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   FG Niedersachsen, 10.06.2004 - 11 K 408/02   

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https://dejure.org/2004,7637
FG Niedersachsen, 10.06.2004 - 11 K 408/02 (https://dejure.org/2004,7637)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.06.2004 - 11 K 408/02 (https://dejure.org/2004,7637)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. Juni 2004 - 11 K 408/02 (https://dejure.org/2004,7637)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Haftung für Lohnsteuer

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3b EStG; § 42d Abs. 1 EStG
    Lohnsteuerbefreiung für Zeitzuschläge an Arbeitnehmer; Ausgleich von Wochenendearbeitszeiten durch Zuschläge eines Arbeitsgebers; Gewährung eines Freizeitausgleichs für die Tätigkeit eines Arbeitnehmers an einem Feiertag; Bestehen eines Wahlrechts zwischen der Auszahlung ...

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 3b
    Lohnsteuerhaftung; Steuerfreiheit; Zeitzuschläge; Freizeitausgleich; Barabgeltung - Steuerfreiheit von Zeitzuschlägen an Arbeitnehmer bei tarifvertragsrechtlichem Wahlrecht zwischen Freizeitausgleich und Barabgeltung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerfreiheit von Zeitzuschlägen an Arbeitnehmer bei tarifvertragsrechtlichem Wahlrecht zwischen Freizeitausgleich und Barabgeltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Notdienstbereitschaft - Bares statt Freizeitausgleich ist steuerfrei

  • IWW (Kurzinformation)

    Lohnsteuer - Bares statt Freizeitausgleich bleibt steuerfrei

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Lohnsteuerbefreiung für Zeitzuschläge an Arbeitnehmer; Ausgleich von Wochenendearbeitszeiten durch Zuschläge eines Arbeitsgebers; Gewährung eines Freizeitausgleichs für die Tätigkeit eines Arbeitnehmers an einem Feiertag; Bestehen eines Wahlrechts zwischen der Auszahlung ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 626 (Kurzinformation)
  • EFG 2005, 583
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 18.09.1981 - VI R 44/77

    Darlegung der Ermessenserwägungen spätestens in Einspruchsentscheidung; Ausschluß

    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.06.2004 - 11 K 408/02
    Zur Begründung seiner Ansicht verwies er auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 18. September 1981 VI R 44/77, BStBl II 1981, 801, wonach die Abgeltung eines wegen Feiertagsarbeit zustehenden Freizeitausgleichs durch einen entsprechenden Zuschlag nicht die Voraussetzungen des § 3 b EStG erfüllt, weil der Zuschlag nicht unmittelbar für die geleistete Feiertagsarbeit gezahlt wird.

    Ein solcher Zusammenhang liegt nach Auffassung des BFH z.B. dann nicht vor, wenn dem Arbeitnehmer als Ausgleich für die Arbeit zu den besonders ungünstigen Zeiten grundsätzlich ein Anspruch auf bezahlte Freizeit zusteht, den er dann im Einzelfall in einen Zahlungsanspruch umwandeln kann, denn in einem solchen Fall erfolgt die Zahlung unmittelbar nur zur Abgeltung des erworbenen Freizeitanspruchs, der seinerseits unmittelbar durch die geleistete Tätigkeit erworben wurde (BFH, Urteile vom 22. November 1968 VI R 312/66, BStBl II 1969, 182, 184 und vom 18. September 1981 VI R 44/77, BStBl II 1981, 801, 803).

  • BAG, 22.08.1995 - 3 AZR 42/95

    Zeitzuschläge für Arbeit an Wochenfeiertagen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.06.2004 - 11 K 408/02
    Deshalb kann der Arbeitgeber - im konkreten Fall der Kläger - einseitig bestimmen, welche Form des Ausgleichs er wählt (BAG, Urteil vom 22. August 1995 3 AZR 42/95, AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge DRK).
  • FG Nürnberg, 14.08.1998 - VII 189/95
    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.06.2004 - 11 K 408/02
    Widerspricht die zivilrechtliche Form und Bezeichnung eines Rechtsgeschäfts deren wirtschaftlichem Gehalt, so knüpft die Besteuerung nach dem Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtungsweise aber an das tatsächliche wirtschaftliche Ergebnis an (BFH, Urteil vom 5. Oktober 1973 VIII R 78/70, BStBl II 1974, 130; FG Nürnberg, Urteil vom 14. August 1998 VII 189/95, EFG 2001, 883, rkr.; Kühn/Hofmann, AO, 17. Aufl. 1995, § 4 Anm. 2 a (S. 21); Scholz, in Koch/Scholz (Hrsg.), AO, 5. Aufl. 1996, § 4 Rdnr. 15).
  • BFH, 05.10.1973 - VIII R 78/70

