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   FG Münster, 15.04.2015 - 11 K 1276/13 E   

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https://dejure.org/2015,10438
FG Münster, 15.04.2015 - 11 K 1276/13 E (https://dejure.org/2015,10438)
FG Münster, Entscheidung vom 15.04.2015 - 11 K 1276/13 E (https://dejure.org/2015,10438)
FG Münster, Entscheidung vom 15. April 2015 - 11 K 1276/13 E (https://dejure.org/2015,10438)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerliche Berücksichtigung von Pflegeleistungen für den pflegebedürftigen Vater als außergewöhnliche Belastung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 33 Abs 1 Satz 1
    Selbst erbrachte Pflegeleistung, fiktive Aufwendungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Außergewöhnliche Belastungen - Selbst erbrachte Pflegeleistung, fiktive Aufwendungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Außergewöhnliche Belastungen -und die selbst erbrachten Pflegeleistungen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Selbst erbrachte Pflegeleistungen sind keine außergewöhnlichen Belastungen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Selbst erbrachte Pflegeleistungen keine agB

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 29.05.2015)

    Kein Abzug für die Pflege eines Angehörigen

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    Selbst erbrachte Pflegeleistungen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Selbst erbrachte Pflegeleistungen sind keine außergewöhnlichen Belastungen - Gesetzeswortlaut erfasst "Aufwendungen" nur in Form von Geldausgaben und Zuwendungen von Sachwerten

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Pflegekosten
    Pflegeaufwendungen für Dritte
    Allgemeines

Papierfundstellen

  • EFG 2015, 1198
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 04.11.2009 - VI B 43/09

    Entgangene Mieteinnahmen keine außergewöhnliche Belastung - Grundsätzliche

    Auszug aus FG Münster, 15.04.2015 - 11 K 1276/13
    Auf dieser Grundlage hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass z.B. entgangene Einnahmen keine Ausgaben bzw. Aufwendungen im Sinne des § 33 EStG sind (BFH-Entscheidung vom 04.11.2009 VI B 43/09, BFH/NV 2010, 852).
  • BFH, 15.03.1991 - III R 26/89

    Ermäßigung der Einkommensteuer bei außergewöhnlicher Belastung

    Auszug aus FG Münster, 15.04.2015 - 11 K 1276/13
    Der Begriff der Aufwendungen umfasst nur bewusste und gewollte Vermögensverwendungen, also insbesondere Geldausgaben und Zuwendungen von Sachwerten (vgl. BFH-Urteil vom 15.03.1991 III R 26/89, BFHNV 1991, 669).
  • BFH, 29.08.1996 - III R 4/95

    Eine sittliche Verpflichtung zur Pflege ist im Rahmen von § 33b Abs. 6 EStG

    Auszug aus FG Münster, 15.04.2015 - 11 K 1276/13
    Durch die Pauschbetragsregelung wird das Entstehen von mit der Pflege verbundenen Aufwendungen typisierend unterstellt (so ausdrücklich auch BFH-Urteil vom 29.08.1996 III R 4/95, BStBl. II 1997, 199).
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