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   VGH Hessen, 20.04.2011 - 11 F 429/11   

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VGH Hessen, 20.04.2011 - 11 F 429/11 (https://dejure.org/2011,10388)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20.04.2011 - 11 F 429/11 (https://dejure.org/2011,10388)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20. April 2011 - 11 F 429/11 (https://dejure.org/2011,10388)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 162 Abs 1 VwGO, § 93 VwGO
    Gutachterkosten des Vorhabensträgers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufwendungen des Trägers eines planfeststellungspflichtigen Vorhabens für die Hinzuziehung von Sachverständigen sind keine erstattungsfähigen Verfahrenskosten; Eine Zuordnung bestimmter Aufwendungen zu einzelnen Verfahren bei der Verbindung mehrerer Verfahren zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorhabenträger und Planfeststellungsbehörde müssen eigene Gutachterkosten selbst tragen! (IBR 2011, 1254)

Papierfundstellen

  • ESVGH 61, 239
  • NVwZ-RR 2011, 664
  • DVBl 2011, 917
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 24.07.2008 - 4 KSt 1008.07

    Erstattungsfähigkeit von Gutachterkosten nach in Vorlagetretung des Bürgervereins

    Auszug aus VGH Hessen, 20.04.2011 - 11 F 429/11
    Ein Ausnahmefall, in welchem Aufwendungen für private, also nicht vom Gericht bestellte Sachverständige erstattungsfähig sind, kann dann gegeben sein, wenn ein Kläger in Fallkonstellationen, in denen das Nachvollziehen von Berechnungen oder technischen oder ökologischen Zusammenhängen einen mit der Materie nicht vertrauten Laien überfordert, zur Erfüllung seiner prozessualen Mitwirkungspflicht, sich selbst sachkundig zu machen, ein Sachverständigengutachten in Auftrag gibt und dies zum Zwecke der Substantiierung seiner Klage im gerichtlichen Verfahren vorlegt (BVerwG, Beschlüsse vom 13. März 1992 - 4 B 39.92 - NVwZ 1993, 268, und 24. Juli 2008 - 4 KSt 1008.07 [4 A 1073/04] -, juris).

    Bei einer derartigen Ausgangslage entspricht es einer vernünftigen Prozessführung, dass der jeweilige Kläger seinerseits Sachverständige heranzieht, die befähigt sind, die tragenden Gründe des Planfeststellungsbeschlusses kritisch zu hinterfragen (BVerwG, Beschlüsse vom 24. Juli 2008 - 4 KSt 1008.07 [4 A 1073/04] -, juris, und 6. Oktober 2009 - 4 KSt 1009.07 [4 A 1075/04] -, juris).

  • VGH Bayern, 28.01.2010 - 8 M 09.40063

    Kostenerinnerung; Beigeladener; Sachverständigenkosten des Vorhabensträgers

    Auszug aus VGH Hessen, 20.04.2011 - 11 F 429/11
    21 Dies hat für ein Klageverfahren, das sich an den Planfeststellungsbeschluss anschließt, zur Folge, dass die Kosten für die Hinzuziehung von Sachverständigen durch den Vorhabensträger regelmäßig nicht zu den erstattungsfähigen Verfahrenskosten im Sinn von § 162 Abs. 1 VwGO zählen können (so auch Bay.VGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 8 M 09.40063 -, NVwZ-RR 2010, 663).

    Der Senat schließt sich insoweit der Auffassung des Bay.VGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 8 M 09.40063 -, NVwZ-RR 2010, 663, an, wonach es nicht nur eine unangebrachte Verlagerung von Planungskosten bedeuten, sondern auch eine im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG nicht hinnehmbare Barrierewirkung für den Rechtsschutz planbetroffener Bürger schaffen würde, wenn man in derartigen Fällen die bei der Planfeststellungsbehörde oder beim Vorhabensträger anfallenden Kosten für die Hinzuziehung externer Sachverständiger denjenigen aufbürdet, die sich hiergegen erfolglos im Wege einer Klage wenden.

  • VGH Baden-Württemberg, 17.08.2006 - 3 S 1425/06

    Kostenfestsetzung - Terminsgebühr des Rechtsanwalts bei Verbindung zur

    Auszug aus VGH Hessen, 20.04.2011 - 11 F 429/11
    Es handelt sich aufgrund der Verbindung für die Dauer der mündlichen Verhandlung bei den verschiedenen Verfahren um eine einheitliche Angelegenheit (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. August 2006 - 3 S 1425/06 -, NVwZ-RR 2006, 855).
  • BVerwG, 14.04.2011 - 4 B 77.09

    Klage des BUND gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens erfolglos

