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   VG Stuttgart, 19.07.2010 - 11 K 1094/10   

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https://dejure.org/2010,21556
VG Stuttgart, 19.07.2010 - 11 K 1094/10 (https://dejure.org/2010,21556)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 19.07.2010 - 11 K 1094/10 (https://dejure.org/2010,21556)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 19. Juli 2010 - 11 K 1094/10 (https://dejure.org/2010,21556)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Ausbildungsförderung über die Förderungshöchstdauer hinaus - objektiv unrichtige Bescheinigung nach § 48 BAföG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit der Grundsätze von Treu und Glauben als Einwand gegen einen Anspruch auf Leistungen über die Förderungshöchstdauer hinaus

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAföG § 7; BAföG § 15; BGB § 242 analog
    Ausbildungsförderung - Überschreitung der Förderungshöchstdauer; Bescheinigung nach § 48 BAföG; Verwaltungsakt; Bekanntgabe; Treu und Glauben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BAföG nach der Förderungshöchstdauer und der Grundsatz von Treu und Glauben

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 28.06.1995 - 11 C 25.94

    Voraussetzungen für eine Bescheinigung förderungswürdiger Leistungen - Anspruch

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.07.2010 - 11 K 1094/10
    Dabei kann es sich nur um Umstände handeln, die für die Verzögerung des erfolgreichen Abschlusses der Ausbildung innerhalb der Förderungshöchstdauer von erheblicher Bedeutung sind, weil sie es dem Auszubildenden unmöglich oder unzumutbar machen, diese Verzögerung zu verhindern (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.06.1995, - 11 C 25/94 -, und NVwZ-RR 1996, 121).

    Demnach handelte sich um einen Umstand, der der erstmaligen Wiederholung eines Studienhalbjahres wegen des Misslingens von Leistungsnachweisen, die anstelle einer Zwischenprüfung laufend zu erbringen sind, entspricht und der als schwerwiegender Grund im Sinne von § 15 Abs. 3 BAföG anerkannt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.06.1995, - aaO. - Ramsauer u.a., aaO., Rdnr. 23; vgl. ferner VwV BAföG Tz. 15.3.3).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.1982 - 7 S 1654/81

    Ausbildungsförderung: Überschreitung der Förderungshöchstdauer

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.07.2010 - 11 K 1094/10
    Ausbildungsförderungsrechtlich wird in der Rechtsprechung unter Bezugnahme auf "die Grundsätze von Treu und Glauben" u.a. vertreten, dass sich ein Student, der sich mit der Bescheinigung nach § 48 BAföG den Leistungsstand des vierten Semesters und damit die Voraussetzungen für die weitere Gewährung von Ausbildungsförderung bestätigen lässt, nicht mehr auf die Unrichtigkeit dieser Bescheinigung berufen kann (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.02.1982 - 7 S 1654/81 - FamRZ 1982, 1247; VG Ansbach, Urteil vom 21.06.2001 - AN 2 K 00.00232 - juris - VG Magdeburg, Urteil vom 03.09.2007 - 6 A 7/07 - ; vgl. auch Urteil der Kammer vom 24.11.2009, - 11 K 2725/09 -).
  • BVerwG, 07.02.1980 - 5 C 38.78

    Unterbrechung des Studiums - Grundwehrdienst - Zivildienst - Ausbildungsförderung

