Weitere Entscheidung unten: VG Saarlouis, 26.07.2004

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   FG Niedersachsen, 18.03.2004 - 11 K 38/03   

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FG Niedersachsen, 18.03.2004 - 11 K 38/03 (https://dejure.org/2004,12218)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.03.2004 - 11 K 38/03 (https://dejure.org/2004,12218)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. März 2004 - 11 K 38/03 (https://dejure.org/2004,12218)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zum Begriff des zusammenhängenden Arbeitsverhältnisses im Sinne des § 41a Abs. 4 EStG

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 41a Abs. 4 EStG; § 23 SeemG; § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG; § 1 Abs. 1 S. 1 LStDV ; § 1 Abs. 2 LStDV
    Anspruch auf Kürzung der anzumeldenden und abzuführenden Lohnsteuer ; Restrikitve Auslegung der Subventionsnormen entsprechend ihrem Begünstigungszweck ; Voraussetzungen für das Vorliegen eines zusammenhängenden Arbeitsverhältnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 41a Abs. 4
    Lohnsteuerhaftung; Subvention; Seeschifffahrt; Handelsschiff; Zusammenhängendes Arbeitsverhältnis - Zusammenhängendes Arbeitsverhältnis bei Besatzungsmitgliedern von Handelsschiffen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zusammenhängendes Arbeitsverhältnis bei Besatzungsmitgliedern von Handelsschiffen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Kürzung der anzumeldenden und abzuführenden Lohnsteuer ; Restrikitve Auslegung der Subventionsnormen entsprechend ihrem Begünstigungszweck ; Voraussetzungen für das Vorliegen eines zusammenhängenden Arbeitsverhältnisses

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1456
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 29.09.1967 - VI 158/65

    Unselbständige Tätigkeit - Selbständige Tätigkeit - Büroaushilfskräfte -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.03.2004 - 11 K 38/03
    Für den Bereich des Steuerrechts ist für die Beurteilung einer Arbeitnehmerstellung nicht so sehr die vertragliche Gestaltung des Vertragsverhältnisses entscheidend als vielmehr die tatsächliche wirtschaftliche Durchführung, insbesondere die Art der geleisteten Arbeit (BFH, Urteile vom 29. September 1967 VI R 158/65, BStBl II 1968, 84, 86; vom 4. Mai 1972 IV R 35/69, BStBl II 1972, 618, 620; vom 14. Juni 1985 VI R 150 - 152/82, BStBl II 1985, 661, 663).
  • BFH, 02.12.1998 - X R 83/96

    Zum Begriff der Selbständigkeit im Steuerrecht

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.03.2004 - 11 K 38/03
    Vielmehr sind die Voraussetzungen unter Berücksichtigung der steuerrechtlichen Besonderheiten auszulegen (vgl. BFH, Urteil vom 2. Dezember 1998 X R 83/96, BStBl II 1999, 534, 537 m.w.N.; Drenseck, in: Schmidt, EStG, 22. Aufl. 2003, § 19 Rn. 4; Giloy, in: Kirchhof/Söhn, EStG, Loseblattsammlung, Stand: Januar 2003, § 19 Rn. B 13).
  • BFH, 17.02.1995 - VI R 51/94

    Eine Arbeit von vorübergehender Dauer liegt jedenfalls bei einem mehr als 7

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.03.2004 - 11 K 38/03
    Die Begünstigung der Reeder gegenüber anderen Arbeitgebern ist unter Berücksichtigung des Gleichheitsgebots nach Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) nur insoweit sachlich vertretbar, als dadurch den besonderen Verhältnissen dieses Wirtschaftszweigs Rechnung getragen werden soll (vgl. Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 17. Februar 1995 VI R 51/94, BStBl II 1995, 392 zur Subventionsvorschrift des § 40 a Abs. 3 EStG).
  • BFH, 04.05.1972 - IV R 35/69

    Dozent an einer Ingenieurschule übt nichtselbständige Tätigkeit aus

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.03.2004 - 11 K 38/03
    Für den Bereich des Steuerrechts ist für die Beurteilung einer Arbeitnehmerstellung nicht so sehr die vertragliche Gestaltung des Vertragsverhältnisses entscheidend als vielmehr die tatsächliche wirtschaftliche Durchführung, insbesondere die Art der geleisteten Arbeit (BFH, Urteile vom 29. September 1967 VI R 158/65, BStBl II 1968, 84, 86; vom 4. Mai 1972 IV R 35/69, BStBl II 1972, 618, 620; vom 14. Juni 1985 VI R 150 - 152/82, BStBl II 1985, 661, 663).
  • FG Niedersachsen, 30.09.2010 - 11 K 84/08

    Kürzung einbehaltener Lohnsteuer bei Einschiffsgesellschaften; Abziehbarkeit von

    Zur Begründung stützte er sich auf das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 18. März 2004 11 K 38/03 (EFG 2004, 1456).

    Die Rechtslage hinsichtlich der Einschiffsgesellschaften sei nach den Grundsätzen des Urteils des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 18. März 2004 11 K 38/03 zu beurteilen.

    Mit Urteil vom 18. März 2004 (11 K 38/03, EFG 2004, 1456) hat der erkennende Senat zum Begriff des zusammenhängenden Arbeitsverhältnisses im Sinne des § 41a Abs. 4 EStG Stellung genommen und entschieden, dass die Begünstigung der Reeder gegenüber anderen Arbeitgebern durch § 41a Abs. 4 EStG nur insoweit sachlich vertretbar ist, als dadurch den besonderen Verhältnissen dieses Wirtschaftszweiges Rechnung getragen werden soll.

    Der der vorgenannten Entscheidung 11 K 38/03 zugrunde liegende Sachverhalt war mit dem des Streitfalles für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2001 gegebenen Sachverhalt identisch.

    Für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2001 steht es nach Ansicht des Gerichts außer Frage, dass Arbeitgeber die jeweilige Einschiffsgesellschaft war und die im Urteil vom 18. März 2004 11 K 38/03 aufgestellten Grundsätze damit uneingeschränkt Anwendung finden.

  • BFH, 13.07.2011 - VI R 84/10

    Lohnsteuerprivileg des Arbeitgebers in der Schifffahrt - Verweildauer von 183

    Die Vorschrift setzt nach Auffassung des erkennenden Senats voraus, dass ein Arbeitnehmer zusammenhängend 183 Tage auf eigenen oder gecharterten Handelsschiffen des Arbeitgebers tätig ist (so auch Urteil des Niedersächsischen FG vom 18. März 2004  11 K 38/03, EFG 2004, 1456).
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   VG Saarlouis, 26.07.2004 - 11 K 38/03   

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VG Saarlouis, 26.07.2004 - 11 K 38/03 (https://dejure.org/2004,47681)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 26.07.2004 - 11 K 38/03 (https://dejure.org/2004,47681)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 26. Juli 2004 - 11 K 38/03 (https://dejure.org/2004,47681)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OVG Saarland, 04.07.2005 - 1 Q 70/04

    Kein Anspruch auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für das

    Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 26. Juli 2004 - 11 K 38/03 - wird zurückgewiesen.
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