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   FG Münster, 15.03.2016 - 11 K 2425/13 E, G   

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https://dejure.org/2016,8733
FG Münster, 15.03.2016 - 11 K 2425/13 E, G (https://dejure.org/2016,8733)
FG Münster, Entscheidung vom 15.03.2016 - 11 K 2425/13 E, G (https://dejure.org/2016,8733)
FG Münster, Entscheidung vom 15. März 2016 - 11 K 2425/13 E, G (https://dejure.org/2016,8733)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einkommensteuerliche Geltendmachung von Aufwendungen für häusliche Arbeitszimmer dem Grunde und der Höhe nach

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Arbeitszimmer - Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, das von beiden Ehegatten für ihre jeweilige betriebliche oder berufliche Tätigkeit genutzt wird

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Abzug von Aufwendungen für ein von beiden Ehegatten für ihre jeweilige berufliche Tätigkeit genutztes häusliches Arbeitszimmer

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Mehrere Arbeitszimmer zweier Ehegatten bei mehreren Einkunftsarten

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 06.06.2016)

    Steuern: Gemeinsames Arbeitszimmer gilt nur zur Hälfte

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Von beiden Ehegatten genutztes Arbeitszimmer ist je nur Hälfte abzugsfähig

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Häusliches Arbeitszimmer
    Die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen
    Auf 1 250 € begrenzter Abzug
    Subjektbezogener Abzugsbetrag

Papierfundstellen

  • EFG 2016, 1000
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BFH, 25.04.2017 - VIII R 52/13

    Aufwendungen für ein im Rahmen mehrerer Einkunftsarten genutztes häusliches

    bb) Die für das häusliche Arbeitszimmer getragenen Aufwendungen sind im zweiten Schritt entsprechend den tatsächlichen Nutzungsanteilen auf die verschiedenen Einnahmequellen und Einkünfte aufzuteilen, unabhängig davon, ob die Aufwendungen im Rahmen dieser Einkunftsart dem Grunde nach abzugsfähig sind (BFH-Urteile vom 3. August 2005 XI R 42/02, BFH/NV 2006, 504; vom 18. August 2005 VI R 39/04, BFHE 211, 447, BStBl II 2006, 428; FG Münster, Urteil vom 15. März 2016  11 K 2425/13 E, G, Entscheidungen der Finanzgerichte 2016, 1000, Rz 49; übereinstimmend mit der Rechtsprechung s. BMF-Schreiben vom 2. März 2011 IV C 6-S 2145/07/10002, BStBl I 2011, 195, Rz 20 mit Beispiel).
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