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   VGH Bayern, 28.12.2020 - 11 CS 20.2067   

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VGH Bayern, 28.12.2020 - 11 CS 20.2067 (https://dejure.org/2020,44651)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.12.2020 - 11 CS 20.2067 (https://dejure.org/2020,44651)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. Dezember 2020 - 11 CS 20.2067 (https://dejure.org/2020,44651)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5; eV § 11 Abs. 8, § 14 Abs. 1 S. 3, § 46 Abs. 1, Anl. 4 Nr. 9.2.2
    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht beigebrachten Fahreignungsgutachten

  • verkehrslexikon.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei gelegentlichem Cannabiskonsum wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachten und Verstoß gegen das Trennungsgebot

  • rewis.io

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht beigebrachten Fahreignungsgutachten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 14.17

    Erstmaliger Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Gebot des

    Auszug aus VGH Bayern, 28.12.2020 - 11 CS 20.2067
    Darin liegt ein Verstoß gegen das Trennungsgebot nach Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV, der Zweifel an der Fahreignung des Antragstellers begründet (BVerwG, U.v. 11.4.2019 - 3 C 14.17 - BVerwGE 165, 215 = juris Rn. 15; U.v. 23.10.2014 - 3 C 3.13 - DAR 2014, 711 = juris Rn. 33) und die Fahrerlaubnisbehörde gemäß § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV dazu ermächtigt, im Ermessenswege ein medizinisch-psychologisches Gutachten anzuordnen.

    Das Gutachten dient allein der Prognose, ob eine Wiederholungsgefahr besteht (vgl. BVerwG, U.v. 11.4.2019 a.a.O. Rn. 35, 37).

    Rechtlich ist dies jedoch unerheblich, da es allein auf den objektiven Verstoß gegen das Trennungsgebot nach Nr. 9.2.2 der Anlage 4 ankommt, sei es wegen fehlenden Trennungsvermögens oder wegen fehlender Trennungsbereitschaft (BVerwG, U.v. 11.4.2019 a.a.O. Rn. 19 ff.).

    In der Regel ist dies erforderlich um aufzuklären, ob der Fahrerlaubnisinhaber künftig zwischen einem seine Fahrsicherheit möglicherweise beeinträchtigenden Cannabiskonsum und dem Führen eines Kraftfahrzeugs trennen wird (vgl. BVerwG, U.v. 11.4.2019 a.a.O. Rn. 34).

  • VGH Bayern, 31.07.2019 - 11 CS 19.1101

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht beigebrachten Gutachtens

    Auszug aus VGH Bayern, 28.12.2020 - 11 CS 20.2067
    Stellt sich der betroffene Fahrerlaubnisinhaber einer rechtmäßig angeordneten Begutachtung nicht, ist § 11 Abs. 8 FeV ohne Einschränkung anwendbar (BayVGH, B.v. 31.7.2019 - 11 CS 19.1101 - juris Rn. 20).

    Das Verwaltungsgericht ist der ständigen Rechtsprechung des Senats gefolgt, wonach bei Kraftfahrern, denen die erforderliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs fehlt, das Erlassinteresse regelmäßig mit dem Vollzugsinteresse identisch ist, was eine Wiederholung der für die Begründung des Verwaltungsakts maßgebenden Erwägungen oder eine Bezugnahme hierauf erlaubt (vgl. BayVGH, B.v. 31.7.2019 - 11 CS 19.1101 - juris Rn. 21 m.w.N.).

    Die behördliche Annahme, dass einem nicht fahrgeeigneten Kraftfahrer im Hinblick auf die damit für die Allgemeinheit verbundenen erheblichen Gefahren die Fahrerlaubnis ungeachtet des Gewichts seines persönlichen Interesses an der Teilnahme am individuellen Straßenverkehr nicht bis zum Eintritt der Bestandskraft des Entziehungsbescheids belassen werden kann, begegnet keinen Bedenken (stRspr des Senats, vgl. BayVGH, B.v. 31.7.2019 a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 23.10.2014 - 3 C 3.13

    Cannabis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; gelegentliche Einnahme von

    Auszug aus VGH Bayern, 28.12.2020 - 11 CS 20.2067
    Darin liegt ein Verstoß gegen das Trennungsgebot nach Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV, der Zweifel an der Fahreignung des Antragstellers begründet (BVerwG, U.v. 11.4.2019 - 3 C 14.17 - BVerwGE 165, 215 = juris Rn. 15; U.v. 23.10.2014 - 3 C 3.13 - DAR 2014, 711 = juris Rn. 33) und die Fahrerlaubnisbehörde gemäß § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV dazu ermächtigt, im Ermessenswege ein medizinisch-psychologisches Gutachten anzuordnen.

