Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 17.09.2002 - 11 K 126/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7010
FG Baden-Württemberg, 17.09.2002 - 11 K 126/98 (https://dejure.org/2002,7010)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.09.2002 - 11 K 126/98 (https://dejure.org/2002,7010)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. September 2002 - 11 K 126/98 (https://dejure.org/2002,7010)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,7010) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerliche Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen nahen Angehörigen

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen; Einkommensteuer 1996

  • rechtsportal.de

    Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen; Einkommensteuer 1996

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen - Einkommensteuer 1996

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 156
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 17.02.1998 - IX R 30/96

    Nebenkosten bei Mietvertrag mit Angehörigen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.09.2002 - 11 K 126/98
    1) Voraussetzung für die steuerrechtliche Anerkennung eines Mietverhältnisses im Sinne des § 21 Abs. 1 EStG zwischen nahen Angehörigen ist zum einen, dass der Vertrag bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen ist und dass zum anderen sowohl seine Gestaltung als auch seine Durchführung dem zwischen Fremden Üblichen entspricht (vgl. die Urteile des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BStBl II 1997, 196, und vom 17. Februar 1998 IX R 30/96, BStBl 1998, 349 m. w. N.).

    Angesichts der allgemein zunehmenden Höhe der Nebenkosten kommt der Regelung der Frage, wer die Nebenkosten zu tragen hat, steigendes Gewicht zu (vgl. das BFH-Urteil in BStBl II 1998, 349, 350).

    3) Obwohl die Punkte a) bis d) jeweils für sich allein betrachtet je nach Einzelfall nicht hinreichend gewichtig sein mögen, um dem Mietverhältnis im Rahmen des Fremdvergleichs die steuerliche Anerkennung versagen zu müssen (vgl. die BFH-Urteile in BStBl II 1998, 349, 350, in BFH/NV 2000, 305 , und in Der Betrieb 2002, 1869, 1870), und obwohl der Senat die Beweisanzeichen a) (Nebenkosten) und c) (Schönheitsreparaturen) für gewichtiger hält als die Umstände d) (Einbaumöbel) und b) (Fälligkeit bzw. verbleibende Zweifel an der vertragsgemäßen Durchführung des Mietvertrags), legt die Anzahl der Beweisanzeichen eine eher strenge als großzügige Betrachtungsweise nahe.

  • BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94

    Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.09.2002 - 11 K 126/98
    Die gleiche Formulierung findet sich in dem BFH-Urteil in BStBl II 1998, 771, 773. Dass "die Ermäßigung der Miete ... in diesem Zusammenhang unerheblich" sei, ergibt sich auch aus dem BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 305 .

    Hierfür spricht auch, dass im BFH-Urteil in BStBl II 1998, 771, 773 im Anschluss an die anscheinend ausnahmslose Unerheblichkeit der Mietermäßigung ausgeführt wird: "Hält ein Mietverhältnis mit Angehörigen einer Nachprüfung anhand des Vergleichs stand ..., so ist es der Einkunftserzielung nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG zuzuordnen und der Besteuerung zugrunde zu legen.

  • BFH, 07.05.1996 - IX R 69/94

    Nicht jede Abweichung vom Üblichen schließt die Anerkennung von Mietverträgen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.09.2002 - 11 K 126/98
    1) Voraussetzung für die steuerrechtliche Anerkennung eines Mietverhältnisses im Sinne des § 21 Abs. 1 EStG zwischen nahen Angehörigen ist zum einen, dass der Vertrag bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen ist und dass zum anderen sowohl seine Gestaltung als auch seine Durchführung dem zwischen Fremden Üblichen entspricht (vgl. die Urteile des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BStBl II 1997, 196, und vom 17. Februar 1998 IX R 30/96, BStBl 1998, 349 m. w. N.).

    An den Nachweis der ernsthaften Vereinbarung und Durchführung des Vertragsverhältnisses sind um so strengere Anforderungen zu stellen, je mehr Umstände auf eine private Veranlassung hindeuten (BFH-Urteile in BStBl II 1997, 196, 197, und vom 20. Oktober 1997 IX R 38/97, BStBl II 1998, 106).

  • BFH, 25.07.2000 - IX R 6/97

    Mietvertrag mit Angehörigen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.09.2002 - 11 K 126/98
    Die gleiche Formulierung findet sich in dem BFH-Urteil in BStBl II 1998, 771, 773. Dass "die Ermäßigung der Miete ... in diesem Zusammenhang unerheblich" sei, ergibt sich auch aus dem BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 305 .
  • BFH, 30.11.1993 - IX R 99/91

    Mietverhältnisse unter nahen Angehörigen (§ 12 EStG )

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.09.2002 - 11 K 126/98
    Die genannten Urteile beziehen sich auf das BFH-Urteil vom 30. November 1993 IX R 99/91 (BFH/NV 1994, 776, 777).
  • BFH, 16.01.1996 - IX R 13/92

    Zur Anerkennung eines Mietverhältnisses mit dem geschiedenen Ehemann

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.09.2002 - 11 K 126/98
    In seinen neueren Urteilen führt der BFH zwar aus, eine Unterschreitung der Marktmiete "kann gemäß § 21 Abs. 2 Satz 2 EStG allenfalls zur Kürzung der Werbungskosten führen, ist jedoch für den Fremdvergleich unerheblich" (vgl. das BFH-Urteil in BStBl II 1996, 214, 215).
  • BFH, 28.09.1999 - VII B 35/99

    Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.09.2002 - 11 K 126/98
    3) Obwohl die Punkte a) bis d) jeweils für sich allein betrachtet je nach Einzelfall nicht hinreichend gewichtig sein mögen, um dem Mietverhältnis im Rahmen des Fremdvergleichs die steuerliche Anerkennung versagen zu müssen (vgl. die BFH-Urteile in BStBl II 1998, 349, 350, in BFH/NV 2000, 305 , und in Der Betrieb 2002, 1869, 1870), und obwohl der Senat die Beweisanzeichen a) (Nebenkosten) und c) (Schönheitsreparaturen) für gewichtiger hält als die Umstände d) (Einbaumöbel) und b) (Fälligkeit bzw. verbleibende Zweifel an der vertragsgemäßen Durchführung des Mietvertrags), legt die Anzahl der Beweisanzeichen eine eher strenge als großzügige Betrachtungsweise nahe.
  • BFH, 20.10.1997 - IX R 38/97

    Mietvertrag zwischen Angehörigen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.09.2002 - 11 K 126/98
    An den Nachweis der ernsthaften Vereinbarung und Durchführung des Vertragsverhältnisses sind um so strengere Anforderungen zu stellen, je mehr Umstände auf eine private Veranlassung hindeuten (BFH-Urteile in BStBl II 1997, 196, 197, und vom 20. Oktober 1997 IX R 38/97, BStBl II 1998, 106).
  • BFH, 25.10.1995 - I R 9/95

    Zur Auslegung von Vereinbarungen einer Kapitalgesellschaft mit ihrem

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.09.2002 - 11 K 126/98
    Bei Dauerschuldverhältnissen wie dem hier vorliegenden Mietvertrag kann für die Auslegung ursprünglich unklarer Vereinbarungen außerdem die spätere tatsächliche Übung der Parteien herangezogen werden (vgl. BFH-Urteile vom 25. Oktober 1995 I R 9/95, BStBl II 1997, 703, und in Der Betrieb 2002, 1869, 1870).
  • BFH, 28.06.2002 - IX R 68/99

    Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.09.2002 - 11 K 126/98
    Sind hinsichtlich der Nebenabgaben keine Vereinbarungen getroffen worden, muss dies allein nicht bereits zur Nichtanerkennung des Vertrages führen; dieser Umstand ist vielmehr im Zusammenhang mit sämtlichen weiteren Umständen zu würdigen, die für oder gegen die private Veranlassung des Vertragsverhältnisses sprechen (BFH-Urteil vom 28. Juni 2002 IX R 68/99, Der Betrieb 2002, 1869, 1870 m.w.N.).
  • BFH, 05.11.2002 - IX R 48/01

    Überschusserzielungsabsicht bei verbilligten Vermietungen

  • BFH, 27.07.1999 - IX R 64/96

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

  • BFH, 06.02.2018 - IX R 14/17

    Ortsübliche Marktmiete bei der Überlassung möblierter Wohnungen

    Da die Überlassung von möblierten oder --wie im Streitfall-- teilmöblierten Wohnungen regelmäßig mit einem gesteigerten Nutzungswert verbunden ist, der sich häufig auch in einer höheren ortsüblichen Miete niederschlägt, ist für die Überlassung solcher Wohnungen grundsätzlich ein Möblierungszuschlag anzusetzen, der am Markt zu realisieren ist (insoweit gleicher Ansicht FG Baden-Württemberg, Urteil vom 7. September 2002 11 K 126/98, EFG 2003, 156 --rechtskräftig-- für Einbauküche, Einbauschränke und Badezimmermöbel; Niedersächsisches FG vom 7. Dezember 2010 3 K 251/08, EFG 2011, 628 --rechtskräftig--; FG München, Urteil vom 25. Mai 2011 1 K 4079/09, EFG 2012, 1058, die Revision wurde nachgehend durch BFH-Urteil vom 11. Dezember 2012 IX R 14/12, BFHE 239, 453, BStBl II 2013, 279 als unbegründet zurückgewiesen; Pfirrmann in Herrmann/ Heuer/Raupach, § 21 EStG Rz 206; Schmidt/Kulosa, EStG, 36. Aufl., § 21 Rz 159; vgl. auch BFH-Urteil vom 27. Juni 1995 IX R 90/93, BFH/NV 1996, 29).
  • FG Düsseldorf, 03.11.2016 - 11 K 3115/14

    Anteilige Kürzung der Werbungskosten aufgrund einer verbilligten Vermietung an

    In der mietrechtlichen Literatur und der finanzgerichtlichen Rechtsprechung wird ein Möblierungszuschlag auf die (Kalt-) Miete als üblich angesehen (BFH Urteil vom 27.6.1995 IX R 90/93, Sammlung nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1996, 29; Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil vom 7.9.2002 11 K 126/98, EFG 2003, 156; Finanzgericht Niedersachsen Urteil vom 17.12.2010 3 K 251/08, EFG 2011, 628; Finanzgericht München Urteil vom 25.5.2011 1 K 4079/09, EFG 2012, 1058; Börstinghaus in Schmidt-Futterer Mietrecht 9. Auflage 2007 § 558a BGB Rn. 64; Trossen EFG 2011, 628).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht