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   FG Baden-Württemberg, 13.12.2016 - 11 K 2951/15   

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https://dejure.org/2016,60535
FG Baden-Württemberg, 13.12.2016 - 11 K 2951/15 (https://dejure.org/2016,60535)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.12.2016 - 11 K 2951/15 (https://dejure.org/2016,60535)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. Dezember 2016 - 11 K 2951/15 (https://dejure.org/2016,60535)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung der Fesetzung der Einkommensteuer durch das Finanzamt unter Berücksichtigung von geringeren Einkünften; Anforderungen an die einkommensteuerliche Anerkennung eines Zuwendungsnießbrauchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung der Fesetzung der Einkommensteuer durch das Finanzamt unter Berücksichtigung von geringeren Einkünften; Anforderungen an die einkommensteuerliche Anerkennung eines Zuwendungsnießbrauchs

  • rechtsportal.de

    AO § 42
    Berechnung der Fesetzung der Einkommensteuer durch das Finanzamt unter Berücksichtigung von geringeren Einkünften; Anforderungen an die einkommensteuerliche Anerkennung eines Zuwendungsnießbrauchs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein Gestaltungsmissbrauch bei Bestellung eines befristeten unentgeltlichen Zuwendungsnießbrauchs an einem vermieteten Grundstück zur Erfüllung des Unterhaltsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Steuergünstige Gestaltung: Nießbrauch statt Unterhaltszahlungen an studierende Kinder Kein Gestaltungsmissbrauch, wenn eine Mutter ihrer Tochter zur Finanzierung des Studiums den Nießbrauch an einem vermieteten Grundstück bestellt

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Bestellung eines Zuwendungsnießbrauchs zugunsten naher Angehöriger

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kein Gestaltungsmissbrauch bei Bestellung eines befristeten unentgeltlichen Zuwendungsnießbrauchs

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nießbrauch an einem Grundstück anstatt Barunterhalt

  • rotthege.com (Kurzinformation)

    Steuersparende Gestaltung mit Immobilien

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Steuermodell Zuwendungsnießbrauch für studierende Kinder” genehmigt

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Steuern sparen ist Familiensache

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • EFG 2017, 965
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 18.10.1990 - IV R 36/90

    Unentgeltliche Nießbrauchbestellung an Grundstück zugunsten des Kindes und

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.12.2016 - 11 K 2951/15
    Das vom FA in seiner Einspruchsentscheidung angeführte BFH-Urteil vom 18. Oktober 1990 (IV R 36/90, BFHE 162, 321) betreffe einen anderen Sachverhalt.

    Bestellten Eltern ihrem Kind einen befristeten Nießbrauch an einem Grundstück und vermiete das Kind den Grundbesitz anschließend an die Eltern zurück, stelle dies nach der vom BMF in seinem Schreiben vom 30. September 2013 (BStBl. I 2013, 1184 Rn. 17) unter Hinweis auf die Entscheidung des BFH vom 18. Oktober 1990 (IV R 36/90, BFHE 162, 321) vertretenen Rechtsauffassung regelmäßig einen Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten dar.

    Die vom BFH in dem vom FA angeführten Urteil vom 18. Oktober 1990 (IV R 36/90, BFHE 162, 321), auf das auch das BMF-Schreiben vom 30. September 2013 Bezug nimmt, aufgestellten Grundsätze stehen dem nicht entgegen.

  • BFH, 22.09.1995 - VI R 41/95

    Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung bei Nichtverheirateten

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.12.2016 - 11 K 2951/15
    Zwar gehe der BFH auch bei einem zeitlich begrenzten Zuwendungsnießbrauch, den Eltern ihren Kindern bürgerlich-rechtlich wirksam an einem Grundstück bestellen, davon aus, dass der Nießbraucher Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung beziehe, wenn er tatsächlich im Verhältnis zum Mieter die Stellung eines Vermieters einnehme (BFH, Urteile vom 13. Mai 1980 VIII R 75/79, BFHE 131, 208; vom 13. Mai 1980 VIII R 128/78, BFHE 131, 216; vom 31. Oktober 1989 IX R 216/84, BFHE 159, 319; vom 25. April 1995 IX R 41/92, BFH/NV 1996, 122).

