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ArbG Düsseldorf, 12.07.2011 - 11 Ca 2059/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Auslegung des Arbeitsvertrages, Versetzung, Direktionsrecht, billiges Ermess
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Auslegung des Arbeitsvertrages, Versetzung, Direktionsrecht, billiges Ermess
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit der Versetzung eines Arbeitnehmers (hier: Flugbegleiter) an einen anderen Flughafen; Änderung des dienstlichen Einsatzortes; Begrenzung des Direktionsrechts durch Nennung des Einsatzortes; Zulässigkeit einer einseitigen Änderung des Arbeitsvertrages auf Grund ...
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 12.07.2011 - 11 Ca 2059/11
- LAG Düsseldorf, 22.03.2012 - 15 Sa 1204/11
- BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 569/12
Wird zitiert von ... (10)
- ArbG Düsseldorf, 10.08.2011 - 8 Ca 2121/11 Die Rüge der Klägerin, die PV Kabine habe bereits im Interessenausgleich eine "Vorratszustimmung" erteilt und keine Einzelprüfung mehr vorgenommen, greift nicht, wie schon die 11. Kammer des Arbeitsgerichts Düsseldorf (Urteil vom 12.07.2011 - 11 Ca 2059/11) zu Recht ausgeführt hat.
Diese Voraussetzungen sind - wie die 11. Kammer des Arbeitsgerichts Düsseldorf (Urteil vom 12.07.2011 - 11 Ca 2059/11) zutreffend ausführt - hier erfüllt.
Dies ergibt die Auslegung des MTV wie schon die 11. Kammer des Arbeitsgerichts Düsseldorf (Urteil vom 12.07.2011 - 11 Ca 2059/11) zu Recht ausgeführt hat.
Dass mit diesem Vorgang eine weitere in die Zukunft gerichtete Beschränkung des Versetzungsrechts einhergehen soll, ist dem Text nicht zu entnehmen (vgl. ArbG Düsseldorf, Urteil vom 12.07.2011 - 11 Ca 2059/11).
Hinzu kommt im vorliegenden Fall - wie schon die 11. Kammer des Arbeitsgerichts Düsseldorf (Urteil vom 12.07.2011 - 11 Ca 2059/11) zu Recht ausgeführt hat -, dass die erweiterte Versetzungsklausel selbst weitere Einschränkungen des Direktionsrechtes enthält.
Diese unternehmerische Entscheidung der Beklagten ist nachnachvollziehbar und lässt keine willkürliche Handhabung erkennen (so auch Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 12.07.2011 - 11 Ca 2059/11).
Die Beklagte überzeugend dargelegt, dass sie auf Basis der aktuellen Faktenlage nunmehr die dauerhafte Entscheidung gefällt hat, die unproduktiven und kostenträchtigen Einsatzorte außerhalb von Düsseldorf und Hamburg zu streichen (so auch Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 12.07.2011 - 11 Ca 2059/11).
Dieses nachvollziehbare Bestreben ist im Rahmen der freien unternehmerischen Entscheidung zu respektieren; selbst dann, wenn die Beklagte in der Vergangenheit die ihr zur Verfügung stehenden produktiven Flugzeiten ihrer Flugbegleiter nicht voll ausgeschöpft hätte (so auch Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 12.07.2011 - 11 Ca 2059/11).
Demgegenüber ist es für die Beklagte nicht zumutbar, jahrelang weiterhin teure Proceedings und unproduktive Flugzeiten ihrer Mitarbeiter hinzunehmen, obwohl sie endgültig die Entscheidung getroffen hat, keine Flugstarts mehr von Paderborn aus durchzuführen (so auch Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 12.07.2011 - 11 Ca 2059/11).
Etwaige erhöhte Fahrtkosten sind von der Klägerin bei Abwägung der Gesamtumstände hinzunehmen (so auch Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 12.07.2011 - 11 Ca 2059/11).
Bei ihrer Argumentation übersieht die Klägerin, dass die Nachhaltigkeit des unternehmerischen Konzepts, das zu dem Wegfall des Beschäftigungsbedarfs in Paderborn geführt hat, mit Blick auf die Situation in Paderborn zu überprüfen ist (so auch Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 12.07.2011 - 11 Ca 2059/11).
