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   VG Stuttgart, 28.06.2016 - 11 K 2156/16   

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VG Stuttgart, 28.06.2016 - 11 K 2156/16 (https://dejure.org/2016,17394)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 28.06.2016 - 11 K 2156/16 (https://dejure.org/2016,17394)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 28. Juni 2016 - 11 K 2156/16 (https://dejure.org/2016,17394)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Rücknahme einer rechtswidrigen Einbürgerungszusicherung nicht nur bei Fehlverhalten des Zusicherungsempfängers; Berücksichtigung aller nach Lage der Dinge maßgebenden Umstände

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Rücknahme einer von Anfang an rechtswidrigen Einbürgerungszusicherung

  • ra.de
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwVfG § 48 Abs. 1, VwVfG § 38, StAG § 35, StAG § 12a Abs. 1
    Einbürgerung, Einbürgerungszusicherung, Straftat, Geringfügigkeitsschwelle, Rücknahme, Geldstrafe, Indien, Jahresfrist, Abwägung, Ermessensfehler, Ermessen

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 48 Abs 1 VwVfG, § 38 VwVfG, § 35 RuStAG, § 12a Abs 1 RuStAG
    Rücknahme einer rechtswidrigen Einbürgerungszusicherung nicht nur bei Fehlverhalten des Zusicherungsempfängers; Berücksichtigung aller nach Lage der Dinge maßgebenden Umstände

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einbürgerung nach StAG - Einbürgerungszusicherung; Rücknahme; Geldstrafe; Geringfügigkeitsschwelle; Staatenlosigkeit; Indien; Jahresfrist; Ermessensfehler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rücknahme einer rechtswidrigen Einbürgerungszusicherung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rücknahme einer Einbürgerungszusicherung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.2013 - 1 S 2046/12

    Anspruch auf Einbürgerung; Folgenbeseitigungsanspruch auf Erteilung einer -

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.06.2016 - 11 K 2156/16
    (Abgrenzung von VGH Mannheim, Urteil v. 08.05.2013 - 1 S 2046/12 - InfAuslR 2013, 343).

    Die Rücknahme einer Einbürgerungszusicherung setzt deshalb nicht voraus, dass diese durch Täuschung oder vergleichbares Fehlverhalten, etwa durch Bestechung oder Bedrohung, rechtswidrig erwirkt worden ist (a.A. VGH Mannheim, Urt. v. 08.05.2013 - 1 S 2046/12 - InfAuslR 2013, 343, jedoch ohne Begründung).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.1989 - 6 S 1739/87

    Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung psychisch Behinderter

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.06.2016 - 11 K 2156/16
    Eine Ermessensentscheidung ist u.a. fehlerhaft, wenn die Behörde in ihre Ermessenserwägungen nicht alle wesentlichen, den Streit zwischen den Beteiligten kennzeichnenden Gesichtspunkte eingestellt hat oder wenn sie von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgegangen ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 05.12.2006 - 5 B 171/06 - juris; VGH Mannheim, Urt. v. 09.05.1994 - 7 S 2294/92 - juris - und Urt. v. 05.07.1989 - 6 S 1739/87 - juris -).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.2007 - 13 S 2794/06

    Zu den Voraussetzung für die Rücknahme einer Einbürgerung auf der Grundlage des

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.06.2016 - 11 K 2156/16
    Zwar war die Rücknahme einer Einbürgerung auf der Grundlage des § 48 LVwVfG vor Inkrafttreten des § 35 StAG zur Vermeidung einer verbotenen Entziehung der Staatsangehörigkeit (Art. 16 Abs. 1 GG) nur zulässig, wenn sie zeitnah erfolgte und die Einbürgerung vom Betroffenen durch arglistige Täuschung oder auf vergleichbar vorwerfbare Weise, etwa durch Bestechung oder Bedrohung, erwirkt worden ist (vgl. BVerfG, Urt. v. 24.05.2006 - 2 BvR 669/04 - BVerfGE 116, 24; BVerwG, Urt. v. 03.06.2003 - 1 C 19/02 - BVerwGE 118, 216 und Beschl. v. 13.06.2007 - 5 B 132/07 - juris - VGH Mannheim, Urt. v. 17.09.2007 - 13 S 2794/06 - InfAuslR 2008, 173).
  • BVerwG, 14.03.2013 - 5 C 10.12

    Rücknahme; Rücknahmetatbestand; Bewilligungsbescheid; rechtswidriger

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.06.2016 - 11 K 2156/16
    Denn eine behördliche Entscheidung, deren Recht- und Zweckmäßigkeit durch die Widerspruchsbehörde nachgeprüft werden kann, erhält gemäß § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO erst durch den Widerspruchsbescheid ihre für das gerichtliche Verfahren maßgebliche Gestalt (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.03.2013 - 5 C 10/12 - NVwZ-RR 2013, 689; OVG Bautzen, Urt. v. 18.04.2001 - 1 B 543/00 - NVwZ-RR 2002, 409).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.1994 - 7 S 2294/92

    Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten: Mitverantwortung des

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.06.2016 - 11 K 2156/16
    Eine Ermessensentscheidung ist u.a. fehlerhaft, wenn die Behörde in ihre Ermessenserwägungen nicht alle wesentlichen, den Streit zwischen den Beteiligten kennzeichnenden Gesichtspunkte eingestellt hat oder wenn sie von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgegangen ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 05.12.2006 - 5 B 171/06 - juris; VGH Mannheim, Urt. v. 09.05.1994 - 7 S 2294/92 - juris - und Urt. v. 05.07.1989 - 6 S 1739/87 - juris -).
  • BVerwG, 11.11.2010 - 5 C 12.10

