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   VGH Bayern, 04.07.2019 - 11 CS 19.1041   

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VGH Bayern, 04.07.2019 - 11 CS 19.1041 (https://dejure.org/2019,21298)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.07.2019 - 11 CS 19.1041 (https://dejure.org/2019,21298)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Juli 2019 - 11 CS 19.1041 (https://dejure.org/2019,21298)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5; FeV § 11 Abs. 2, Abs. 8, § 13 S. 1 Nr. 1,Anlage 4 zur FeV Nr. 7.5.1 Nr. 8.3; UnterbrG Art. 10 Abs. 2
    Nichtbeibringung eines Gutachtens zur Klärung einer Alkoholabhängigkeit und des Bestehens einer fahreignungsrelevanten Depression

  • Wolters Kluwer

    Nichtbeibringung eines Gutachtens zur Klärung der; Alkoholabhängigkeit und des Bestehens einer fahreignungsrelevanten Depression; Gutachten...

  • rewis.io

    Nichtbeibringung eines Gutachtens zur Klärung einer Alkoholabhängigkeit und des Bestehens einer fahreignungsrelevanten Depression

  • ra.de
  • bussgeldsiegen.de

    Führerscheinentzug wegen Alkoholkonsums

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtbeibringung eines Gutachtens zur Klärung der; Alkoholabhängigkeit und des Bestehens einer fahreignungsrelevanten Depression; Gutachten; Depression; Alkoholabhängigkei; Fahreignung; BAK

  • rechtsportal.de

    FeV § 11 Abs. 2 ; FeV § 11 Abs. 8
    Rechtmäßige sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung einer Fahrerlaubnis; Nichtbeibringung eines Gutachtens zur Klärung einer Alkoholabhängigkeit; Nichtbeibringung eines Gutachtens zur Klärung des Bestehens einer fahreignungsrelevanten Depression

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nichtbeibringung eines Gutachtens zur Klärung einer Alkoholabhängigkeit und des ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2014 - 16 B 1195/14

    Fehlende Kraftfahreignung aufgrund des Konsums harter Drogen

    Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2019 - 11 CS 19.1041
    Das Verwaltungsgericht ist der ständigen Rechtsprechung des Senats gefolgt, wonach bei Kraftfahrern, denen die erforderliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs fehlt, das Erlassinteresse regelmäßig mit dem Vollzugsinteresse identisch ist (vgl. BayVGH, B.v. 14.9.2016 - 11 CS 16.1467 - juris Rn. 13 m.w.N.; ebenso SächsOVG, B.v. 10.12.2014 - 3 B 148/14 - juris Rn. 6; OVG NW, B.v. 14.11.2014 - 16 B 1195/14 - juris Rn. 3; VGH BW, B.v. 20.9.2011 - 10 S 625/11 - juris Rn. 4; Hoppe in Eyermann, VwGO, § 80 Rn. 46), was eine Wiederholung der für die Begründung des Verwaltungsakts maßgebenden Erwägungen oder eine Bezugnahme hierauf erlaubt (vgl. BayVGH, B.v. 27.2.2019 - 10 CS 19.180 - juris Rn. 10 f. m.w.N.; Hoppe a.a.O. Rn. 55).

    Weiter würde auch eine - hier allerdings nicht gegebene - lange Verfahrensdauer die Dringlichkeit einer Entziehung der Fahrerlaubnis nicht entfallen lassen (vgl. OVG NW, B.v. 14.11.2014, a.a.O. Rn. 4).