Dies ist im Hinblick auf das erweiterte Direktionsrecht der Beklagten aber auch nicht erforderlich, um die Wahrung des billigen Ermessens zu bejahen (so auch Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 12.07.2011 - 11 Ca 2059/11).
Warum eine nahezu vierjährige Bindung an die Stationen in Düsseldorf und Hamburg nicht nachhaltig sein soll, erschließt sich der Kammer nicht (so auch Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 12.07.2011 - 11 Ca 2059/11).
- ArbG Düsseldorf, 10.08.2011 - 8 Ca 2119/11
Änderung des dienstlichen Einsatzortes eines Flugbegleiters durch Versetzung …
b.Die Rüge der Klägerin, die PV Kabine habe bereits im Interessenausgleich eine "Vorratszustimmung" erteilt und keine Einzelprüfung mehr vorgenommen, greift nicht, wie schon die 11. Kammer des Arbeitsgerichts E. (Urteil vom 12.07.2011 - 11 Ca 2059/11) zu Recht ausgeführt hat.Diese Voraussetzungen sind - wie die 11. Kammer des Arbeitsgerichts E. (Urteil vom 12.07.2011 - 11 Ca 2059/11) zutreffend ausführt - hier erfüllt.
Hinzu kommt im vorliegenden Fall - wie schon die 11. Kammer des Arbeitsgerichts E. (Urteil vom 12.07.2011 - 11 Ca 2059/11) zu Recht ausgeführt hat -, dass die erweiterte Versetzungsklausel selbst weitere Einschränkungen des Direktionsrechtes enthält.
Diese unternehmerische Entscheidung der Beklagten ist nachnachvollziehbar und lässt keine willkürliche Handhabung erkennen (so auch Arbeitsgericht E., Urteil vom 12.07.2011 - 11 Ca 2059/11).
Die Beklagte überzeugend dargelegt, dass sie auf Basis der aktuellen Faktenlage nunmehr die dauerhafte Entscheidung gefällt hat, die unproduktiven und kostenträchtigen Einsatzorte außerhalb von E. und I. zu streichen (so auch Arbeitsgericht E., Urteil vom 12.07.2011 - 11 Ca 2059/11).
Dieses nachvollziehbare Bestreben ist im Rahmen der freien unternehmerischen Entscheidung zu respektieren; selbst dann, wenn die Beklagte in der Vergangenheit die ihr zur Verfügung stehenden produktiven Flugzeiten ihrer Flugbegleiter nicht voll ausgeschöpft hätte (so auch Arbeitsgericht E., Urteil vom 12.07.2011 - 11 Ca 2059/11).
Demgegenüber ist es für die Beklagte nicht zumutbar, jahrelang weiterhin teure Proceedings und unproduktive Flugzeiten ihrer Mitarbeiter hinzunehmen, obwohl sie endgültig die Entscheidung getroffen hat, keine Flugstarts mehr von I. aus durchzuführen (so auch Arbeitsgericht E., Urteil vom 12.07.2011 - 11 Ca 2059/11).
(5).Etwaige erhöhte Fahrtkosten sind von der Klägerin bei Abwägung der Gesamtumstände hinzunehmen (so auch Arbeitsgericht E., Urteil vom 12.07.2011 - 11 Ca 2059/11).
Bei ihrer Argumentation übersieht die Klägerin, dass die Nachhaltigkeit des unternehmerischen Konzepts, das zu dem Wegfall des Beschäftigungsbedarfs in I. geführt hat, mit Blick auf die Situation in I. zu überprüfen ist (so auch Arbeitsgericht E., Urteil vom 12.07.2011 - 11 Ca 2059/11).
Dies ist im Hinblick auf das erweiterte Direktionsrecht der Beklagten aber auch nicht erforderlich, um die Wahrung des billigen Ermessens zu bejahen (so auch Arbeitsgericht E., Urteil vom 12.07.2011 - 11 Ca 2059/11).
Warum eine nahezu vierjährige Bindung an die Stationen in E. und I. nicht nachhaltig sein soll, erschließt sich der Kammer nicht (so auch Arbeitsgericht E., Urteil vom 12.07.2011 - 11 Ca 2059/11).
