Rechtsprechung
VG Minden, 13.09.2010 - 11 K 1859/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Widerruf eines Zuwendungsbescheides zur Förderung eines ökologischen Produktionsverfahrens; Zweckverfehlung bzw. Nichteinhaltung von Auflagen nach Verhängung eines Vermarktungsverbots
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Öko-Geflügelzucht - aber nur auf einem Teilbetrieb
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Verstoß gegen die EG-Öko-Verordnung - Geflügelzüchter muss Fördergelder zurückzahlen - Gesamter landwirtschaftliche Betrieb muss ökologisch geführt werden
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 10.12.2003 - 3 C 22.02
Landwirtschaftsrecht; Subvention nach Gemeinschaftsrecht; öffentlich-rechtlicher …
Auszug aus VG Minden, 13.09.2010 - 11 K 1859/09
vgl. zur fehlenden Anwendbarkeit des MOG in diesen Fällen: BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2003 - 3 C 22/02 -, RdL.vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2003 - 3 C 22/02 -, RdL.
- BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 48.88
Wohnungsbindungsverstoß - Ergänzende Ermessensentscheidung - Geldleistungen - …
Auszug aus VG Minden, 13.09.2010 - 11 K 1859/09
vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1990 - 8 C 48/88 -, BVerwGE 85, 163.
- VG Minden, 30.11.2011 - 11 K 1777/10
Rechtmäßigkeit der Rückforderung von Zuwendungen wegen mehrerer Verstöße gegen …
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte, die Verfahrensakten - 11 K 1859/09 - und - 11 K 1860/09 - sowie die Verwaltungsvorgänge des Beklagten (1 Heft) und die Unterlagen des Klägers (1 Heft) Bezug genommen.Dies ist auch nicht entbehrlich, da es für den maßgeblichen Förderzeitraum 2002 bis 2007 - anders als in den Verfahren 11 K 1859/09 und 11 K 1860/09 - keine Ordnungsverfügung des LANUV gemäß Artikel 9 Abs. 9 Buchstaben a) und b) der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 gibt, aus der bereits geschlossen werden könnte, dass der Kläger gegen die Vorgaben der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 verstoßen und damit die Auflagen der Richtlinien zur Förderung einer markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung nicht eingehalten hat.
- VG Minden, 30.11.2011 - 11 K 1778/10
Rechtmäßigkeit der Rückforderung von Zuwendungsbescheiden wegen mehrerer Verstöße …
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte, die Verfahrensakten - 11 K 1859/09 - und - 11 K 1860/09 - sowie die Verwaltungsvorgänge des Beklagten (1 Heft) und die Unterlagen des Klägers (1 Heft) Bezug genommen.Dies ist auch nicht entbehrlich, da es für den maßgeblichen Förderzeitraum 2001 bis 2006 - anders als in den Verfahren 11 K 1859/09 und 11 K 1860/09 - keine Ordnungsverfügung des LANUV gemäß Artikel 9 Abs. 9 Buchstaben a) und b) der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 gibt, aus der bereits geschlossen werden könnte, dass der Kläger gegen die Vorgaben der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 verstoßen und damit die Auflagen der Richtlinien zur Förderung einer markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung nicht eingehalten hat.