  • VGH Bayern, 10.03.2008 - 11 CS 07.3453

    Standardisierte Begründung einer Sofortvollzugsanordnung; unzutreffende Angabe

    Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2019 - 11 CS 19.1041
    Abgesehen davon, dass es auf die inhaltliche Richtigkeit oder Tragfähigkeit der Begründung nicht ankommt, da es sich bei dem Begründungszwang des § 80 Abs. 3 VwGO um eine formelle und keine materielle Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die Vollzugsanordnung handelt (Hoppe, a.a.O. Rn. 54 f.; Bostedt in Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 4. Aufl. 2016, § 80 Rn. 81), begegnet die behördliche Annahme, dass einem nicht fahrgeeigneten Kraftfahrer im Hinblick auf die damit für die Allgemeinheit verbundenen erheblichen Gefahren die Fahrerlaubnis ungeachtet des Gewichts seines persönlichen Interesses an der Teilnahme am individuellen Straßenverkehr (vgl. OVG NW, B.v. 22.1.2001 - 19 B 1757/00 u.a. - juris Rn. 17) nicht bis zum Eintritt der Bestandskraft des Entziehungsbescheids belassen werden kann, keinen Bedenken (stRspr des Senats, vgl. BayVGH, B.v. 20.2.2017 - 11 CS 16.2605 - juris Rn. 20; B.v. 22.10.2015 - 11 CS 15.1963 - juris Rn. 14; B.v. 10.3.2008 - 11 CS 07.3453 - juris Rn. 16).

    Schließlich ist auch nicht zu beanstanden, wenn in einem derartigen Fall, soweit er keine Besonderheiten aufweist, der ihn aus vielen gleich gelagerten Fällen heraushebt, Textbausteine oder Standardbegründungen verwendet werden (vgl. Bostedt, a.a.O. § 80 Rn. 80; Ramsauer in Kopp/Ramsauer, VwVfG, 19. Aufl. 2018, § 39 Rn. 18; BayVGH, B.v. 10.3.2008 a.a.O. Rn. 16 f.).

  • VGH Bayern, 14.09.2016 - 11 CS 16.1467

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Erstmalige Fahrt unter Cannabiseinfluss

    Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2019 - 11 CS 19.1041
    Das Verwaltungsgericht ist der ständigen Rechtsprechung des Senats gefolgt, wonach bei Kraftfahrern, denen die erforderliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs fehlt, das Erlassinteresse regelmäßig mit dem Vollzugsinteresse identisch ist (vgl. BayVGH, B.v. 14.9.2016 - 11 CS 16.1467 - juris Rn. 13 m.w.N.; ebenso SächsOVG, B.v. 10.12.2014 - 3 B 148/14 - juris Rn. 6; OVG NW, B.v. 14.11.2014 - 16 B 1195/14 - juris Rn. 3; VGH BW, B.v. 20.9.2011 - 10 S 625/11 - juris Rn. 4; Hoppe in Eyermann, VwGO, § 80 Rn. 46), was eine Wiederholung der für die Begründung des Verwaltungsakts maßgebenden Erwägungen oder eine Bezugnahme hierauf erlaubt (vgl. BayVGH, B.v. 27.2.2019 - 10 CS 19.180 - juris Rn. 10 f. m.w.N.; Hoppe a.a.O. Rn. 55).
  • OVG Sachsen, 10.12.2014 - 3 B 148/14

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Aufgriff beim Führen eines Kfz bei Nachweis von

    Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2019 - 11 CS 19.1041
    Das Verwaltungsgericht ist der ständigen Rechtsprechung des Senats gefolgt, wonach bei Kraftfahrern, denen die erforderliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs fehlt, das Erlassinteresse regelmäßig mit dem Vollzugsinteresse identisch ist (vgl. BayVGH, B.v. 14.9.2016 - 11 CS 16.1467 - juris Rn. 13 m.w.N.; ebenso SächsOVG, B.v. 10.12.2014 - 3 B 148/14 - juris Rn. 6; OVG NW, B.v. 14.11.2014 - 16 B 1195/14 - juris Rn. 3; VGH BW, B.v. 20.9.2011 - 10 S 625/11 - juris Rn. 4; Hoppe in Eyermann, VwGO, § 80 Rn. 46), was eine Wiederholung der für die Begründung des Verwaltungsakts maßgebenden Erwägungen oder eine Bezugnahme hierauf erlaubt (vgl. BayVGH, B.v. 27.2.2019 - 10 CS 19.180 - juris Rn. 10 f. m.w.N.; Hoppe a.a.O. Rn. 55).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2017 - 10 S 2263/16