    Auch der nur befristet Nutzungsberechtigte kann nach der Rechtsprechung des BFH Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen (vgl. BFH, Urteil vom 25. April 1995 IX R 41/92, BFH/NV 1996, 122 m.w.N.; einschränkend Urteil vom 19. November 2003 IX R 54/00, BFH/NV 2004, 1079: Befristung ist (nur) dann von Bedeutung, wenn diese als Eingriff in die Dispositionsbefugnis des begünstigen Nutzungsberechtigten anzusehen ist).

    Dementsprechend hat der BFH für den Fall, dass das Mietverhältnis vom nießbrauchsberechtigten Kind - vertreten durch seine Eltern - mit einem fremden Dritten begründet wurde, eine der vorliegend streitbefangenen vergleichbare Gestaltung trotz des Unterhaltscharakters des Nießbrauchs nicht als rechtsmissbräuchlich i.S.d. § 42 AO angesehen (vgl. BFH, Urteil vom 25. April 1995 IX R 41/92, BFH/NV 1996, 122).

  • BFH, 25.04.1995 - IX R 41/92

    Zuwendungsmißbrauch zugunsten eines minderjährigen Kindes

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.12.2016 - 11 K 2951/15
    Zwar gehe der BFH auch bei einem zeitlich begrenzten Zuwendungsnießbrauch, den Eltern ihren Kindern bürgerlich-rechtlich wirksam an einem Grundstück bestellen, davon aus, dass der Nießbraucher Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung beziehe, wenn er tatsächlich im Verhältnis zum Mieter die Stellung eines Vermieters einnehme (BFH, Urteile vom 13. Mai 1980 VIII R 75/79, BFHE 131, 208; vom 13. Mai 1980 VIII R 128/78, BFHE 131, 216; vom 31. Oktober 1989 IX R 216/84, BFHE 159, 319; vom 25. April 1995 IX R 41/92, BFH/NV 1996, 122).

    Auch der nur befristet Nutzungsberechtigte kann nach der Rechtsprechung des BFH Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen (vgl. BFH, Urteil vom 25. April 1995 IX R 41/92, BFH/NV 1996, 122 m.w.N.; einschränkend Urteil vom 19. November 2003 IX R 54/00, BFH/NV 2004, 1079: Befristung ist (nur) dann von Bedeutung, wenn diese als Eingriff in die Dispositionsbefugnis des begünstigen Nutzungsberechtigten anzusehen ist).

    Dementsprechend hat der BFH für den Fall, dass das Mietverhältnis vom nießbrauchsberechtigten Kind - vertreten durch seine Eltern - mit einem fremden Dritten begründet wurde, eine der vorliegend streitbefangenen vergleichbare Gestaltung trotz des Unterhaltscharakters des Nießbrauchs nicht als rechtsmissbräuchlich i.S.d. § 42 AO angesehen (vgl. BFH, Urteil vom 25. April 1995 IX R 41/92, BFH/NV 1996, 122).

  • BFH, 19.10.1999 - IX R 39/99

    Mietverträge mit unterhaltsberechtigten Kindern

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.12.2016 - 11 K 2951/15
    Eine rechtliche Gestaltung ist erst dann unangemessen, wenn der Steuerpflichtige die vom Gesetzgeber vorausgesetzte Gestaltung zum Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Ziels nicht gebraucht, sondern dafür einen ungewöhnlichen Weg wählt, auf dem nach den Wertungen des Gesetzgebers das Ziel nicht erreichbar sein soll (BFH, Urteil vom 19. Oktober 1999 IX R 39/99, BFHE 190, 173, BStBl II 2000, 224).

    Die Bestellung des Nießbrauchs und der Abschluss des Mietverhältnisses kann aber nach Auffassung des erkennenden Senats nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Wertung des Art. 6 Abs. 1 GG steuerlich nicht allein deshalb anders zu beurteilen sein, weil die Immobilie an einen Familienangehörigen vermietet wird, wenn dieses Mietverhältnis - wie vorliegend - dem zwischen Fremden Üblichen entspricht (vgl. auch zur Vermietung an unterhaltsberechtigte Kinder BFH, Urteil vom 19. Oktober 1999 IX R 39/99, BFHE 190, 173, Rn. 18).