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung trotz bürgerlich-rechtlicher Übereignung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.06.2004 - 11 K 408/02
    Widerspricht die zivilrechtliche Form und Bezeichnung eines Rechtsgeschäfts deren wirtschaftlichem Gehalt, so knüpft die Besteuerung nach dem Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtungsweise aber an das tatsächliche wirtschaftliche Ergebnis an (BFH, Urteil vom 5. Oktober 1973 VIII R 78/70, BStBl II 1974, 130; FG Nürnberg, Urteil vom 14. August 1998 VII 189/95, EFG 2001, 883, rkr.; Kühn/Hofmann, AO, 17. Aufl. 1995, § 4 Anm. 2 a (S. 21); Scholz, in Koch/Scholz (Hrsg.), AO, 5. Aufl. 1996, § 4 Rdnr. 15).
  • BAG, 22.09.1981 - 3 AZR 330/79

    Feiertag auf Sonntag - Ostersonntag - Pfingstsonntag - Arbeit des Angestellten -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.06.2004 - 11 K 408/02
    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) zur Auslegung des insoweit inhaltsgleichen § 35 BAT entschieden, dass den Angestellten und Arbeitern im öffentlichen Dienst das Wahlrecht zustehe, entweder einen Freizeitausgleich oder einen erhöhten Zuschlag zu verlangen (BAG, Urteil vom 22. September 1981 3 AZR 330/79, AP Nr. 1 zu § 35 BAT).
  • BFH, 25.02.1991 - GrS 7/89

    1. Zur Mitunternehmerstellung von Personengesellschaften - 2. Keine Anwendung des

    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.06.2004 - 11 K 408/02
    Die äußere Rechtsform wird zu Gunsten des wirtschaftlichen Erfolgs durchbrochen (vgl. neben den soeben Zitierten noch BFH, Beschluss vom 25. Januar 1991 GrS 7/89, BStBl II 1991, 672, 702; Urteil vom 18. August 1977 VIII R 7/74, BStBl II 1977, 796, 798; Kruse/Drüen, in: Tipke/Kruse, AO-FGO, Stand: Oktober 2001, § 4 AO Tz. 333).
  • BFH, 28.11.1990 - VI R 90/87

    Pauschale Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit nicht nach § 3b

    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.06.2004 - 11 K 408/02
    Erforderlich ist damit ein unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Zahlung des Arbeitgebers und der objektiv an den Feiertagen erbrachten Arbeitsleistung des Arbeitnehmers im Sinne einer zusätzlichen Entlohnung für gerade diese erbrachte Tätigkeit (BFH, Urteil vom 28. November 1990 VI R 90/87, BStBl II 1991, 293, 295; von Beckenrath, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG Kommentar, Stand: April 2000, § 3 b Rdnr. B 17).
  • BFH, 22.11.1968 - VI R 312/66

    Einordnung der Vergütung für die Arbeit an einem freien Tag als Zuschlag für

    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.06.2004 - 11 K 408/02
    Ein solcher Zusammenhang liegt nach Auffassung des BFH z.B. dann nicht vor, wenn dem Arbeitnehmer als Ausgleich für die Arbeit zu den besonders ungünstigen Zeiten grundsätzlich ein Anspruch auf bezahlte Freizeit zusteht, den er dann im Einzelfall in einen Zahlungsanspruch umwandeln kann, denn in einem solchen Fall erfolgt die Zahlung unmittelbar nur zur Abgeltung des erworbenen Freizeitanspruchs, der seinerseits unmittelbar durch die geleistete Tätigkeit erworben wurde (BFH, Urteile vom 22. November 1968 VI R 312/66, BStBl II 1969, 182, 184 und vom 18. September 1981 VI R 44/77, BStBl II 1981, 801, 803).
  • BFH, 18.08.1977 - VIII R 7/74

    Belastung eines Privatgrundstücks - Dienstbarkeit - Steuerbare Nutzung -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.06.2004 - 11 K 408/02
    Die äußere Rechtsform wird zu Gunsten des wirtschaftlichen Erfolgs durchbrochen (vgl. neben den soeben Zitierten noch BFH, Beschluss vom 25. Januar 1991 GrS 7/89, BStBl II 1991, 672, 702; Urteil vom 18. August 1977 VIII R 7/74, BStBl II 1977, 796, 798; Kruse/Drüen, in: Tipke/Kruse, AO-FGO, Stand: Oktober 2001, § 4 AO Tz. 333).
  • BFH, 07.07.2005 - IX R 56/04

    Steuerfreiheit von pauschalen Zuschlägen für Feiertagsarbeit

    Der nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobenen Klage gab das Finanzgericht (FG) mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 583 veröffentlichten Urteil statt.
  • FG Baden-Württemberg, 08.07.2005 - 10 K 129/04

    Umfang der Steuerpflicht von Zuschlägen für Arbeit an Wochenfeiertagen bei

    Soweit der Kläger zur Begründung seiner gegenteiligen Auffassung auf das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 10. Juni 2004 (11 K 408/02) hinweist, übersieht er, dass im dortigen Fall ein Wahlrecht des Arbeitgebers, und nicht - wie vorliegend - ein Wahlrecht des Arbeitnehmers bestand.
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