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   ArbG Stuttgart, 02.04.2014 - 11 Ca 6274/13   

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ArbG Stuttgart, 02.04.2014 - 11 Ca 6274/13 (https://dejure.org/2014,26740)
ArbG Stuttgart, Entscheidung vom 02.04.2014 - 11 Ca 6274/13 (https://dejure.org/2014,26740)
ArbG Stuttgart, Entscheidung vom 02. April 2014 - 11 Ca 6274/13 (https://dejure.org/2014,26740)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Eingruppierung einer Gesundheitsberaterin

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 22 BAT, Anl 1a BAT, § 133 BGB, § 157 BGB, § 4 Abs 5 TVG
    Eingruppierung einer Gesundheitsberaterin - Tätigkeitsbeispiele einer Vergütungsgruppe - Abgrenzung von einheitlicher Arbeitsvorgang zu trennbarer Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eingruppierung einer Gesundheitsberaterin

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 15.06.1994 - 4 AZR 327/93

    Eingruppierung eines Betriebsberaters im Außendienst

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 02.04.2014 - 11 Ca 6274/13
    Denn dieser Antrag ist schon nicht auf das Bestehen eines Rechtsverhältnisses, sondern auf das Bestehen einer (Rechts-)Tatsache gerichtet (BAG 15.06.1994 - 4 AZR 327/93, AP Nr. 9 zu §§ 22, 23 BAT Krankenkassen, juris Rz. 22).

    Denn die Klageanträge sind im Hinblick auf das Interesse der klagenden Partei auszulegen (Zöller ZPO 29. Aufl. Vor § 128 Rz. 25; BAG 15.06.1994, a.a.O.).

    Ist einem Tätigkeitsmerkmal ein von § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 ...-TV abweichendes zeitliches Maß bestimmt, so gilt nach § 22 Abs. 2 Unterabs. 4 ...-TV dieses, beispielsweise vorliegend Heraushebung zu einem Drittel durch die besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Vergütungsgruppe 8 nach dem Einleitungssatz der Vergütungsgruppe 9 der Vergütungsordnung zur Anlage 1a zu § 22 ...-TV (BAG 15.06.1994 - 4 AZR 327/93 - juris Rz. 58, vgl. auch Groeger aaO Teil 7 Rz 80 ff., 171).

    Allerdings bedürfen die Merkmale eines Tätigkeitsbeispiels ihrerseits der Auslegung, um dem Willen der Tarifvertragsparteien gerecht zu werden (BAG 15.06.1994 - 4 AZR 327/93 - juris Rz. 43 ff. mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung; BAG 26.07.1995 - 4 AZR 280/94 - juris Rz. 26).

    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 20.01.2009 - 9 AZR 677/07 - Rz 35, Juris; BAG 21.07.1993 - 4 AZR 468/92 - zu B II 1 a aa der Gründe, BAGE 23, 364, BAG 15.06.1994 - 4 AZR 327/93 - juris Rz. 45).

    Ein solches Verständnis würde dem Sinn und Zweck der Tarifsystematik der Aufbaufallgruppen nicht gerecht (BAG 15.06.1994 - 4 AZR 327/93 - juris Rz. 47, 51, 56).

    Die tarifliche Höhergruppierung hängt nämlich von einem weiteren Arbeitsvorgang ab, der - wie dargelegt - einen bestimmten Anteil an der Gesamtarbeitszeit ausmacht (BAG 15.06.1994 - 4 AZR 327/93 - juris Rz. 33 zu den einheitlich zu bildenden Arbeitsvorgängen eines "Angestellten im Außendienst in der Betriebsberatung").

  • BAG, 26.07.1995 - 4 AZR 280/94

    Eingruppierung eines Vermessungstechnikers

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 02.04.2014 - 11 Ca 6274/13
    Allerdings bedürfen die Merkmale eines Tätigkeitsbeispiels ihrerseits der Auslegung, um dem Willen der Tarifvertragsparteien gerecht zu werden (BAG 15.06.1994 - 4 AZR 327/93 - juris Rz. 43 ff. mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung; BAG 26.07.1995 - 4 AZR 280/94 - juris Rz. 26).

    Gerade aus der Tätigkeitsbeschreibung in Form von Beispielen folgt, dass die in verschiedenen Beispielen beschriebenen Tätigkeiten nicht zu einem Arbeitsvorgang im Rechtssinne zusammengefasst werden dürfen (BAG 26.07.1995 - 4 AZR 280/94 - juris Rz. 26 für selbstständige Arbeitsvorgänge eines Vermessungstechnikers im Innendienst und im Außendienst).

  • BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 313/09

    Eingruppierung einer Logopädin nach den AVR-K

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 02.04.2014 - 11 Ca 6274/13
    Bei Aufbaufallgruppen, d.h. Fallgruppen innerhalb einer Vergütungsordnung, die in der Weise aufeinander aufbauen, dass eine Anforderung des niedriger bewerteten Tätigkeitsmerkmals in einem quantitativ höheren Maße gegeben sein muss oder dass allein eine zusätzliche Anforderung gestellt wird, ist zunächst zu prüfen, ob die allgemeinen Anforderungen der niedrigeren Vergütungsgruppe erfüllt sind und anschließend, ob die Merkmale der darauf aufbauenden höheren Vergütungsgruppe vorliegen (BAG 23.02.2011 - 4 AZR 313/09 - Rn 21, Juris; BAG 25.02.2009 - 4 AZR 20/08 - Rn 28, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 310).

