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   VG Stuttgart, 01.03.2010 - 11 K 223/09   

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VG Stuttgart, 01.03.2010 - 11 K 223/09 (https://dejure.org/2010,13616)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 01.03.2010 - 11 K 223/09 (https://dejure.org/2010,13616)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 01. März 2010 - 11 K 223/09 (https://dejure.org/2010,13616)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Freie Beweiswürdigung der beigebrachten Dokumente eines Einbürgerungsbewerbers durch die Einwanderungsbehörde i.S.d. § 438 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) zur Feststellung der Identität; Bestimmte Zahl von Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung als Hinweis ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Identitätsermittlung zur Einbürgerung; Verpflichtungsklage eines Sudanesen bei rechtswidriger Unterlassen der beantragten Einbürgerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überzogene Anforderungen bei der Einbürgerung

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 16.09.1990 - 2 BvR 1864/88

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Forderung nach Aufgabe der bisherigen

    Auszug aus VG Stuttgart, 01.03.2010 - 11 K 223/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 16.09.1990 (2 BvR 1864/88) habe auch ein anerkannter Flüchtling bei der Beschaffung von Nachweisen mitzuwirken und gegebenenfalls die Auslandsvertretung seines Herkunftsstaates aufzusuchen.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.07.2002 - 13 S 1111/01

    Rechtmäßige Übergangsregelung zur Einbürgerung - Ausschlussgrund -

    Auszug aus VG Stuttgart, 01.03.2010 - 11 K 223/09
    Die Frage, ob dem Kläger der von ihm geltend gemachte Anspruch zukommt, beurteilt sich nach der maßgeblichen Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung bzw. der Entscheidung des Gerichts, wenn diese - wie hier - ohne mündliche Verhandlung ergeht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.08.1996 - 1 B 82.95 -, InfAuslR 1996, 399 und VGH Ba.-Wü., Urt. v. 11.07.2002 - 13 S 1111/01 - zit. nach ).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.2005 - 12 S 1695/05

    Einbürgerungsverfahren bei Widerruf der Asylanerkennung

    Auszug aus VG Stuttgart, 01.03.2010 - 11 K 223/09
    Soweit der VGH Bad.-Württ. in einer vereinzelten Entscheidung (Urt. v. 24.11.2005 - 12 S 1695/05 -, , aufgehoben durch BVerwG, Urt. v. 03.05.2007 - 5 C 3/06 -, BVerwGE 129, 20, InfAuslR 2007, 389) die Auffassung vertrat, es sei unter Umständen berechtigt, dass eine Einbürgerungsbehörde durch vorläufiges Abwarten, ob ein Widerruf der Asylanerkennung bestandskräftig erfolge, um dafür Sorge zu tragen, dass die Einbürgerungsvoraussetzungen möglichst dauerhaft erfüllt sind und nicht - möglicherweise kurz nach erfolgter Einbürgerung - wieder wegfallen, vermag dies das entsprechende Vorgehen der Behörden ebenfalls nicht zu rechtfertigen.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.03.2009 - 13 S 2080/07

    Einbürgerung; Sicherung des Lebensunterhalts; Kranken- und Pflegeversicherung;

    Auszug aus VG Stuttgart, 01.03.2010 - 11 K 223/09
    Zwar trifft es zu, dass nach der Rechtsprechung jedenfalls des VGH Baden-Württemberg (Urt. v. 06.03.2009 - 13 S 2080/07 -, ), zum Erfordernis nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StAG, wonach der Einbürgerungsbewerber seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten können muss, auch das Vorhandensein einer Altersvorsorge bei der gesetzlichen Rentenversicherung gehören kann.
  • BVerwG, 19.08.1996 - 1 B 82.95

    Ausländerrecht - Folgenbeseitigungsanspruch bei rechtswidriger Ablehnung,

    Auszug aus VG Stuttgart, 01.03.2010 - 11 K 223/09
    Die Frage, ob dem Kläger der von ihm geltend gemachte Anspruch zukommt, beurteilt sich nach der maßgeblichen Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung bzw. der Entscheidung des Gerichts, wenn diese - wie hier - ohne mündliche Verhandlung ergeht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.08.1996 - 1 B 82.95 -, InfAuslR 1996, 399 und VGH Ba.-Wü., Urt. v. 11.07.2002 - 13 S 1111/01 - zit. nach ).
  • BVerwG, 03.05.2007 - 5 C 3.06

    Einbürgerung unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit; Entlassung aus der bisherigen

    Auszug aus VG Stuttgart, 01.03.2010 - 11 K 223/09
    Soweit der VGH Bad.-Württ. in einer vereinzelten Entscheidung (Urt. v. 24.11.2005 - 12 S 1695/05 -, , aufgehoben durch BVerwG, Urt. v. 03.05.2007 - 5 C 3/06 -, BVerwGE 129, 20, InfAuslR 2007, 389) die Auffassung vertrat, es sei unter Umständen berechtigt, dass eine Einbürgerungsbehörde durch vorläufiges Abwarten, ob ein Widerruf der Asylanerkennung bestandskräftig erfolge, um dafür Sorge zu tragen, dass die Einbürgerungsvoraussetzungen möglichst dauerhaft erfüllt sind und nicht - möglicherweise kurz nach erfolgter Einbürgerung - wieder wegfallen, vermag dies das entsprechende Vorgehen der Behörden ebenfalls nicht zu rechtfertigen.
  • FG Münster, 30.08.2010 - 11 K 4689/08

    Gerichtskosten als Masseverbindlichkeit oder Insolvenzforderung

    Auszug aus VG Stuttgart, 01.03.2010 - 11 K 223/09
    Nachdem der Berichterstatter auf vorliegende, der Beklagten bereits übersandte Rechtsprechung des VG Stuttgart (Urteil v. 03.12.2009 -11 K 4689/08-) in einem vergleichbaren Fall hingewiesen hatte, in dem es heißt, eine "gesicherte Identität des Einbürgerungsbewerbers (sei) Grundvoraussetzung für eine Einbürgerung in den Deutschen Staatsverband", wandte sich die Beklagte ein zweites Mal an die Rechtsaufsicht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2010 - 19 A 1412/09

    Identität eines Einbürgerungsbewerbers nur im Aufenthaltsrecht zu prüfen

    VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.3.2009 13 S 3209/08 - VG Stuttgart, Urteil vom 1.3.2010 - 11 K 223/09 -, juris, Rdn. 38 f.

    A. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.3.2009 - 13 S 3209/08 - VG Stuttgart, Urteil vom 1.3.2010 - 11 K 223/09 -, juris, Rdn. 38 f., allerdings ohne Auseinandersetzung mit Wortlaut, Systematik und Entstehungsgeschichte des § 10 StAG.

  • VG Stuttgart, 05.04.2013 - 11 K 3419/12

    Ausländerrecht - Gültigkeit einer in Pakistan mit einer EU-Bürgerin geschlossenen

    Danach ist über die Frage, ob eine Urkunde, die als von einer ausländischen Behörde oder von einer mit öffentlichem Glauben versehenen Person des Auslandes errichtet sich darstellt, ohne näheren Nachweis als echt anzusehen sei, nach den Umständen des Falles im Wege der freien Beweiswürdigung zu ermessen (so auch bei den Anforderungen zur Identitätsklärung im Einbürgerungsverfahren: Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 01.03.2010, - 11 K 223/09 -, ).
  • VG Stuttgart, 22.03.2012 - 11 K 3604/11

    Einbürgerungsbewerber; gesicherte Identität; Anforderungen an Identitätsnachweis

    Die Klärung offener Identitätsfragen ist jedoch notwendige Voraussetzung und unverzichtbarer Bestandteil der Prüfung der in §§ 10 und 11 StAG genannten Einbürgerungsvoraussetzungen und Ausschlussgründe (BVerwG, Urt. v. 01.09.2011 - 5 C 27.10 -, BVerwGE 140, 311 = InfAuslR 2012, 27 = FamRZ 2012, 226 = StAZ 2012, 112 ; ähnlich bereits VG Stuttgart, Urt. v. 01.03.2010 - 11 K 223/09 -, , in einer ebenfalls gegenüber der Beklagten ergangenen Entscheidung).
  • VG Stuttgart, 11.09.2013 - 11 K 1272/13

    Keine Nichtigkeit einer Einbürgerung bei Verwendung erfundener Personalien

    Zwar trifft es zu, dass im Einbürgerungsverfahren von einem ungeschriebenen Tatbestandsmerkmal der Klärung der Identität ausgegangen werden muss (so bereits zuvor VG Stuttgart, Urt. v. 01.03.2010 - 11 K 223/09 -, und ebenso Urteil vom 22.03.2012 - 11 K 3604/11 -, ).
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