    Auf Alkoholkonsum bezogene Auflage zur Fahrerlaubnis trotz beendeten

    Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2019 - 11 CS 19.1041
    Der Gutachter zweifelte, "ob eine uneingeschränkte Eignung zum sicheren Führen von Kraftfahrzeugen zukünftig angenommen werden" könne, bejahte aber vor dem Hintergrund der von der Antragstellerin behaupteten Trinkpause und dem Fehlen von Hinweisen auf eine Teilnahme am Straßenverkehr in alkoholisiertem Zustand sowie einer irreversiblen oder überdauernden Leistungsbeeinträchtigung eine bedingte Fahreignung, wobei er gewisse, nach Nr. 8 der Anlage 4 zur FeV allerdings nicht vorgesehene und damit vom Antragsgegner auch nicht verfügbare (vgl. VGH BW, U.v. 11.12.2017 - 10 S 2263/16 - ZfSch 2018, 116 = juris Rn. 32 ff.) Auflagen empfahl.
  • VGH Bayern, 11.06.2018 - 11 CS 17.2466

    Fahrerlaubnisentziehung wegen Alkoholabhängigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2019 - 11 CS 19.1041
    Denn nach Nr. 8.3 der Anlage 4 zu der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr vom 13. Dezember 2010 (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV, BGBl I S. 1980), zum Zeitpunkt des Bescheiderlasses zuletzt geändert durch Verordnung vom 3. Mai 2018 (BGBl I S. 566), schließt Alkoholabhängigkeit die Fahreignung unabhängig von Auffälligkeiten im Straßenverkehr aus, weil bei alkoholabhängigen Personen krankheitsbedingt jederzeit die Gefahr eines Kontrollverlusts und der Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss besteht (vgl. BayVGH, B.v. 11.6.2016 - 11 CS 17.2466 - juris Rn. 12; BVerwG, B.v. 21.10.2015 - 3 B 31.15 - DAR 2016, 216 = juris Rn. 5).
  • OVG Hamburg, 15.12.2005 - 3 Bs 214/05

    (Anordnung der sofortigen Vollziehung bei Fahrerlaubnisentziehung als Regelfall;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2019 - 11 CS 19.1041
    Angesichts der irreparablen Folgen, zu denen ein von einem ungeeigneten Kraftfahrer verursachter Verkehrsunfall führen kann, ist auch unbedenklich, dass als Folge hieraus bei der Entziehung von Fahrerlaubnissen die sofortige Vollziehung nicht nur ausnahmsweise, sondern in der großen Mehrzahl der Fälle angeordnet wird (vgl. Hoppe a.a.O. Rn. 46 a.E.; OVG Hamburg, B.v. 20.6.2005 - 3 Bs 214/05 - NJW 2006, 1367 = juris Rn. 2; VGH BW, B.v. 24.6.2002 - 10 S 985/02 - NZV 2002, 580 = juris Rn. 8).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2002 - 10 S 985/02

    Sofortvollzug einer Fahrerlaubnisentziehung nach Alkoholfahrt eines

    Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2019 - 11 CS 19.1041
    Angesichts der irreparablen Folgen, zu denen ein von einem ungeeigneten Kraftfahrer verursachter Verkehrsunfall führen kann, ist auch unbedenklich, dass als Folge hieraus bei der Entziehung von Fahrerlaubnissen die sofortige Vollziehung nicht nur ausnahmsweise, sondern in der großen Mehrzahl der Fälle angeordnet wird (vgl. Hoppe a.a.O. Rn. 46 a.E.; OVG Hamburg, B.v. 20.6.2005 - 3 Bs 214/05 - NJW 2006, 1367 = juris Rn. 2; VGH BW, B.v. 24.6.2002 - 10 S 985/02 - NZV 2002, 580 = juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 07.11.2018 - 11 CS 18.435

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Multipler Sklerose

    Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2019 - 11 CS 19.1041
    Soweit die Antragstellerin pauschal auf ihre Antragsschrift im erstinstanzlichen Verfahren Bezug nimmt, sind die Beschwerdegründe nicht im Sinne von § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO hinreichend dargelegt (BayVGH, B.v. 7.11.2018 - 11 CS 18.435 - juris Rn. 11; Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 146 Rn. 22 ff.; Guckelberger in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 146 Rn. 76 f.).
  • VGH Bayern, 22.10.2015 - 11 CS 15.1963

