Rechtsprechung
   ArbG Stuttgart, 02.07.2014 - 11 Ca 291/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,26743
ArbG Stuttgart, 02.07.2014 - 11 Ca 291/14 (https://dejure.org/2014,26743)
ArbG Stuttgart, Entscheidung vom 02.07.2014 - 11 Ca 291/14 (https://dejure.org/2014,26743)
ArbG Stuttgart, Entscheidung vom 02. Juli 2014 - 11 Ca 291/14 (https://dejure.org/2014,26743)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,26743) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Eingruppierung eines Gerätewartes der Feuerwehr

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Anl 1a BAT, SR 2x S 1 Nr 5 ProtErkl 1 BAT, TVöD
    Eingruppierung eines Gerätewartes der Feuerwehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gerätewart der Feuerwehr

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 22.07.1998 - 4 AZR 662/97

    Eingruppierung: Einsatzsachbearbeiter in Feuerwehr-Einsatz-Leitstelle

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 02.07.2014 - 11 Ca 291/14
    Deswegen hat das Bundesarbeitsgericht den Einsatzsachbearbeiter in einer Feuerwehr-Einsatz-Leitstelle zu den Angestellten im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst gezählt, weil der Begriff der technischen Angestellten nicht auf solche beschränkt werden dürfe, die "unmittelbar am Gerät" arbeiten (BAG 22.07.1998 - 4 AZR 662/97 - Juris Rz. 47; 06.08.1997 - 10 AZR 167/97 - Juris Rz. 32, 33; 22.03.1990 - 6 AZR 411/88 - Juris Rz. 37).

    Nach Auffassung und Willen der Tarifvertragsparteien zählt der dort genannte Personenkreis nicht zum feuerwehrtechnischen Dienst, weil er gerade nicht mir der unmittelbaren Brandbekämpfung betraut ist (BAG 22.07.1998 - 4 AZR 662/97 - aaO; 06.08.1997 - 10 AZR 167/97 - aaO; 22.03.1990 - 6 AZR 411/88 - aaO; LAG Hamm 09.03.1989 - 17 Sa 1524/88 - Juris; Leitsatz zu einem Angestellten, der für Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten in einer Kreisschlauchpflegerei angestellt ist).

    Aus den landesrechtlichen Beamtenregelungen ergibt sich u. a., dass ein Oberbrandmeister in der Lage sein muss, selbständig technische Einheiten bis zur Gruppenstärke im feuerwehrtechnischen Sinne im Einsatzdienst zu führen (BAG 13.11.2013 - 4 AZR 160/12 - Rz. 23, 24, Juris; 22.07.1998 - 4 AZR 662/97 - Rz. 53 ff, Juris unter Bezug auf die Blätter zur Berufskunde, Band 2 IV b 30 - Beamter/Beamtin des feuerwehrtechnischen Dienstes [mittlerer, gehobener und höherer Dienst]).

    Denn die Sonderregelungen über Beschäftige im Einsatzdienst nach dessen Nr. 2 Abs. 2 gelten nur für Beschäftigte, die hauptamtlich im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst beschäftigt sind, Nr. 1 zu § 1 Abs. 1 der Vorschrift (BAG 06.08.1997 - 10 AZR 167/97 - Rz. 28, Juris zu Satz 2 der Übergangsvorschrift zu Nr. 2 Satz 2 der SR 2 X BAT-O iVm Nr. 1 der SR 2 X BAT-O; zur Abgrenzung zwischen feuerwehrtechnischem Dienst und Einsatzdienst vgl. auch BAG 22.07.1998 - 4 AZR 662/97 - Rz. 48, Juris; Bundesverwaltungsgericht 21.03.1996 - 2 C 24/95 - Rz. 23, Juris).

  • BAG, 06.08.1997 - 10 AZR 167/97

    Tarifliche Tätigkeitszulage - Feuerwehrzulage

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 02.07.2014 - 11 Ca 291/14
    Deswegen hat das Bundesarbeitsgericht den Einsatzsachbearbeiter in einer Feuerwehr-Einsatz-Leitstelle zu den Angestellten im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst gezählt, weil der Begriff der technischen Angestellten nicht auf solche beschränkt werden dürfe, die "unmittelbar am Gerät" arbeiten (BAG 22.07.1998 - 4 AZR 662/97 - Juris Rz. 47; 06.08.1997 - 10 AZR 167/97 - Juris Rz. 32, 33; 22.03.1990 - 6 AZR 411/88 - Juris Rz. 37).

    Nach Auffassung und Willen der Tarifvertragsparteien zählt der dort genannte Personenkreis nicht zum feuerwehrtechnischen Dienst, weil er gerade nicht mir der unmittelbaren Brandbekämpfung betraut ist (BAG 22.07.1998 - 4 AZR 662/97 - aaO; 06.08.1997 - 10 AZR 167/97 - aaO; 22.03.1990 - 6 AZR 411/88 - aaO; LAG Hamm 09.03.1989 - 17 Sa 1524/88 - Juris; Leitsatz zu einem Angestellten, der für Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten in einer Kreisschlauchpflegerei angestellt ist).

    Denn die Sonderregelungen über Beschäftige im Einsatzdienst nach dessen Nr. 2 Abs. 2 gelten nur für Beschäftigte, die hauptamtlich im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst beschäftigt sind, Nr. 1 zu § 1 Abs. 1 der Vorschrift (BAG 06.08.1997 - 10 AZR 167/97 - Rz. 28, Juris zu Satz 2 der Übergangsvorschrift zu Nr. 2 Satz 2 der SR 2 X BAT-O iVm Nr. 1 der SR 2 X BAT-O; zur Abgrenzung zwischen feuerwehrtechnischem Dienst und Einsatzdienst vgl. auch BAG 22.07.1998 - 4 AZR 662/97 - Rz. 48, Juris; Bundesverwaltungsgericht 21.03.1996 - 2 C 24/95 - Rz. 23, Juris).

  • BAG, 22.03.1990 - 6 AZR 411/88

    Anspruch auf Überstundenvergütung für die tatsächlichen Einsatzzeit in einer

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 02.07.2014 - 11 Ca 291/14
    Deswegen hat das Bundesarbeitsgericht den Einsatzsachbearbeiter in einer Feuerwehr-Einsatz-Leitstelle zu den Angestellten im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst gezählt, weil der Begriff der technischen Angestellten nicht auf solche beschränkt werden dürfe, die "unmittelbar am Gerät" arbeiten (BAG 22.07.1998 - 4 AZR 662/97 - Juris Rz. 47; 06.08.1997 - 10 AZR 167/97 - Juris Rz. 32, 33; 22.03.1990 - 6 AZR 411/88 - Juris Rz. 37).

    Nach Auffassung und Willen der Tarifvertragsparteien zählt der dort genannte Personenkreis nicht zum feuerwehrtechnischen Dienst, weil er gerade nicht mir der unmittelbaren Brandbekämpfung betraut ist (BAG 22.07.1998 - 4 AZR 662/97 - aaO; 06.08.1997 - 10 AZR 167/97 - aaO; 22.03.1990 - 6 AZR 411/88 - aaO; LAG Hamm 09.03.1989 - 17 Sa 1524/88 - Juris; Leitsatz zu einem Angestellten, der für Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten in einer Kreisschlauchpflegerei angestellt ist).

  • BVerwG, 21.03.1996 - 2 C 24.95

    Beamtenrecht: Anspruch auf Zulagen von Feuerwehrbeamten im Leitstellendienst

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 02.07.2014 - 11 Ca 291/14
    Denn die Sonderregelungen über Beschäftige im Einsatzdienst nach dessen Nr. 2 Abs. 2 gelten nur für Beschäftigte, die hauptamtlich im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst beschäftigt sind, Nr. 1 zu § 1 Abs. 1 der Vorschrift (BAG 06.08.1997 - 10 AZR 167/97 - Rz. 28, Juris zu Satz 2 der Übergangsvorschrift zu Nr. 2 Satz 2 der SR 2 X BAT-O iVm Nr. 1 der SR 2 X BAT-O; zur Abgrenzung zwischen feuerwehrtechnischem Dienst und Einsatzdienst vgl. auch BAG 22.07.1998 - 4 AZR 662/97 - Rz. 48, Juris; Bundesverwaltungsgericht 21.03.1996 - 2 C 24/95 - Rz. 23, Juris).
  • ArbG Ludwigshafen, 07.01.1998 - 8 Ca 1473/97

