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   FG Münster, 19.12.2012 - 11 K 1785/11 F   

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FG Münster, 19.12.2012 - 11 K 1785/11 F (https://dejure.org/2012,44000)
FG Münster, Entscheidung vom 19.12.2012 - 11 K 1785/11 F (https://dejure.org/2012,44000)
FG Münster, Entscheidung vom 19. Dezember 2012 - 11 K 1785/11 F (https://dejure.org/2012,44000)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerliche Berücksichtigungsfähigkeit der anhand eines Fahrtenbuchs ermittelten tatsächlichen Kosten als Betriebsausgaben für durchgeführte Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte im Anschluss oder im Vorfeld zu einem Mandantenbesuch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs 5 Nr 6; EStG § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4
    Anwendung der Entfernungspauschale bei einem Steuerberater

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - Anwendung der Entfernungspauschale bei einem Steuerberater

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • nrw.de PDF, S. 1 (Pressemitteilung)

    Entfernungspauschale bei Dreiecksfahrten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entfernungspauschale bei Dreiecksfahrten

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Entfernungspauschale bei Dreiecksfahrten

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Aufwendungen für Mandantenbesuche eines Steuerberaters

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Entfernungspauschale bei Dreicksfahrten

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Entfernungspauschale bei Dreiecksfahrten

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Halbe oder ganze Entfernungspauschale an Reisetagen?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    FG Münster zur Gewährung der Entfernungspauschale bei so genannten Dreiecksfahrten - Betriebsausgaben für Strecken zwischen Wohnung und Betrieb auf Entfernungspauschale begrenzt

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 419
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 11.09.2003 - VI B 101/03

    Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale

    Auszug aus FG Münster, 19.12.2012 - 11 K 1785/11
    Damit stellen sich Probleme tatsächlicher und rechtlicher Art nicht, die bei individueller Betrachtung zu lösen wären (vgl. BFH-Beschluss vom 11.9.2003 VI B 101/03, BFHE 203, 166, BStBl II 2003, 893).

    Aus der Formulierung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 EStG "zur Abgeltung ... für jeden Arbeitstag ... anzusetzen" ergibt sich unmissverständlich, dass der Abzugsbetrag ungeachtet tatsächlich höherer oder niedrigerer Aufwendungen je Arbeitstag berücksichtigt wird (vgl. BFH-Beschlüsse vom 11.09.2003 VI B 101/03, BFHE 203, 166, BStBl II 2003, 893; vom 11.9.2012 VI B 43/12, BFH/NV 2012, 2023).

    Der BFH hat bereits entschieden, dass für jeden Arbeitstag, an dem die Arbeitsstätte aufgesucht wird, der sich aus der Entfernung zur Wohnung ergebende Betrag anzusetzen ist, und zwar unabhängig davon, wie oft die Strecke je Arbeitstag zurückgelegt wird , welches Verkehrsmittel benutzt wird und welche Kosten tatsächlich angefallen sind (BFH-Beschlüsse vom 11.09.2003 VI B 101/03, a.a.O.; vom 11.9.2012 VI B 43/12, a.a.O.).

    Solche Folgen sind jeder abgeltenden Typisierung immanent, da hinsichtlich der Abzugsbeträge nicht auf die Besonderheiten des jeweils verwirklichten individuellen Sachverhalts abgestellt, sondern ein typischer Sachverhalt der Besteuerung zugrunde gelegt wird (BFH-Beschluss vom 11.9.2003 VI B 101/03, a.a.O.).

  • Drs-Bund, 10.10.2000 - BT-Drs 14/4242
    Auszug aus FG Münster, 19.12.2012 - 11 K 1785/11
    Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Einführung einer Entfernungspauschale vom 21.12.2000 (BGBl. I 2000, 1918, BStBl I 2001, 36) und dem Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale vom 20. April 2009 (BGBl. I 2009, S. 774 , BStBl I 2009, S. 536) unter Umweltgesichtspunkten die Chancengleichheit zwischen Verkehrsträgern erhöhen und somit die Bildung von Fahrgemeinschaften oder die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel fördern wollen (vgl. BT-Drs. 14/4242, S. 5 und BT-Drs. 16/12099 S. 8).