    Rücknahme einer rechtswidrig erteilten Fahrerlaubnis; Erteilung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2019 - 11 CS 19.1041
    Abgesehen davon, dass es auf die inhaltliche Richtigkeit oder Tragfähigkeit der Begründung nicht ankommt, da es sich bei dem Begründungszwang des § 80 Abs. 3 VwGO um eine formelle und keine materielle Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die Vollzugsanordnung handelt (Hoppe, a.a.O. Rn. 54 f.; Bostedt in Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 4. Aufl. 2016, § 80 Rn. 81), begegnet die behördliche Annahme, dass einem nicht fahrgeeigneten Kraftfahrer im Hinblick auf die damit für die Allgemeinheit verbundenen erheblichen Gefahren die Fahrerlaubnis ungeachtet des Gewichts seines persönlichen Interesses an der Teilnahme am individuellen Straßenverkehr (vgl. OVG NW, B.v. 22.1.2001 - 19 B 1757/00 u.a. - juris Rn. 17) nicht bis zum Eintritt der Bestandskraft des Entziehungsbescheids belassen werden kann, keinen Bedenken (stRspr des Senats, vgl. BayVGH, B.v. 20.2.2017 - 11 CS 16.2605 - juris Rn. 20; B.v. 22.10.2015 - 11 CS 15.1963 - juris Rn. 14; B.v. 10.3.2008 - 11 CS 07.3453 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 10.04.2019 - 11 CS 18.2334

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen Gutachtens

  • VGH Bayern, 27.02.2019 - 10 CS 19.180

    Untersagung der Kampfhundehaltung ohne erforderliche Erlaubnis

  • BVerwG, 21.10.2015 - 3 B 31.15

    Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage medizinisch-psychologischen

  • VGH Bayern, 20.02.2017 - 11 CS 16.2605

    Erfolglose Beschwerde gegen sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2001 - 19 B 1757/00

    Die Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde, ein medizinisch-psychologisches Gutachten

  • VGH Bayern, 30.01.2014 - 11 CS 13.2342

    Streitwertfestsetzung in Verfahren betreffend Fahrerlaubnisse der alten Klasse 3

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2011 - 10 S 625/11

    Fahrerlaubnisentzug; Begründung der Sofortvollzuganordnung; Interessenabwägung

  • VGH Bayern, 21.01.2019 - 11 ZB 18.2066

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag hinsichtlich der Entziehung der

  • VGH Bayern, 10.10.2019 - 11 CS 19.1451

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholabhängigkeit

    Der Antragsgegner und das Verwaltungsgericht sind der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung gefolgt, wonach bei Kraftfahrern, denen die erforderliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs fehlt, das Erlassinteresse regelmäßig mit dem Vollzugsinteresse identisch ist (vgl. BayVGH, B.v. 4.7.2019 - 11 CS 19.1041 - juris Rn. 16; B.v. 14.9.2016 - 11 CS 16.1467 - juris Rn. 13 m.w.N.; SächsOVG, B.v. 10.12.2014 - 3 B 148/14 - juris Rn. 6; OVG NW, B.v. 14.11.2014 - 16 B 1195/14 - juris Rn. 3; VGH BW, B.v. 20.9.2011 - 10 S 625/11 - juris Rn. 4; Hoppe in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 80 Rn. 46), was eine Wiederholung der für die Begründung des Verwaltungsakts maßgebenden Erwägungen oder eine Bezugnahme hierauf erlaubt (vgl. BayVGH, B.v. 27.2.2019 - 10 CS 19.180 - juris Rn. 10 f. m.w.N.; Hoppe a.a.O. Rn. 55).

    Abgesehen davon, dass es auf die inhaltliche Richtigkeit oder Tragfähigkeit der Begründung nicht ankommt, da es sich bei dem Begründungszwang des § 80 Abs. 3 VwGO um eine formelle und keine materielle Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die Vollzugsanordnung handelt (Hoppe, a.a.O. Rn. 54 f.; Bostedt in Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 4. Aufl. 2016, § 80 Rn. 81), begegnet die behördliche Annahme, dass einem nicht fahrgeeigneten Kraftfahrer im Hinblick auf die damit für die Allgemeinheit verbundenen erheblichen Gefahren die Fahrerlaubnis ungeachtet des Gewichts seines persönlichen Interesses an der Teilnahme am individuellen Straßenverkehr (vgl. OVG NW, B.v. 22.1.2001 - 19 B 1757/00 u.a. - juris Rn. 17) nicht bis zum Eintritt der Bestandskraft des Entziehungsbescheids belassen werden kann, keinen Bedenken (stRspr des Senats, vgl. BayVGH, B.v. 4.7.2019 a.a.O. m.w.N.).

