Rechtsprechung
   LG Mainz, 31.03.2020 - 11 HK O 15/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,6150
LG Mainz, 31.03.2020 - 11 HK O 15/17 (https://dejure.org/2020,6150)
LG Mainz, Entscheidung vom 31.03.2020 - 11 HK O 15/17 (https://dejure.org/2020,6150)
LG Mainz, Entscheidung vom 31. März 2020 - 11 HK O 15/17 (https://dejure.org/2020,6150)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,6150) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Schadensersatz Mobilfunkanbieter bei vorzeitiger Vertragsbeendigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • datev.de (Kurzinformation)

    Schadenersatzansprüche eines Mobilfunkdienstanbieters bei vorzeitiger Vertragsbeendigung und Vergütung einer Internetnutzung im Ausland

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Schadensersatzansprüche eines Mobilfunkdienstanbieters bei vorzeitiger Vertragsbeendigung

Papierfundstellen

  • MMR 2021, 89
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.04.2014 - V ZR 275/12

    Begrenzung der Schadensersatzpflicht des Grundstücksverkäufers bei

    Auszug aus LG Mainz, 31.03.2020 - 11 HKO 15/17
    Bei der konkreten Schadensberechnung beim Schadensersatz statt der Leistung sind alle ersparten Aufwendungen anzurechnen, da diese Berechnungsweise einen inneren Zusammenhang zwischen allen nachteiligen und allen vorteilhaften, durch die Nichterfüllung bedingten Vermögensveränderungen herstellt, der sie gewissermaßen zu einer Rechnungseinheit verbindet (BGH, NJW 1982, 326; NJW 2015, 468).

    Den Geschädigten trifft eine sekundäre Darlegungslast, wenn der Schädiger außerhalb des von ihm darzulegenden Geschehensablaufs steht und dem Geschädigten nähere Angaben zumutbar sind (BGH, NJW 2015, 468, 470; Palandt/Grüneberg, 79. Auflage 2020, Vorbemerkung von § 249 Randnummer 75).

  • BGH, 05.06.1981 - V ZR 170/80

    Schadensersatzanspruch - Nichterfüllung - Grundstückskaufvertrag -

    Auszug aus LG Mainz, 31.03.2020 - 11 HKO 15/17
    Bei der konkreten Schadensberechnung beim Schadensersatz statt der Leistung sind alle ersparten Aufwendungen anzurechnen, da diese Berechnungsweise einen inneren Zusammenhang zwischen allen nachteiligen und allen vorteilhaften, durch die Nichterfüllung bedingten Vermögensveränderungen herstellt, der sie gewissermaßen zu einer Rechnungseinheit verbindet (BGH, NJW 1982, 326; NJW 2015, 468).
  • BGH, 07.02.2013 - III ZR 200/11

    Abrechnung von Telekommunikationsdienstleistungen anderer Anbieter über die

    Auszug aus LG Mainz, 31.03.2020 - 11 HKO 15/17
    Ferner trägt er nach den allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen die Darlegungs- und Beweislast für die richtige Berechnung der Telekommunikationsdienstleistung, für die er das Entgelt beansprucht (BGH, NJW 2013, 1092, 1095).
  • BGH, 24.06.2004 - III ZR 104/03

    Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Anbieters von

    Auszug aus LG Mainz, 31.03.2020 - 11 HKO 15/17
    a) Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Telekommunikationsdienst technisch fehlerfrei bis zur Übergabe erbracht wurde, trifft gemäß § 45 i Abs. 3 S. 1 TKG den Diensteanbieter (BGH, NJW 2004, 3183).
  • BGH, 17.10.2003 - V ZR 84/02

    Schadensmindernde Berücksichtigung von Steuervorteilen; Darlegungs- und

    Auszug aus LG Mainz, 31.03.2020 - 11 HKO 15/17
    Die Darlegungs- und Beweislast für ersparte Aufwendungen des Geschädigten, welche anspruchsmindernd zu berücksichtigen sind, trägt der Schädiger (BGH, NJW-RR 2004, 79).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht