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   ArbG Stuttgart, 23.01.2013 - 11 Ca 654/11   

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https://dejure.org/2013,1992
ArbG Stuttgart, 23.01.2013 - 11 Ca 654/11 (https://dejure.org/2013,1992)
ArbG Stuttgart, Entscheidung vom 23.01.2013 - 11 Ca 654/11 (https://dejure.org/2013,1992)
ArbG Stuttgart, Entscheidung vom 23. Januar 2013 - 11 Ca 654/11 (https://dejure.org/2013,1992)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Auskunftsanspruch des Leiharbeitnehmers - Wirksamkeit des Tarifvertrages - Vertrauensschutz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auskunftsanspruch des Leiharbeitnehmers gegen den Entleiher über die wesentlichen Arbeitsbedingungen vergleichbarer Arbeitnehmer des Entleihers; Vorliegen von Zweifel an der Wirksamkeit der von der CGZP geschlossenen Tarifverträge

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 13 Halbs 2 AÜG, § 10 Abs 4 AÜG, § 9 Nr 2 AÜG, § 3 Abs 1 Nr 3 AÜG
    Auskunftsanspruch des Leiharbeitnehmers nach § 13 AÜG - Wirksamkeit des Tarifvertrages - Vertrauensschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Auskunftspflicht des Entleihers

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zweifel an der Wirksamkeit des Tarifvertrages für die Zeitarbeit begründen Auskunftsanspruch gegenüber dem Entleiher

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zweifel an der Wirksamkeit des Tarifvertrages für die Zeitarbeit begründen Auskunftsanspruch

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 23.01.2013 - 11 Ca 654/11
    Zweifel an der Wirksamkeit der von der CGZP geschlossenen Tarifverträge sind aufgrund der Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zur Tariffähigkeit der CGZP gegeben (BAG 14.12.2012 - 1 ABR 19/10 -, 22.05.2012 - 1 ABR 27/12 -, 23.05.2012 - 1 ABR 67/11 -, - 1 AZB 58/11 -).

    Durch mehrere Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichtes (BAG 14.12.2010 - 1 ABR 19/10 -, 22.05.2012 - 1 ABN 27/12 -, 23.05.2012 - 1 AZB 67/11 -, - 1 AZB 58/11 -) steht die fehlende Tariffähigkeit der CGZP fest.

  • BAG, 23.05.2012 - 1 AZB 67/11

    Fehlende Tariffähigkeit der CGZP - Aussetzung von Lohnzahlungsverfahren

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 23.01.2013 - 11 Ca 654/11
    Durch mehrere Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichtes (BAG 14.12.2010 - 1 ABR 19/10 -, 22.05.2012 - 1 ABN 27/12 -, 23.05.2012 - 1 AZB 67/11 -, - 1 AZB 58/11 -) steht die fehlende Tariffähigkeit der CGZP fest.

    Alle Gerichte sind an einen in einem Verfahren nach § 97 ArbGG ergangenen Ausspruch über die Tariffähigkeit oder die Tarifzuständigkeit einer Vereinigung gebunden, wenn diese Eigenschaften als Vorfrage in einem späteren Verfahren zu beurteilen sind, sofern nicht aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen die Rechtskraft endet (BAG 23.05.2012 - 1 AZB 67/11 - Rz. 10, juris; 06.06.2000 - 1 ABR 21/99 - zu B. II. 4. a) der Gründe, BAGE 95, 47).

  • BAG, 23.05.2012 - 1 AZB 58/11

    Fehlende Tariffähigkeit der CGZP - Aussetzung von Lohnzahlungsverfahren

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 23.01.2013 - 11 Ca 654/11
    Zweifel an der Wirksamkeit der von der CGZP geschlossenen Tarifverträge sind aufgrund der Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zur Tariffähigkeit der CGZP gegeben (BAG 14.12.2012 - 1 ABR 19/10 -, 22.05.2012 - 1 ABR 27/12 -, 23.05.2012 - 1 ABR 67/11 -, - 1 AZB 58/11 -).

    Durch mehrere Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichtes (BAG 14.12.2010 - 1 ABR 19/10 -, 22.05.2012 - 1 ABN 27/12 -, 23.05.2012 - 1 AZB 67/11 -, - 1 AZB 58/11 -) steht die fehlende Tariffähigkeit der CGZP fest.

  • BAG, 22.05.2012 - 1 ABN 27/12

    Nichtzulassungsbeschwerde - Fehlende Tariffähigkeit der CGZP

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 23.01.2013 - 11 Ca 654/11
    Durch mehrere Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichtes (BAG 14.12.2010 - 1 ABR 19/10 -, 22.05.2012 - 1 ABN 27/12 -, 23.05.2012 - 1 AZB 67/11 -, - 1 AZB 58/11 -) steht die fehlende Tariffähigkeit der CGZP fest.
  • BAG, 06.06.2000 - 1 ABR 21/99

    Rechtskraft - Gewerkschaftseigenschaft einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 23.01.2013 - 11 Ca 654/11
    Alle Gerichte sind an einen in einem Verfahren nach § 97 ArbGG ergangenen Ausspruch über die Tariffähigkeit oder die Tarifzuständigkeit einer Vereinigung gebunden, wenn diese Eigenschaften als Vorfrage in einem späteren Verfahren zu beurteilen sind, sofern nicht aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen die Rechtskraft endet (BAG 23.05.2012 - 1 AZB 67/11 - Rz. 10, juris; 06.06.2000 - 1 ABR 21/99 - zu B. II. 4. a) der Gründe, BAGE 95, 47).
  • SG Kassel, 04.09.2013 - S 12 KR 246/12

    Betriebsprüfung - Arbeitnehmerüberlassung - equal pay - Beitragsnachforderung -

    Dem ist dann auch aus Sicht der erkennenden Kammer mit den weiteren o.a. Ausführungen nichts hinzuzufügen; nicht erst mit dem Beschluss des BAG vom 14.12.2010, sondern spätestens im Verlauf des Jahres 2009, wenn nicht gar vorher, bestanden insoweit also allgemein bekannte, begründete Zweifel an der Tariffähigkeit der CGZP, aus der ein möglicher arbeitsrechtlicher Equal-Pay-Anspruch für den professionellen Entleiher zwanglos ableitbar gewesen wäre (vgl. hierzu weiter ArbG Stuttgart, Urteil vom 23.01.2013, 11 Ca 654/11), dies mit allen weiteren, auch sozialrechtlichen Folgen.
  • LAG Hessen, 04.09.2014 - 9 TaBV 91/14

    Tarifzuständigkeit - Arbeitnehmerüberlassung

    Auch das Arbeitsgericht Stuttgart (Urteil vom 23. Jan. 2013 - 11 Ca 654/11 - Juris) hat gemeint, der Auskunftsanspruch des Leiharbeitnehmers gegen den Entleiher über die wesentlichen Arbeitsbedingungen vergleichbarer Arbeitnehmer des Entleihers nach § 13 AÜG sei bereits dann gegeben, wenn begründete Zweifel an der Wirksamkeit von Bestimmungen eines Tarifvertrages zur Arbeitnehmerüberlassung bestehen.
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