  • BFH, 10.12.2003 - IX R 12/01

    Zum Gestaltungsmissbrauch i.S. von § 42 AO 1977 bei Abschluss eines Mietvertrages

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.12.2016 - 11 K 2951/15
    Eigentümern von Immobilien stehe es frei, diese ohne jede Auflage oder Einschränkung zu übertragen oder im Zuge einer entgeltlichen oder unentgeltlichen Übertragung mit dem Erwerber eine wie auch immer geartete Nutzungsmöglichkeit für sich vorzusehen (vgl. BFH, Urteil vom 10. Dezember 2003 IX R 12/01, BStBI. II 2004, 643).

    Im Übrigen dürfte die Entscheidung des BFH vom 18. Oktober 1990 angesichts der neueren Rechtsprechung zur Übertragung von Grundstücken gegen Versorgungsleistungen mit anschließender Rückvermietung (BFH, Urteil vom 10. Dezember 2003 IX R 12/01, BFHE 205, 62, BStBl II 2004, 643) ohnehin überholt sein ( Kulosa in Schmidt, EStG, § 21 Rn. 74; wohl auch Pfirrmann in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 21 EStG Rn. 25).

  • BFH, 31.10.1989 - IX R 216/84

    Erforderlichkeit eines Ergänzungspflegers bei Nießbrauchsbestellung zugunsten

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.12.2016 - 11 K 2951/15
    Zwar gehe der BFH auch bei einem zeitlich begrenzten Zuwendungsnießbrauch, den Eltern ihren Kindern bürgerlich-rechtlich wirksam an einem Grundstück bestellen, davon aus, dass der Nießbraucher Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung beziehe, wenn er tatsächlich im Verhältnis zum Mieter die Stellung eines Vermieters einnehme (BFH, Urteile vom 13. Mai 1980 VIII R 75/79, BFHE 131, 208; vom 13. Mai 1980 VIII R 128/78, BFHE 131, 216; vom 31. Oktober 1989 IX R 216/84, BFHE 159, 319; vom 25. April 1995 IX R 41/92, BFH/NV 1996, 122).

    Er muss regelmäßig Vermieter oder Verpächter und damit Träger der Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag oder Pachtvertrag sein (BFH, Urteil vom 31. Oktober 1989 IX R 216/84, BFHE 159, 319, BStBl II 1992, 506, m.w.N.).

  • BFH, 13.05.1980 - VIII R 75/79

    Wirksame Bestellung eines Nießbrauchs durch Eltern zugunsten ihrer minderjährigen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.12.2016 - 11 K 2951/15
    Der Bundesfinanzhof - BFH - gehe auch bei einem zeitlich begrenzten Zuwendungsnießbrauch, den Eltern ihren Kindern bürgerlich-rechtlich an einem Grundstück bestellen, davon aus, dass der Nießbraucher Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erziele (BFH, Urteile vom 13. Mai 1980 VIII R 75/79, BFHE 131, 208; vom 13. Mai 1980 VIII R 128/78, BFHE 131, 216).

    Zwar gehe der BFH auch bei einem zeitlich begrenzten Zuwendungsnießbrauch, den Eltern ihren Kindern bürgerlich-rechtlich wirksam an einem Grundstück bestellen, davon aus, dass der Nießbraucher Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung beziehe, wenn er tatsächlich im Verhältnis zum Mieter die Stellung eines Vermieters einnehme (BFH, Urteile vom 13. Mai 1980 VIII R 75/79, BFHE 131, 208; vom 13. Mai 1980 VIII R 128/78, BFHE 131, 216; vom 31. Oktober 1989 IX R 216/84, BFHE 159, 319; vom 25. April 1995 IX R 41/92, BFH/NV 1996, 122).

