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   FG Baden-Württemberg, 21.07.2009 - 11 K 378/07   

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https://dejure.org/2009,13942
FG Baden-Württemberg, 21.07.2009 - 11 K 378/07 (https://dejure.org/2009,13942)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.07.2009 - 11 K 378/07 (https://dejure.org/2009,13942)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Juli 2009 - 11 K 378/07 (https://dejure.org/2009,13942)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Sonderausgabenabzug von Beiträgen zur Schweizer Altersversicherung und Hinterlassenenversicherung

  • doppelbesteuerung.eu

    Beiträge zu ausländischen Versorgungseinrichtungen keine Sonderausgaben | DBA, Einkommen, Schweiz. DBA, freigestellte Einkünfte, Vorsorgeaufwendungen

  • Judicialis

    AHVG Art. 1a Abs. 1 Buchst. b; ; EStG § 10 Abs. 1; ; EStG § 15a; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; AO § 175 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sonderausgabenabzug für Beiträge an Schweizerische Alters- und Hinterlassensvericherung, die auf Grund im Inland steuerfrei gestellter schweizer Einkünfte gezahlt werden müssen

  • datenbank.nwb.de

    Sonderausgabenabzug für Beiträge an Schweizerische Alters- und Hinterlassensvericherung, die auf Grund im Inland steuerfrei gestellter schweizer Einkünfte gezahlt werden müssen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 208
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 29.04.1992 - I R 102/91

    Abzugsverbot gem. § 10 Abs. 2 Nr. 2 EStG

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.07.2009 - 11 K 378/07
    Die Beiträge des Klägers zur AHV in Höhe von xx.xxx,xx EUR stehen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit seinen steuerfreien Einkünften aus der Y, da er infolge dieser Tätigkeit zur Abführung der AHV-Beiträge gemäß Art. 1a Abs. 1 Buchst. b AHVG verpflichtet ist (vgl. BFH-Urteil vom 29. April 1992 I R 102/91, BStBl II 1993, 149).

    Denn diese sind nach § 2 Abs. 2 EStG zu ermitteln (BFH-Beschluss vom 15. Mai 2002 I B 73/01, BFH/NV 2002, 1295 im Gegensatz zur früheren Rechtslage nach BFH-Urteil vom 29. April 1992 I R 102/91, BStBl II 1993, 149).

    Denn die mit der Verausgabung der Pflichtbeiträge verbundene Minderung der Leistungsfähigkeit wird bereits durch den Bezug der steuerfreien Einnahmen aufgefangen (BFH-Urteil vom 29. April 1992 I R 102/91, BStBl II 1993, 149).

  • BFH, 15.05.2002 - I B 73/01

    Einkünfte i.S. des § 32 b Abs. 2 Nr. 2 EStG

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.07.2009 - 11 K 378/07
    Denn diese sind nach § 2 Abs. 2 EStG zu ermitteln (BFH-Beschluss vom 15. Mai 2002 I B 73/01, BFH/NV 2002, 1295 im Gegensatz zur früheren Rechtslage nach BFH-Urteil vom 29. April 1992 I R 102/91, BStBl II 1993, 149).

    Mai 2002 I B 73/01, BFH/NV 2002, 1295).

  • BFH, 26.11.2008 - X R 15/07

    Besteuerung der Altersrenten verfassungsmäßig

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.07.2009 - 11 K 378/07
    Insoweit verweist er auf das Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 26. November 2008 X R 15/07 (BFHE 2003, 445).

    Denn nach dem Konzept der nachgelagerten Besteuerung unter Beachtung des Grundsatzes der intertemporalen Korrespondenz (vgl. BFH-Urteil vom 26. November 2008 X R 15/07, BFHE 223, 445) soll das Lebenseinkommen eines Steuerpflichtigen nur einmal, aber auch mindestens einmal besteuert werden.

  • BVerfG, 03.05.1995 - 1 BvR 1176/88

    Verfassungsmäßigkeit des § 32b Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 EStG i.d.F. des Zweiten

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.07.2009 - 11 K 378/07
    Hinzu kommt, dass gerade die Berücksichtigung der steuerfreien ausländischen Einkünfte im Progressionsvorbehalt den aus Art. 3 Abs. 1 GG abgeleiteten Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Steuerpflichtigen verwirklicht, da er dessen erhöhte Leistungsfähigkeit durch den Zufluss ausländischer Einkünfte erfasst und damit der Steuerpflichtige durch die Freistellung der Einkünfte keinen weiteren Vorteil durch einen geringeren Steuersatz erlangt (vgl. BVerfG vom 3. Mai 1995 1 BvR 1176/88, BStBl II 1995, 758; BFH-Urteil vom 9. August 2001 III R 50/00, BStBl II 2001, 778; BFH-Urteil v. 19. Dezember 2001 I R 63/00, BStBl II 2003, 302; BFH-Urteil vom 15.
  • BFH, 01.02.2006 - X B 166/05

