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   VG Berlin, 24.09.2013 - 11 K 210.13   

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VG Berlin, 24.09.2013 - 11 K 210.13 (https://dejure.org/2013,30121)
VG Berlin, Entscheidung vom 24.09.2013 - 11 K 210.13 (https://dejure.org/2013,30121)
VG Berlin, Entscheidung vom 24. September 2013 - 11 K 210.13 (https://dejure.org/2013,30121)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 6 GG, § 11 AufenthG, § 51 VwVfG, § 49 VwVfG, § 48 VwVfG
    Befristung der Wirkungen der Ausweisung; Wiederaufgreifen wegen Sachverhaltsänderung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwVfG § 51 Abs. 1 Nr. 1, VwVfG § 51 Abs. 3, AufenthG § 11 Abs. 1, GG Art. 2 Abs. 1, GG Art. 6
    Wiederaufnahme des Verfahrens, Wiederaufgreifen, Befristung, Ausweisung, Eltern-Kind-Verhältnis, Straffreiheit, Ermessensreduzierung auf Null, deutsches Kind, Sperrfrist, Einreisesperre, Wirkung der Ausweisung, Kind, Schutz von Ehe und Familie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 13.12.2012 - 1 C 14.12

    Antrag; Ausweisung; Befristung; Einreiseverbot; Gefahr; Gefahrenprognose;

    Auszug aus VG Berlin, 24.09.2013 - 11 K 210.13
    Sofern es überhaupt eines Wiederaufgreifens des Befristungsverfahrens bedarf, was nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts fraglich erscheinen könnte (vgl. Urteil vom 13. Dezember 2012 - BVerwG 1 C 14.12 - juris, Rdnr. 16; Urteil vom 4. September 2007 - BVerwG 1 C 21.07 - juris, Rdnr. 16 ff.), haben die Kläger einen Anspruch auf Wiederaufgreifen.

    Dabei sind insbesondere die in § 55 Abs. 3 Nrn. 1 und 2 AufenthG genannten schutzwürdigen Belange des Ausländers in den Blick zu nehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Juli 2012 - BVerwG 1 C 19.11 - juris, Rdnr. 42; Urteil vom 13. Dezember 2012 - BVerwG 1 C 14.12 - juris, Rdnr. 14 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2004 - 14 E 1259/03

    Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren bei

    Auszug aus VG Berlin, 24.09.2013 - 11 K 210.13
    Zudem bedarf es nicht mehr der nachträglichen Durchführung eines Vorverfahrens nach § 68 Abs. 1 Satz 1 VwGO, da die zulässig gewordene Klage nicht durch die (verspätete) Behördenentscheidung wieder unzulässig wird (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 29. Januar 2004 - 14 E 1259/03 - juris, Rdnr. 3).
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 30.86

    Verzicht auf Vorverfahren; zureichender Grund für die Nichtbescheidung eines

    Auszug aus VG Berlin, 24.09.2013 - 11 K 210.13
    Ohne Bedeutung ist, ob die Voraussetzungen der Untätigkeitsklage bereits im Zeitpunkt der Klageerhebung vorlagen, denn es reicht aus, wenn - wie hier - jedenfalls nachfolgend diese Voraussetzungen eintreten (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 30.86 - juris, Rdnr. 12).
  • BVerwG, 12.07.2013 - 10 C 5.13

    Visum; Aufenthaltstitel; Familienangehöriger; Familiennachzug; Kindernachzug;

    Auszug aus VG Berlin, 24.09.2013 - 11 K 210.13
    Folglich hat jeder Träger des Grundrechts auf Familie einen eigenen Anspruch darauf, dass die zuständigen Behörden und Gerichte bei der Entscheidung über ein Aufenthaltsbegehren die bestehenden familiären Bindungen des Antragstellers an im Bundesgebiet lebende Personen in einer Weise berücksichtigen, die der großen Bedeutung entspricht, welche das Grundgesetz in seinem Art. 6 dem Schutz der Familie beimisst (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Juli 2013 - BVerwG 10 C 5.13 - juris, Rdnr. 5).
  • BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11

    Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches

    Auszug aus VG Berlin, 24.09.2013 - 11 K 210.13
    Dabei sind insbesondere die in § 55 Abs. 3 Nrn. 1 und 2 AufenthG genannten schutzwürdigen Belange des Ausländers in den Blick zu nehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Juli 2012 - BVerwG 1 C 19.11 - juris, Rdnr. 42; Urteil vom 13. Dezember 2012 - BVerwG 1 C 14.12 - juris, Rdnr. 14 f.).
  • BVerfG, 12.02.2008 - 2 BvR 1262/07

    Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG iVm Art 2 Abs 2 S 1 GG durch unzureichende

    Auszug aus VG Berlin, 24.09.2013 - 11 K 210.13
    Es stellt sich nämlich die Frage, zu welchem Zeitpunkt die Schwelle zur Entscheidungserheblichkeit der geltend gemachten nachträglichen Sachverhaltsänderungen überschritten wurde und ob "Qualitätssprünge" festzustellen sind, die unter Umständen neue Fristläufe in Gang zu setzen vermögen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 2 BvR 1262/07 - juris, Rdnr. 15).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2011 - 12 A 2096/10

    Begründung eines Anspruch auf Rücknahme eines Verwaltungsaktes durch die

    Auszug aus VG Berlin, 24.09.2013 - 11 K 210.13
    Etwas anderes gilt aber dann, wenn der Verwaltungsakt offensichtlich rechtswidrig ist (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 27. Juni 2011 - 12 A 2096/10 - juris, Rdnr. 5).
  • BVerwG, 04.09.2007 - 1 C 21.07

    Aufenthaltsverbot; Ausweisung; Ausweisungsverfügung; Ausweisungswirkungen;

    Auszug aus VG Berlin, 24.09.2013 - 11 K 210.13
    Sofern es überhaupt eines Wiederaufgreifens des Befristungsverfahrens bedarf, was nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts fraglich erscheinen könnte (vgl. Urteil vom 13. Dezember 2012 - BVerwG 1 C 14.12 - juris, Rdnr. 16; Urteil vom 4. September 2007 - BVerwG 1 C 21.07 - juris, Rdnr. 16 ff.), haben die Kläger einen Anspruch auf Wiederaufgreifen.
  • BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 12.92

    Wiederaufgreifen des Verfahrens bei Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils -

    Auszug aus VG Berlin, 24.09.2013 - 11 K 210.13
    Zwar hat sich die Sach- und Rechtslage nicht schon deswegen - worauf der Beklagte zutreffend hinweist - zu Gunsten der Kläger verändert, weil sich die Rechtsprechung oder die Weisungslage verändert hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1994 - BVerwG 2 C 12.92 - juris, Rdnr. 22).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.2015 - 11 S 164/15

    Antrags- und Klagebefugnis der Tochter bei Antrag auf Erteilung einer

    59 Dazu ist zunächst darauf hinzuweisen, dass Art. 6 GG dem Familienangehörigen als Drittbetroffenen nach Auffassung des Senats in der Regel keinen über die oben (I. 4. a) angeführte Anfechtungsmöglichkeit hinausgehenden (Leistungs-) Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an den einen Aufenthaltstitel begehrenden Ausländer vermittelt, welcher gegebenenfalls - nach Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis gegenüber dem betreffenden Ausländer - mit der Verpflichtungsklage verfolgt werden könnte (offengelassen von BVerwG, Urteile vom 27.02.1996 - 1 C 41.93 -, BVerwGE 100, 287, und vom 27.08.1996, a.a.O., Beschluss vom 02.09.2010 - 1 B 18.10 -, juris; verneinend: VG Augsburg, Urteil vom 18.08.2009 - Au 1 K 09.836 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.12.1986, a.a.O., und Beschluss vom 17.09.1992 - 11 S 1704/92 -, NVwZ-RR 1992, 665; bejahend: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.12.1988 - 13 S 3134/88 -, NVwZ 1989, 1194; VG Ansbach, Urteil vom 17.09.1998 - AN 5 K 98.00143 -, InfAuslR 1998, 497; zu Verfahren auf Befristung der Wirkungen der Ausweisung: VG Berlin, Urteil vom 24.09.2013 - 11 K 210/13 -, juris; zum Streitstand siehe auch Armbruster, a.a.O., Rechtsschutz / 2.1.2 09/2014 Nr. 5.1 und 1.4 12/2010, m.w.N.).
  • VG Karlsruhe, 13.11.2014 - 2 K 1061/14

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an einen Nigerianer aus humanitären Gründen

    Die Geltendmachung der Möglichkeit der Verletzung dieses Rechts vermittelt den Familienangehörigen eines Ausländers, für den ein Aufenthaltstitel begehrt wird, die Klagebefugnis (VG Berlin, Urteil vom 24.09.2013 - 11 K 210.13 -, juris Rn. 15; unbeanstandet von OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.04.2013 - OVG 3 N 138/13 -).
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