    Angesichts der irreparablen Folgen, zu denen ein von einem ungeeigneten Kraftfahrer verursachter Verkehrsunfall führen kann, ist auch unbedenklich, dass als Folge hieraus bei der Entziehung von Fahrerlaubnissen die sofortige Vollziehung nicht nur ausnahmsweise, sondern in der großen Mehrzahl der Fälle angeordnet wird (vgl. Hoppe a.a.O. Rn. 46 a.E.; BayVGH, B.v. 4.7.2019 a.a.O.; OVG Hamburg, B.v. 20.6.2005 - 3 Bs 214/05 - NJW 2006, 1367 = juris Rn. 2; VGH BW, B.v. 24.6.2002 - 10 S 985/02 - NZV 2002, 580 = juris Rn. 8).

  • VGH Bayern, 12.04.2021 - 11 ZB 21.591

    Nichtbeibringung eines Gutachtens zur Klärung der Alkoholabhängigkeit und des

    Die hiergegen gerichtete Beschwerde wies der Senat mit Beschluss vom 4. Juli 2019 (11 CS 19.1041) zurück.

    Ferner hat der Senat im Beschluss vom 4. Juli 2019 (11 CS 19.1041 - juris Rn. 17) ausgeführt, dass und aus welchen Gründen die Behauptung, das Landratsamt habe seine Entscheidung darauf gestützt, dass die Klägerin alkoholabhängig und sehr schwer depressiv sei, nicht zutrifft.

    Dies war jedoch - was der Senat in dem Beschwerdebeschluss vom 4. Juli 2019 (a.a.O. Rn. 18) im Einzelnen ausgeführt hat - nicht der Fall.

  • VGH Bayern, 16.10.2019 - 11 CS 19.1434

    Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund des Verdachts des Bestehens einer Psychose

    Die Antragsgegnerin ist der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung gefolgt, wonach bei Kraftfahrern, denen die erforderliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs fehlt, das Erlassinteresse regelmäßig mit dem Vollzugsinteresse identisch ist (vgl. BayVGH, B.v. 4.7.2019 - 11 CS 19.1041 - juris Rn. 16; B.v. 14.9.2016 - 11 CS 16.1467 - juris Rn. 13 m.w.N.; SächsOVG, B.v. 10.12.2014 - 3 B 148/14 - juris Rn. 6; OVG NW, B.v. 14.11.2014 - 16 B 1195/14 - juris Rn. 3; VGH BW, B.v. 20.9.2011 - 10 S 625/11 - juris Rn. 4; Hoppe in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 80 Rn. 55, 46).

    Die behördliche Annahme, dass einem nicht fahrgeeigneten Kraftfahrer im Hinblick auf die damit für die Allgemeinheit verbundenen erheblichen Gefahren die Fahrerlaubnis ungeachtet des Gewichts seines persönlichen Interesses an der Teilnahme am individuellen Straßenverkehr (vgl. OVG NW, B.v. 22.1.2001 - 19 B 1757/00 u.a. - juris Rn. 17) nicht bis zum Eintritt der Bestandskraft des Entziehungsbescheids belassen werden kann, begegnet keinen Bedenken (stRspr des Senats, vgl. BayVGH, B.v. 4.7.2019 a.a.O. m.w.N.).

  • VGH Bayern, 05.02.2021 - 11 CS 20.2160

    Feststellung der Inlandsungültigkeit einer polnischen Fahrerlaubnis -

    Im Hinblick auf den hohen Rang dieser Rechtsgüter haben das Mobilitätsbedürfnis des Antragstellers und die Bedeutung der Fahrerlaubnis für seine Lebensführung dahinter zurückzustehen (stRspr des Senats zur Entziehung der Fahrerlaubnis, vgl. BayVGH, B.v. 4.7.2019 - 11 CS 19.1041 - juris Rn. 16).
  • VG Ansbach, 24.06.2021 - AN 10 S 21.00730

    Entziehung der Fahrerlaubnis und Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier

    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung ist bei Kraftfahrern, denen die erforderliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs fehlt, das Erlassinteresse regelmäßig mit dem Vollzugsinteresse identisch (vgl. BayVGH, B.v. 4.7.2019 - 11 CS 19.1041 - juris Rn. 16; B.v. 14.9.2016 - 11 CS 16.1467 - juris Rn. 13).

    Die behördliche Annahme, dass einem nicht fahrgeeigneten Kraftfahrer im Hinblick auf die damit für die Allgemeinheit verbundenen erheblichen Gefahren die Fahrerlaubnis ungeachtet des Gewichts seines persönlichen Interesses an der Teilnahme am individuellen Straßenverkehr (vgl. OVG NW, B.v. 22.1.2001 - 19 B 1757/00 u.a. - juris Rn. 17) nicht bis zum Eintritt der Bestandskraft des Entziehungsbescheids belassen werden kann, begegnet keinen Bedenken (vgl. BayVGH, B.v. 4.7.2019 a.a.O. m.w.N.).

  • VGH Bayern, 03.12.2020 - 11 CS 20.2000

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums - einstweiliger Rechtsschutz

    Nach der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung ist bei Kraftfahrern, denen die erforderliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs fehlt, das Erlassinteresse regelmäßig mit dem Vollzugsinteresse identisch (vgl. BayVGH, B.v. 4.7.2019 - 11 CS 19.1041 - juris Rn. 16; B.v. 14.9.2016 - 11 CS 16.1467 - juris Rn. 13 m.w.N.; SächsOVG, B.v. 10.12.2014 - 3 B 148/14 - juris Rn. 6; OVG NW, B.v. 14.11.2014 - 16 B 1195/14 - juris Rn. 3; VGH BW, B.v. 20.9.2011 - 10 S 625/11 - juris Rn. 4; Hoppe in Eyermann, VwGO, § 80 Rn. 55, 46).

    Die Annahme, dass einem nicht fahrgeeigneten Kraftfahrer im Hinblick auf die damit für die Allgemeinheit verbundenen erheblichen Gefahren die Fahrerlaubnis ungeachtet des Gewichts seines persönlichen Interesses an der Teilnahme am individuellen Straßenverkehr nicht bis zum Eintritt der Bestandskraft des Entziehungsbescheids belassen werden kann, begegnet keinen Bedenken (stRspr des Senats, vgl. BayVGH, B.v. 4.7.2019 a.a.O. m.w.N.; OVG NW, B.v. 22.1.2001 - 19 B 1757/00 u.a. - juris Rn. 17).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.09.2020 - 3 M 158/20

    Rechtsnatur der Entscheidung nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 3 StVG

    Angesichts der irreparablen Folgen, zu denen ein von einem ungeeigneten Kraftfahrer verursachter Verkehrsunfall führen kann, ist auch unbedenklich, dass als Folge hieraus bei der Entziehung von Fahrerlaubnissen die sofortige Vollziehung nicht nur ausnahmsweise, sondern in der großen Mehrzahl der Fälle angeordnet wird (vgl. BayVGH, Beschluss vom 4. Juli 2019 - 11 CS 19.1041 - juris Rn. 16 m.w.N.).

    Es ist zudem nicht zu beanstanden, wenn in einem derartigen Fall, soweit er keine Besonderheiten aufweist, der ihn aus vielen gleich gelagerten Fällen heraushebt, Textbausteine oder Standardbegründungen verwendet werden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 4. Juli 2019 - 11 CS 19.1041 - a.a.O.).

  • VG Augsburg, 09.12.2022 - Au 7 S 22.2239

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums (Methamphetamin) - einstweiliger

    Der Umstand, dass im streitgegenständlichen Bescheid angesprochene Gesichtspunkte auch in einer Vielzahl anderer Verfahren zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit verwendet werden können, führt deshalb nicht zu einem Verstoß gegen § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO (stRspr., vgl. z. B. BayVGH, B.v. 4.7.2019 - 11 CS 19.1041 - juris Rn. 16; B.v. 24.8.2010 - 11 CS 10.1139 - juris; B.v. 10.3.2008 - 11 CS 07.3453 - juris).

