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   VG Hamburg, 16.04.2013 - 11 K 168/11   

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https://dejure.org/2013,21993
VG Hamburg, 16.04.2013 - 11 K 168/11 (https://dejure.org/2013,21993)
VG Hamburg, Entscheidung vom 16.04.2013 - 11 K 168/11 (https://dejure.org/2013,21993)
VG Hamburg, Entscheidung vom 16. April 2013 - 11 K 168/11 (https://dejure.org/2013,21993)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 31 Abs 2 BauGB, Nr 6.7 TA Lärm, § 7 Abs 2 Nr 1 BauNVO, § 48 BImSchG
    Nachbarklage gegen die Erteilung einer Baugenehmigung unter teilweiser Befreiung; Gemengelage; Rücksichtnahmegebot; herannahende Wohnnutzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Baugenehmigung für den Neubau eines Wohnhauses mit 36 Wohneinheiten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerbebetrieb kann herannahende Wohnbebauung abwehren!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das nachbarrechtliche Rücksichtnahmegebot und die herannahende Wohnnutzung

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 2066
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 25.02.1992 - 1 C 7.90

    Gaststättenerlaubnis, Auflage, schädliche Umwelteinwirkungen, Lärmschutz für zu

    Auszug aus VG Hamburg, 16.04.2013 - 11 K 168/11
    Vom Abwehranspruch ausgeschlossen ist er vielmehr erst dann, wenn die Nutzung auch materiell rechtswidrig ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.2.1992, 1 C 7/90, juris; OVG Sachsen, Beschl. v. 13.6.2001, 1 B 163/01, juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 17.9.2007, 12 M E 38/07, juris).

    Ausschlaggebend kann deshalb nur sein, was aufgrund der materiell baulichen Situation billigerweise an Schutz zu erwarten ist (vgl. BVerwG, Urt.. v. 25.2.1992, a.a.O.).

  • BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79

    Funktionslos-Werden eines Bebauungsplans; Nachbarschützende Funktion des § 15

    Auszug aus VG Hamburg, 16.04.2013 - 11 K 168/11
    Dies ist dann der Fall, wenn eine Abwägung, in der die Schutzwürdigkeit der Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung und die Interessen des Bauherrn zu berücksichtigen sind, ergibt, dass die mit dem genehmigten Bauvorhaben verbundenen Beeinträchtigungen bei der Nutzung des eigenen Grundstücks für den Nachbarn billigerweise unzumutbar sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.8.1983, 4 C 96/79, juris).
  • BVerwG, 05.03.1984 - 4 B 171.83

    Wohnhaus - Eigenart - Umgebung - Wohnbebauung - Auslieferungslager - Molkerei -

    Auszug aus VG Hamburg, 16.04.2013 - 11 K 168/11
    Angesichts der Belastung der Grundstücksnutzung mit einer gegenseitigen Pflicht zur Rücksichtnahme ist danach eine Art "Mittelwert" zu bilden, der zwischen den IRW liegt, die für benachbarte Gebiete unterschiedlicher Nutzung und damit unterschiedlicher Schutzwürdigkeit - bei jeweils isolierter Betrachtung - vorgegeben ist (BVerwG, Beschl. v. 5.3.1984, 4 B 171.83, juris).
  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines

    Auszug aus VG Hamburg, 16.04.2013 - 11 K 168/11
    Denn das Bundesimmissionsschutzrecht und damit auch die auf der Grundlage von § 48 BImSchG erlassene TA Lärm legen die Grenze der Zumutbarkeit von Umwelteinwirkungen für den Nachbarn und damit das Maß der gebotenen Rücksichtnahme mit Wirkung auch für das Baurecht im Umfang seines Regelungsbereichs grundsätzlich allgemein fest (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.9.1999, 4 C 6/98, juris).
  • OVG Hamburg, 26.09.2007 - 2 Bs 188/07

