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   FG Düsseldorf, 21.07.2016 - 11 K 423/15 F   

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https://dejure.org/2016,72963
FG Düsseldorf, 21.07.2016 - 11 K 423/15 F (https://dejure.org/2016,72963)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.07.2016 - 11 K 423/15 F (https://dejure.org/2016,72963)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Juli 2016 - 11 K 423/15 F (https://dejure.org/2016,72963)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 01.02.2007 - IX ZR 178/05

    Anspruch auf Prozesskostenerstattung in der Insolvenz des Gläubigers

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.07.2016 - 11 K 423/15
    Allerdings hat die Rechtsprechung für die frühere Gesetzeslage das Institut der Freigabe begründet (vgl. BGH Urt. v. 01.02.2007 IX ZR 178/05, DB 2007, 1189; BFH Urt. v. 15.12.2009 VII R 18/09, BStBl. II 2010, 758).

    Danach konnte die Freigabe durch eine an den Schuldner zu richtende, einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung des Insolvenzverwalters erfolgen (vgl. BGH Urt. v. 07.12.2006 IX ZR 161/04, NZI 2007, 173 und v. 01.02.2007 IX ZR 178/05, DB 2007, 1189).

    Erst durch die wirksame Abgabe der Freigabeerklärung schied der betreffende Gegenstand aus der Insolvenzmasse aus und wurde der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Schuldners unterstellt (vgl. BGH Urt. v. 01.02.2007 IX ZR 178/05, DB 2007, 1189).

  • BFH, 15.12.2009 - VII R 18/09

    Umsatzsteuervergütung aus Tätigkeit des Insolvenzschuldners nicht gegen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.07.2016 - 11 K 423/15
    Allerdings hat die Rechtsprechung für die frühere Gesetzeslage das Institut der Freigabe begründet (vgl. BGH Urt. v. 01.02.2007 IX ZR 178/05, DB 2007, 1189; BFH Urt. v. 15.12.2009 VII R 18/09, BStBl. II 2010, 758).

    Aus der Freigabeerklärung musste sich unmissverständlich der Wille zu einem dauernden Verzicht auf die Massezugehörigkeit ergeben (vgl. BFH Urt. v. 15.12.2009 VII R 18/09, BStBl. II 2010, 758).

  • BFH, 16.07.2015 - III R 32/13

    Entscheidung über Masseschuld im Festsetzungsverfahren - Einkommensteuer als

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.07.2016 - 11 K 423/15
    Mit Urteil vom 16.07.2015 (III R 32/13) entschied der BFH, dass erst im Einkommensteuerfestsetzungsverfahren zu prüfen und zu entscheiden sei, ob eine nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründete Einkommensteuerschuld aus Gewinnanteilen als Masseverbindlichkeit zu qualifizieren sei oder das insolvenzfreie Vermögen betreffe.

    Die Frage, ob eine Masseverbindlichkeit vorliegt, ist nicht im gesonderten und einheitlichen Feststellungsverfahren, sondern auf Ebene der Einkommensteuerfestsetzung zu klären (vgl. BFH vom 16.07.2015 III R 32/13, BStBl. II 2016, 251).

  • FG Düsseldorf, 21.07.2016 - 11 K 613/13

    Berücksichtigung einer Einkommensteuerschuld sowie von auf die nach Eröffnung des

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.07.2016 - 11 K 423/15
    Auf Nachfrage der Berichterstatterin im Verfahren 11 K 613/13 E teilte der Kläger mit, seine Aktivitäten im Hinblick auf die treuhänderisch gehaltene Beteiligung an der B hätten sich im Jahr 2010 auf die Schaffung von Transparenz bezüglich Vermögensstruktur und Ertragslage beschränkt.
  • BFH, 10.02.2015 - IX R 23/14

    Zwangsverwaltung - Einkommensteuer - Entrichtungspflicht des Zwangsverwalters

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.07.2016 - 11 K 423/15
    Als Vermögensverwalter ist der Insolvenzverwalter Steuerpflichtiger (§ 33 Abs. 1 AO) (vgl. BFH-Urt. v. 10.02.2015 IX R 23/14, BFH/NV 2015, 1018) und richtiger Inhaltsadressat von Feststellungsbescheiden, die Einkünfte aus zur Insolvenzmasse gehörendem Vermögen betreffen.
  • BGH, 07.12.2006 - IX ZR 161/04

    Rechtsfolgen der Freigabe und Abtretung des Kaufpreisanspruchs in einem

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.07.2016 - 11 K 423/15
    Danach konnte die Freigabe durch eine an den Schuldner zu richtende, einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung des Insolvenzverwalters erfolgen (vgl. BGH Urt. v. 07.12.2006 IX ZR 161/04, NZI 2007, 173 und v. 01.02.2007 IX ZR 178/05, DB 2007, 1189).
  • BFH, 10.07.2019 - X R 31/16

    Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit - Einkünfte des Insolvenzschuldners aus

    Denn die Gewinne waren nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden und damit Teil der Insolvenzmasse, da der Insolvenzverwalter diesbezüglich keine Freigabe erklärt hatte (vgl. Urteil des FG Düsseldorf vom 21.07.2016 - 11 K 423/15 F betreffend das Feststellungsverfahren 2010, juris, Rz 29).
  • FG Düsseldorf, 21.07.2016 - 11 K 613/13
    Mit Urteil vom 11.12.2014 (Az. ...) wies der BGH die gegen das Urteil des OLG ... gerichtete Revision zurück (s. S. 140 der GA zum Az. 11 K 423/15 F).
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