    Angesichts der irreparablen Folgen, zu denen ein von einem ungeeigneten Kraftfahrer verursachter Verkehrsunfall führen kann, ist unbedenklich, dass als Folge hieraus bei der Entziehung von Fahrerlaubnissen die sofortige Vollziehung nicht nur ausnahmsweise, sondern in der großen Mehrzahl der Fälle angeordnet wird (BayVGH, B.v. 4.7.2019 - 11 CS 19.1041 - juris Rn. 16).

  • VG Ansbach, 10.01.2022 - AN 10 S 21.02044

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach gelegentlichem Cannabiskonsum

    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung ist bei Kraftfahrern, denen die erforderliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs fehlt, das Erlassinteresse regelmäßig mit dem Vollzugsinteresse identisch (vgl. BayVGH, B.v. 4.7.2019 - 11 CS 19.1041 - juris Rn. 16; B.v. 14.9.2016 - 11 CS 16.1467 - juris Rn. 13).

    Die behördliche Annahme, dass einem nicht fahrgeeigneten Kraftfahrer im Hinblick auf die damit für die Allgemeinheit verbundenen erheblichen Gefahren die Fahrerlaubnis ungeachtet des Gewichts seines persönlichen Interesses an der Teilnahme am individuellen Straßenverkehr (vgl. OVG NW, B.v. 22.1.2001 - 19 B 1757/00 u.a. - juris Rn. 17) nicht bis zum Eintritt der Bestandskraft des Entziehungsbescheids belassen werden kann, begegnet keinen Bedenken (vgl. BayVGH, B.v. 4.7.2019 a.a.O. m.w.N.).

  • VG Ansbach, 07.09.2021 - AN 10 E 21.00985

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Nichtvorlage eines angeordneten Gutachtens im

    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung ist bei Kraftfahrern, denen die erforderliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs fehlt, das Erlassinteresse regelmäßig mit dem Vollzugsinteresse identisch ist (vgl. BayVGH, B.v. 4.7.2019 - 11 CS 19.1041 - juris Rn. 16; B.v. 14.9.2016 - 11 CS 16.1467 - juris Rn. 13).

    Die behördliche Annahme, dass einem nicht fahrgeeigneten Kraftfahrer im Hinblick auf die damit für die Allgemeinheit verbundenen erheblichen Gefahren die Fahrerlaubnis ungeachtet des Gewichts seines persönlichen Interesses an der Teilnahme am individuellen Straßenverkehr nicht bis zum Eintritt der Bestandskraft des Entziehungsbescheids belassen werden kann, begegnet keinen Bedenken (vgl. BayVGH, B.v. 4.7.2019 a.a.O. m.w.N.; OVG NW, B.v. 22.1.2001 - 19 B 1757/00 u.a. - juris Rn. 17).

  • VGH Bayern, 30.03.2020 - 11 CS 20.123

    Anordnung der Beibringung eines ärztlichen Gutachtens wegen Verdachts der

  • VGH Bayern, 19.08.2019 - 11 ZB 19.1256

    Entziehung der Fahrerlaubnis und Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier

  • VG Ansbach, 15.10.2020 - AN 10 S 20.01687

    Formulierung der Fragestellungen für die Erstellung eines

  • VGH Bayern, 08.11.2019 - 11 CS 19.1565

    Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund des Verdachts fahreignungsrelevanter

  • VG Würzburg, 22.01.2024 - W 6 S 24.21

    Sofortverfahren, Entziehung der Fahrerlaubnis, Medizinalcannabis, Anordnung einer

  • VG Würzburg, 15.01.2024 - W 6 S 23.1741

    Sofortverfahren, Entziehung der Fahrerlaubnis, Umschreibung kosovarische in

  • VGH Bayern, 17.11.2020 - 11 CS 20.1814

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines

  • VGH Bayern, 04.02.2021 - 11 ZB 20.2594

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines nach einer

  • VG Augsburg, 30.08.2021 - Au 7 S 21.1637

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Konsums harter Drogen

  • VG München, 30.08.2021 - M 6 S 21.2649

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht vorgelegten Gutachtens u.a. bei Herz-

  • VG Augsburg, 20.12.2022 - Au 7 S 22.2189

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines Fahreignungsgutachtens

  • VG Ansbach, 17.11.2020 - AN 10 S 20.02011

    Fahrerlaubnisentzug wegen Erreichens von acht Punkten im Fahreignungsregister

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