  • BFH, 13.05.1980 - VIII R 128/78

    Zurechnung der Einkünfte beim Bruttonießbrauch - Keine Abzugsfähigkeit der

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.12.2016 - 11 K 2951/15
    Der Bundesfinanzhof - BFH - gehe auch bei einem zeitlich begrenzten Zuwendungsnießbrauch, den Eltern ihren Kindern bürgerlich-rechtlich an einem Grundstück bestellen, davon aus, dass der Nießbraucher Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erziele (BFH, Urteile vom 13. Mai 1980 VIII R 75/79, BFHE 131, 208; vom 13. Mai 1980 VIII R 128/78, BFHE 131, 216).

    Zwar gehe der BFH auch bei einem zeitlich begrenzten Zuwendungsnießbrauch, den Eltern ihren Kindern bürgerlich-rechtlich wirksam an einem Grundstück bestellen, davon aus, dass der Nießbraucher Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung beziehe, wenn er tatsächlich im Verhältnis zum Mieter die Stellung eines Vermieters einnehme (BFH, Urteile vom 13. Mai 1980 VIII R 75/79, BFHE 131, 208; vom 13. Mai 1980 VIII R 128/78, BFHE 131, 216; vom 31. Oktober 1989 IX R 216/84, BFHE 159, 319; vom 25. April 1995 IX R 41/92, BFH/NV 1996, 122).

  • BFH, 10.10.2000 - IX R 11/97

    Leihweise Wohnungsüberlassung an ein minderjähriges Kind

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.12.2016 - 11 K 2951/15
    Sie ist steuerlich anzuerkennen, wenn - was hinsichtlich des hier zu beurteilenden Zuwendungsnießbrauchs der Fall ist - die zugrundeliegende Vereinbarung zivilrechtlich gültig ist und in ihrer Gestaltung wie auch in ihrer Durchführung dem zwischen Fremden Üblichen entspricht (z.B. BFH, Urteil vom 10. Oktober 2000 IX R 11/97, BFH/NV 2001, 586, zur leihweisen Überlassung eines Vermietungsobjektes; Weber-Grellet in Schmidt, EStG, § 2 Rn. 56; Kulosa in Schmidt, EStG, § 21 Rn. 72).
  • BFH, 03.02.1998 - IX R 38/96

    Mietvertrag mit Sicherungsnießbrauch

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.12.2016 - 11 K 2951/15
    Ein Gestaltungsmissbrauch in diesem Sinne ist gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die, gemessen an dem erstrebten Ziel, unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Urteil vom 3. Februar 1998 IX R 38/96, BFHE 185, 379, BStBl II 1998, 539, m.w.N.).
  • BFH, 29.11.1982 - GrS 1/81

    Pensionsnehmer - Übertragung von Wertpapieren - Pensionsgeschäft - Steuerfreiheit

  • BFH, 16.01.1996 - IX R 13/92

    Zur Anerkennung eines Mietverhältnisses mit dem geschiedenen Ehemann

  • BFH, 19.11.2003 - IX R 54/00

    VuV: Einkünfteerzielung; Nießbrauchsbestimmung

  • BFH, 11.03.1976 - IV R 119/72

    Schenkweise Übereignung eines verpachteten Grundstücks - Vorbehalt des

  • BFH, 20.06.2023 - IX R 8/22

    Zuwendungsnießbrauch an minderjährige Kinder

    Die Entscheidung der Eltern, ob sie ihren Kindern Barunterhalt leisten oder ihnen (vorübergehend) eine Einkunftsquelle zuwenden, ist steuerlich grundsätzlich zu beachten (zutreffend FG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.12.2016 - 11 K 2951/15, EFG 2017, 965).
  • FG Berlin-Brandenburg, 21.03.2022 - 16 K 4112/20

    Zuwendungsnießbrauch an Kinder bei Vermietung des Grundstücks an eine GmbH, deren

    Allein die Möglichkeit einer Steuerersparnis reiche aber für die Annahme einer missbräuchlichen Gestaltung nicht aus (Verweis auf FG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.12.2016 11 K 2951/15).

    Ob die Revision auch gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGO zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zugelassen werden müsste wegen Abweichung vom Urteil des FG Baden-Württemberg vom 13.12.2016 11 K 2951/15, DStRE 2018, 552, Juris, das seinerseits die Revision zugelassen hatte, die dort aber nicht eingelegt wurde, kann offen bleiben.

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