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   FG Hessen, 20.01.2011 - 11 K 2735/08   

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https://dejure.org/2011,5143
FG Hessen, 20.01.2011 - 11 K 2735/08 (https://dejure.org/2011,5143)
FG Hessen, Entscheidung vom 20.01.2011 - 11 K 2735/08 (https://dejure.org/2011,5143)
FG Hessen, Entscheidung vom 20. Januar 2011 - 11 K 2735/08 (https://dejure.org/2011,5143)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abzugsfähigkeit von Kosten einer Dacherneuerung aufgrund der Asbesthaltigkeit einer alten Wellplatteneindeckung bei dem Gewerbebetrieb "Fotovoltaikanlage" als Betriebsausgaben

  • Betriebs-Berater

    Betriebsausgabenabzug bei Dachaustausch mit Fotovoltaikanlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 4; EStG § 12; EStG § 15
    Dachsanierung als Betriebsausgabe im Rahmen des Gewerbebetriebs "Fotovoltaikanlage"; Betriebsausgaben; Dacherneuerung; Fotovoltaikanlage; Asbest

  • rechtsportal.de

    EStG § 15 ; EStG § 12 ; EStG § 4 Abs. 4
    Asbest; Betriebsausgaben; Dacherneuerung; Fotovoltaikanlage

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Dachsanierung als Betriebsausgabe im Rahmen des Gewerbebetriebs "Fotovoltaikanlage"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fotovoltaik statt Asbestdach

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Steuerersparnis bei Austausch eines alten Asbestdachs im Zuge der Montage einer sog. Auf-Dach-Fotovoltaikanlage

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Dachsanierung und Fotovoltaikanlage

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Betriebsausgabenabzug bei Austausch eines alten Asbestdaches im Zuge der Montage einer sog. Auf-Dach-Fotovoltaikanlage

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Betriebsausgabenabzug bei Austausch eines alten Asbestdaches im Zuge der Montage einer sog. Auf-Dach-Fotovoltaikanlage

Papierfundstellen

  • BB 2011, 1237
  • EFG 2011, 1158
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • FG München, 27.07.2009 - 14 K 595/08

    Vorsteuerabzug für die im Zusammenhang mit der Installation einer

    Auszug aus FG Hessen, 20.01.2011 - 11 K 2735/08
    Somit eignet sich im Prinzip jede Dachfläche mit einem bestimmten Winkel zwischen 20° und 60°, die nach Süden ausgerichtet ist, für die Montage einer Fotovoltaikanlage (so FG München, Urteil vom 27.07.2009, 14 K 595/08, EFG 2009, 1977).

    b) Soweit es infolge der Installation der Anlage dennoch notwendig ist, aus statischen Gründen Sparren zu verstärken oder Stützbalken einzuziehen, können nach der Rechtsprechung und nach der Verwaltungsauffassung jedenfalls diese Kosten als durch den Aufbau der Anlage verursacht angesehen werden (vgl. FG München, Urteil vom 27.07.2009, 14 K 595/08, a.a.O.; Oberfinanzdirektion -OFD- Frankfurt am Main vom 10.07.2008, S 7300 A-156-St 111, Juris).

    Diese sind nicht unmittelbar durch die Installation der Fotovoltaikanlage verursacht worden (so auch FG München, Urteil vom 27.07.2009, 14 K 595/08, a.a.O.; OFD Frankfurt am Main, Verfügung vom 10.07.2008, S 7300 A-156-St 111, a.a.O.).

    Die aufgesetzte Fotovoltaikanlage wird durch die Installation mithin kein wesentlicher Bestandteil des Gebäudes und bildet keine wirtschaftliche Einheit mit dem Gebäude, es fehlt an einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit dem tragenden Gebäude (vgl. FG München, Urteil vom 27.07.2009, 14 K 595/08, a.a.O, sowie Fromm in Deutsches Steuerrecht -DStR- 2010, 207, 209 und OFD Berlin, Verfügung vom 27.04.2004, St 121 - G 1400 - 1/01, Der Betrieb -DB- 2004, 1290).