    Auszug aus VGH Hessen, 20.04.2011 - 11 F 429/11
    Das Urteil ist rechtskräftig, nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mit Beschluss vom 14. April 2011 (- 4 B 77.09 -) zurückgewiesen hat.
  • VGH Bayern, 19.03.2008 - 8 M 07.1134

    Gutachterkosten eine Planungsträgers sind zur zweckentsprechenden

    Auszug aus VGH Hessen, 20.04.2011 - 11 F 429/11
    Diese Grundsätze zur ausnahmsweisen Erstattungsfähigkeit der Aufwendungen eines Klägers für private Sachverständige sind aber - entgegen der Auffassung der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle - nicht ohne weiteres auf die Situation zu übertragen, in welcher sich die Planfeststellungsbehörde oder der Vorhabensträger als Gegner einer Anfechtungsklage befinden (so auch Bay.VGH, Beschluss vom 19. März 2008 - 8 M 07.1134 -, DÖV 2008, 564).
  • VGH Hessen, 21.08.2009 - 11 C 318/08

    Regimewechsel von Vogelschutz- zu FFH-Richtlinie; Abgrenzung eines

    Auszug aus VGH Hessen, 20.04.2011 - 11 F 429/11
    Der Kläger - ein im Land Hessen anerkannter Naturschutzverein - wendete sich in dem Verfahren 11 C 318/08.T gegen den Planfeststellungsbeschluss des Beklagten vom 18. Dezember 2007 für den Ausbau des von der Beigeladenen betriebenen Flughafens Frankfurt Main.
  • BVerwG, 06.10.2009 - 4 KSt 1009.07

    Geltendmachung von Reisekosten aufgrund von Besprechungen mit Sachverständigen

    Auszug aus VGH Hessen, 20.04.2011 - 11 F 429/11
    Bei einer derartigen Ausgangslage entspricht es einer vernünftigen Prozessführung, dass der jeweilige Kläger seinerseits Sachverständige heranzieht, die befähigt sind, die tragenden Gründe des Planfeststellungsbeschlusses kritisch zu hinterfragen (BVerwG, Beschlüsse vom 24. Juli 2008 - 4 KSt 1008.07 [4 A 1073/04] -, juris, und 6. Oktober 2009 - 4 KSt 1009.07 [4 A 1075/04] -, juris).
  • BVerwG, 13.03.1992 - 4 B 39.92

    Aufklärungspflicht - Gutachterliche Stellungnahme

    Auszug aus VGH Hessen, 20.04.2011 - 11 F 429/11
    Ein Ausnahmefall, in welchem Aufwendungen für private, also nicht vom Gericht bestellte Sachverständige erstattungsfähig sind, kann dann gegeben sein, wenn ein Kläger in Fallkonstellationen, in denen das Nachvollziehen von Berechnungen oder technischen oder ökologischen Zusammenhängen einen mit der Materie nicht vertrauten Laien überfordert, zur Erfüllung seiner prozessualen Mitwirkungspflicht, sich selbst sachkundig zu machen, ein Sachverständigengutachten in Auftrag gibt und dies zum Zwecke der Substantiierung seiner Klage im gerichtlichen Verfahren vorlegt (BVerwG, Beschlüsse vom 13. März 1992 - 4 B 39.92 - NVwZ 1993, 268, und 24. Juli 2008 - 4 KSt 1008.07 [4 A 1073/04] -, juris).
  • BVerwG, 04.09.2008 - 4 KSt 1010.07
    Auszug aus VGH Hessen, 20.04.2011 - 11 F 429/11
    Die Erstattungsfähigkeit solcher Aufwendungen scheidet nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 4. September 2008 - 4 KSt 1010.07 [4 A 1078.04] -, juris) jedenfalls nicht schon deshalb aus, weil der Vorhabensträger den Planfeststellungsantrag unter Hinzuziehung internen und externen Sachverstandes hat ausarbeiten und begründen lassen und der Planfeststellungsantrag von der Planfeststellungsbehörde und ihren sachverständigen Fachkräften geprüft und zum Gegenstand eines Planfeststellungsbeschlusses gemacht worden ist.
  • BVerwG, 06.10.2005 - 4 A 1075.04

    Ausschluss der aufschiebenden Wirkung; Klage; Planfeststellungsbeschluss;

    Auszug aus VGH Hessen, 20.04.2011 - 11 F 429/11
    Bei einer derartigen Ausgangslage entspricht es einer vernünftigen Prozessführung, dass der jeweilige Kläger seinerseits Sachverständige heranzieht, die befähigt sind, die tragenden Gründe des Planfeststellungsbeschlusses kritisch zu hinterfragen (BVerwG, Beschlüsse vom 24. Juli 2008 - 4 KSt 1008.07 [4 A 1073/04] -, juris, und 6. Oktober 2009 - 4 KSt 1009.07 [4 A 1075/04] -, juris).
  • LSG Bayern, 18.04.2016 - L 15 SF 99/16

