Rechtsprechung
FG Düsseldorf, 01.02.2010 - 11 K 1996/08 E |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung von Krankheitskosten sowie Unterhaltsaufwendungen bei der Ermittlung der Einkünfte und Bezüge der unterhaltenen Person im Sinne des § 33a Abs. 1 S. 4 Einkommensteuergesetz (EStG) ; Abziehbarkeit von Aufwendungen für den Unterhalt einer dem Steuerpflichtigen ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung; Jahresgrenzbetrag der anrechenbaren Einkünfte und Bezüge; Verminderung durch Unterhaltszahlungen des Unterhaltsempfängers; nicht verfügbare Teile des Einkommens
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 01.02.2010 - 11 K 1996/08 E
- FG Düsseldorf, 01.02.2010 - 11 K 1996/08 965
- BFH, 30.06.2011 - VI R 14/10
Papierfundstellen
- EFG 2010, 965
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (15)
- BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02
Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des § …
Auszug aus FG Düsseldorf, 01.02.2010 - 11 K 1996/08
In entsprechender Anwendung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - zum Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen bei der Ermittlung des Jahresgrenzbetrags von Kindern (Beschluss vom 11. Januar 2005 2 BvR 167/02, BVerfGE 112, 164) läge eine ungerechtfertigte Benachteiligung vor.Nach dem Beschluss des BVerfG vom 11. Januar 2005 (2 BvR 167/02, BVerfGE 112, 164) seien bei verfassungsmäßiger Auslegung des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG nur solche Einkünfte bei der Anwendung des Jahresgrenzbetrags zu berücksichtigen, die zur Bestreitung des Unterhalts bestimmt und geeignet seien.
Demgegenüber stellen Sozialversicherungsbeiträge keine schädlichen Einkünfte dar und sind abzuziehen (Beschluss des BVerfG vom 11. Januar 2005 2 BvR 167/02, BVerfGE 112, 164).
Der Begriff der "Einkünfte" kann nicht im Sinne von "zu versteuerndes Einkommen" ausgelegt werden (Beschluss des BVerfG vom 11. Januar 2005 2 BvR 167/02, BVerfGE 112, 164).
Allerdings hat das BVerfG mit Beschluss vom 11. Januar 2005 (2 BvR 167/02, BVerfGE 112, 164) entschieden, dass die Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in die Bemessungsgrundlage für den Jahresgrenzbetrag gemäß § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG zu Lasten der unterhaltsverpflichteten Eltern gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes - GG - verstößt.
Nach der zuvor zitierten Rechtsprechung des BVerfG hängt die Beurteilung der Frage, inwieweit Aufwendungen der unterstützten Person bei der Berechnung der Einkünfte und Bezüge berücksichtigt werden können, entscheidend davon ab, ob die Einkünfte und Bezüge dem Unterhaltsberechtigten von Gesetzes wegen nicht zur Verfügung stehen und deshalb keine Entlastung des Unterhaltsverpflichteten bewirken können (BVerfG-Beschluss vom 11. Januar 2005 2 BvR 167/02, BVerfGE 112, 164).
- BFH, 19.06.2002 - III R 28/99
Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastung
Auszug aus FG Düsseldorf, 01.02.2010 - 11 K 1996/08
Mit dieser Handhabung werde dem Grundsatz der Gleichbehandlung in dem verfassungsgemäßen Rahmen Genüge getan, denn der Gesetzgeber stelle typisierend nur darauf ab, dass die Einkünfte und Bezüge des Unterhaltsberechtigten bei Erhalt dazu bestimmt und geeignet seien, der Bestreitung des Unterhalts dienen zu können, ohne dass es auf die tatsächliche Verwendung dieses Einkommens ankomme (BFH-Urteil vom 19. Juni 2002 III R 28/99, BFHE 199, 355, BStBl II 2002, 753).In seiner Entscheidung vom 19. Juni 2002 (a.a.O.) führe der BFH überdies aus, bei der Bestimmung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unterhaltsberechtigten sei einzubeziehen, dass das Einkommen des Unterhaltsberechtigten nach dem Bundessozialhilfegesetz - BSHG - als Einkommen der Haushaltsgemeinschaft angesehen werde, wenn der Unterhaltsberechtigte mit einem bedürftigen, einkommenslosen Angehörigen in einer Haushaltsgemeinschaft lebe.
Anrechenbare Einkünfte im Sinne des § 33a Abs. 1 Satz 4 EStG sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH (z.B. BFH-Urteil vom 19. Juni 2002 III R 28/99, BFHE 199, 355, BStBl II 2002, 753, mit weiteren Nachweisen) die nach einkommensteuerrechtlichen Vorschriften zu ermittelnden Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 2 EStG, d.h. der Gewinn bzw. der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten.
Von diesen Grundsätzen macht der BFH allerdings eine Ausnahme, wenn der Unterhaltsempfänger seine Einkünfte und Bezüge deshalb nicht in voller Höhe für den eigenen Lebensunterhalt verwenden kann, weil er mit bedürftigen Angehörigen in Haushaltsgemeinschaft lebt (BFH-Urteil vom 19. Juni 2002 III R 28/99, BFHE 199, 355, BStBl II 2002, 753; Urteil des erkennenden Senats vom 12. Februar 2009 11 K 4116/07 E, EFG 2009, 1116).
- BFH, 26.09.2007 - III R 4/07
Kindergeld: Lohnsteuer und Versicherungsprämien mindern nicht …
Auszug aus FG Düsseldorf, 01.02.2010 - 11 K 1996/08
Nach dem BFH-Urteil vom 26. September 2007 (III R 4/07, BFHE 219, 112, BStBl II 2008, 738) ist im Anschluss an die zuvor genannte Entscheidung des BVerfG in jedem Einzelfall zu prüfen, welche Teile der Einkünfte wegen eines sonst vorliegenden Grundrechtsverstoßes im Wege verfassungskonformer Einschränkung nicht angesetzt werden dürfen.Gleiches gilt für einbehaltene Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und Kapitalertragsteuer (BFH-Urteile vom 26. September 2007 III R 4/07, BFHE 219, 112, BStBl II 2008, 738;… vom 25. September 2008 III R 29/07, BFH/NV 2009, 372;… vom 20. November 2008 III R 75/07, BFH/NV 2009, 567).
Der BFH hat diese Frage im Urteil vom 26. September 2007 (III R 4/07, BFHE 219, 112, BStBl II 2008, 738) mangels Entscheidungserheblichkeit ausdrücklich offen gelassen.
- BFH, 11.07.1990 - III R 111/86
Unterhaltsberechtigter - Krankheitskosten - Unterhaltsleistungen - …
Auszug aus FG Düsseldorf, 01.02.2010 - 11 K 1996/08
Für die Anrechnung von Einkünften sei grundsätzliche ohne Bedeutung, ob diese dem Unterhaltsberechtigten zur Bestreitung des Unterhalts zur Verfügung stünden (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH -, z.B. Urteil vom 11. Juli 1990 III R 111/86, BFHE 162, 231, BStBl II 1991, 62).Dies ist der Fall, wenn sie dem Unterstützungsempfänger nicht zweckgebunden zufließen (BFH-Urteil vom 11. Juli 1990 III R 111/86, BFHE 161, 231, BStBl II 1991, 62;… BFH-Beschluss vom 16. Juni 2006 III B 43/05, BFH/NV 2006, 2056).
Dementsprechend findet nach der (früheren) ständigen Rechtsprechung des BFH eine Kürzung der anrechenbaren Einkünfte oder Bezüge um infolge Krankheit oder Behinderung des Empfängers entstandene zwangsläufige Kosten der Lebensführung nicht statt (z.B. Urteil vom 11. Juli 1990 III R 111/86, BFHE 162, 231, BStBl II 1991, 62).
