Weitere Entscheidung unten: FG Düsseldorf, 18.12.2014

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   FG Düsseldorf, 18.12.2014 - 11 K 3617/13 E   

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FG Düsseldorf, 18.12.2014 - 11 K 3617/13 E (https://dejure.org/2014,56297)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.12.2014 - 11 K 3617/13 E (https://dejure.org/2014,56297)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Dezember 2014 - 11 K 3617/13 E (https://dejure.org/2014,56297)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Betriebs-Berater

    Die Ablösung von Gesellschaftersicherheiten über den Umweg einer Einzahlung in das Eigenkapital führt nicht generell zu Anschaffungskosten gem. § 17 Abs. 2 S. 1 EStG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachträgliche Anschaffungskosten für GmbH-Beteiligung - Zuführung in die Kapitalrücklage zur Ablösung von Gesellschaftersicherheiten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Nachträgliche Anschaffungskosten für GmbH-Beteiligung - Zuführung in die Kapitalrücklage zur Ablösung von Gesellschaftersicherheiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verlust aus GmbH-Beteiligung - und das neue Eigenkapital zur Ablösung von Sicherheiten

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zuführung von Eigenkapital, um Sicherheiten abzulösen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Steuerliche Behandlung von Verlusten aus einer GmbH-Beteiligung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 23.05.2000 - VIII R 3/99

    Wesentliche Beteiligung: Bürgschaft zugunsten eines Dritten

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.12.2014 - 11 K 3617/13
    Auch der BFH habe in seinem Urteil vom 23. Mai 2000 Az. VIII R 3/99 (BFH/NV 2001, 23) in einem Fall, in dem eine Bürgschaft durch eine andere abgelöst worden sei, für die Beurteilung des Sachverhalts nach § 17 EStG darauf abgestellt, ob die zuerst übernommene Bürgschaft als eigenkapitalersetzend anzusehen sei.

    So hat auch der BFH entschieden, dass bei Ablösung einer Bürgschaft gegenüber der eigenen GmbH durch eine Bürgschaft gegenüber einem Dritten der ursprüngliche Veranlassungszusammenhang erhalten bleibt (BFH Urteil vom 23. Mai 2000 Az. VIII R 3/99, BFH/NV 2001, 23).

  • BFH, 20.08.2013 - IX R 43/12

    Ausgefallene Finanzierungshilfen eines nicht geschäftsführenden, mit 10 %

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.12.2014 - 11 K 3617/13
    Dies setzt aber nach bisheriger Rechtsprechung des BFH voraus, dass die Finanzierungshilfen eigenkapitalersetzenden Charakter haben (so zuletzt BFH Urteil vom 20. August 2013 Az. IX R 43/12, BFH/NV 2013, 173).

    Der BFH hat überdies bisher offen gelassen, ob die Grundsätze des Eigenkapitalersatzrechtes für Veranlagungszeiträume nach 2008 fortgelten (BFH Urteil vom 20. August 2013 Az. IX R 43/12, BFH/NV 2013, 1783).

  • BFH, 22.10.2013 - X R 14/11

    Zwangsweise Beendigung einer Betriebsaufspaltung - teilentgeltliche und

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.12.2014 - 11 K 3617/13
    Nach Sinn und Zweck des steuerrechtlichen Begriffs von Anschaffungskosten ist weniger auf die formalen Erklärungen als auf den mit ihnen bewirkten wirtschaftlichen Sachverhalt abzustellen (BFH Urteil vom 22. Oktober 2013 Az. X R 14/11, BStBl. II 2014, 158 mit weiteren Nachweisen).
  • FG Niedersachsen, 26.09.2012 - 2 K 13510/10

    Einordnung eines späteren Verlust von auch noch nach Beginn der Liquidation von

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.12.2014 - 11 K 3617/13
    Das niedersächsische Finanzgericht habe in seinem Urteil vom 26. September 2012 Az. 2 K 13510/10 (GmbH-Rundschau -GmbHR- 2013, 613) für einen ähnlich gelagerten Fall einen Gestaltungsmissbrauch im Sinne von § 42 AO angenommen.
  • EuGH, 15.11.2012 - C-174/11

    Zimmermann - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Art. 13 Teil A Abs.

