05.2015 - 3 C 13.14

    Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage; Fahrtenbuchanordnung; Anordnung, dass ein

    Auszug aus VGH Bayern, 23.08.2018 - 11 CS 17.2235
    Die Anordnung gemäß § 31a StVZO ist auf eine innerhalb der Verjährungsfrist nicht mögliche Fahrerermittlung nach der Verkehrszuwiderhandlung vom 19. Oktober 2016 hin erfolgt und war gemessen an der aktuellen obergerichtlichen Rechtsprechung insbesondere verhältnismäßig und ermessensgerecht (vgl. insbesondere BVerwG, U.v. 28.5.2015 - 3 C 13.14 - BVerwGE 152, 180 = juris Rn. 20 ff.; OVG NW, B.v. 26.3.2018 - 8 B 233/18 - juris Rn. 8 ff.; Dauer in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl. 2017, § 31a StVZO Rn. 41 zum Zeugnisverweigerungsrecht m.w.N. aus der Rspr).
  • VGH Bayern, 18.02.2016 - 11 BV 15.1164

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuchs

    Auszug aus VGH Bayern, 23.08.2018 - 11 CS 17.2235
    Ein Fahrzeughalter, der die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs dadurch gefährdet, dass er unter Vernachlässigung seiner Aufsichtsmöglichkeiten nicht dartun kann oder will, wer im Zusammenhang mit einer Verkehrszuwiderhandlung zu einem bestimmten Zeitpunkt sein Fahrzeug gefahren hat, darf durch das Führen eines Fahrtenbuches zu einer nachprüfbaren Überwachung der Fahrzeugbenutzung angehalten werden (BVerwG, B.v. 23.6.1989 - 7 B 90.89 - NJW 1989, 2704 = juris Rn. 8; BayVGH, U.v. 18.2.2016 - 11 BV 15.1164 - juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 11.11.2016 - 15 B 16.1239

    Kostenentscheidung nach Hauptsachenerledigung - Beurteilung von

    Auszug aus VGH Bayern, 23.08.2018 - 11 CS 17.2235
    Dabei befreit der in § 161 Abs. 2 VwGO zum Ausdruck kommende Grundsatz der Prozesswirtschaftlichkeit das Gericht jedoch davon, anhand eingehender Erwägungen abschließend über den Streitstoff zu entscheiden (BVerwG, a.a.O.), Beweise zu erheben oder schwierige Rechtsfragen zu klären (Kopp/Schenke, a.a.O. Rn. 15; Schmidt in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 161 Rn. 15 m.w.N.; vgl. BayVGH, B.v. 16.11.2010 - 20 BV 10.2130 - juris Rn. u. B.v. 11.11.2016 - 15 B 16.1239 - juris Rn. 2).
  • OVG Sachsen, 22.05.2017 - 3 A 468/16

    Fahrtenbuchauflage; mangelnde Mitwirkung

    Auszug aus VGH Bayern, 23.08.2018 - 11 CS 17.2235
    Soweit nunmehr noch ins Feld geführt wird, dass die schlechte Qualität des Fotos nicht der Antragstellerin anzulasten und diese bisher nicht negativ in Erscheinung getreten sei, gehen auch diese Einwände fehl (vgl. OVG NW, B.v. 26.3.2018 a.a.O. Rn. 8; SächsOVG, B.v. 22.5.2017 - 3 A 468/16 - juris Rn. 8).
  • VG Augsburg, 31.08.2017 - Au 5 K 17.909

    Rechtmäßigkeit einer Gewerbeuntersagung bei Steuerschulden

    Auszug aus VGH Bayern, 23.08.2018 - 11 CS 17.2235
    Gegen den Bescheid hat die Antragstellerin Klage erhoben, über die das Verwaltungsgericht Regensburg (RO 5 K 17.909) noch nicht entschieden hat, und gleichzeitig Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gestellt.
  • VG Lüneburg, 03.12.2018 - 1 A 246/17

    Ermittlungsmaßnahmen; Mitwirkung; Zeugenfragebogen; Zugang

    Sie richtet sich an den Fahrzeughalter, weil dieser die Verfügungsbefugnis und die Möglichkeit der Kontrolle über sein Fahrzeug besitzt (Bay. VGH, Beschl. v. 23.8.2018 - 11 CS 17.2235 -, juris Rn. 9 m.w.N.).

    Ein Fahrzeughalter, der die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs dadurch gefährdet, dass er nicht dartun will oder unter Vernachlässigung seiner Aufsichtsmöglichkeiten nicht dartun kann, wer im Zusammenhang mit einer Verkehrszuwiderhandlung zu einem bestimmten Zeitpunkt sein Fahrzeug gefahren hat, darf durch das Führen eines Fahrtenbuches zu einer nachprüfbaren Überwachung der Fahrzeugbenutzung angehalten werden (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 23.8.2018 - 11 CS 17.2235 -, juris Rn. 9 m.w.N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2020 - 3 M 16/20

    Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches mit Anordnung der sofortigen

    Die Anordnung richtet sich an ihn, weil er die Verfügungsbefugnis und die Möglichkeit der Kontrolle über sein Fahrzeug besitzt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 23. August 2018 - 11 CS 17.2235 - juris Rn. 9; siehe auch BVerwG, Beschluss vom 23. Juni 1989 - 7 B 90.89 - juris Rn. 8).
  • VG Lüneburg, 03.12.2018 - 1 A 257/17

    Datensatzauszug; ein Punkt; Ermessen; Geschwindigkeitsüberschreitung;

    Sie richtet sich an den Fahrzeughalter, weil dieser die Verfügungsbefugnis und die Möglichkeit der Kontrolle über sein Fahrzeug besitzt (Bay. VGH, Beschl. v. 23.8.2018 - 11 CS 17.2235 -, juris Rn. 9 m.w.N.).

    Ein Fahrzeughalter, der die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs dadurch gefährdet, dass er unter Vernachlässigung seiner Aufsichtsmöglichkeiten nicht dartun kann oder will, wer im Zusammenhang mit einer Verkehrszuwiderhandlung zu einem bestimmten Zeitpunkt sein Fahrzeug gefahren hat, darf durch das Führen eines Fahrtenbuches zu einer nachprüfbaren Überwachung der Fahrzeugbenutzung angehalten werden (Bay. VGH, Beschl. v. 23.8.2018 - 11 CS 17.2235 -, juris Rn. 9 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 19.02.2021 - 9 CS 21.48

    Erfolglose Beschwerde gegen einstweiligen Rechtsschutz - auch keine

    Dieser Betrag ist im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach Nr. 1.5 Satz 1 des Streitwertkatalogs (nochmal) zu halbieren (vgl. BayVGH, B.v. 23.8.2018 - 11 CS 17.2235 - juris Rn. 12; B.v. 16.9.2010 - 1 CS 10.1803 - juris Rn. 27).
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