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   FG Baden-Württemberg, 13.12.2011 - 11 K 1189/09   

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FG Baden-Württemberg, 13.12.2011 - 11 K 1189/09 (https://dejure.org/2011,27996)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.12.2011 - 11 K 1189/09 (https://dejure.org/2011,27996)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. Dezember 2011 - 11 K 1189/09 (https://dejure.org/2011,27996)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zahlungen für die Ablösung von Namensgewinnscheinen als steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einnahmen aus Kapitalvermögen aufgrund eines im Zusammenhang mit der Ablösung von Namensgewinnscheinen gezahlten Abfindungsbetrags

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Besteuerung der laufenden Erträge aus Genussrechten und der mit einem Rückkaufangebot für die Genussrechte verbundenen Abfindung - Marktrendite nach § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 EStG nur bei fehlender Trennbarkeit von Nutzungsentgelt und Kursgewinn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ablösung von Namensgewinnscheinen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 616
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 13.12.2006 - VIII R 6/05

    Besteuerung von sog. Finanzinnovationen: Down-Rating-Anleihen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.12.2011 - 11 K 1189/09
    Da die NGS eine jährlich zu versteuernde Emissionsrendite aufwiesen, sei die Bescheinigung der A Bank unter Beachtung des BFH-Urteils vom 13. Dezember 2006 VIII R 6/05, BStBl II 2007, 571 unzutreffend.

    In ihrer am 4. März 2009 bei Gericht eingegangenen Klage beziehen sich die Kläger in ihrer Argumentation weiterhin auf das Urteil des BFH vom 13. Dezember 2006 VIII R 6/05, BStBl II 2007, 571, das eine Versteuerung nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 1 Buchst. c, § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 EStG nach der Marktrendite für solche Finanzinnovationen ablehne, bei denen eine hinreichend klare Abgrenzung zwischen Ertrags- und Vermögensebene möglich sei.

    Ergänzend zur Einspruchsentscheidung führt es aus, das BFH-Urteil in BStBl II 2007, 571 betreffe die steuerliche Beurteilung von Kursgewinnen aus Down-Rating-Anleihen und damit aus verzinslichen Schuldverschreibungen.

    Der Tatbestand der sonstigen Kapitalforderungen, bei denen die Höhe der Erträge von einem ungewissen Ereignis abhängt (fehlende Emissionsrendite, § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 1 Buchst. c, d EStG), ist als sachgerechte gesetzliche Typisierung gerade solcher Anlagen einzuordnen, bei denen ihrer Ausgestaltung nach Nutzungsentgelt und Kursgewinn rechnerisch nicht abgrenzbar sind (vgl. zur weiteren Begründung ausführlich BFH-Urteil vom 13. Dezember 2006 VIII R 6/05, BFHE 216, 606, BStBl II 2007, 571).

  • FG München, 29.03.2011 - 12 K 3991/09

    Sämtliche Erträge aus einem als sonstige Kapitalforderung einzuordnenden

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.12.2011 - 11 K 1189/09
    Die hieraus resultierenden jährlichen Erträge aus den NGS sind gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG steuerpflichtig, auch wenn das Entgelt der Höhe nach von einem ungewissen Ereignis abhängig war, nämlich der Höhe der Dividendenzahlungen an die Aktionäre (vgl. hierzu auch FG München, Urteil vom 29. März 2011, 12 K 3991/09, EFG 2011, 1522; Az. BFH: VIII R 20/11).

    An der Steuerpflicht gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG i.V. mit § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG ändert auch die Einführung des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG mit Wirkung ab 1. Januar 1994 durch das Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs und zur Bereinigung des Steuerrechts (Missbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz - StMBG) vom 21. Dezember 1993 (BGBl I 1993, 2310) nichts (gleicher Auffassung FG München, Urteil vom 29. März 2011 12 K 3991/09, EFG 2011, 1522; Az. BFH: VIII R 20/11).