    Die hier vorgenommenen Erneuerungsleistungen sind zudem auf die vor der Montage der Auf-Dach-Anlage bereits vorhandene Asbesthaltigkeit des alten Daches, welches als Wirtschaftsgut des Privatvermögens dem Witterungsschutz und der Nutzbarmachung des gesamten Gebäudes dient, zurückzuführen (vgl. auch FG München, Urteil vom 27.07.2009, 14 K 595/08, a.a.O.).

    Er stellt Erhaltungsaufwand für das nicht betrieblich genutzte Wohngebäude dar (vgl. auch FG München, Urteil vom 27.07.2009, 14 K 595/08, a.a.O.).

  • BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06

    Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

    Auszug aus FG Hessen, 20.01.2011 - 11 K 2735/08
    Beruhen Aufwendungen nicht oder nur in unbedeutendem Maße auf betrieblichen Umständen, so sind sie nicht abziehbar (vgl. im Einzelnen BFH, Beschluss des Großen Senats -GrS- vom 21.09.2009 GrS 1/06, BStBl. II 2010, 672 sowie Schmidt-Heinicke, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, 29. Auflage 2010, § 4 Anm. 480, 481, 488, jeweils m.w.N.).

    Dabei hat der BFH jedoch auch klargestellt, dass wie bisher nach dem sog. Grundsatz der Unbeachtlichkeit geringfügiger Einflüsse eine unbedeutende betriebliche Mitveranlassung von Aufwendungen für die Lebensführung den Betriebsausgabenabzug nicht eröffnet (vgl. BFH, GrS Beschluss vom 21.09.2009 GrS 1/06, a.a.O.).

    Beruhen die - wie hier auf die Dacherneuerung entfallenden - Aufwendungen nicht oder nur in unbedeutendem, in untergeordnetem Maße auf betrieblichen Umständen, so sind sie nicht abziehbar (vgl. BFH, GrS Beschluss vom 21.09.2009 GrS 1/06, a.a.O.).

  • BFH, 22.01.1981 - IV R 107/77

    Ein GmbH-Anteil gehört nicht zum Betriebsvermögen eines Steuerberaters, wenn der

    Auszug aus FG Hessen, 20.01.2011 - 11 K 2735/08
    Wesentlich ist vielmehr - wofür allerdings die Ursache der Anschaffung mit herangezogen werden kann - auf den tatsächlichen Verwendungszweck im Einzelfall, also auf die konkrete Funktion des Wirtschaftsguts, abzustellen (vgl. BFH-Urteil vom 22.01.1981 IV R 107/77, BFHE 133, 168, BStBl. II 1981, 564).

    Denn es fehlt im Streitfall - wie bereits ausgeführt - angesichts der konkreten Funktion und des tatsächlichen Verwendungszwecks des Wirtschaftsguts "Dach" an dessen Geeignetheit und Bestimmung, den Betrieb Fotovoltaikanlage zu fördern (vgl. BFH-Urteil vom 22.01.1981 IV R 107/77, a.a.O.).

  • FG Schleswig-Holstein, 22.09.2010 - 2 K 282/07

    Photovoltaikanlage als eigenständiger Gewerbebetrieb

    Auszug aus FG Hessen, 20.01.2011 - 11 K 2735/08
    Hiermit wird das Gewerbe unmittelbar betrieben (vgl. BFH-Urteil vom 11.12.1991, BStBl II 1992, 278; FG Schleswig Holstein, Urteil vom 22.09.2010 2 K 282/07, EFG 2010, 2102, 2104, rechte Spalte).
  • BFH, 11.12.1991 - II R 14/89

    Schwimmbecken sind bei Hotelbetrieben keine Betriebsvorrichtung

    Auszug aus FG Hessen, 20.01.2011 - 11 K 2735/08
    Hiermit wird das Gewerbe unmittelbar betrieben (vgl. BFH-Urteil vom 11.12.1991, BStBl II 1992, 278; FG Schleswig Holstein, Urteil vom 22.09.2010 2 K 282/07, EFG 2010, 2102, 2104, rechte Spalte).
  • BFH, 19.07.2011 - XI R 29/09

    Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage auf

    Bei einer sog. "Auf-Dach-Montage" --wie vorliegend-- werden die Solarmodule ohne Eingriff in die Dichtigkeit der Dachhaut mit einem Gestell auf das bestehende Dach installiert (vgl. FG München, Urteil vom 27. Juli 2009  14 K 595/08, EFG 2009, 1977; Hessisches FG, Urteil vom 20. Januar 2011  11 K 2735/08, Recht der Erneuerbaren Energien --REE-- 2011, 107, unter 2.a).
  • BFH, 19.07.2011 - XI R 21/10

    Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage auf

    Bei einer sog. "Auf-Dach-Montage" --wie vorliegend-- werden die Solarmodule ohne Eingriff in die Dichtigkeit der Dachhaut mit einem Gestell auf das bestehende Dach installiert (vgl. FG München, Urteil vom 27. Juli 2009  14 K 595/08, EFG 2009, 1977; Hessisches FG, Urteil vom 20. Januar 2011  11 K 2735/08, Recht der Erneuerbaren Energien --REE-- 2011, 107, unter 2.a).
  • BFH, 17.10.2013 - III R 27/12

    Photovoltaikanlage: Gebäudekosten als gemischte Aufwendungen

    aa) Der Senat geht zunächst davon aus, dass die Photovoltaikanlagen als Betriebsvorrichtungen und die Hallen jeweils eigenständige Wirtschaftsgüter darstellen und die Hallen nicht --und auch nicht anteilig-- zum Betriebsvermögen des klägerischen Gewerbebetriebs "Stromerzeugung" gehören (gl.A. Urteile des Hessischen FG vom 20. Januar 2011  11 K 2735/08, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2011, 1158; FG München vom 2. August 2012  15 K 770/12, EFG 2012, 2279).
  • BFH, 19.07.2011 - XI R 29/10

    Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage:

    Bei einer sog. "Auf-Dach-Montage" --wie vorliegend-- werden die Solarmodule ohne Eingriff in die Dichtigkeit der Dachhaut mit einem Gestell auf das bestehende Dach installiert (vgl. FG München, Urteil vom 27. Juli 2009  14 K 595/08, EFG 2009, 1977; Hessisches FG, Urteil vom 20. Januar 2011  11 K 2735/08, Recht der Erneuerbaren Energien --REE-- 2011, 107, unter 2.a).
  • FG München, 02.08.2012 - 15 K 770/12

    Aufwendungen für die Dachsanierung vor Installation einer Photovoltaikanlage als

    Sie stellt vielmehr eine Betriebsvorrichtung dar (vgl. Urteil des Hess. Finanzgericht - FG - vom 20. Januar 2011 11 K 2735/08, EFG 2011, 1158).

    Soweit es infolge der Installation der Anlage auf der Dachfläche notwendig war, aus statischen Gründen Sparren zu verstärken, sind diese durch den Aufbau der Betriebsvorrichtung "Photovoltaikanlage" veranlasst und als betriebliche Aufwendungen in vollem Umfang abzugsfähig (vgl. Urteil des Finanzgerichts - FG - München vom 27. Juli 2009 14 K 595/08, EFG 2009, 1977; Urteil des Hessischen FG vom 20. Januar 2011 11 K 2735/08, EFG 2011, 1158).

    Die Entscheidung weicht von dem Urteil des Hessischen FG vom 20. Januar 2011 11 K 2735/08, EFG 2011, 1158) ab.

  • FG Berlin-Brandenburg, 14.06.2012 - 9 K 156/05

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für Steuerabzug - Zur Vereinbarkeit der

    Dem Gläubiger, dem eher an einer Auszahlung gelegen wäre, ist in diesem Fall nichts zugeflossen (vgl. Urteile vom 28. Oktober 2008, VIII R 36/04, BStBl II 2009, 190, BFHE 223, 166 und vom 16. März 2010, VIII R 4/07, BFH/NV 2010, 1527,BFHE 229, 141; Urteil des Finanzgerichts Baden Württemberg vom 8. Februar 2011, 4 K 264/09, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2011, 1158).
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