    Keine Verletzung des Rücksichtnahmegebots bei Einhaltung der Abstandsflächen

    Auszug aus VG Hamburg, 16.04.2013 - 11 K 168/11
    Ob den Festsetzungen in einem konkreten Bebauungsplan aufgrund der Umstände des Einzelfalls auch eine nachbarschützende Wirkung zukommt, muss jeweils durch Auslegung ermittelt werden (OVG Hamburg, Urt. v. 17.1.2002, NordÖR 2002, 454, 455; Beschl. v. 6.7.2007, 2 Bs 97/07; v. 26.9.2007, 2 Bs 188/07, NordÖR 2008, 73; v. 28.1.2008, 2 Bs 293/07).
  • OVG Hamburg, 17.01.2002 - 2 Bf 359/98

    Nachbarschützende Vorschriften des Abstandsflächenrechts; Anfechtung der

    Auszug aus VG Hamburg, 16.04.2013 - 11 K 168/11
    Ob den Festsetzungen in einem konkreten Bebauungsplan aufgrund der Umstände des Einzelfalls auch eine nachbarschützende Wirkung zukommt, muss jeweils durch Auslegung ermittelt werden (OVG Hamburg, Urt. v. 17.1.2002, NordÖR 2002, 454, 455; Beschl. v. 6.7.2007, 2 Bs 97/07; v. 26.9.2007, 2 Bs 188/07, NordÖR 2008, 73; v. 28.1.2008, 2 Bs 293/07).
  • OVG Sachsen, 13.06.2001 - 1 B 163/01

    Anfechtungsklage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung

    Auszug aus VG Hamburg, 16.04.2013 - 11 K 168/11
    Vom Abwehranspruch ausgeschlossen ist er vielmehr erst dann, wenn die Nutzung auch materiell rechtswidrig ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.2.1992, 1 C 7/90, juris; OVG Sachsen, Beschl. v. 13.6.2001, 1 B 163/01, juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 17.9.2007, 12 M E 38/07, juris).
  • BVerwG, 29.11.2012 - 4 C 8.11

    Gemengelage; Immissionsrichtwert; passiver Lärmschutz; maßgeblicher

    Auszug aus VG Hamburg, 16.04.2013 - 11 K 168/11
    Denn aus der Spiegelbildlichkeit der gegenseitigen Verpflichtungen aus dem Rücksichtnahmegebot für die in Konflikt geratenen Nutzungen ergibt sich, dass mit der Bestimmung der Anforderungen an den emittierenden Betrieb auf der Grundlage der TA Lärm zugleich das Maß der vom Nachbarn zu duldenden Umwelteinwirkungen und mithin die gemeinsame Zumutbarkeitsgrenze im Nutzungskonflikt feststeht (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.11.2012, 4 C 8/11, juris).
  • BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07

    Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung;

    Auszug aus VG Hamburg, 16.04.2013 - 11 K 168/11
    Die normative Konkretisierung des gesetzlichen Maßstabs für die Schädlichkeit von Geräuschen ist jedenfalls insoweit abschließend, als sie bestimmte Gebietsarten und Tageszeiten entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit bestimmten IRW zuordnet und das Verfahren der Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen vorschreibt (BVerwG, Urt. v. 29.12.2007, 4 C 2.07, juris, Rn. 12 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72

    Beginn der Frist für einen Nachbarwidersprucht gegen eine Baugenehmigung bei

    Auszug aus VG Hamburg, 16.04.2013 - 11 K 168/11
    Der Nachbar muss sich nach Treu und Glauben so behandeln lassen, als sei ihm die Genehmigung in dem Zeitpunkt bekannt gegeben worden, in dem er hiervon Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen (BVerwG, Urteil vom 25.1.1974, IV C 2/72, BVerwGE 44, 294), z.B. weil sich ihm das Vorliegen einer Genehmigung bei Beginn der Bauarbeiten aufdrängen musste.
  • BVerwG, 11.05.1989 - 4 C 1.88

    Brennelement-Zwischenlager - Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, Schutzpflicht aus

  • BVerwG, 16.03.2010 - 4 B 5.10

    Beginn der Widerspruchsfrist eines Nachbarn; Verwirkung

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