    Hiermit sind Genussrechte angesprochen, die nicht in § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG genannt sind, also solche, die - wie die im Streitfall zu beurteilenden - unter die Vorschrift des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG fallen (FG München, Urteil vom 29. März 2011 12 K 3991/09, EFG 2011, 1522; Az. BFH: VIII R 20/11; Harenberg/Irmer, in: Herrmann/Heuer/Raupach, a.a.O., § 43 EStG Anm. 40).

  • BFH, 05.11.2013 - VIII R 20/11

    Arbeitslohn im Zusammenhang mit der Veräußerung von Genussrechten

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.12.2011 - 11 K 1189/09
    Die hieraus resultierenden jährlichen Erträge aus den NGS sind gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG steuerpflichtig, auch wenn das Entgelt der Höhe nach von einem ungewissen Ereignis abhängig war, nämlich der Höhe der Dividendenzahlungen an die Aktionäre (vgl. hierzu auch FG München, Urteil vom 29. März 2011, 12 K 3991/09, EFG 2011, 1522; Az. BFH: VIII R 20/11).

    An der Steuerpflicht gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG i.V. mit § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG ändert auch die Einführung des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG mit Wirkung ab 1. Januar 1994 durch das Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs und zur Bereinigung des Steuerrechts (Missbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz - StMBG) vom 21. Dezember 1993 (BGBl I 1993, 2310) nichts (gleicher Auffassung FG München, Urteil vom 29. März 2011 12 K 3991/09, EFG 2011, 1522; Az. BFH: VIII R 20/11).

    Hiermit sind Genussrechte angesprochen, die nicht in § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG genannt sind, also solche, die - wie die im Streitfall zu beurteilenden - unter die Vorschrift des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG fallen (FG München, Urteil vom 29. März 2011 12 K 3991/09, EFG 2011, 1522; Az. BFH: VIII R 20/11; Harenberg/Irmer, in: Herrmann/Heuer/Raupach, a.a.O., § 43 EStG Anm. 40).

  • BFH, 04.03.1998 - XI R 46/97

    Tarifbegünstigung von Abfindungen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.12.2011 - 11 K 1189/09
    Diese abzumildern ist der Zweck der Billigkeitsregelung des § 34 Abs. 1 und 2 Nr. 2 EStG (vgl. die ständige Rechtsprechung, BFH-Urteil vom 4. März 1998 XI R 46/97, BFHE 185, 429, BStBl II 1998, 787, m.w.N.).

    Diese - veranlagungszeitraumbezogen betrachtet - begünstigende Behandlung von zusammengeballt zugeflossenen Einnahmen, deren Zufluss sich beim jeweiligen Steuerpflichtigen nach dessen regelmäßiger Einkünftesituation normalerweise auf mehrere Jahre verteilt hätte (vgl. BFH-Urteil in BFHE 185, 429, BStBl II 1998, 787), verwirklicht - veranlagungszeitraumübergreifend betrachtet - eine gleichmäßige progressive Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.

  • BFH, 14.06.2005 - VIII R 73/03

    "Beteiligung am Kapital der Gesellschaft" i.S. von § 17 EStG bei Genussrechten

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.12.2011 - 11 K 1189/09
    Genussrechte führen zu Bezügen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, wenn mit ihnen das Recht auf Beteiligung am Gewinn und am Liquidationserlös verbunden ist (Genussrecht mit Beteiligungscharakter; BFH-Urteile vom 19. Januar 1994 I R 67/92, BStBl II 1996, 77; vom 14. Juni 2005 VIII R 73/03, BStBl II 2005, 861).

    Allein die Vereinbarung, dass das Genussrechtskapital erst nach der Befriedigung der übrigen Gesellschaftsgläubiger zurückzuzahlen ist (sog. Nachrangvereinbarung), verleiht dem Genussrecht allerdings noch keinen Beteiligungscharakter (vgl. BFH-Urteil vom 14. Juni 2005 VIII R 73/03, BStBl II 2005, 861).

