Rechtsprechung
   FG Berlin-Brandenburg, 20.03.2012 - 11 K 11149/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,10243
FG Berlin-Brandenburg, 20.03.2012 - 11 K 11149/07 (https://dejure.org/2012,10243)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.03.2012 - 11 K 11149/07 (https://dejure.org/2012,10243)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. März 2012 - 11 K 11149/07 (https://dejure.org/2012,10243)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,10243) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachträgliche Erhöhung des Gewinns durch das Finanzamt nach Übertragung des Grund und Bodens zu einem nicht marktüblichen Preis durch den Steuerpflichtigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilentgeltliche Veräußerung eines Wirtschaftsguts an personenidentische Schwesterpersonengesellschaft Keine Buchwertansatz gem. § 6 Abs. 5 S. 1 EStG für Übertragung von Wirtschaftsgütern an Schwesterpersonengesellschaft Widerruf einer Empfangsvollmacht gem. § 183 Abs. 1 AO ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Teilentgeltliche Veräußerung eines Wirtschaftsguts an personenidentische Schwesterpersonengesellschaft - Keine Buchwertansatz gem. § 6 Abs. 5 S. 1 EStG für Übertragung von Wirtschaftsgütern an Schwesterpersonengesellschaft - Widerruf einer Empfangsvollmacht gem. § 183 Abs. 1 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 1235
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 25.11.2009 - I R 72/08

    Erfolgsneutrale Einbringung von Anteilen an einer GmbH & Co. KG; keine

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 20.03.2012 - 11 K 11149/07
    Dass das Wirtschaftsgut in der Folge nicht im privaten Bereich der Gesellschafter genutzt wird, hindert das Vorliegen einer Entnahme nicht; die Übertragung auf die andere Gesellschaft (Schwestergesellschaft) ist vielmehr aus steuerrechtlicher Sicht eine Einlage, die an die vorausgegangene Entnahme anschließt (vergleiche: BFH, Urteil vom 25. November 2009 I R 72/08, BFHE 226, 445, BStBl. II 2010, 471 [474]).

    Eine Übertragung wird aber nach zutreffender Auffassung des I. Senats des BFH von § 6 Abs. 5 Satz 1 EStG nicht erfasst, und eine entsprechende Anwendung des § 6 Abs. 5 Sätze 1 und 3 EStG ist nicht möglich (vergleiche: BFH, Urteil vom 25. November 2009 I R 72/08, BFHE 226, 445, BStBl. II 2010, 471 [474 ff.]).

    Indessen hat der Gesetzgeber diese Sachverhaltskonstellation bewusst nicht geregelt (so auch BFH, Urteil vom 25. November 2009 I R 72/08, BStBl. II 2010, 471).

  • BFH, 18.01.2007 - IV R 53/05

    Zeitliche Geltung der Empfangsvollmacht eines gemeinsamen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 20.03.2012 - 11 K 11149/07
    Allerdings liegt darin ein konkludenter Widerruf, da es mit dem Vereinfachungszweck des § 183 Abs. 1 Satz 1 AO nicht vereinbar wäre, wenn die Feststellungsbeteiligten für denselben Feststellungszeitraum verschiedene Empfangsbevollmächtigte stellen könnten (vergleiche: Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 18. Januar 2007 IV R 53/05, Sammlung der amtlich veröffentlichten Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFHE - 216, 399, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 2007, 369).

    Der Beklagte konnte deshalb die Bestellung von Herrn U... - des Geschäftsführers der neuen Komplementär-GmbH - zum Empfangsbevollmächtigten der Klägerin dahingehend verstehen, dass damit die zuvor erteilten Empfangsvollmachten, auch für vor der Bestellung liegende Feststellungszeiträume, ersetzt worden sind (siehe: BFH, Urteil vom 18. Januar 2007 IV R 53/05, BStBl. II 2007, 369).