    Der Vortrag muss insoweit erkennen lassen, wodurch sich die Tätigkeit gerade aus der nicht herausgehobenen Tätigkeit heraushebt und einen wertenden Vergleich mit diesen nicht unter das Hervorhebungsmerkmal fallenden Tätigkeiten erlauben (BAG 18.02.1998 - 4 AZR 581/96 - NZA 1998, 950; 23.01.2002 - 4 AZR 745/00 - Juris; 23.02.2011 - 4 AZR 313/09 - Rz. 21, Juris mwN).

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 02.04.2014 - 11 Ca 6274/13
    Gefordert ist ein wertender Vergleich mit dem unausgesprochen in dem letztgenannten Tätigkeitsmerkmal vorausgesetzten Maß der Verantwortung (BAG 29.01.1986 - 4 AZR 465/84 - AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; 09.05.2007 - 4 AZR 351/06 - juris; 27.08.2008 - 4 AZR 470/07 - ZTR 2009, 143).
  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 468/92

    Übertarifliche Zulage, tarifliche Gehaltssicherung

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 02.04.2014 - 11 Ca 6274/13
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 20.01.2009 - 9 AZR 677/07 - Rz 35, Juris; BAG 21.07.1993 - 4 AZR 468/92 - zu B II 1 a aa der Gründe, BAGE 23, 364, BAG 15.06.1994 - 4 AZR 327/93 - juris Rz. 45).
  • BAG, 27.08.2008 - 4 AZR 470/07

    Eingruppierung einer Widerspruchssachbearbeiterin

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 02.04.2014 - 11 Ca 6274/13
    Gefordert ist ein wertender Vergleich mit dem unausgesprochen in dem letztgenannten Tätigkeitsmerkmal vorausgesetzten Maß der Verantwortung (BAG 29.01.1986 - 4 AZR 465/84 - AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; 09.05.2007 - 4 AZR 351/06 - juris; 27.08.2008 - 4 AZR 470/07 - ZTR 2009, 143).
  • LAG Hessen, 10.02.1993 - 9 Sa 484/92

    Eingruppierung von Gesundheitsberatern mit Einzel- und Gruppenberatung bei den

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 02.04.2014 - 11 Ca 6274/13
    (2) Ohne Erfolg beruft sich die Klägerin auf die Entscheidung des LAG Hessen vom 10.02.1993 (- 2/9 Sa 484/92 - Beck-Online = ZTR 1994, 160-162).
  • BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 677/07

    Altersteilzeit - Tarifauslegung - Öffnungsklausel

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 02.04.2014 - 11 Ca 6274/13
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 20.01.2009 - 9 AZR 677/07 - Rz 35, Juris; BAG 21.07.1993 - 4 AZR 468/92 - zu B II 1 a aa der Gründe, BAGE 23, 364, BAG 15.06.1994 - 4 AZR 327/93 - juris Rz. 45).
  • BAG, 09.05.2007 - 4 AZR 351/06

    Eingruppierung Sachbearbeiterin im Sozialamt

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 02.04.2014 - 11 Ca 6274/13
    Gefordert ist ein wertender Vergleich mit dem unausgesprochen in dem letztgenannten Tätigkeitsmerkmal vorausgesetzten Maß der Verantwortung (BAG 29.01.1986 - 4 AZR 465/84 - AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; 09.05.2007 - 4 AZR 351/06 - juris; 27.08.2008 - 4 AZR 470/07 - ZTR 2009, 143).
  • BAG, 22.01.2003 - 4 AZR 700/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 02.04.2014 - 11 Ca 6274/13
    Mit der Eingruppierungsfeststellungsklage begehrt der Beschäftigte, der nach einer niedrigeren tariflichen Entgeltgruppe/Vergütungsgruppe/Lohngruppe vergütet und auch sonst rechtlich behandelt wird, die Feststellung der Verpflichtung seines beklagten Arbeitgebers, an ihn Entgelt/Vergütung/Lohn nach einer anderen, höheren Gruppe zu zahlen und ihn auch in sonstiger rechtserheblicher Beziehung entsprechend zu behandeln (BAG 22.01.2003 - 4 AZR 700/01 - AP Nr. 24 zu § 24 BAT).
  • BAG, 12.05.2004 - 4 AZR 371/03

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin im Sachgebiet wirtschaftliche

  • BAG, 23.01.2002 - 4 AZR 745/00

    Eingruppierung eines Ausbildungsleiters

  • BAG, 18.02.1998 - 4 AZR 581/96

    Korrigierende Rückgruppierung

  • BAG, 31.07.2002 - 4 AZR 129/01

    Vergütung Fluggastkontrolleur bei Verweisung auf BAT

  • BAG, 31.07.2002 - 4 AZR 163/01

    Eingruppierung: Restaurateurin im Museum

  • BAG, 29.11.2001 - 4 AZR 736/00

    Eingruppierung eines Rettungsassistenten

  • BAG, 08.09.1999 - 4 AZR 688/98

    Eingruppierung - Diplompädagoge in Erziehungsberatungsstelle

  • BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 579/01

    Eingruppierung einer Gleichstellungsbeauftragten

  • BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 20/08

    Eingruppierung eines "Polizei-Sozialbetreuers" - Heraushebung durch besondere

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