- BFH, 10.08.1990 - III R 2/86
Krankheitsbedingte Aufwendungen als außergewöhnliche Aufwendungen
Auszug aus FG Düsseldorf, 01.02.2010 - 11 K 1996/08
c) Vor dem Hintergrund des unter b) gefundenen Ergebnisses braucht der Senat nicht mehr zu entscheiden, ob die Aufwendungen des Vaters der Klägerin für seine krankheitsbedingte Unterbringung im Pflegeheim i.H.v. 9.440,64 EUR, die der Sache nach eine außergewöhnliche Belastung darstellen (BFH-Urteil vom 10. August 1990 III R 2/86, BFH/NV 1991, 231;… Schmidt-Loschelder, EStG, 28. Aufl. 2009, § 33 Rn. 35 "Altersheim"), bei der Berechnung der Einkünfte und Bezüge mindernd zu berücksichtigen sind. - BFH, 25.09.2008 - III R 29/07
Kindergeld: Keine Berücksichtigung der Lohnsteuer und Kirchensteuer und des …
Auszug aus FG Düsseldorf, 01.02.2010 - 11 K 1996/08
Gleiches gilt für einbehaltene Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und Kapitalertragsteuer (BFH-Urteile vom 26. September 2007 III R 4/07, BFHE 219, 112, BStBl II 2008, 738; vom 25. September 2008 III R 29/07, BFH/NV 2009, 372;… vom 20. November 2008 III R 75/07, BFH/NV 2009, 567). - FG Düsseldorf, 31.07.2008 - 14 K 1515/07
Ablehnung einer beantragten Kindergeldfestsetzung wegen Überschreitung der …
Auszug aus FG Düsseldorf, 01.02.2010 - 11 K 1996/08
Erforderlich ist eine Einzelfallabwägung (Urteil des FG Düsseldorf vom 31. Juli 2008 14 K 1515/07 Kg, EFG 2009, 489). - BFH, 16.11.2006 - III R 74/05
Kindergeld: Beiträge zu einer freiwilligen gesetzlichen oder einer privaten …
Auszug aus FG Düsseldorf, 01.02.2010 - 11 K 1996/08
Nach der Rechtsprechung des BFH sind Beiträge des Kindes zu einer freiwilligen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie unvermeidbare Beiträge für eine private Kranken- und Pflegeversicherung nicht in die Bemessungsgröße des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG einzubeziehen (BFH-Urteil vom 16. November 2006 III R 74/05, BFHE 216, 69, BStBl II 2007, 527). - FG Nürnberg, 18.12.2006 - VI 305/06
Wegfall des Anspruchs auf Kindergeld bei Überschreitung des Jahresgrenzbetrages; …
Auszug aus FG Düsseldorf, 01.02.2010 - 11 K 1996/08
Ob die Einkünfte des Kindes um - bei der Einkommensteuerveranlagung als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigende - Krankheitskosten als unvermeidbare Aufwendungen zu mindern sind, ist noch nicht abschließend geklärt (bejahend: Seer/Wendt, NJW 2006, 1; ablehnend: Urteil des FG Nürnberg vom 18. Dezember 2006 VI R 305/2006, EFG 2007, 1339). - FG Düsseldorf, 12.02.2009 - 11 K 4116/07
Möglichkeit der Berücksichtigung von Unterhaltsverpflichtungen bei der Ermittlung …
Auszug aus FG Düsseldorf, 01.02.2010 - 11 K 1996/08
Von diesen Grundsätzen macht der BFH allerdings eine Ausnahme, wenn der Unterhaltsempfänger seine Einkünfte und Bezüge deshalb nicht in voller Höhe für den eigenen Lebensunterhalt verwenden kann, weil er mit bedürftigen Angehörigen in Haushaltsgemeinschaft lebt (BFH-Urteil vom 19. Juni 2002 III R 28/99, BFHE 199, 355, BStBl II 2002, 753; Urteil des erkennenden Senats vom 12. Februar 2009 11 K 4116/07 E, EFG 2009, 1116). - BFH, 19.05.2004 - III R 28/02
Außergewöhnliche Belastung: Unterhaltsleistungen an nahe Angehörige in …
- BFH, 20.11.2008 - III R 75/07
Kindergeld: Keine Minderung der Einkünfte des Kindes um die Lohnsteuer und die …
- BFH, 17.10.1980 - VI R 98/77
Auch Leibrenten mit entgeltlich erworbenem Rentenstammrecht sind in vollem Umfang …
- BFH, 22.07.1988 - III R 253/83
Im Rahmen der Sozialhilfe geleistete Beträge für Krankenhilfe, häusliche Pflege …
- BFH, 16.06.2006 - III B 43/05
AgB: Unterhalt an wehrpflichtiges Kind
- BFH, 30.06.2011 - VI R 14/10
Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung eines Angehörigen als …
Das Finanzgericht (FG) wies die Klage nach erfolglosem Vorverfahren ab (Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 965).das Urteil des FG Düsseldorf vom 1. Februar 2010 11 K 1996/08 E und die Einspruchsentscheidung des FA vom 13. Mai 2008 aufzuheben sowie den Einkommensteuerbescheid 2006 mit der Maßgabe zu ändern, dass bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens Aufwendungen in Höhe von 1.316 EUR als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33a EStG zum Abzug zugelassen werden.