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   FG Hessen, 26.03.2007 - 11 K 1844/05   

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https://dejure.org/2007,2141
FG Hessen, 26.03.2007 - 11 K 1844/05 (https://dejure.org/2007,2141)
FG Hessen, Entscheidung vom 26.03.2007 - 11 K 1844/05 (https://dejure.org/2007,2141)
FG Hessen, Entscheidung vom 26. März 2007 - 11 K 1844/05 (https://dejure.org/2007,2141)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Justiz Hessen

    § 8 Abs 2 S 3 EStG, § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG
    Kein Ansatz eines höheren geldwerten Vorteils bei Pkw-Gestellung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nur bei ausdrücklichem Nutzungsverbot

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Besteuerung der Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte; Hinzutreten einer Werterhöhung in Höhe von 0,03 % des Listenpreises für jeden Kilometer zu der pauschalen 1 %-Regelung; Entstehung eines geldwerten Vorteils bei ...

  • Judicialis

    EStG § 8 Abs. 2 Satz 2; ; EStG § 8 Abs. 2 Satz 3; ; EStG § 8 Abs. 2 Satz 4; ; EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1; ; AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1

  • RA Kotz

    Firmenfahrzeugnutzung als zusätzliche Einnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliches Kfz; Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte; Nutzungsrecht - Besteuerung des Vorteils eines betrieblichen Kfzs für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Besteuerung des Vorteils eines betrieblichen Kfzs für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Dienstwagenbesteuerung für Arbeitnehmer

  • IWW (Kurzinformation)

    Dienstwagen - Fahrten zur Arbeitsstätte ausschließlich mit der Bahn

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Dienstwagenbesteuerung für Arbeitnehmer

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Versteuerung des Dienstwagens schon bei Nutzungsmöglichkeit!

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Hessisches Finanzgericht entscheidet zur Dienstwagenbesteuerung von Arbeitnehmern

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Arbeitnehmer - Zur Dienstwagenbesteuerung

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Arbeitnehmer - Zur Dienstwagenbesteuerung

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1327
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • FG Münster, 28.04.2004 - 1 K 3214/01

    Kfz-Gestellung als Arbeitslohn, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte; 1

    Auszug aus FG Hessen, 26.03.2007 - 11 K 1844/05
    Aus der Formulierung des Gesetzgebers "genutzt werden kann" wird mithin deutlich, dass es für die Besteuerungspflicht nicht entscheidend ist, ob bzw. dass der Kläger das Fahrzeug für diese Fahrten tatsächlich genutzt hat (so auch FG Münster, Urteil vom 28.04.2004, 1 K 3214/01 E, EFG 2005, 775 sowie H 31 Lohnsteuerrichtlinien - LStR - 2001, 2002, 2003, Stichwort: "Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei pauschaler Nutzungswertermittlung" und Merkblatt für den Arbeitgeber vom 01.11.1995, BStBl. I 1995, 719, Tz. 28).

    Soweit sie an die Anschaffungskosten des Pkw anknüpft, geht sie nicht von tatsächlich angefallenen Kosten aus, sondern vom abgerundeten Listenpreis, und zwar - auch bei einem gebraucht erworbenen Pkw - dem historischen Listenpreis bis zum Zeitpunkt der Erstzulassung (so auch FG Münster, Urteil vom 28.04.2004, 1 K 3214/01 E, a.a.O., unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 23.10.1992, VI R 1/92, BStBl. II 1993, 195).

    Die dargestellte Typisierung hält der erkennende Senat jedenfalls so lange für sachgerecht, als der Arbeitnehmer (hier: der Kläger) nach § 8 Abs. 2 S. 4 EStG die Möglichkeit hat, durch Führung eines zeitnahen Fahrtenbuches und Ansatz der tatsächlichen Kfz-Kosten etwaigen Nachteilen der pauschalen Einnahmeermittlung, die im Regelfall begünstigend angelegt sind, zu entgehen (so auch FG Münster, Urteil vom 28.04.2004, 1 K 3214/01 E, a.a.O.).

  • BFH, 23.10.1992 - VI R 1/92

    Arbeitnehmerzuschuß zur Anschaffung eines Firmenwagens

    Auszug aus FG Hessen, 26.03.2007 - 11 K 1844/05
    Soweit sie an die Anschaffungskosten des Pkw anknüpft, geht sie nicht von tatsächlich angefallenen Kosten aus, sondern vom abgerundeten Listenpreis, und zwar - auch bei einem gebraucht erworbenen Pkw - dem historischen Listenpreis bis zum Zeitpunkt der Erstzulassung (so auch FG Münster, Urteil vom 28.04.2004, 1 K 3214/01 E, a.a.O., unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 23.10.1992, VI R 1/92, BStBl. II 1993, 195).
  • BFH, 04.04.2008 - VI R 68/05

    Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte richtet sich nach

    a) Der Senat schließt sich damit für den Streitfall nicht der in der Rechtsprechung der Finanzgerichte, im Schrifttum und der von der Finanzverwaltung vertretenen Auffassung an, dass der Umfang der tatsächlichen Nutzung des Dienstwagens für die Anwendung des § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG unerheblich sei, da es nach dem Wortlaut der Vorschrift allein darauf ankomme, ob der Arbeitnehmer die objektive Möglichkeit habe, den Dienstwagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu nutzen (FG Münster, Urteil vom 28. April 2004 1 K 3214/01 E, EFG 2005, 775; FG München, Urteil vom 15. April 2005 8 K 2890/03, EFG 2006, 958; Hessisches FG, Urteil vom 26. März 2007 11 K 1844/05, EFG 2007, 1327; Blümich/Glenk, § 8 EStG Rz 114, m.w.N.; Gröpl, in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 8 Rz C 25; H 8.1 Abs. 9-10 des Amtlichen Lohnsteuer-Handbuchs 2008 "Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte bei pauschaler Nutzungswertermittlung").
  • BFH, 04.04.2008 - VI R 85/04

    Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte richtet sich nach

    Der Senat schließt sich damit für den Streitfall nicht der in der Rechtsprechung der Finanzgerichte, im Schrifttum und von der Finanzverwaltung vertretenen Auffassung an, dass der Umfang der tatsächlichen Nutzung des Dienstwagens für die Anwendung des § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG unerheblich sei, da es nach dem Wortlaut der Vorschrift allein darauf ankomme, ob der Arbeitnehmer die objektive Möglichkeit habe, den Dienstwagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu nutzen (FG Münster, Urteil vom 28. April 2004 1 K 3214/01 E, EFG 2005, 775; FG München, Urteil vom 15. April 2005 8 K 2890/03, EFG 2006, 958; Hessisches FG, Urteil vom 26. März 2007 11 K 1844/05, EFG 2007, 1327; Blümich/Glenk, § 8 EStG Rz 114, m.w.N.; Gröpl, in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 8 Rz C 25; H 8.1 Abs. 9-10 des Amtlichen Lohnsteuer-Handbuchs 2008 "Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte bei pauschaler Nutzungswertermittlung").
  • BFH, 28.08.2008 - VI R 52/07

    Anscheinsbeweis für die Nutzung eines Dienstwagens für Fahrten zwischen Wohnung

    Das Finanzgericht (FG) wies die nach erfolglosem Vorverfahren erhobene Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1327 veröffentlichten Gründen ab.
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