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   FG Berlin-Brandenburg, 20.08.2014 - 11 K 4018/13   

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https://dejure.org/2014,57237
FG Berlin-Brandenburg, 20.08.2014 - 11 K 4018/13 (https://dejure.org/2014,57237)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.08.2014 - 11 K 4018/13 (https://dejure.org/2014,57237)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. August 2014 - 11 K 4018/13 (https://dejure.org/2014,57237)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einheitliches Vertragswerk gemeinsames Hinwirken der auf der Veräußererseite aufgetretenen Personen auf den Erwerb des bebauten Grundstücks Inanspruchnahme des Veräußerers als Gesamtschuldner der Grunderwerbsteuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einheitliches Vertragswerk - gemeinsames Hinwirken der auf der Veräußererseite aufgetretenen Personen auf den Erwerb des bebauten Grundstücks - Inanspruchnahme des Veräußerers als Gesamtschuldner der Grunderwerbsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 31.03.2004 - II R 62/01

    Erwerb eines bebauten Grundstücks

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 20.08.2014 - 11 K 4018/13
    Dies ist nach den Umständen des Einzelfalls zu ermitteln (siehe auch: BFH, Urteil vom 31. März 2004 - II R 62/01, juris).

    Eines schriftlichen Vertrages der auf der Veräußererseite verbundenen bzw. auftretenden Personen bedarf es dabei nicht (siehe: BFH, Urteil vom 31. März 2004 - II R 62/01, a.a.O., m.w.N.).

  • BFH, 02.04.2009 - II B 157/08

    Einheitlicher Erwerbsgegenstand bei Abschluss des Bauvertrags vor Wirksamwerden

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 20.08.2014 - 11 K 4018/13
    Ergibt sich jedoch aus weiteren Vereinbarungen, die mit diesem Rechtsgeschäft in einem rechtlichen oder zumindest objektiv sachlichen Zusammenhang stehen, dass der Erwerber das Grundstück in bebautem Zustand erhält, bezieht sich der grunderwerbsteuerrechtliche Erwerbsvorgang auf diesen einheitlichen Erwerbsgegenstand (siehe auch: BFH, Beschluss vom 2. April 2009 - II B 157/08, BFH/NV 2009, 1146 ).

    Eine derartige Bindung gegenüber der Veräußererseite liegt insbesondere dann vor, wenn der Bauvertrag vor dem Abschluss oder Wirksamwerden des Grundstückskaufvertrags geschlossen wird (so auch BFH, Beschluss vom 2. April 2009 - II B 157/08, BFH/NV 2009, 1146 , m.w.N.).

  • FG Köln, 25.09.1991 - 11 K 1577/87
    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 20.08.2014 - 11 K 4018/13
    Dieser Regelung dürfte vor allem der Gedanke zugrunde gelegen haben, dass sich der Veräußerer den im Ergebnis finanzschwachen Vertragspartner selbst ausgesucht hat und nicht etwa das die Grunderwerbsteuer festsetzende Finanzamt (ebenso: Finanzgericht Köln, Urteil vom 25. September 1991 - 11 K 1577/87, Entscheidungen der Finanzgerichte 1993, 168).
  • BFH, 01.07.2008 - II R 2/07

    Begründung des Auswahlermessens bei Inanspruchnahme des Beschenkten trotz

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 20.08.2014 - 11 K 4018/13
    Da eine andere Entscheidung, als den anderen Gesamtschuldner zur Steuer heranzuziehen, nicht (mehr) in Betracht kommt, führt selbst ein Mangel der Begründung nicht zur Aufhebung des Steuerbescheides (siehe nur: BFH, Urteil vom 26. Juni 1996 - II R 31/93, BFH/NV 1997, 2; Urteil vom 1. Juli 2008 - II R 2/07, BFHE 222, 68 , BStBl. II 2008, 897).
  • BFH, 21.12.1961 - II 33/58 U

    Ermessensfehlgebrauch bei steuerlicher Inanspruchnahme der veräußernden

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 20.08.2014 - 11 K 4018/13
    Die Klägerin kann sich in diesem Zusammenhang nicht mit Erfolg auf die Urteile des BFH vom 21. Dezember 1961 (II 33/58 U, BFHE 74, 425, BStBl. III 1962, 160) und vom 16. Mai 1962 - II 67/61 U (BFHE 75, 128, BStBl. III 1962, 315) berufen.
  • BFH, 16.05.1962 - II 67/61 U

    Inanspruchnahme des Veräußerers eines Grundstücks als Gesamtschuldner

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 20.08.2014 - 11 K 4018/13
    Die Klägerin kann sich in diesem Zusammenhang nicht mit Erfolg auf die Urteile des BFH vom 21. Dezember 1961 (II 33/58 U, BFHE 74, 425, BStBl. III 1962, 160) und vom 16. Mai 1962 - II 67/61 U (BFHE 75, 128, BStBl. III 1962, 315) berufen.
  • BFH, 26.06.1996 - II R 31/93