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.12.2014 - 11 K 3617/13
    Dies setzt aber nach bisheriger Rechtsprechung des BFH voraus, dass die Finanzierungshilfen eigenkapitalersetzenden Charakter haben (so zuletzt BFH Urteil vom 20. August 2013 Az. IX R 43/12, BFH/NV 2013, 173).
  • FG Düsseldorf, 19.10.1999 - 13 K 7553/95

    Auflösungsverlust; Kapitalersetzende Gesellschafterdarlehen; Krise -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.12.2014 - 11 K 3617/13
    In einem solchen Fall ist weiter zu prüfen, ob sich in der Bilanz ausreichende stille Reserven verbergen, um der Gesellschaft aus eigener Kraft ausreichende liquide Mittel zu verschaffen (Vogt in Blümich EStG/KStG/GewStG § 17 EStG Rn. 631, Bundesgerichtshof -BGH- Urteil vom 12. Juli 1999 Az. II ZR 87/98, NJW 1999, 3120, FG Düsseldorf Urteil vom 19. Oktober 1999 Az. 13 K 7553/95 F, EFG 2000, 257).
  • BGH, 26.01.2009 - II ZR 260/07

    "Gut Buschow" - Früheres Eigenkapitalersatzrecht auch nach Inkrafttreten des

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.12.2014 - 11 K 3617/13
    Mit dem Inkrafttreten des MoMiG seien im Zivilrecht bereits entstandene Ansprüche nicht zum 1. November 2008 zum Erlöschen gebracht worden (Bundesgerichtshof Urteil vom 26. Januar 2009 Az. II ZR 260/07, Deutsches Steuerrecht -DStR- 2009, 699; K. Schmidt in Scholz GmbHG §§ 32a, 32b a.F. Rn. 14, 15).
  • BFH, 10.11.1998 - VIII R 28/97

    Veräußerung von Gesellschaftsanteilen zwischen Ehegatten

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.12.2014 - 11 K 3617/13
    Eine Veräußerung im Sinne der Vorschrift liegt auch bei einem Kaufpreis von 0 EUR vor, wenn die übertragenen Kapitalgesellschaftsanteile bei der Übertragung objektiv wertlos waren, der Kaufpreis also fremdüblich war (BFH Urteil vom 10. Oktober 1998 Az. VIII R 28/97, BFH/NV 1999, 616).
  • BFH, 06.07.1999 - VIII R 9/98

    Bürgschaftsinanspruchnahme als nachträgliche Anschaffungskosten

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.12.2014 - 11 K 3617/13
    Hierbei gelten die gleichen Grundsätze, die der BFH bezüglich eigenkapitalersetzender Darlehen entwickelt hat (BFH Urteil vom 6. Juli 1999 Az. VIII R 9/98, BStBl. II 1999, 817).
  • BFH, 27.04.2000 - I R 58/99

    Einzahlung in die Kapitalrücklage in Fremdwährung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.12.2014 - 11 K 3617/13
    Auch Zuzahlungen in die Kapitalrücklage sind grundsätzlich als nachträgliche Anschaffungskosten berücksichtigungsfähig (BFH Urteil vom 27. April 2000 Az. I R 58/99, BStBl. II 2001, 168).
  • BFH, 31.10.2000 - VIII R 47/98

    Auslegung eines Rechtsbehelfsbegehrens; eigenkapitalersetzendes Darlehen

  • BGH, 12.07.1999 - II ZR 87/98

    Begriff der Krise; Darlegungs- und Beweislast der Gesellschaft in einem

  • BFH, 20.07.2018 - IX R 5/15

    Gesellschaftereinlage zur Vermeidung einer Bürgschaftsinanspruchnahme als

    Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 18. Dezember 2014 11 K 3617/13 E aufgehoben.
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Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 18.12.2014 - 11 K 3615/13 E   

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https://dejure.org/2014,56301
FG Düsseldorf, 18.12.2014 - 11 K 3615/13 E (https://dejure.org/2014,56301)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.12.2014 - 11 K 3615/13 E (https://dejure.org/2014,56301)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Dezember 2014 - 11 K 3615/13 E (https://dejure.org/2014,56301)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Nachträgliche Anschaffungskosten für GmbH-Beteiligung - Zuführung in die Kapitalrücklage zur Ablösung von Gesellschaftersicherheiten - Nicht wesentlich beteiligter Erblasser als ursprünglicher Sicherungsgeber - Werthaltigkeit des übergegangenen Rückgriffanspruches