    Da sich das Verwaltungsgericht insofern die Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts in dem zitierten Urteil vom 11. April 2019 (vgl. auch BVerwG, U.v. 23.10.2014 - 3 C 3.13 - juris Rn. 33 ff.) zu eigen gemacht hat, richtet sich die Kritik letztlich gegen die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, von der das Verwaltungsgericht nicht abweichen könnte, ohne die eigene Entscheidung (im Hauptverfahren) wegen Divergenz (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO) der Anfechtung auszusetzen.

    Zum andern ist der Gesetzgeber anerkanntermaßen aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht verpflichtet, Alkohol und Betäubungsmittel im Straßenverkehr gleich zu behandeln (vgl. BVerwG, U.v. 23.10.2014 a.a.O. Rn. 51 f.; BVerfG, B.v. 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03 a.a.O. Rn. 15; BayVGH, B.v. 20.6.2005 - 11 CS 05.43 - juris Rn. 24).

  • BVerfG, 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Führens eines

    Auszug aus VGH Bayern, 28.12.2020 - 11 CS 20.2067
    Die Grundrechte des Antragstellers verbieten es nicht, an die mit der Fahrt vom 8. Dezember 2019 vorliegenden konkreten tatsächlichen Verdachtsmomente dafür, dass er den Konsum von Cannabis und die aktive Teilnahme am Straßenverkehr nicht zuverlässig zu trennen vermag oder zu trennen bereit ist, eine Gefahrenerforschungsmaßnahme wie die medizinisch-psychologische Begutachtung zu knüpfen (vgl. BVerfG, B.v. 8.7.2002 - 1 BvR 2428/95 - NJW 2002, 2381 = juris Rn. 6; vgl. auch BVerfG, B.v. 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03 - NZV 2005, 270 = juris Rn. 16 ff. zu § 24a StVG).

    Zum andern ist der Gesetzgeber anerkanntermaßen aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht verpflichtet, Alkohol und Betäubungsmittel im Straßenverkehr gleich zu behandeln (vgl. BVerwG, U.v. 23.10.2014 a.a.O. Rn. 51 f.; BVerfG, B.v. 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03 a.a.O. Rn. 15; BayVGH, B.v. 20.6.2005 - 11 CS 05.43 - juris Rn. 24).

  • VGH Bayern, 20.06.2005 - 11 CS 05.43
    Auszug aus VGH Bayern, 28.12.2020 - 11 CS 20.2067
    Zum andern ist der Gesetzgeber anerkanntermaßen aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht verpflichtet, Alkohol und Betäubungsmittel im Straßenverkehr gleich zu behandeln (vgl. BVerwG, U.v. 23.10.2014 a.a.O. Rn. 51 f.; BVerfG, B.v. 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03 a.a.O. Rn. 15; BayVGH, B.v. 20.6.2005 - 11 CS 05.43 - juris Rn. 24).
  • VGH Bayern, 23.05.2016 - 11 CS 16.690

    Zum Verhältnis von THC-Grenzwert und fehlendem Trennungsvermögen zwischen

    Auszug aus VGH Bayern, 28.12.2020 - 11 CS 20.2067
    Im Hinblick auf die schwerwiegenden Gefahren, die von in ihrer Fahrsicherheit beeinträchtigten Kraftfahrzeugführern für Leben und Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer ausgehen können, genügt es insoweit, wenn die Möglichkeit einer cannabisbedingten Beeinträchtigung der Fahrsicherheit besteht oder - negativ formuliert - eine solche Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 10.3.2015 - 11 CS 14.2200 - juris Rn. 12 ff.; B.v. 23.6.2016 - 11 CS 16.690 - juris Rn. 15 ff.).
  • BVerwG, 14.11.2013 - 3 C 32.12

    Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahreignung;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.12.2020 - 11 CS 20.2067
    Dieser Gefährdungsmaßstab liegt auch dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 14.11.2013 - 3 C 32.12 - BVerwGE 148, 230 = juris Rn. 15 ff.) zum Fehlen der Fahreignung bei Mischkonsum von Alkohol und Cannabis zugrunde.
  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 28.12.2020 - 11 CS 20.2067
    Zwar haben das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesverfassungsgericht (B.v. 20.6.2002 - 1 BvR 2062/96 - NJW 2002, 2378 = juris Rn. 49) in der fehlenden Trennungsbereitschaft zwischen Cannabiskonsum und dem Führen eines Kraftfahrzeugs einen charakterlich-sittlichen Eignungsmangel gesehen.
  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 28.12.2020 - 11 CS 20.2067
    Der Schluss aus der Nichtvorlage eines angeforderten Fahreignungsgutachtens auf die fehlende Fahreignung ist gerechtfertigt, wenn die Anordnung formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - NJW 2017, 1765 = juris Rn. 19 m.w.N.).
  • BVerfG, 08.07.2002 - 1 BvR 2428/95

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 28.12.2020 - 11 CS 20.2067
    Die Grundrechte des Antragstellers verbieten es nicht, an die mit der Fahrt vom 8. Dezember 2019 vorliegenden konkreten tatsächlichen Verdachtsmomente dafür, dass er den Konsum von Cannabis und die aktive Teilnahme am Straßenverkehr nicht zuverlässig zu trennen vermag oder zu trennen bereit ist, eine Gefahrenerforschungsmaßnahme wie die medizinisch-psychologische Begutachtung zu knüpfen (vgl. BVerfG, B.v. 8.7.2002 - 1 BvR 2428/95 - NJW 2002, 2381 = juris Rn. 6; vgl. auch BVerfG, B.v. 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03 - NZV 2005, 270 = juris Rn. 16 ff. zu § 24a StVG).
  • BVerfG, 03.07.2014 - 1 BvR 234/14

    Nichtannahme ohne Begründung: Fahrerlaubnisentziehung bei Mischkonsum von Alkohol

  • VGH Bayern, 10.03.2015 - 11 CS 14.2200

    Gelegentlicher Cannabiskonsum; Trennungsvermögen; Risikogrenzwert; zusätzlicher

  • VGH Bayern, 07.11.2018 - 11 CS 18.435

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Multipler Sklerose

  • VGH Bayern, 22.04.2020 - 11 CS 19.2434

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichem Cannabiskonsum

  • VGH Bayern, 12.11.2021 - 11 CS 21.2536

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Wie der Senat bereits in seinem dem Bevollmächtigten des Antragstellers bekannten Beschluss vom 28. Dezember 2020 (11 CS 20.2067 - juris Rn. 15) ausgeführt hat, richtet sich die Kritik des Antragstellers an dem von der Rechtsprechung für die Annahme fehlender Trennung im Sinne von Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV angenommenen Grenzwert von 1, 0 ng/ml THC im Blutserum letztlich gegen die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die den anzuwendenden Gefährdungsmaßstab geklärt hat.

    Der Senat hat in dem Beschluss vom 28. Dezember 2020 (11 CS 20.2067 - juris Rn. 18) auch bereits ausgeführt, dass nicht die gesetzlichen Grenzen des durch § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV eingeräumten Ermessens überschritten werden oder es dem Zweck der Ermächtigung (§ 114 Satz 1 VwGO) widerspricht, wenn bei einem dem Grenzwert von 1, 0 ng/ml Blutserum entsprechenden oder geringfügig darüber liegenden THC-Wert die Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens angeordnet wird.

  • VG München, 09.10.2023 - M 19 S 23.2625

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlicher Einnahme von Cannabis -

    Diese Rechtsauffassung, der sich auch das erkennende Gericht angeschlossen hat (vgl. bereits VG München, B.v. 19.7.2021 - M 19 S 21.2252 - juris Rn. 33 ff.), vertrat zuvor bereits der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH, B.v. 29.11.2018 - 11 CS 18.2228 - juris LS 1, Rn. 11; U.v. 10.4.2018 - 11 BV 18.259 - juris Rn. 29, U.v. 25.4.2017 - 11 BV 17.33 - juris LS 1, Rn. 31) und folgt ihr in seiner ständigen Rechtsprechung (BayVGH, B.v. 15.3.2023 - 11 CS 23.59 - juris Rn. 25; B.v. 28.12.2020 - 11 CS 20.2067 - juris Rn. 13; vgl. zur Rechtsprechungsänderung des BVerwG auch Niesler, juris, jM 2020, 118).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.2021 - 13 S 2350/21

