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   FG Berlin-Brandenburg, 10.02.2016 - 11 K 12058/13   

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https://dejure.org/2016,10901
FG Berlin-Brandenburg, 10.02.2016 - 11 K 12058/13 (https://dejure.org/2016,10901)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.02.2016 - 11 K 12058/13 (https://dejure.org/2016,10901)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. Februar 2016 - 11 K 12058/13 (https://dejure.org/2016,10901)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abzinsung unverzinslicher Darlehen - Unbeachtlichkeit einer vor dem Bilanzstichtag getroffenen Vereinbarung über eine erst nach dem Bilanzstichtag einsetzende Verzinsung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Abzinsung unverzinslicher Darlehensverbindlichkeiten

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Abzinsung eines erst nach Bilanzstichtag zu verzinsenden Darlehens

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 22.07.2013 - I B 183/12

    Abzinsung von unverzinslich gewordenen Verbindlichkeiten

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 10.02.2016 - 11 K 12058/13
    In gleicher Weise stellt der BFH (Beschluss vom 22. Juli 2013 - I B 183/12, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs [BFH/NV] 2013, 1779) für den umgekehrten Fall einer nachträglichen Vereinbarung der Unverzinslichkeit einer Verbindlichkeit darauf ab, dass ab dem Zeitpunkt der Unverzinslichkeit eine Ausnahme vom Abzinsungsgebot nicht mehr in Betracht kommt.

    Aus der Rechtsprechung des BFH ergibt sich überdies, dass der im Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 26. Mai 2005 (BStBl. I 2005, 699, Rdnr. 7) geäußerten Auffassung zu folgen ist, nach der die Restlaufzeit einer unverzinslichen Verbindlichkeit analog § 13 Abs. 2 des Bewertungsgesetzes (BewG) geschätzt werden kann, wenn für eine objektive Schätzung der Restlaufzeit keine Anhaltspunkte vorliegen (vgl. BFH, Beschlüsse vom 5. Januar 2011 - I B 118/10, BFH/NV 2011, 986; vom 22. Juli 2013 - I B 183/12, a.a.O.).

  • BFH, 06.10.2009 - I R 4/08

    Abzinsung unverzinslicher Gesellschafterdarlehen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 10.02.2016 - 11 K 12058/13
    -7- -7- auf der typisierenden Vorstellung, dass eine erst in der Zukunft zu erfüllende Verpflichtung den Schuldner weniger belastet als eine sofortige Leistungspflicht (vgl. Bundesfinanzhof [BFH], Urteil vom 6. Oktober 2009 - I R 4/08, Bundessteuerblatt [BStBl.] II 2010, 177).

    Derartige zwar kurzfristig kündbare, jedoch auf eine längere Laufzeit angelegte Darlehen sind abzuzinsen (vgl. BFH, Urteile vom 6. Oktober 2009 - I R 4/08, a.a.O.; vom 27. Januar 2010 - I R 35/09, BStBl. II 2010, 478).

  • FG Berlin-Brandenburg, 09.07.2015 - 10 K 10124/13

    Körperschaftsteuer 2007 und gesonderter Feststellung des verbleibenden

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 10.02.2016 - 11 K 12058/13
    Der Fall ist damit ebenso zu behandeln wie jener einer erst nach dem Bilanzstichtag rückwirkend getroffenen Zinsvereinbarung (vgl. dazu Finanzgericht [FG] Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. Juli 2015 - 10 K 10124/13, Entscheidungen der Finanzgerichte [EFG] 2015, 1820).
  • FG Düsseldorf, 09.01.2004 - 14 V 6204/03

    Bindungswirkung des Unterschiedsbetrags zwischen zwei Steuerbeträgen für die

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 10.02.2016 - 11 K 12058/13
    In Konsequenz dessen ist eine Klage wegen der Folgebescheide unzulässig, wenn und soweit sich der Steuerpflichtige mit seinem Begehren allein gegen die Besteuerungsgrundlagen der Steuerbescheide (hier: Körperschaftsteuer bzw. Gewerbesteuer) wendet (vgl. Finanzgericht [FG] Düsseldorf, Beschluss vom 09. Januar 2004 - 14 V 6204/03 A, m. w. N.; Beschluss des erkennenden Senats vom 06. August 2007 - 12 V 12078/07; beide veröffentlicht in juris).
  • FG Berlin-Brandenburg, 06.08.2007 - 12 V 12078/07

    Zweifel an der Vereinbarkeit der Besteuerung inländischer Zweigniederlassungen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 10.02.2016 - 11 K 12058/13
    In Konsequenz dessen ist eine Klage wegen der Folgebescheide unzulässig, wenn und soweit sich der Steuerpflichtige mit seinem Begehren allein gegen die Besteuerungsgrundlagen der Steuerbescheide (hier: Körperschaftsteuer bzw. Gewerbesteuer) wendet (vgl. Finanzgericht [FG] Düsseldorf, Beschluss vom 09. Januar 2004 - 14 V 6204/03 A, m. w. N.; Beschluss des erkennenden Senats vom 06. August 2007 - 12 V 12078/07; beide veröffentlicht in juris).
  • BFH, 05.01.2011 - I B 118/10

    Abzinsung von Gesellschafterdarlehen - Schätzung der Restlaufzeit

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 10.02.2016 - 11 K 12058/13
    Aus der Rechtsprechung des BFH ergibt sich überdies, dass der im Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 26. Mai 2005 (BStBl. I 2005, 699, Rdnr. 7) geäußerten Auffassung zu folgen ist, nach der die Restlaufzeit einer unverzinslichen Verbindlichkeit analog § 13 Abs. 2 des Bewertungsgesetzes (BewG) geschätzt werden kann, wenn für eine objektive Schätzung der Restlaufzeit keine Anhaltspunkte vorliegen (vgl. BFH, Beschlüsse vom 5. Januar 2011 - I B 118/10, BFH/NV 2011, 986; vom 22. Juli 2013 - I B 183/12, a.a.O.).
  • BFH, 27.01.2010 - I R 35/09

    Abzinsung von Gesellschafterdarlehen und Rückstellungen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 10.02.2016 - 11 K 12058/13
    Derartige zwar kurzfristig kündbare, jedoch auf eine längere Laufzeit angelegte Darlehen sind abzuzinsen (vgl. BFH, Urteile vom 6. Oktober 2009 - I R 4/08, a.a.O.; vom 27. Januar 2010 - I R 35/09, BStBl. II 2010, 478).
  • BFH, 18.09.2018 - XI R 30/16

    Zur Abzinsung nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG

    Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 10. Februar 2016 11 K 12058/13 sowie die Änderungsbescheide zur Körperschaftsteuer 2010 und zum Gewerbesteuermessbetrag 2010 vom 2. Juli 2012 und insoweit die diesbezügliche Einspruchsentscheidung vom 22. Januar 2013 aufgehoben.
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