    Einbürgerungsrücknahme; Ermessensergänzung; Erschleichung der Einbürgerung durch

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.06.2016 - 11 K 2156/16
    Die Behörde hat bei der Abwägung der für und gegen eine Rücknahme sprechenden öffentlichen und privaten Belange alle nach Lage der Dinge maßgeblichen Umstände zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.11.2010 - 5 C 12/10 - NVwZ 2011, 760).
  • BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04

    Einbürgerung

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.06.2016 - 11 K 2156/16
    Zwar war die Rücknahme einer Einbürgerung auf der Grundlage des § 48 LVwVfG vor Inkrafttreten des § 35 StAG zur Vermeidung einer verbotenen Entziehung der Staatsangehörigkeit (Art. 16 Abs. 1 GG) nur zulässig, wenn sie zeitnah erfolgte und die Einbürgerung vom Betroffenen durch arglistige Täuschung oder auf vergleichbar vorwerfbare Weise, etwa durch Bestechung oder Bedrohung, erwirkt worden ist (vgl. BVerfG, Urt. v. 24.05.2006 - 2 BvR 669/04 - BVerfGE 116, 24; BVerwG, Urt. v. 03.06.2003 - 1 C 19/02 - BVerwGE 118, 216 und Beschl. v. 13.06.2007 - 5 B 132/07 - juris - VGH Mannheim, Urt. v. 17.09.2007 - 13 S 2794/06 - InfAuslR 2008, 173).
  • OVG Sachsen, 18.04.2001 - 1 B 543/00

    Zustandsverantwortlichkeit bei umweltrechtlicher Anordnung; Ermessensfehler bei

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.06.2016 - 11 K 2156/16
    Denn eine behördliche Entscheidung, deren Recht- und Zweckmäßigkeit durch die Widerspruchsbehörde nachgeprüft werden kann, erhält gemäß § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO erst durch den Widerspruchsbescheid ihre für das gerichtliche Verfahren maßgebliche Gestalt (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.03.2013 - 5 C 10/12 - NVwZ-RR 2013, 689; OVG Bautzen, Urt. v. 18.04.2001 - 1 B 543/00 - NVwZ-RR 2002, 409).
  • BVerwG, 13.06.2007 - 5 B 132.07

    Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Einbürgerung, verfassungsfeindliche

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.06.2016 - 11 K 2156/16
    Zwar war die Rücknahme einer Einbürgerung auf der Grundlage des § 48 LVwVfG vor Inkrafttreten des § 35 StAG zur Vermeidung einer verbotenen Entziehung der Staatsangehörigkeit (Art. 16 Abs. 1 GG) nur zulässig, wenn sie zeitnah erfolgte und die Einbürgerung vom Betroffenen durch arglistige Täuschung oder auf vergleichbar vorwerfbare Weise, etwa durch Bestechung oder Bedrohung, erwirkt worden ist (vgl. BVerfG, Urt. v. 24.05.2006 - 2 BvR 669/04 - BVerfGE 116, 24; BVerwG, Urt. v. 03.06.2003 - 1 C 19/02 - BVerwGE 118, 216 und Beschl. v. 13.06.2007 - 5 B 132/07 - juris - VGH Mannheim, Urt. v. 17.09.2007 - 13 S 2794/06 - InfAuslR 2008, 173).
  • BVerwG, 03.06.2003 - 1 C 19.02

    Staatsangehörigkeit; Einbürgerung; Rücknahme; Täuschung; erschlichene

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.06.2016 - 11 K 2156/16
    Zwar war die Rücknahme einer Einbürgerung auf der Grundlage des § 48 LVwVfG vor Inkrafttreten des § 35 StAG zur Vermeidung einer verbotenen Entziehung der Staatsangehörigkeit (Art. 16 Abs. 1 GG) nur zulässig, wenn sie zeitnah erfolgte und die Einbürgerung vom Betroffenen durch arglistige Täuschung oder auf vergleichbar vorwerfbare Weise, etwa durch Bestechung oder Bedrohung, erwirkt worden ist (vgl. BVerfG, Urt. v. 24.05.2006 - 2 BvR 669/04 - BVerfGE 116, 24; BVerwG, Urt. v. 03.06.2003 - 1 C 19/02 - BVerwGE 118, 216 und Beschl. v. 13.06.2007 - 5 B 132/07 - juris - VGH Mannheim, Urt. v. 17.09.2007 - 13 S 2794/06 - InfAuslR 2008, 173).
  • BVerwG, 05.12.2006 - 5 B 171.06

    Ermessensentscheidung nach § 88 SGB IX - Arbeitszeit - Mehrarbeit

  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

  • VG Stuttgart, 26.09.2017 - 11 K 3803/16

    Rücknahme einer Einbürgerungszusicherung; Jahresfristbeginn bei Aufhebung eines

    Mit Urteil vom 28. Juni 2016 - 11 K 2156/16 - hob das Verwaltungsgericht Stuttgart den Bescheid des Landratsamts Heilbronn vom 10.08.2015 und den Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 10.03.2016 auf.

    In Anwendung dieser Grundsätze war die Jahresfrist bei Ergehen des Rücknahmebescheides vom 09.08.2016, also nur drei Tage nach Rechtskraft des Urteils vom 28.06.2016 - 11 K 2156/16 -, noch nicht verstrichen.

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