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   FG Düsseldorf, 15.11.2012 - 11 K 3626/10 G   

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https://dejure.org/2012,44010
FG Düsseldorf, 15.11.2012 - 11 K 3626/10 G (https://dejure.org/2012,44010)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.11.2012 - 11 K 3626/10 G (https://dejure.org/2012,44010)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. November 2012 - 11 K 3626/10 G (https://dejure.org/2012,44010)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewStG § 8 Nr. 1
    Hinzurechnung von Dauerschuldentgelten zum Gewerbeertrag - Ausgleichszahlungen aufgrund Freistellungsverpflichtung im Rahmen eines Asset Deals

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Hinzurechnung von Dauerschuldentgelten zum Gewerbeertrag - Ausgleichszahlungen aufgrund Freistellungsverpflichtung im Rahmen eines Asset Deals

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Freistellungsverpflichtung beim Asset Deal als Dauerschuldentgelt

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zahlungen anlässlich eines asset-deals

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Zahlungen auf eine übernommene Freistellungsverpflichtung sind keine Dauerschuldentgelte

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2013, 405
  • EFG 2013, 467
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 02.07.1997 - I R 28/96

    Ermittlung des Gewinns aus Gewerbebetrieb

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.11.2012 - 11 K 3626/10
    Wie der Bundesfinanzhof (BFH) in seinen Urteilen vom 2. Juli 1997 (I R 28/96, BFH/NV 1998, 212) und vom 29. April 2009 (I R 93/08, BFH/NV 2009, 2002) deutlich gemacht habe, könnten zu den Dauerschulden auch Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten gehören.

    Die vom Beklagten angeführten Urteile des BFH vom 02.07.1997 (I R 28/96, BFH/NV 1998, 212) und vom 29.04.2009 (I R 93/08, BFH/NV 2009, 2002) enthielten allerdings Rechtsprechungsgrundsätze für ehemalige VEBs, deren Übertragung auf den vorliegenden Fall fraglich sei.

  • BFH, 25.02.1999 - IV R 55/97

    Vorfälligkeitsentschädigung als Dauerschuldzinsen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.11.2012 - 11 K 3626/10
    Unter dem Begriff "Entgelt" seien alle für die eigentliche Nutzungsmöglichkeit des Kapitals zu erbringenden Gegenleistungen zu verstehen (vgl. BFH-Urteil vom 25.02.1999 IV R 55/97, BStBl II 1999, 473).

    Dazu gehören alle Leistungen, bei denen es sich im weitesten Sinne um Gegenleistungen für die Zurverfügungstellung von Fremdmitteln handelt (vgl. BFH-Urteil vom 25.02.1999 IV R 55/97, BStBl II 1999, 473; Hofmeister in Blümich, EStG/KStG/GewStG Kommentar, Stand April 2011, § 8 Rdnr. 41).

  • BFH, 29.04.2009 - I R 93/08

    Hinzurechnung von Zinsen für Dauerschulden für Darlehen der Staatsbank der DDR -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.11.2012 - 11 K 3626/10
    Wie der Bundesfinanzhof (BFH) in seinen Urteilen vom 2. Juli 1997 (I R 28/96, BFH/NV 1998, 212) und vom 29. April 2009 (I R 93/08, BFH/NV 2009, 2002) deutlich gemacht habe, könnten zu den Dauerschulden auch Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten gehören.

    Die vom Beklagten angeführten Urteile des BFH vom 02.07.1997 (I R 28/96, BFH/NV 1998, 212) und vom 29.04.2009 (I R 93/08, BFH/NV 2009, 2002) enthielten allerdings Rechtsprechungsgrundsätze für ehemalige VEBs, deren Übertragung auf den vorliegenden Fall fraglich sei.

  • BFH, 16.12.2009 - I R 102/08

    Passivierung "angeschaffter" Drohverlustrückstellungen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.11.2012 - 11 K 3626/10
    Auch das vom Beklagten angeführte BFH-Urteil vom 16.09.2009 (BStBl II 2011, 566) lasse keine losgelöste Beurteilung der Freistellungsverpflichtung zu.

    Dafür, dass die Freistellungsverpflichtung losgelöst von der Pensionsverpflichtung zu beurteilen sei, spreche auch die Rechtsprechung des BFH zu Freistellungsverpflichtungen bei Drohverlustrückstellungen (Urteil vom 16.09.2009 I R 102/08, BStBl II 2011, 566).

  • BFH, 22.08.1990 - I R 178/86

    Mit dem Erwerb eines Betriebs (Teilbetrieb) zusammenhängende Schuld als

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.11.2012 - 11 K 3626/10
    Eine Verbindlichkeit des laufenden Geschäftsverkehrs eines Teilbetriebes werde nicht alleine dadurch zur Dauerschuld, dass der Teilbetrieb veräußert und die Verbindlichkeit vom Erwerber in Anrechnung auf den Kaufpreis übernommen werde (vgl. BFH-Urteil vom 22.08.1990 I R 178/86, BStBl II 1991, 469).
  • BFH, 29.01.2015 - I K 1/14

    Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage

    Die Klage gegen die geänderten Festsetzungen der Gewerbesteuermessbeträge hatte Erfolg (Finanzgericht --FG-- Düsseldorf, Urteil vom 15. November 2012  11 K 3626/10 G, abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte 2013, 467).
  • BFH, 21.05.2014 - I R 85/12

    Entgelte für sog. Dauerschulden bei Freistellungsverpflichtung

    Die Klage gegen die geänderten Festsetzungen der Gewerbesteuermessbeträge hatte Erfolg (Finanzgericht --FG-- Düsseldorf, Urteil vom 15. November 2012  11 K 3626/10 G, abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2013, 467).
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