  • FG Niedersachsen, 01.12.2005 - 11 K 127/03

    Qualifizierung des Mehrbetrags aus der Rückzahlung einer stillen Einlage als

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.12.2011 - 11 K 1189/09
    Soweit das FG Niedersachsen in seinem Urteil vom 1. Dezember 2005 11 K 127/03 (DStRE 2006, 1517; rkr.) dies in Bezug auf Abfindungen im Zusammenhang mit der Beendigung einer typisch stillen Gesellschaft anders beurteilt hat, folgt der Senat dem nicht.
  • BFH, 26.01.2011 - IX R 20/10

    Außerordentliche Einkünfte aus Entschädigungen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.12.2011 - 11 K 1189/09
    Typischerweise liegt sie nicht vor, wenn eine einheitliche Entschädigungsleistung in mehreren Veranlagungszeiträumen zufließt; indes kann eine nur geringfügige Teilleistung in dem dem Zuflussjahr der Hauptentschädigungsleistung vorangegangenen Veranlagungszeitraum dieser Ausnahmesituation mit ihrem Bedarf nach der von § 34 EStG bezweckten Progressionsabmilderung entsprechen (vgl. BFH-Urteil vom 26. Januar 2011 IX R 20/10, BFHE 232, 471, BFH/NV 2011, 1056).
  • BFH, 11.02.1981 - I R 98/76

    Der Gewinn aus der Veräußerung einer privat gehaltenen stillen Beteiligung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.12.2011 - 11 K 1189/09
    Die Vorschrift des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG, nach der zu den Einkünften aus Kapitalvermögen auch besondere Entgelte oder Vorteile gehören, die neben den in den § 20 Abs. 1 und 2 EStG bezeichneten Einnahmen oder an deren Stelle gewährt werden, stellt den Umfang der von § 20 Abs. 1 EStG erfassten Einnahmen klar (BFH-Urteil vom 11. Februar 1981 I R 98/76, BFHE 133, 35, BStBl II 1981, 465).
  • BFH, 14.02.1984 - VIII R 126/82

    Abfindung an einen stillen Gesellschafter, die den Betrag der Einlage übersteigt,

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.12.2011 - 11 K 1189/09
    Nach der Rechtsprechung des BFH führt auch die Abfindung an einen typisch stillen Gesellschafter, die den Nennbetrag der Einlage übersteigt, grundsätzlich zu Einkünften aus Kapitalvermögen i.S. von § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG (vgl. BFH-Urteil vom 14. Februar 1984 VIII R 126/82,BFHE 141, 124, BStBl II 1984, 580).
  • BFH, 11.01.2005 - IX R 67/02

    Abfindung für vorzeitige Aufhebung des Mietvertrages

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.12.2011 - 11 K 1189/09
    Insofern wäre die Sachlage vergleichbar mit der im BFH-Urteil vom 11. Januar 2005 IX R 67/02 (BFH/NV 2005, 1044) - wenngleich für Vermietungseinkünfte - entschiedenen Konstellation.
  • BFH, 13.10.1987 - VIII R 156/84

    Unterschiedsbetrag zwischen Ausgabe- und Rückzahlungsbetrag (Disagio) einer

  • BGH, 21.07.2003 - II ZR 109/02

    Zur sog. "Blockabstimmung" und zur Frage eines Bezugsrechts der Aktionäre bei

  • BFH, 19.01.1994 - I R 67/92

    Keine Anwendung des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG, wenn ein Genußrecht nur das Recht auf

  • BGH, 05.10.1992 - II ZR 172/91

    Ausgestaltung von Genußscheinrechten - Beseitigung des Grundkapitals durch

  • BFH, 11.02.2015 - VIII R 4/12

    Besteuerung einer Entschädigungszahlung für entgehende Einnahmen aus

    Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, vom 13. Dezember 2011  11 K 1189/09 aufgehoben.

    Nach erfolglosem Einspruchsverfahren hat das Finanzgericht (FG) die Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2012, 616 veröffentlichten Urteil vom 13. Dezember 2011  11 K 1189/09 als unbegründet abgewiesen.

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