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.07.2010 - 11 K 1094/10
    Dem entsprechend gilt der Grundsatz von Treu und Glauben auch im Rahmen des BAföG nicht uneingeschränkt, sondern nur dann, wenn dem Studenten eigenes, widersprüchliches Verhalten zugerechnet werden kann (vgl. Rothe/Blanke, BAföG, 5. A., Juli 2006, Rdnr. 15 zu § 15; vgl. ferner BVerwG, Urteil vom 07.02.1980, .- 5 C 38/78 -, ; Hess. Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 08.02.1983, - IX PG 198/82 -, ).
  • VG Ansbach, 21.06.2001 - AN 2 K 00.00232
    Auszug aus VG Stuttgart, 19.07.2010 - 11 K 1094/10
    Ausbildungsförderungsrechtlich wird in der Rechtsprechung unter Bezugnahme auf "die Grundsätze von Treu und Glauben" u.a. vertreten, dass sich ein Student, der sich mit der Bescheinigung nach § 48 BAföG den Leistungsstand des vierten Semesters und damit die Voraussetzungen für die weitere Gewährung von Ausbildungsförderung bestätigen lässt, nicht mehr auf die Unrichtigkeit dieser Bescheinigung berufen kann (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.02.1982 - 7 S 1654/81 - FamRZ 1982, 1247; VG Ansbach, Urteil vom 21.06.2001 - AN 2 K 00.00232 - juris - VG Magdeburg, Urteil vom 03.09.2007 - 6 A 7/07 - ; vgl. auch Urteil der Kammer vom 24.11.2009, - 11 K 2725/09 -).
  • VGH Hessen, 08.02.1983 - IX PG 198/82
    Auszug aus VG Stuttgart, 19.07.2010 - 11 K 1094/10
    Dem entsprechend gilt der Grundsatz von Treu und Glauben auch im Rahmen des BAföG nicht uneingeschränkt, sondern nur dann, wenn dem Studenten eigenes, widersprüchliches Verhalten zugerechnet werden kann (vgl. Rothe/Blanke, BAföG, 5. A., Juli 2006, Rdnr. 15 zu § 15; vgl. ferner BVerwG, Urteil vom 07.02.1980, .- 5 C 38/78 -, ; Hess. Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 08.02.1983, - IX PG 198/82 -, ).
  • VG Magdeburg, 03.09.2007 - 6 A 7/07
    Auszug aus VG Stuttgart, 19.07.2010 - 11 K 1094/10
    Ausbildungsförderungsrechtlich wird in der Rechtsprechung unter Bezugnahme auf "die Grundsätze von Treu und Glauben" u.a. vertreten, dass sich ein Student, der sich mit der Bescheinigung nach § 48 BAföG den Leistungsstand des vierten Semesters und damit die Voraussetzungen für die weitere Gewährung von Ausbildungsförderung bestätigen lässt, nicht mehr auf die Unrichtigkeit dieser Bescheinigung berufen kann (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.02.1982 - 7 S 1654/81 - FamRZ 1982, 1247; VG Ansbach, Urteil vom 21.06.2001 - AN 2 K 00.00232 - juris - VG Magdeburg, Urteil vom 03.09.2007 - 6 A 7/07 - ; vgl. auch Urteil der Kammer vom 24.11.2009, - 11 K 2725/09 -).
  • VG Bayreuth, 14.10.2020 - B 3 K 19.305

    Förderungshöchstdauer, Verwaltungsgerichte, Amt für Ausbildungsförderung,

    Dazu werde das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom ...7.2010 (Az. 11 K 1094/10) angeführt.

    Entgegen der Ansicht des von der Klägerin angeführten Verwaltungsgerichts Stuttgarts (U.v. 19.7.2010 - 11 K 1094/10), ist es von ihr widersprüchlich, einerseits eine Bescheinigung über einen bis dahin regulären Studienstand zu beantragen, sich mit der daraufhin ausgestellten Leistungsbescheinigung ab dem 5. Fachsemester weiterhin fördern zu lassen und dann im Nachhinein einen zum Zeitpunkt der Vorlage der Leistungsbescheinigung vorliegenden Studienrückstand darzulegen (VG München, B.v. 13.11.2009 - M 15 E 09.4985 - juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2012 - 12 A 3020/11

    Gewährung von Ausbildungsförderung nach dem BAföG als Zuschuss und Darlehen in

    - 11 K 1094/10 -, juris, sondern dass die Klägerin die Bescheinigung beim Ausbildungsförderungsamt zwecks Weiterförderung nach dem 4. Fachsemester vorgelegt, sie also für ihre Zwecke genutzt hat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2013 - 12 A 1477/13

    Verlängerung der Förderungshöchstdauer eines Studenten wegen einer stationären

    - 11 K 1094/10 -, juris, sondern dass die Klägerin die Bescheinigung beim Ausbildungsförderungsamt zwecks Weiterförderung nach dem 4. Fachsemester vorgelegt, sie also für ihre Zwecke genutzt hat.
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