    Ab 1.1.2005 geleistete Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.07.2009 - 11 K 378/07
    Im Übrigen habe der BFH in seinem Beschluss vom 1. Februar 2006 X B 166/05 (BStBl II 2006, 420) keine abschließende Entscheidung zur Frage, ob Vorsorgeaufwendungen Werbungskosten oder Sonderausgaben sind, gefällt.
  • BFH, 19.12.2001 - I R 63/00

    Anwendung des Progressionsvorbehaltes bei zeitweise unbeschränkter Steuerpflicht

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.07.2009 - 11 K 378/07
    Hinzu kommt, dass gerade die Berücksichtigung der steuerfreien ausländischen Einkünfte im Progressionsvorbehalt den aus Art. 3 Abs. 1 GG abgeleiteten Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Steuerpflichtigen verwirklicht, da er dessen erhöhte Leistungsfähigkeit durch den Zufluss ausländischer Einkünfte erfasst und damit der Steuerpflichtige durch die Freistellung der Einkünfte keinen weiteren Vorteil durch einen geringeren Steuersatz erlangt (vgl. BVerfG vom 3. Mai 1995 1 BvR 1176/88, BStBl II 1995, 758; BFH-Urteil vom 9. August 2001 III R 50/00, BStBl II 2001, 778; BFH-Urteil v. 19. Dezember 2001 I R 63/00, BStBl II 2003, 302; BFH-Urteil vom 15.
  • FG Saarland, 17.07.2008 - 2 K 2194/05

    Einkommensteuer; keine Berücksichtigung ausländischer Sozialversicherungsbeiträge

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.07.2009 - 11 K 378/07
    Der fehlende Sonderausgabenabzug verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG und dem aus diesem Artikel abgeleiteten Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit (vgl. Urteil des Finanzgericht des Saarlandes vom 17. Juli 2008 2 K 2194/05, EFG 2008, 646).
  • BFH, 04.04.2007 - I R 110/05

    Progressionsvorbehalt: abkommensrechtlich steuerfreie Einkünfte einer im

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.07.2009 - 11 K 378/07
    Der Progressionsvorbehalt gilt auch für solche Einkünfte, die nach einem DBA nur im anderen Vertragsstaat besteuert werden und damit bereits durch die sog. Zuteilungsnorm im Wohnsitzstaat freigestellt werden (BFH-Urteil vom 4. April 2007 I R 110/05, BStBl II 2007, 321).
  • BFH, 09.08.2001 - III R 50/00

    Progressionsvorbehalt und Grundfreibetrag

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.07.2009 - 11 K 378/07
    Hinzu kommt, dass gerade die Berücksichtigung der steuerfreien ausländischen Einkünfte im Progressionsvorbehalt den aus Art. 3 Abs. 1 GG abgeleiteten Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Steuerpflichtigen verwirklicht, da er dessen erhöhte Leistungsfähigkeit durch den Zufluss ausländischer Einkünfte erfasst und damit der Steuerpflichtige durch die Freistellung der Einkünfte keinen weiteren Vorteil durch einen geringeren Steuersatz erlangt (vgl. BVerfG vom 3. Mai 1995 1 BvR 1176/88, BStBl II 1995, 758; BFH-Urteil vom 9. August 2001 III R 50/00, BStBl II 2001, 778; BFH-Urteil v. 19. Dezember 2001 I R 63/00, BStBl II 2003, 302; BFH-Urteil vom 15.
  • BFH, 22.02.2006 - I R 120/04

    Berücksichtigung von § 50c Abs. 1 EStG 1990 bei der Ermittlung des

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.07.2009 - 11 K 378/07
    Der Progressionsvorbehalt gilt auch für solche Einkünfte, die nach einem DBA nur im anderen Vertragsstaat besteuert werden und damit bereits durch die sog. Zuteilungsnorm im Wohnsitzstaat freigestellt werden (BFH-Urteil vom 4. April 2007 I R 110/05, BStBl II 2007, 321).
  • BFH, 08.11.2006 - X R 11/05

    Rentenversicherungsbeiträge keine vorweggenommenen WK; Vorwegabzug; mehrere

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