  • BFH, 23.07.2009 - V R 20/08

    Anforderungen an die Satzung einer gemeinnützigen Körperschaft für Gewährung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 20.03.2012 - 11 K 11149/07
    Dass das Wirtschaftsgut in der Folge nicht im privaten Bereich der Gesellschafter genutzt wird, hindert das Vorliegen einer Entnahme nicht; die Übertragung auf die andere Gesellschaft (Schwestergesellschaft) ist vielmehr aus steuerrechtlicher Sicht eine Einlage, die an die vorausgegangene Entnahme anschließt (vergleiche: BFH, Urteil vom 25. November 2009 I R 72/08, BFHE 226, 445, BStBl. II 2010, 471 [474]).

    Eine Übertragung wird aber nach zutreffender Auffassung des I. Senats des BFH von § 6 Abs. 5 Satz 1 EStG nicht erfasst, und eine entsprechende Anwendung des § 6 Abs. 5 Sätze 1 und 3 EStG ist nicht möglich (vergleiche: BFH, Urteil vom 25. November 2009 I R 72/08, BFHE 226, 445, BStBl. II 2010, 471 [474 ff.]).

  • BFH, 15.04.2010 - IV B 105/09

    Ernstliche Zweifel an Gewinnrealisierung bei Übertragung eines Wirtschaftsguts

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 20.03.2012 - 11 K 11149/07
    Die Klägerin kann sich in diesem Zusammenhang nicht mit Erfolg auf den Beschluss des BFH vom 15. April 2010 IV B 105/09, BFHE 229, 199, BStBl. II 2010, 971, berufen.
  • BFH, 29.10.1991 - VIII R 51/84

    1. Zur Vererbung von Anteilen an einer Personengesellschaft bei einfacher und

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 20.03.2012 - 11 K 11149/07
    Zur Überzeugung des Senats erfolgte die Übertragung des Grund und Bodens durch die Klägerin an die Beigeladene zu 1) in dem Vertrag vom 14. Februar 2001 nicht zu einem marktüblichen Preis, so dass ein teilentgeltliches Geschäft mit der Folge einer Entnahme im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG vorlag (siehe auch: BFH, Urteil vom 29. Oktober 1991 VIII R 51/84, BFHE 166, 431, BStBl. II 1992, 512 [516]).
  • BFH, 10.04.2013 - I R 80/12

    BVerfG-Vorlage: Fehlende Buchwertübertragung von Wirtschaftsgütern zwischen

    b) Ebenso wenig wird der vorliegende Fall vom Wortlaut des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG 1997 n.F. erfasst (vgl. Senatsurteil in BFHE 227, 445, BStBl II 2010, 471; Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 20. März 2012  11 K 11149/07, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2012, 1235; Brandenberg, Deutsche Steuer-Zeitung --DStZ-- 2002, 551, 555; Fichtelmann, Der Ertragsteuerberater --EStB-- 2002, 184, 185; Gosch, DStR 2010, 1173 ff.; Niehus/Wilke, Die Besteuerung der Personengesellschaften, 6. Aufl., S. 214; Wendt, EStB 2002, 137, 138; a.A. Ley, DStR 2011, 1208, 1210 f.).
  • FG Köln, 27.03.2015 - 11 V 286/15

    Bekanntgabe an einen Empfangsbevollmächtigten bei einheitlicher Feststellung

    Die Benennung einer Person in einer Steuererklärung als Empfangsbevollmächtigter reicht zu ihrer Bestellung aus (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 18.1.2007 IV R 53/05, BStBl. II 2007, 369 m.w.N.; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.3.2012 11 K 11149/07, EFG 2012, 1235; Steinhauff, JurisPR-SteuerR 20/2007 Anm. 2; Frotscher, in: Schwarz, AO/FGO, § 183 AO Rn 7a; Kunz, in: Beermann/Gosch, AO/FGO, § 183 AO Rn 7).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht