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   FG Düsseldorf, 04.10.2018 - 11 K 1921/16 E   

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https://dejure.org/2018,37297
FG Düsseldorf, 04.10.2018 - 11 K 1921/16 E (https://dejure.org/2018,37297)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.10.2018 - 11 K 1921/16 E (https://dejure.org/2018,37297)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Oktober 2018 - 11 K 1921/16 E (https://dejure.org/2018,37297)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Berechtigung zum Erlass eines Einkommensteuerbescheids nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Auflösungsverlust aus einer Kapitalgesellschaftsbeteiligung hinsichtlich Herabsetzung der Einkommensteuer

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Erlass von Steuerbescheiden ohne Zahllast auch nach Insolvenzeröffnung möglich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Ist eine Steuerfestsetzung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei einem Erstattungsanspruch möglich?

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Erlass eines Einkommensteuersteuerbescheids nach Insolvenzeröffnung - Erstattungsanspruch nach Abrechnung - Durchbrechung der Bestandskraft der Steuerfestsetzung bei nachträglicher Anmeldung einer Insolvenzforderung

Sonstiges

  • Jurion (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Durchbrechung der Bestandskraft der Steuerfestsetzung bei nachträglicher Anmeldung einer Insolvenzforderung - Anmerkung zum Urteil des FG Düsseldorf vom 04.10.2018 - 11 K 1921/16 E" von RA Dr. Alexander Witfeld, original erschienen in: NZI 2019, 181 - 185. ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2018, 2430
  • NZI 2019, 181
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 10.12.2008 - I R 41/07

    Steuerbescheid im Insolvenzverfahren - Klagebefugnis und Interessenschutz des

    Auszug aus FG Düsseldorf, 04.10.2018 - 11 K 1921/16
    Auf eine etwaige Erstattung nach Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen komme es nicht an (BFH Urteil vom 10.12.2008 I R 41/07).

    Auch der Einwand, dass sich bei einem späteren Streit über die Höhe der Anrechnung eine unzulässig durch Steuerbescheid titulierte Insolvenzforderung ergeben könnte (so BFH Urteil vom 10.12.2008 I R 41/07, BFH/NV 2009, 719 in einem obiter dictum unter Verweis auf Welzel DStZ 1999, 559; FG Köln Urteil vom 28.6.2016 8 K 92/13, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2016, 1676, die Revision ist beim BFH unter dem Az. VIII R 21/16 anhängig), verfängt nicht.

  • BFH, 13.05.2009 - XI R 63/07

    Erlass von Umsatzsteuerbescheiden für Zeiträume vor Insolvenzeröffnung im

    Auszug aus FG Düsseldorf, 04.10.2018 - 11 K 1921/16
    Zur Begründung führt er aus, dass der Beklagte sich zu Unrecht auf das BFH Urteil vom 13.5.2009 (XI R 63/07, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 2009, 1644) berufe.

    Soweit der Insolvenzverwalter der Auffassung ist, dass die Erstattung noch zu gering ausgefallen ist, bleibt ihm die Möglichkeit, die Steuerfestsetzung mit dem Einspruch anzufechten (Neumann in Gosch AO/FGO § 251 AO Rn. 51; Jatzke in Hübschmann/Hepp/Spitaler AO/FGO § 251 AO Rn. 171; BFH Urteil vom 13.5.2009 XI R 63/07, BStBl. II 2010, 11; BFH Urteil vom 11.12.2013 XI R 22/11, BStBl. II 2014, 332).

  • BFH, 02.12.2014 - IX R 9/14

    Entstehung eines Auflösungsverlusts gemäß § 17 EStG bei nachträglichen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 04.10.2018 - 11 K 1921/16
    (BFH Urteil vom 2.12.2014 IX R 9/14).

    In diesem Zusammenhang sind Anschaffungskosten erst entstanden, wenn auch die Höhe der Inanspruchnahme feststeht (BFH Urteil vom 2.12.2014 IX R 9/14, BFH/NV 2015, 666).

  • BFH, 11.04.2017 - IX R 4/16

    Nachträgliche Anschaffungskosten einer Beteiligung i. S. des § 17 EStG - Verzicht

    Auszug aus FG Düsseldorf, 04.10.2018 - 11 K 1921/16
    Soweit man den Kläger wegen der Zweckbindung dieser Darlehen als bloße Zahlstelle ansieht, erscheint die für Anschaffungskosten erforderliche wirtschaftliche Belastung zweifelhaft (vgl. BFH Urteil vom 11.4.2017 IX R 4/16, BFH/NV 2018, 721).
  • BFH, 13.03.2018 - IX R 38/16

    Zeitpunkt der Entstehung eines Auflösungsverlusts nach § 17 Abs. 4 EStG bei

    Auszug aus FG Düsseldorf, 04.10.2018 - 11 K 1921/16
    Soweit man den Kläger wegen der Zweckbindung dieser Darlehen als bloße Zahlstelle ansieht, erscheint die für Anschaffungskosten erforderliche wirtschaftliche Belastung zweifelhaft (vgl. BFH Urteil vom 11.4.2017 IX R 4/16, BFH/NV 2018, 721).
  • BFH, 23.05.2000 - VII R 3/00

    Anrechnung zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer

    Auszug aus FG Düsseldorf, 04.10.2018 - 11 K 1921/16
    Diese haben sich im Sinne von § 124 Abs. 2 AO "auf andere Weise erledigt" (BFH Urteil vom 23.5.2000 VII R 3/00, BStBl. II 2000, 581; gleiches gilt für Einkommensteuervorauszahlungsbescheide vgl. Loschelder in Schmidt EStG § 37 EStG Rn. 17).
  • BFH, 08.04.1998 - VIII R 21/94

    Bürgschaftsverbindlichkeiten bei wesentlicher Beteiligung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 04.10.2018 - 11 K 1921/16
    Dies gilt jedoch nicht, wenn der Gesellschafter im Zeitpunkt seiner Inanspruchnahme wegen Zahlungsunfähigkeit nicht in der Lage ist, Zahlungen auf diese Finanzierungshilfen zu leisten (BFH Urteil vom 25.3.2003 VIII R 24/02, BFH/NV 2003, 1305; BFH Urteil vom 8.4.1998 VIII R 21/94, BStBl. II 1998, 660).
  • BFH, 25.03.2003 - VIII R 24/02

    Auflösungsverlust nach § 17 Abs. 4 EStG; Eröffnung des Konkursverfahrens über

    Auszug aus FG Düsseldorf, 04.10.2018 - 11 K 1921/16
    Dies gilt jedoch nicht, wenn der Gesellschafter im Zeitpunkt seiner Inanspruchnahme wegen Zahlungsunfähigkeit nicht in der Lage ist, Zahlungen auf diese Finanzierungshilfen zu leisten (BFH Urteil vom 25.3.2003 VIII R 24/02, BFH/NV 2003, 1305; BFH Urteil vom 8.4.1998 VIII R 21/94, BStBl. II 1998, 660).
  • BFH, 11.12.2013 - XI R 22/11

    Wirkung und Änderbarkeit eines im Insolvenzverfahren ergangenen bestandskräftigen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 04.10.2018 - 11 K 1921/16
    Soweit der Insolvenzverwalter der Auffassung ist, dass die Erstattung noch zu gering ausgefallen ist, bleibt ihm die Möglichkeit, die Steuerfestsetzung mit dem Einspruch anzufechten (Neumann in Gosch AO/FGO § 251 AO Rn. 51; Jatzke in Hübschmann/Hepp/Spitaler AO/FGO § 251 AO Rn. 171; BFH Urteil vom 13.5.2009 XI R 63/07, BStBl. II 2010, 11; BFH Urteil vom 11.12.2013 XI R 22/11, BStBl. II 2014, 332).
  • FG Köln, 28.06.2016 - 8 K 92/13

    Unterbrechung des Einspruchsverfahrens über Einkommensteuer bei der Eröffnung des

    Auszug aus FG Düsseldorf, 04.10.2018 - 11 K 1921/16
    Auch der Einwand, dass sich bei einem späteren Streit über die Höhe der Anrechnung eine unzulässig durch Steuerbescheid titulierte Insolvenzforderung ergeben könnte (so BFH Urteil vom 10.12.2008 I R 41/07, BFH/NV 2009, 719 in einem obiter dictum unter Verweis auf Welzel DStZ 1999, 559; FG Köln Urteil vom 28.6.2016 8 K 92/13, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2016, 1676, die Revision ist beim BFH unter dem Az. VIII R 21/16 anhängig), verfängt nicht.
  • BFH, 30.07.2019 - VIII R 21/16

    Aufnahme eines durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochenen

  • BFH, 11.07.2017 - IX R 36/15

    Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften - Nachträgliche

  • BFH, 05.04.2022 - IX R 27/18

    Wirksamkeit von Steuerbescheiden, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 04.10.2018 - 11 K 1921/16 E wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Der Vorrang des Insolvenzrechts greift schon tatbestandlich nicht ein, so dass auf die allgemeinen Regelungen der AO zurückgegriffen werden kann (vgl. Debus/Hackl, EWiR 2019, 151, 152).

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