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   FG Berlin-Brandenburg, 13.11.2007 - 11 K 2182/04   

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FG Berlin-Brandenburg, 13.11.2007 - 11 K 2182/04 (https://dejure.org/2007,11561)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.11.2007 - 11 K 2182/04 (https://dejure.org/2007,11561)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. November 2007 - 11 K 2182/04 (https://dejure.org/2007,11561)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besteuerung der Kostenerstattung einer GmbH für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte eines Gesellschafter-Geschäftsführers als steuerpflichtigen Arbeitslohn; Notwendigkeit einer steuermindernden Berücksichtigung der Werbungskostenpauschale für Fahrten zwischen ...

  • Judicialis

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2; ; EStG § 8 Abs. 2 S. 2; ; EStG § 8 Abs. 2 S. 3; ; EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4; ; EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anscheinsbeweis für die private Nutzung eines dem Arbeitnehmer überlassenen betrieblichen Fahrzeugs; VW-Bus mit ausgebauten Sitzen als PKW; Fahrtkostenerstattungen als Arbeitslohn

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anscheinsbeweis für die private Nutzung eines dem Arbeitnehmer überlassenen betrieblichen Fahrzeugs - VW-Bus mit ausgebauten Sitzen als PKW - Fahrtkostenerstattungen als Arbeitslohn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 681
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 13.02.2003 - X R 23/01

    1%-Regelung gilt auch für Geländewagen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 13.11.2007 - 11 K 2182/04
    Es handelt sich um eine grundsätzlich zwingende, stark typisierende und pauschalierende Bewertungsregelung (BFH, Urteil vom 07.11.2006 -VI R 19/05 -, BStBl II 2007, 116; BFH, Urteil vom 13.02.2003 - X R 23/01 -, BStBl II 2003, 472).

    Der allgemeine Erfahrungssatz, dass Personenkraftwagen und Krafträder typischerweise für private Zwecke mit genutzt werden, lässt sich nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes -der der Senat folgt - nicht auf Lastkraftwagen und Zugmaschinen anwenden (BFH, Urteil vom 13.02.2003 - X R 23/01 -, a.a.O.).

    Unter dem Begriff des Lkw werden solche Fahrzeuge erfasst, die nach ihrer Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Gütern bestimmt sind, während sich Pkw oder sog. Kombinationskraftwagen nach dem Zweck der genannten Regelung dadurch auszeichnen, dass sie infolge ihrer objektiven Beschaffenheit zur Beförderung von Personen und Gegenständen aus Gründen der privaten Lebensführung eingesetzt werden können und typischerweise auch eingesetzt werden (BFH, Urteil vom 13.02.2003 - X R 23/01 -, a.a.O.).

    Keinen Erfolg kann schließlich der Vortrag des Klägers haben, das Fahrzeug sei aufgrund seiner Nutzung als Transportfahrzeug insbesondere im Innenraum so stark verschmutzt, dass es für private Fahrten nicht mehr geeignet sei (vgl. BFH, Urteil vom 13.02.2003 - X R 23/01 -, a.a.O.; BFH, Beschluss vom 11.07.2005 - X B 11/05 -, a.a.O.).

  • BFH, 11.07.2005 - X B 11/05

    1%-Regelung; private Pkw-Nutzung bei Geländewagen; Anscheinsbeweis

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 13.11.2007 - 11 K 2182/04
    Es genügt vielmehr, dass ein Sachverhalt dargelegt wird, der die ernstliche Möglichkeit eines anderen als des der allgemeinen Erfahrung entsprechenden Geschehensablaufs ergibt (BFH, Urteil vom 07.11.2006 - VI R 19/05 -, a.a.O.; BFH, Beschluss vom 11.07.2005 - X B 11/05 -, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH [BFH/NV] 2005, 1801).

    Der auf Grund der ausgeführten besonderen Umstände des Falles noch unterstützte Anscheinsbeweis wird des weiteren nicht durch den Vortrag entkräftet, wonach für Privatfahrten Privatfahrzeuge zur Verfügung gestanden hätten (BFH, Beschluss vom 13.04.2005 - VI B 59/04 -, BFH/NV 2005, 1300; BFH, Beschluss vom 11.07.2005 - X B 11/05 -, a.a.O.).

    Keinen Erfolg kann schließlich der Vortrag des Klägers haben, das Fahrzeug sei aufgrund seiner Nutzung als Transportfahrzeug insbesondere im Innenraum so stark verschmutzt, dass es für private Fahrten nicht mehr geeignet sei (vgl. BFH, Urteil vom 13.02.2003 - X R 23/01 -, a.a.O.; BFH, Beschluss vom 11.07.2005 - X B 11/05 -, a.a.O.).

  • BFH, 25.05.2000 - VI R 195/98

    Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 13.11.2007 - 11 K 2182/04
    Da die Lohnzahlung ebenfalls eine betriebliche Veranlassung voraussetzt, muss eine andere betriebliche Zielsetzung als die Lohnzahlung eindeutig im Vordergrund stehen (Bundesfinanzhof [BFH], Urteil vom 25.05.2000 - VI R 195/98 -, Bundessteuerblatt II [BStBl II] 2000, 690; s.a. BFH, Urteil vom 04.06.1993 - VI R 95/92 -, BStBl II 1993, 687).