- ArbG Düsseldorf, 26.09.2011 - 2 Ca 2329/11
Wirksame Änderung des dienstlichen Einsatzortes (Versetzung) einer …
b.Im Interessenausgleich ist keine "Vorratszustimmung" erteilt worden, wie schon die 11. Kammer (Urteil vom 12.07.2011 - 11 Ca 2059/11) und die 8. Kammer des Arbeitsgerichts E. (Urteul vom 10.08.2011 - 8 Ca 2118/11) zu Recht ausgeführt haben.Diese Voraussetzungen sind - wie die 8. und 11. Kammern des Arbeitsgerichts E. (Urteile vom 10.08.2011 - 8 Ca 2118/11 und 12.07.2011 - 11 Ca 2059/11) zutreffend ausführen - hier erfüllt.
Hinzu kommt im vorliegenden Fall - wie schon die 8. und 11. Kammer des Arbeitsgerichts E. (Urteile vom 10.08.2011 - 8 Ca 2118/11 und 12.07.2011 - 11 Ca 2059/11) zu Recht ausgeführt haben -, dass die erweiterte Versetzungsklausel selbst weitere Einschränkungen des Direktionsrechtes enthält.
Diese unternehmerische Entscheidung der Beklagten ist nachnachvollziehbar und lässt keine willkürliche Handhabung erkennen (so auch ArbG E., Urteile vom 10.08.2011 - 8 Ca 2118/11 und 12.07.2011 - 11 Ca 2059/11).
Die Beklagte überzeugend dargelegt, dass sie auf Basis der aktuellen Faktenlage nunmehr die dauerhafte Entscheidung gefällt hat, die unproduktiven und kostenträchtigen Einsatzorte außerhalb von E. und I. zu streichen (so auch Arbeitsgericht E., Urteile vom 10.08.2011 - 8 Ca 2118/11 und 12.07.2011 - 11 Ca 2059/11).
Dieses nachvollziehbare Bestreben ist im Rahmen der freien unternehmerischen Entscheidung zu respektieren; selbst dann, wenn die Beklagte in der Vergangenheit die ihr zur Verfügung stehenden produktiven Flugzeiten ihrer Flugbegleiter nicht voll ausgeschöpft hätte (so auch Arbeitsgericht E., Urteil vom 12.07.2011 - 11 Ca 2059/11).
Demgegenüber ist es für die Beklagte nicht zumutbar, jahrelang weiterhin teure Proceedings und unproduktive Flugzeiten ihrer Mitarbeiter hinzunehmen, obwohl sie endgültig die Entscheidung getroffen hat, keine Flugstarts mehr von N. aus durchzuführen (so auch Arbeitsgericht E., Urteile vom 10.08.2011 - 8 Ca 2118/11 und 12.07.2011 - 11 Ca 2059/11).
(5).Etwaige erhöhte Fahrtkosten sind von der Klägerin bei Abwägung der Gesamtumstände hinzunehmen (so auch Arbeitsgericht E., Urteile vom 10.08.2011 - 8 Ca 2118/11 und 12.07.2011 - 11 Ca 2059/11).
Bei ihrer Argumentation übersieht die Klägerin, dass die Nachhaltigkeit des unternehmerischen Konzepts, das zu dem Wegfall des Beschäftigungsbedarfs in N. geführt hat, mit Blick auf die Situation in N. zu überprüfen ist (so auch Arbeitsgericht E., Urteile vom 10.08.2011 - 8 Ca 2118/11 und 12.07.2011 - 11 Ca 2059/11).
Dies ist im Hinblick auf das erweiterte Direktionsrecht der Beklagten aber auch nicht erforderlich, um die Wahrung des billigen Ermessens zu bejahen (so auch Arbeitsgericht E., Urteile vom 10.08.2011 - 8 Ca 2118/11 und 12.07.2011 - 11 Ca 2059/11).
Warum eine nahezu vierjährige Bindung an die Stationen in E. und I. nicht nachhaltig sein soll, erschließt sich der Kammer nicht (so auch Arbeitsgericht E., Urteile vom 10.08.2011 - 8 Ca 2118/11 und 12.07.2011 - 11 Ca 2059/11).