    Erfolglose Erinnerung gegen die Gerichtskostenfeststellung

    Denn dieses Verbot steht nur einer Verböserung im Endergebnis, nicht aber einer Prüfung der einzelnen Posten der Kostenfestsetzung und Ersetzung durch andere im Weg, da insofern nur die Begründung für den Kostenansatz ausgetauscht wird (ständige Rspr., vgl. z. B. BFH, Urteil vom 16.12.1969, Az.: VII B 45/68, und Beschluss vom 28.02.2001, Az.: VIII E 6/00; BGH, Beschluss vom 09.02.2006, Az.: VII ZB 59/05; Bundespatentgericht, Beschluss vom 05.04.2011, Az.: 2 ZA (pat) 68/09; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 20.04.2011, Az.: 11 F 429/11; Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 20.06.2011, Az.: 2 KO 3/11; Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 17.03.2014, Az.: 17 K 6189/06).
  • VGH Hessen, 23.11.2018 - 2 C 2461/15

    Erstattungsfähigkeit der Sachverständigenkosten eines beigeladenen

    Abgrenzung zu Hess. VGH, Beschluss vom 20. April 2011 - 11 F 429/11 -, juris).

    Würden dagegen durch das prozessuale Verhalten des Klägers entscheidungserhebliche Fragen aufgeworfen und diese durch den Vorhabenträger unter Hinzuziehung eines Sachverständigen beantwortet, handele es sich grundsätzlich um das Abstellen von Versäumnissen im Planfeststellungsverfahren (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 20. April 2011 - 11 F 429/11 -, juris Rn. 21 ; Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 28. Februar 2014 - 8 C 12.2411 -, juris Rn. 12 und vom 28. Januar 2010 - 8 M 09.40063 -, juris Rn. 8; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 17. Januar 2012 - 13 OA 207/11 -, juris Rn. 8).

  • OVG Niedersachsen, 26.03.2015 - 7 OB 62/14

    Naturschutzrechtliche Bedenken gegen die Zulassung eines Rahmenbetriebsplans zur

    Abzustellen ist auf den Zeitpunkt der die Aufwendungen verursachenden Handlung; ohne Belang ist, ob sich die Handlung im Nachhinein als unnötig herausstellt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.04.2001, a.a.O.; Beschl. v. 08.10.2008 - 4 KSt 2000.08, 4 A 2001.06 -, juris; Hess. VGH, Beschl. v. 20.04.2011 - 11 F 429/11 -, juris; Nds. OVG, Beschlüsse v. 15.01.2014 und v. 10.07.2014, a.a.O.).

    Wendet sich ein Kläger gegen ein fachplanerisch zugelassenes Vorhaben oder liegt allgemein eine Fallkonstellation vor, in der das Nachvollziehen von Berechnungen oder technischen Zusammenhängen einen mit der Materie nicht vertrauten Laien überfordert, kann es einer vernünftigen Prozessführung entsprechen, dass der Kläger einen Sachverständigen heranzieht, welcher befähigt ist, die tragenden Gründe der Zulassungsentscheidung kritisch zu hinterfragen (BVerwG, Beschl. v. 24.07.2008 - 4 KSt 1008.07, 4 A 1073.04 -, juris; Hess. VGH, Beschl. v. 20.04.2011, a.a.O.; Nds. OVG, Beschl. v. 10.07.2014, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 04.11.2015 - 5 E 604/15

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

    Die Konstellation, bei der ein entsprechender Verbindungsbeschluss erst zu Beginn der mündlichen Verhandlung verkündet wird, so dass der bevollmächtigte Rechtsanwalt bereits vor Verkündung des Beschlusses in allen Verfahren verhandlungsbereit anwesend gewesen ist (vgl. dazu: für nur eine Gesamtterminsgebühr: Hess VGH, Beschluss vom 20. April 2011 - 11 F 429/11 -, ESVGH 61, 239; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. August 2006 - 3 S 1425/06 -, NVwZ-RR 2006, 855; für gesonderte Terminsgebühren in jedem Verfahren: BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 2010 - 9 KSt 3.10 -, Buchholz 363 § 2 RVG Nr. 3; Bayerischer VGH, Beschluss vom 17. April 2007 - 4 C 07.659 -, NVwZ-RR 2008, 504; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 20. Januar 2010 - 1 OA 246/09 -, NVwZ-RR 2010, 540), ist hier nicht einschlägig, weil das Verwaltungsgericht seinen Verbindungsbeschluss bereits vor Beginn der mündlichen Verhandlung gefasst hatte.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2016 - 8 E 651/15