    Denn die diesbezügliche Ausnahmevorschrift, die vor Einführung der Entfernungspauschale gegolten hat (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 EStG bis 2000), ist mit der Begründung nicht übernommen worden, dies diene der Vereinfachung und berücksichtige, dass durch zusätzliche Fahrten nicht zwangsläufig zusätzliche Kosten anfielen, so z.B. nicht bei Zeitkarten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel (BTDrucks 14/4242, 6).

    Auch nach der Gesetzesbegründung steht insbesondere auch bei Fahrgemeinschaften jedem Teilnehmer die Entfernungspauschale zu, auch wenn ein Mitfahrer keinen eigenen Aufwand zu tragen hat (vgl. BT-Drs. 14/4242, S. 5).

    Insbesondere die Einführung der Abgeltungswirkung des § 9 Abs. 2 Satz 1 EStG sollte nach den gesetzgeberischen Motiven der Steuervereinfachung dienen und zukünftig Rechtsstreitigkeiten zwischen Steuerpflichtigen und dem Finanzamt über die Berücksichtigung besonderer Kosten (z.B. Kosten für Abholfahrten) und außergewöhnlicher Kosten (z. B. Unfallkosten) bei den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vermeiden (vgl. BT-Drs. 14/4242, S. 6).

  • BFH, 11.09.2012 - VI B 43/12

    Grundsätzliche Bedeutung - Entfernungspauschale

    Auszug aus FG Münster, 19.12.2012 - 11 K 1785/11
    Aus der Formulierung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 EStG "zur Abgeltung ... für jeden Arbeitstag ... anzusetzen" ergibt sich unmissverständlich, dass der Abzugsbetrag ungeachtet tatsächlich höherer oder niedrigerer Aufwendungen je Arbeitstag berücksichtigt wird (vgl. BFH-Beschlüsse vom 11.09.2003 VI B 101/03, BFHE 203, 166, BStBl II 2003, 893; vom 11.9.2012 VI B 43/12, BFH/NV 2012, 2023).

    Der BFH hat bereits entschieden, dass für jeden Arbeitstag, an dem die Arbeitsstätte aufgesucht wird, der sich aus der Entfernung zur Wohnung ergebende Betrag anzusetzen ist, und zwar unabhängig davon, wie oft die Strecke je Arbeitstag zurückgelegt wird , welches Verkehrsmittel benutzt wird und welche Kosten tatsächlich angefallen sind (BFH-Beschlüsse vom 11.09.2003 VI B 101/03, a.a.O.; vom 11.9.2012 VI B 43/12, a.a.O.).

  • BFH, 07.04.1989 - VI R 176/85

    Abholfahrten des Ehegatten mit eigenem PKW (Leerfahrten) sind auch dann nicht als

    Auszug aus FG Münster, 19.12.2012 - 11 K 1785/11
    Insoweit sei unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 7.4.1989 IV R 176/85, BStBl II 1989, 925 sowie das Urteil des Finanzgerichts des Saarlandes vom 27.02.1996 1 K 42/95 (Juris) keine werktägliche Beurteilung für die Entfernungspauschale geboten.
  • BFH, 10.12.1987 - IV R 176/85

    Freier Mitarbeiter - Beratertätigkeit

    Auszug aus FG Münster, 19.12.2012 - 11 K 1785/11
    Insoweit sei unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 7.4.1989 IV R 176/85, BStBl II 1989, 925 sowie das Urteil des Finanzgerichts des Saarlandes vom 27.02.1996 1 K 42/95 (Juris) keine werktägliche Beurteilung für die Entfernungspauschale geboten.
  • BFH, 10.04.2008 - VI R 66/05

