Rechtsprechung
VG Berlin, 18.08.2010 - 11 K 279.10 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anordnung der Umsetzung eines Falschparkers trotz fehlender konkreter Behinderung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (13)
- berlin.de (Pressemitteilung)
Falschparker kann auch ohne konkrete Behinderung umgesetzt werden
- Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)
Falschparker kann auch ohne konkrete Behinderung umgesetzt werden
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Falschparker dürfen abgeschleppt werden
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Rechtfertigen Sicherheitsbedenken das Abschleppen?
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Abschleppen aus Parkverbot bei Sicherheitsbedenken
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Ein im Halteverbot geparktes Auto darf die Polizei abschleppen lassen, auch wenn es niemanden konkret behindert
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Abschleppen auch ohne konkrete Behinderung?
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Auto im absoluten Halteverbot kann auch ohne Verkehrsbehinderung umgesetzt werden
- haufe.de (Kurzinformation)
Absolutes Halteverbot: Falschparker darf immer umgesetzt werden
- anwalt.de (Kurzinformation)
Abschleppen im absoluten Halteverbot
- anwalt.de (Kurzinformation)
Auto kann auch ohne konkrete Behinderung abgeschleppt werden
- anwalt.de (Kurzinformation)
Autos im Halteverbot können auch ohne konkrete Behinderung abgeschleppt werden
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Parken im Halteverbot: Auto kann auch ohne konkrete Behinderung umgesetzt werden - Verkehrsbehörde ist nicht verpflichtet, Hintergründe für Einrichtung eines absoluten Haltverbots erkennbar zu machen
Wird zitiert von ... (2)
- VG Berlin, 08.06.2015 - 33 K 105.15
Heranziehung zur Zahlung der Gebühr für eine Umsetzung seines Fahrzeugs.
Das Abstellen eines Kraftfahrzeugs innerhalb eines wirksam angeordneten Halteverbots stellt einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung dar und somit nicht bloß eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, zu deren Schutzgütern das geschriebene Recht gilt, sondern eine bereits eingetretene Störung, zu deren Beseitigung geeignete Maßnahmen ergriffen werden können (st. Rspr. des VG Berlin und des OVG Berlin-Brandenburg, siehe beispielhaft OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. September 2008 - OVG 1 N 65.08 -, S. 4 des Umdrucks; VG Berlin, Beschluss vom 18. August 2010 - VG 11 K 279.10 -, juris, Rn. 14). - VG Berlin, 12.07.2016 - 33 K 326.14
Gebührenbescheid wegen der Umsetzung seines Kraftfahrzeugs
Das Abstellen eines Kraftfahrzeugs innerhalb eines wirksam angeordneten Haltverbots stellt einen Verstoß gegen § 41 Abs. 1 i.V.m. Anl. 2 Zeichen 286 StVO und somit nicht bloß eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, sondern eine bereits eingetretene Störung dar, zu deren Beseitigung geeignete Maßnahmen ergriffen werden können (ständige Rechtsprechung des erkennenden Gerichts und des OVG Berlin-Brandenburg, vgl. beispielhaft OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 22. September 2008 - OVG 1 N 65.08; VG Berlin, Urteil v. 18. August 2010 - VG 11 K 279.10, juris).