    Entstehen einer Terminsgebühr bei Vornahme zusätzlicher zur Einigung über andere

    Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 165 Rn. 24 m.w.N.; HambOVG, Beschluss vom 15. Januar 1987 - Bs IV 682/86 -, AnwBl. 1987, 81 = juris (LS); HessVGH, Beschluss vom 20. April 2011 - 11 F 429/11 -, ESVGH 61, 239 = juris Rn. 30.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.01.2012 - 8 E 11451/11

    Berichtigung eines Kostenausspruchs im verwaltungsgerichtlichen Verfahren wegen

    Aber auch dem Beklagten (oder - wie hier - dem Antragsgegner) oder einem beigeladenen Vorhabenträger ist es nicht von vornherein und aus grundsätzlichen Erwägungen verwehrt, im Rechtsstreit um die Rechtmäßigkeit einer Planungsentscheidung zu ihrer Verteidigung private Sachverständigengutachten vorzulegen und die hierfür entstandenen Kosten in das Kostenfestsetzungsverfahren einzubringen (so: BVerwG, Beschluss vom 4. September 2008 - 4 KSt 10010/07 - [Flughafen Berlin-Schönefeld], juris, Rn. 10; OVG RP, Beschluss vom 23. November 2005 - 8 C 11145/04.OVG - [Erläuterung eines im Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans eingeholten Gutachtens], ESOVGRP; anders: BayVGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 8 M 09.40063 -, NVwZ-RR 2010, 663 und juris, Rn. 8; HessVGH, Beschluss vom 20. April 2011 - 11 F 429/11 -, NVwZ-RR 2011, 664 und juris, Rn. 20 f.).
  • OVG Niedersachsen, 17.01.2012 - 13 OA 207/11

    Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für private Sachverständige bei notwendiger

    Wollte man die bei der Planfeststellungsbehörde oder beim Vorhabensträger anfallenden Kosten für die Hinzuziehung eigener oder externer Sachverständiger denjenigen aufbürden, die sich hiergegen erfolglos im Wege einer Klage wenden, wäre dies nicht nur eine unangebrachte Verlagerung von Planungskosten, sondern würde auch das mit gegen Planungsvorhaben gerichteten Klagen verbundene Kostenrisiko unangemessen erhöhen und eine im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG kaum hinnehmbare Barrierewirkung für den Rechtsschutz der Planbetroffenen schaffen (vgl. Bayer. VGH, Beschl. v. 28.01.2010 - 8 M 09.40063 -, juris Rdnrn. 6-9; Hess. VGH, Beschl. v. 20.04.2011 - 11 F 429/11 -, juris Rdnr. 21).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2015 - 8 E 109/15

    Erstattungsfähigkeit der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Juni 2011 - 4 KSt 1002.10 -, Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 49, und vom 4. September 2008 - 4 KSt 1010/07 u.a. -, juris Rn. 10 ff.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17. Februar 2015 - 3 S 2432/14 -, juris Rn. 12; OVG NRW, Beschluss vom 4. Januar 2008 - 8 E 1152/07 -, DÖV 2008, 471, juris Rn. 10 ff.; Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Auflage 2014, § 162, Rn. 31 ff., 40; enger: Bay. VGH, Beschlüsse vom 19. März 2008 - 8 M 07.1134 -, DÖV 2008, 564, juris Rn. 3 ff., vom 28. Januar 2010 - 8 M 09.40063 -, NVwZ-RR 2010, 663, juris Rn. 5 ff. und vom 28. Februar 2014 - 8 C 12.2411 -, juris Rn. 8 ff.; HessVGH, Beschluss vom 20. April 2011 - 11 F 429/11 -, ESVGH 61, 39, juris Rn. 14 ff., 21.
  • VG Neustadt, 25.11.2013 - 4 K 177/12

    Erstattungsfähige Kosten im Sinne von § 162 Abs. 1 VwGO

    Aber auch dem Beklagten oder einem beigeladenen Vorhabenträger ist es nicht verwehrt, im Rechtsstreit um die Rechtmäßigkeit einer Planungsentscheidung zu ihrer Verteidigung private Sachverständigengutachten vorzulegen und die hierfür entstandenen Kosten in das Kostenfestsetzungsverfahren einzubringen (so BVerwG, Beschluss vom 4. September 2008 - 4 KSt 1010/07, 4 KSt 1010/07 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, NJW 2006, 1689; anders: BayVGH, NVwZ-RR 2010, 663; HessVGH, NVwZ-RR 2011, 664).
  • VG Ansbach, 20.11.2014 - AN 9 M 13.01959

    Kostenerinnerung:

    Ein Vorliegen gänzlich atypischer Umstände sei nicht ersichtlich (vgl. auch OVG Lüneburg, B.v.17.1.2012 - 13 OA 207/11- juris; Hess.VGH, B.v.20.4.2011 - 11 F 429/11 - juris).
  • VGH Bayern, 14.10.2013 - 8 C 12.1785

    Notwendige Aufwendungen eines im straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren

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