    Ermittlung der Fahrtkosten im Rahmen einer längerfristigen, jedoch befristeten

    Auszug aus FG Münster, 19.12.2012 - 11 K 1785/11
    Als weiteres Motiv wird in der Rechtsprechung angeführt, dass sich ein Steuerpflichtiger bei einer auf Dauer und Nachhaltigkeit angelegten (regelmäßigen) Arbeitsstätte in unterschiedlicher Weise auf die immer gleichen Wege einstellen könne und so auf eine Minderung der Wegekosten hinwirken könne (vgl. BFH-Urteil vom 10.4.2008 VI R 66/05, BFHE 221, 35, BStBl II 2008, 825).
  • BFH, 26.07.1978 - VI R 16/76

    Bei Nutzung eines eigenen Kraftfahrzeugs nur zu einer Hinfahrt oder nur zu einer

    Auszug aus FG Münster, 19.12.2012 - 11 K 1785/11
    Entgegen der Ansicht des Bekl. ist das im Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg (vom 20.06.2012, Az. 7 K 4440/10, juris) zitierte Urteil des BFH vom 26.07.1978 (Az. VI R 16/76, BFHE 125, 561, BStBl II 1978, 661) aufgrund der aktuellen Gesetzeslage und Rechtsprechung des BFH nicht mehr einschlägig.
  • FG Baden-Württemberg, 20.06.2012 - 7 K 4440/10

    Abziehbarkeit der Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei

    Auszug aus FG Münster, 19.12.2012 - 11 K 1785/11
    Entgegen der Ansicht des Bekl. ist das im Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg (vom 20.06.2012, Az. 7 K 4440/10, juris) zitierte Urteil des BFH vom 26.07.1978 (Az. VI R 16/76, BFHE 125, 561, BStBl II 1978, 661) aufgrund der aktuellen Gesetzeslage und Rechtsprechung des BFH nicht mehr einschlägig.
  • FG Saarland, 27.02.1996 - 1 K 42/95

    Einkommensteuer; Schätzung des Dienstreisenaufwands eines angestellten

    Auszug aus FG Münster, 19.12.2012 - 11 K 1785/11
    Insoweit sei unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 7.4.1989 IV R 176/85, BStBl II 1989, 925 sowie das Urteil des Finanzgerichts des Saarlandes vom 27.02.1996 1 K 42/95 (Juris) keine werktägliche Beurteilung für die Entfernungspauschale geboten.
  • BFH, 19.05.2015 - VIII R 12/13

    Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte - "Umwegfahrten"

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 19. Dezember 2012  11 K 1785/11 F aufgehoben.

    Der Klage gab das Finanzgericht (FG) mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2013, 419 veröffentlichten Urteil vom 19. Dezember 2012  11 K 1785/11 F insoweit statt, als es dem Kläger auch für diejenigen Arbeitstage die ungekürzte Entfernungspauschale zusprach, an denen er im Vorlauf oder im Anschluss (d.h. entweder während der Hin- oder Rückfahrt) Mandantenbesuche gemacht hatte.

  • FG Niedersachsen, 24.04.2013 - 9 K 218/12

    Berücksichtigung von durch eine Falschbetankung auf dem Weg vom Wohnort zur

    Sinn und Zweck der Einführung der Abgeltungswirkung in § 9 Abs. 2 Satz 1 EStG sollte nach den gesetzgeberischen Motiven auch die Vermeidung zukünftiger Rechtsstreitigkeiten zwischen Steuerpflichtigen und dem Finanzamt über die Berücksichtigung besonderer Kosten (z.B. Kosten für Abholfahrten) und außergewöhnliche Kosten (z. B. Unfallkosten) bei den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sein (vgl. FG Münster, Urteil vom 19. Dezember 2012 11 K 1785/11 F, EFG 2013, 419, Rev. eingelegt, Az. des BFH: VIII R 12/13 betr. sog. Dreiecksfahrten).
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