  • datenbank.nwb.de

    Nachträgliche Anschaffungskosten für GmbH-Beteiligung - Zuführung in die Kapitalrücklage zur Ablösung von Gesellschaftersicherheiten - Nicht wesentlich beteiligter Erblasser als ursprünglicher Sicherungsgeber - Werthaltigkeit des übergegangenen Rückgriffanspruches

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Verlust aus GmbH-Beteiligung: Keine Anschaffungskosten bei Zuführung von Eigenkapital, um Sicherheiten abzulösen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Steuerliche Behandlung von Verlusten aus einer GmbH-Beteiligung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 23.05.2000 - VIII R 3/99

    Wesentliche Beteiligung: Bürgschaft zugunsten eines Dritten

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.12.2014 - 11 K 3615/13
    Auch der BFH habe in seinem Urteil vom 23. Mai 2000 Az. VIII R 3/99 (BFH/NV 2001, 23) in einem Fall, in dem eine Bürgschaft durch eine andere abgelöst worden sei, für die Beurteilung des Sachverhalts nach § 17 EStG darauf abgestellt, ob die zuerst übernommene Bürgschaft als eigenkapitalersetzend anzusehen sei.

    So hat auch der BFH entschieden, dass bei Ablösung einer Bürgschaft gegenüber der eigenen GmbH durch eine Bürgschaft gegenüber einem Dritten der ursprüngliche Veranlassungszusammenhang erhalten bleibt (BFH Urteil vom 23. Mai 2000 Az. VIII R 3/99, BFH/NV 2001, 23).

  • BFH, 22.10.2013 - X R 14/11

    Zwangsweise Beendigung einer Betriebsaufspaltung - teilentgeltliche und

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.12.2014 - 11 K 3615/13
    Nach Sinn und Zweck des steuerrechtlichen Begriffs von Anschaffungskosten ist weniger auf die formalen Erklärungen als auf den mit ihnen bewirkten wirtschaftlichen Sachverhalt abzustellen (BFH Urteil vom 22. Oktober 2013 Az. X R 14/11, BStBl. II 2014, 158 mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 20.08.2013 - IX R 43/12

    Ausgefallene Finanzierungshilfen eines nicht geschäftsführenden, mit 10 %

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.12.2014 - 11 K 3615/13
    In Bezug auf die Grundschuld kann deshalb offen bleiben, ob die Grundsätze der BFH-Rechtsprechung zum Eigenkapitalersatzrecht fortgelten (zuletzt offen gelassen durch BFH Urteil vom 20. August 2013 Az. IX R 43/12, BFH/NV 2013, 1783).
  • FG Niedersachsen, 26.09.2012 - 2 K 13510/10

    Einordnung eines späteren Verlust von auch noch nach Beginn der Liquidation von

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.12.2014 - 11 K 3615/13
    Das niedersächsische Finanzgericht habe in seinem Urteil vom 26. September 2012 Az. 2 K 13510/10 (GmbH-Rundschau -GmbHR- 2013, 613) für einen ähnlich gelagerten Fall einen Gestaltungsmissbrauch im Sinne von § 42 AO angenommen.
  • BFH, 10.11.1998 - VIII R 28/97

    Veräußerung von Gesellschaftsanteilen zwischen Ehegatten

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.12.2014 - 11 K 3615/13
    Eine Veräußerung im Sinne der Vorschrift liegt auch bei einem Kaufpreis von 0 EUR vor, wenn die übertragenen Kapitalgesellschaftsanteile bei der Übertragung objektiv wertlos waren, der Kaufpreis also fremdüblich war (BFH Urteil vom 10. Oktober 1998 Az. VIII R 28/97, BFH/NV 1999, 616).
  • BFH, 27.04.2000 - I R 58/99

    Einzahlung in die Kapitalrücklage in Fremdwährung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.12.2014 - 11 K 3615/13
    Auch Zuzahlungen in die Kapitalrücklage sind grundsätzlich als nachträgliche Anschaffungskosten berücksichtigungsfähig (BFH Urteil vom 27. April 2000 Az. I R 58/99, BStBl. II 2001, 168).
  • BFH, 20.07.2018 - IX R 7/15

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 20.07.2018 IX R 5/15 - Veräußerung von Anteilen

    Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 18. Dezember 2014 11 K 3615/13 E aufgehoben.
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