    Wegfall der Auswahlmöglichkeit unter mehreren Steuersubjekten nach Verfristung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 20.08.2014 - 11 K 4018/13
    Da eine andere Entscheidung, als den anderen Gesamtschuldner zur Steuer heranzuziehen, nicht (mehr) in Betracht kommt, führt selbst ein Mangel der Begründung nicht zur Aufhebung des Steuerbescheides (siehe nur: BFH, Urteil vom 26. Juni 1996 - II R 31/93, BFH/NV 1997, 2; Urteil vom 1. Juli 2008 - II R 2/07, BFHE 222, 68 , BStBl. II 2008, 897).
  • BFH, 27.09.2012 - II R 7/12

    Einheitlicher Erwerbsgegenstand im Grunderwerbsteuerrecht - Einbeziehung von

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 20.08.2014 - 11 K 4018/13
    Es liegt auch keine unzulässige Doppelbesteuerung vor, wie der BFH zutreffend entschieden hat (zuletzt: BFH, Urteil vom 27. September 2012 - II R 7/12, BStBl. II 2013, 86).
  • BFH, 19.06.2013 - II R 3/12

    Einheitlicher Erwerbsgegenstand im Grunderwerbsteuerrecht - Erkennbarkeit eines

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 20.08.2014 - 11 K 4018/13
    Selbst wenn der Erwerber trotz des Zusammenwirkens auf der Veräußererseite davon ausgeht, ein unbebautes Grundstück zu erwerben und dieses eigenverantwortlich zu bebauen, erwirbt er das bebaute Grundstück, wenn er - unerkannt - das tatsächlich vorliegende, einheitliche Angebot der Veräußererseite auf Erwerb des bebauten Grundstücks annimmt (vergleiche: BFH, Urteil vom 19. Juni 2013 - II R 3/12, BFHE 242, 173, BStBl. II 2013, 965).
  • BFH, 18.03.2014 - VII R 12/13

    Keine Steuerbegünstigung für den Konzerngesellschaften ohne Erlaubnis zur

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 20.08.2014 - 11 K 4018/13
    Eine bloße Untätigkeit der Finanzbehörde schafft noch keinen Vertrauenstatbestand, der auf einen Verzicht der Finanzbehörde auf die Geltendmachung des Anspruchs schließen lassen könnte (ständige Rechtsprechung, zuletzt: BFH, Urteil vom 18. März 2014 - VII R 12/13, juris).
  • BFH, 15.03.2000 - II R 34/98

    GrESt; Zusammenhang zwischen Grundstückskaufvertrag und Vertrag über

  • BFH, 20.10.2004 - II R 49/02

    Miteigentumsanteil am Grundstück/Gebäude

  • BFH, 30.08.2017 - II R 48/15

    Steuerschuld des Veräußerers bei einheitlichem Erwerbsvorgang - Auswahlermessen

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 20. August 2014  11 K 4018/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • FG Rheinland-Pfalz, 10.04.2018 - 4 K 2095/16

    Finanzamt unterliegt im Streit um Höhe der Grunderwerbsteuer im Baugebiet

    Wenn es dort nämlich heißt, es sei kaum denkbar und gehe auch aus dem Vorbringen der dortigen Klägerin nicht substantiiert hervor, dass die Erwerber bereits vor Abschluss des Grundstückskaufvertrags von der G KG, dem Bauträger, ein Angebot zur Bebauung des Grundstücks erhalten haben könnten, ohne dass das Grundstück der G KG "an die Hand" gegeben worden sei, stehen diese Ausführungen in unmittelbarem Zusammenhang mit den dort getroffenen Feststellungen der Vorinstanz (Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. August 2014, 11 K 4018/13, DStR 2014, juris), an die der BFH nach § 118 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung -FGO- gebunden war.
  • FG Rheinland-Pfalz, 10.04.2018 - 4 K 2096/16

    Zu den tatbestandlichen Voraussetzungen eines einheitlichen Vertragswerks i.S.d.

    Wenn es dort nämlich heißt, es sei kaum denkbar und gehe auch aus dem Vorbringen der dortigen Klägerin nicht substantiiert hervor, dass die Erwerber bereits vor Abschluss des Grundstückskaufvertrags von der G KG, dem Bauträger, ein Angebot zur Bebauung des Grundstücks erhalten haben könnten, ohne dass das Grundstück der G KG "an die Hand" gegeben worden sei, stehen diese Ausführungen in unmittelbarem Zusammenhang mit den dort getroffenen Feststellungen der Vorinstanz (Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. August 2014, 11 K 4018/13, DStR 2014, juris), an die der BFH nach § 118 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung -FGO- gebunden war.
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