- ArbG Düsseldorf, 26.08.2011 - 9 Ca 2123/11
Änderung des dienstlichen Einsatzortes einer Flugbegleiterin; Prüfung der …
Insoweit schließt sich die Kammer den zutreffenden Rechtsausführungen der 8. und der 11. Kammer des Arbeitsgerichts in den dort geführten Parallelverfahren (Urteile vom 10.08.2011 - 8 Ca 2121/11 - und vom 12.07.2011 - 11 Ca 2059/11) an.a)Bei der Maßnahme der Beklagten handelt es sich, wie die 8. und die 11. Kammer des Arbeitsgerichts (Urteile vom 10.08.2011 - 8 Ca 2121/11 - und vom 12.07.2011 - 11 Ca 2059/11) bereits zutreffend ausgeführt haben, um eine Versetzung im Rechtssinne und nicht etwa um eine verdeckte Änderungskündigung.
Diese Voraussetzungen sind - wie die 8. und die 11. Kammer des Arbeitsgerichts Düsseldorf (Urteile vom 10.08.2011 - 8 Ca 2121/11 - und vom 12.07.2011 - 11 Ca 2059/11) zutreffend ausführen - hier erfüllt.
Dies ergibt die Auslegung des MTV Nr. 2 (so schon die 8. und die 11. Kammer des Arbeitsgerichts Düsseldorf, Urteile vom 10.08.2011 - 8 Ca 2121/11 - und vom 12.07.2011 - 11 Ca 2059/11).
Diese zusätzliche Belastung konnte die Kammer nicht zugunsten der Klägerin werten, denn sie hat weder dargelegt, welche Kosten ihr als teilzeitbeschäftigter Flugbegleiterin entstehen würden, noch wie dieser Betrag ermittelt worden ist (so auch die 8. und die 11. Kammer des Arbeitsgerichts, Urteile vom 10.08.2011 - 8 Ca 2121/11 - und vom 12.07.2011 - 11 Ca 2059/11).
- LAG Düsseldorf, 22.03.2012 - 15 Sa 1204/11 15 Sa 1204/11 11 Ca 2059/11 Arbeitsgericht Düsseldorf.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 12.07.2011 - 11 Ca 2059/11 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 12.07.2011, Az.: 11 Ca 2059/11, festzustellen:.
- LAG Düsseldorf, 13.11.2012 - 16 Sa 1329/12
Interessanabwägung bei Schließung von Stationen eines Flugbetriebs
Das Arbeitsgericht hat in seiner Entscheidung unter Berufung auf zwei weitere Urteile des Arbeitsgerichts Düsseldorf (8 Ca 2118/11 vom 10.08.2011 und 11 Ca 2059/11 vom 12.07.2011) zu Recht darauf hingewiesen, dass der Beruf des Flugbegleiters von ständigen Ortswechseln und Abwesenheitszeiten geprägt ist und dass es dem gegenüber nicht zumutbar sei, die Kosten für die Proceedings und die nicht produktive Arbeitszeit der Flugbegleiter hinzunehmen. - ArbG Düsseldorf, 13.09.2011 - 7 Ca 2177/11
Versetzung auf Grundlage einer tarifvertraglich geregelten Versetzungsklausel im …
Hierzu führt die 11. Kammer in dem Parallelverfahren 11 Ca 2059/11 (Urteil vom 12.07.2011) aus:. - ArbG Düsseldorf, 12.08.2011 - 1 Ca 2326/11
Ausüben des Weisungsrechts des Arbeitgebers hinsichtlich Versetzung eines …
Zutreffend führt die 11. Kammer des Arbeitsgerichts Düsseldorf in ihrer Entscheidung vom 12.07.2011 (11 Ca 2059/11) sinngemäß folgendes aus:. - ArbG Düsseldorf, 11.08.2011 - 5 Ca 2173/11
Veränderung des dienstlichen Einsatzortes einer Flugbegleiterin; Flugzeug als …
Insoweit weicht die Kammer auch nicht von der Rechtsauffassung der 11. Kammer des Arbeitsgerichts E. (Urteil vom 12.02.2011, 11 Ca 2059/11) oder der von der Beklagten angeführten Entscheidung des hessischen LAG vom 23.05.2011 (17 Sa 1954/10) ab. - ArbG Düsseldorf, 11.08.2011 - 5 Ca 2174/11
Veränderung des dienstlichen Einsatzortes einer Flugbegleiterin; Flugzeug als …
Insoweit weicht die Kammer auch nicht von der Rechtsauffassung der 11. Kammer des Arbeitsgerichts E. (Urteil vom 12.02.2011, 11 Ca 2059/11) oder der von der Beklagten angeführten Entscheidung des hessischen LAG vom 23.05.2011 (17 Sa 1954/10) ab.