    Insbesondere hat es sich nach den Erläuterungen des Klägers nicht um ein Werkstatt- oder Einsatzfahrzeug gehandelt, mit dem im Rahmen einer bestehenden Wohnungsrufbereitschaft allein das Ziel verfolgt worden wäre, aufgrund bestehender vertraglicher Verpflichtungen bei dem Auftreten von Störungen ohne Umweg über den Betriebssitz schnellstmöglich mit der Schadensbeseitigung beginnen zu können (vgl. die Fallgestaltung im BFH-Urteil vom 25.05.2000 -VI R 195/98 -, a.a.O.).

  • BFH, 07.11.2006 - VI R 19/05

    Zur Anwendung des 1 v.H.-Regelung bei Überlassung eines Firmenfahrzeugs

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 13.11.2007 - 11 K 2182/04
    Es handelt sich um eine grundsätzlich zwingende, stark typisierende und pauschalierende Bewertungsregelung (BFH, Urteil vom 07.11.2006 -VI R 19/05 -, BStBl II 2007, 116; BFH, Urteil vom 13.02.2003 - X R 23/01 -, BStBl II 2003, 472).

    Es genügt vielmehr, dass ein Sachverhalt dargelegt wird, der die ernstliche Möglichkeit eines anderen als des der allgemeinen Erfahrung entsprechenden Geschehensablaufs ergibt (BFH, Urteil vom 07.11.2006 - VI R 19/05 -, a.a.O.; BFH, Beschluss vom 11.07.2005 - X B 11/05 -, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH [BFH/NV] 2005, 1801).

  • BFH, 07.06.2002 - VI R 53/01

    Nutzungsüberlassung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 13.11.2007 - 11 K 2182/04
    Der Betriebssitz oder sonstige Stätten oder Einrichtungen des Arbeitgebers, die der Arbeitnehmer nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit mit dem Ziel aufsucht, Arbeitsleistungen zu erbringen, sind nebeneinander bestehende regelmäßige Arbeitsstätten (BFH, Urteil vom 07.06.2002 - VI R 53/01 -, BStBl 2002, 878).
  • BFH, 23.10.2002 - III R 7/01

    InvZul; Abgrenzung Pkw-Lkw

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 13.11.2007 - 11 K 2182/04
    Nach Auffassung des Senats kann eine von der Herstellerkonzeption abweichende Fahrzeugart sich unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles nur aufgrund von Umbauten ergeben, die auf Dauer angelegt sind und das äußere Erscheinungsbild des Fahrzeugs wesentlich verändern (vgl. zur Investitionszulage BFH, Urteil vom 23.10.2002 - III R 7/01 -, BFH/NV 2003, 509; Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28.04.2003 - 1 K 506/99 -, zitiert nach [...]).
  • BFH, 13.04.2005 - VI B 59/04

    Privatnutzung Pkw - 1%-Regelung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 13.11.2007 - 11 K 2182/04
    Der auf Grund der ausgeführten besonderen Umstände des Falles noch unterstützte Anscheinsbeweis wird des weiteren nicht durch den Vortrag entkräftet, wonach für Privatfahrten Privatfahrzeuge zur Verfügung gestanden hätten (BFH, Beschluss vom 13.04.2005 - VI B 59/04 -, BFH/NV 2005, 1300; BFH, Beschluss vom 11.07.2005 - X B 11/05 -, a.a.O.).
  • FG Sachsen-Anhalt, 28.04.2003 - 1 K 506/99

    Investitionszulagenrechtlicher Begriff des Personenkraftwagens;

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 13.11.2007 - 11 K 2182/04
    Nach Auffassung des Senats kann eine von der Herstellerkonzeption abweichende Fahrzeugart sich unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles nur aufgrund von Umbauten ergeben, die auf Dauer angelegt sind und das äußere Erscheinungsbild des Fahrzeugs wesentlich verändern (vgl. zur Investitionszulage BFH, Urteil vom 23.10.2002 - III R 7/01 -, BFH/NV 2003, 509; Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28.04.2003 - 1 K 506/99 -, zitiert nach [...]).
  • FG Berlin, 14.08.2006 - 8 K 8004/04

    Keine Anwendung der 1%-Regelung auf Fahrzeuge, die als Lastkraftwagen genutzt

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 13.11.2007 - 11 K 2182/04
    Anders als in der vom Kläger in Bezug genommenen Entscheidung des Finanzgerichts Berlin (FG Berlin, Urteil vom 14.08.2006 - 8 K 8004/04 -, zitiert nach [...]) hält es der Senat aufgrund der anders gelagerten Umstände des Streitfalles nicht für erheblich, dass das Fahrzeug ausweislich der Versicherung eines Mitarbeiters der GmbH während der Streitjahre lediglich mit einem Fahrersitz ausgestattet war und für Transportzwecke genutzt wurde.
  • BFH, 04.06.1993 - VI R 95/92

    Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 13.11.2007 - 11 K 2182/04
    Da die Lohnzahlung ebenfalls eine betriebliche Veranlassung voraussetzt, muss eine andere betriebliche Zielsetzung als die Lohnzahlung eindeutig im Vordergrund stehen (Bundesfinanzhof [BFH], Urteil vom 25.05.2000 - VI R 195/98 -, Bundessteuerblatt II [BStBl II] 2000, 690; s.a. BFH, Urteil vom 04.06.1993 - VI R 95/92 -, BStBl II 1993, 687).
  • BFH, 08.11.1991 - VI R 191/87

    Erstattet ein Arbeitgeber anläßlich von Dienstreisen dem Arbeitnehmer neben dem

  • BFH, 13.04.1999 - VI R 191/98

    Kinderfreibetrag - Aussetzung des Verfahrens - Wirksamkeit der Vollmacht -

  • BFH, 04.04.2008 - VI R 68/05

    Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte richtet sich nach

    Es wird hierbei zu beachten haben, dass der Anscheinsbeweis, der im Rahmen des § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG für die Privatnutzung des Dienstwagens besteht (vgl. hierzu BFH-Urteile in BFHE 215, 256, BStBl II 2007, 116; vom 15. März 2007 VI R 94/04, BFH/NV 2007, 1302), in gleicher Weise auch dafür spricht, dass der Dienstwagen für die gesamte Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt worden ist (vgl. Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 1. Dezember 2006 1 K 81/04, nicht veröffentlicht -n.v.-; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. November 2007 11 K 2182/04, n.v.; Seifert in Korn, § 4 EStG Rz 1038).
  • BFH, 04.04.2008 - VI R 85/04

    Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte richtet sich nach

    Es wird hierbei zu beachten haben, dass der Anscheinsbeweis, der im Rahmen des § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG für die Privatnutzung des Dienstwagens besteht (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 7. November 2006 VI R 19/05, BFHE 215, 256, BStBl II 2007, 116; vom 15. März 2007 VI R 94/04, BFH/NV 2007, 1302), in gleicher Weise auch dafür spricht, dass der Dienstwagen tatsächlich für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt worden ist (vgl. Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 1. Dezember 2006 1 K 81/04, nicht veröffentlicht -n.v.-; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. November 2007 11 K 2182/04, n.v.; Seifert in Korn, § 4 EStG Rz 1038).
  • FG Rheinland-Pfalz, 25.11.2010 - 6 K 2514/09

    Umsatzbesteuerung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte eines

    Hierbei ist zu beachten, dass der Anscheinsbeweis, der im Rahmen des § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG für die Privatnutzung des Dienstwagens besteht (vgl. hierzu BFH-Urteile in BFHE 215, 256 , BStBl II 2007, 116 ; vom 15. März 2007 VI R 94/04 , BFH/NV 2007, 1302 ), in gleicher Weise auch dafür spricht, dass der Dienstwagen für die gesamte Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt worden ist (vgl. Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 1. Dezember 2006 1 K 81/04 , nicht veröffentlicht --n.v.--; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. November 2007 11 K 2182/04 , n.v.; Seifert in Korn, § 4 EStG Rz 1038).
  • FG Rheinland-Pfalz, 25.11.2010 - 6 K 2515/09

    Umsatzbesteuerung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte eines

    Hierbei ist zu beachten, dass der Anscheinsbeweis, der im Rahmen des § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG für die Privatnutzung des Dienstwagens besteht (vgl. hierzu BFH-Urteile in BFHE 215, 256 , BStBl II 2007, 116 ; vom 15. März 2007 VI R 94/04 , BFH/NV 2007, 1302 ), in gleicher Weise auch dafür spricht, dass der Dienstwagen für die gesamte Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt worden ist (vgl. Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 1. Dezember 2006 1 K 81/04 , nicht veröffentlicht --n.v.--; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. November 2007 11 K 2182/04 , n.v.; Seifert in Korn, § 4 EStG Rz 1038).
  • FG Düsseldorf, 10.06.2011 - 1 K 734/09

    Einordnung der arbeitgeberseitigen Erstattung der Kosten für die Fahrten zwischen

    Fahrtkostenerstattung für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte ist daher Lohnzuwendung, weil diese Kostenerstattung die privaten Fahrten des Arbeitnehmers betrifft und die Aufwendungen nicht im überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers getätigt werden (BFH, Urteil vom 8. November 1991 VI R 191/87, BFHE 166, 92, BStBl II 1992, 204, FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. November 2007 11 K 2182/04, EFG 2008, 681; Schmidt/Drenseck, Kommentar zum EStG, 30. Auflage München 2011, § 19 Tz 50 "Fahrtkostenerstattung"; Thomas, in Der Betrieb DB 2006, Beilage 6, S. 58; Wagner in Heuermann/Wagner, Das gesamte Lohnsteuerrecht, Teil D Rz 275).
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