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, erstmaliger Verstoß, Trennungsbot

    aa) Aus dem Wortlaut von § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV ("Die Beibringung ... kann angeordnet werden ...") ergibt sich, dass die Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens in dem dort angeführten Fall der gelegentlichen Einnahme von Cannabis im Ermessen der Fahrerlaubnisbehörde steht (ebenso ohne nähere Problematisierung BVerwG, Urteil vom 11.04.2019 - 3 C 14.17 - juris Rn. 45; BayVGH, Beschlüsse vom 26.05.2021 - 11 CS 21.730 - juris Rn. 23 ff. und vom 28.12.2020 - 11 CS 20.2067 - juris Rn. 19 ff.).
  • VG Regensburg, 21.07.2021 - RN 8 S 21.834

    Weigerung ein, nach einem ärztlichen Gutachten angeordnetes MPU-Gutachten

    Liegen solche Hintergründe nicht vor, hat die Fahrerlaubnisbehörde demgegenüber der sich aus § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG und § 46 Abs. 1 FeV ergebenden Wertung Rechnung zu tragen, d.h. sie hat davon auszugehen, dass der Betroffene fahrungeeignet ist und hieraus die vorgeschriebenen Folgerungen zu ziehen (vgl. zum Ganzen BayVGH, B.v. 28.10.2010 - 11 CS 10.1930; BayVGH, B.v. 27.9.2013 - 11 CS 13.1399; BayVGH, B.v. 28.12.2020 - 11 CS 20.2067 - BeckRS 2020, 38192 Rn. 20).
  • VG Würzburg, 20.01.2021 - W 6 K 20.827

    Bestimmtheit der Anordnung des Fahreignungsgutachtens (verneint)

    Der Schluss auf die Nichteignung ist jedoch nur zulässig, wenn die Anordnung der Untersuchung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war (st.Rspr., vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - NJW 2017, 1765 Rn. 17 m.w.N.; BayVGH, B.v. 28.12.2020 - 11 CS 20.2067 - BeckRS 2020, 38192 Rn. 13).
  • VG Regensburg, 24.03.2022 - RN 8 S 21.2183

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Liegen solche Hintergründe nicht vor, hat die Fahrerlaubnisbehörde demgegenüber der sich aus § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG und § 46 Abs. 1 FeV ergebenden Wertung Rechnung zu tragen, d.h. sie hat davon auszugehen, dass der Betroffene fahrungeeignet ist und hieraus die vorgeschriebenen Folgerungen zu ziehen (vgl. zum Ganzen BayVGH, B.v. 28.10.2010 - 11 CS 10.1930; BayVGH, B.v. 27.9.2013 - 11 CS 13.1399; BayVGH, B.v. 28.12.2020 - 11 CS 20.2067 - BeckRS 2020, 38192 Rn. 20).
  • VG Regensburg, 12.11.2021 - RN 8 S 21.1999

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines Fahreignungsgutachtens

    Liegen solche Hintergründe nicht vor, hat die Fahrerlaubnisbehörde demgegenüber der sich aus § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG und § 46 Abs. 1 FeV ergebenden Wertung Rechnung zu tragen, d.h. sie hat davon auszugehen, dass der Betroffene fahrungeeignet ist und hieraus die vorgeschriebenen Folgerungen zu ziehen (vgl. zum Ganzen BayVGH, B.v. 28.10.2010 - 11 CS 10.1930; BayVGH, B.v. 27.9.2013 - 11 CS 13.1399; BayVGH, B.v. 28.12.2020 - 11 CS 20.2067 - BeckRS 2020, 38192 Rn. 20).
  • VG München, 19.07.2021 - M 19 S 21.2252

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichen Cannabiskonsums - einstweiliger

    Diese Rechtsauffassung, der sich auch das erkennende Gericht anschließt, vertrat zuvor bereits der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH, B.v. 29.11.2018 - 11 CS 18.2228 - juris LS 1, Rn. 11; U.v. 25.4.2017 - 11 BV 17.33 - juris LS 1, Rn. 31) und folgt ihr in seiner ständigen Rechtsprechung (BayVGH, B.v. 28.12.2020 - 11 CS 20.2067 - juris Rn. 13; vgl. zur Rechtsprechungsänderung des BVerwG auch Niesler, juris, jM 2020, 118).
  • VG Ansbach, 26.01.2021 - AN 15 S 20.00379

    Unbegründeter Eilrechtsantrag gegen partielles Hundehaltungsverbot und

    Auf die inhaltliche Richtigkeit oder Tragfähigkeit der Begründung kommt es dabei nicht an, da es sich bei dem Begründungszwang des § 80 Abs. 3 VwGO um eine formelle und keine materielle Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die Vollzugsanordnung handelt (BayVGH, B.v. 28.12.2020 - 11 CS 20.2067 - BeckRS 2020, 38192 Rn. 21).
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