    Anspruch auf Zahlung einer Feuerwehrzulage; Erfordernis der Unterscheidung der

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 02.07.2014 - 11 Ca 291/14
    Aufgrund der öffentlich-rechtlichen Pflicht kraft Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr, bei Feuerwehreinsätzen mitzuwirken, haben es das Arbeitsgericht Ludwigshafen (07.01.1998 - 8 Ca 1473/97 - Juris) und das Hessische Landesarbeitsgericht (10.08.1999 - 9 Sa 2922/98 - Juris) abgelehnt, dem jeweiligen Kläger eine Feuerwehrzulage nach SR 2 X Nr. 2 Abs. 1 BAT (nunmehr § 46 Abs. 2 TVöD-VKA) zuzusprechen, obwohl die dortigen Kläger Angestellte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst Kraft ihres Arbeitsvertrages waren.
  • BAG, 31.07.2002 - 4 AZR 129/01

    Vergütung Fluggastkontrolleur bei Verweisung auf BAT

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 02.07.2014 - 11 Ca 291/14
    Tatsächlich trennbare Tätigkeiten mit unterschiedlicher Wertigkeit können jedoch nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefasst werden (BAG 31.07.2002 - 4 AZR 129/01 - BAGE 102, 89; 29.11.2001 - 4 AZR736/00 - BAGE 100, 35; 08.09.1999 - 4 AZR 688/98 - NZA 2000, 378; BAG AP Nr. 226, 237, 257 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 12.05.2004 - 4 AZR 371/03

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin im Sachgebiet wirtschaftliche

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 02.07.2014 - 11 Ca 291/14
    Im Hinblick auf das Erfordernis der überwiegend auszuübenden Tätigkeit gehört auch die Angabe der jeweiligen Anteile der Tätigkeiten an der Gesamtarbeitszeit zur Schlüssigkeit des klägerischen Vorbringens (zur Darlegungs- und Beweislast im Eingruppierungsrechtsstreit z. B. BAG 12.05.2004 - 4 AZR 371/03 - AP Nr. 301 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 13.11.2013 - 4 AZR 160/12

    Eingruppierung - kommunaler feuerwehrtechnischer Dienst - "in der Tätigkeit von

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 02.07.2014 - 11 Ca 291/14
    Aus den landesrechtlichen Beamtenregelungen ergibt sich u. a., dass ein Oberbrandmeister in der Lage sein muss, selbständig technische Einheiten bis zur Gruppenstärke im feuerwehrtechnischen Sinne im Einsatzdienst zu führen (BAG 13.11.2013 - 4 AZR 160/12 - Rz. 23, 24, Juris; 22.07.1998 - 4 AZR 662/97 - Rz. 53 ff, Juris unter Bezug auf die Blätter zur Berufskunde, Band 2 IV b 30 - Beamter/Beamtin des feuerwehrtechnischen Dienstes [mittlerer, gehobener und höherer Dienst]).
  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 468/92

    Übertarifliche Zulage, tarifliche Gehaltssicherung

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 02.07.2014 - 11 Ca 291/14
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 20.01.2009 - 9 AZR 677/07 - Rz. 35, Juris; 21.07.1993 - 4 AZR 468/92 - zu B II 1 a aa der Gründe BAGE 23, 364; 15.05.1994 - 4 AZR 327/93 - Rz. 45, Juris).
  • BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 677/07

    Altersteilzeit - Tarifauslegung - Öffnungsklausel

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 02.07.2014 - 11 Ca 291/14
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 20.01.2009 - 9 AZR 677/07 - Rz. 35, Juris; 21.07.1993 - 4 AZR 468/92 - zu B II 1 a aa der Gründe BAGE 23, 364; 15.05.1994 - 4 AZR 327/93 - Rz. 45, Juris).
  • BAG, 08.09.1999 - 4 AZR 688/98

    Eingruppierung - Diplompädagoge in Erziehungsberatungsstelle

  • LAG Hessen, 10.08.1999 - 9 Sa 2922/98

    Anspruch auf Gewährung einer Feuerwehrzulage

  • LAG Hamm, 09.03.1989 - 17 Sa 1524/88

    Kreisschlauchpflegerei; Begriff des feuerwehrtechnischen Dienstes; Feuerwehr;

  • BAG, 29.11.2001 - 4 AZR 736/00

    Eingruppierung eines Rettungsassistenten

  • BAG, 15.06.1994 - 4 AZR 327/93

    Eingruppierung eines Betriebsberaters im Außendienst

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht