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   VG Karlsruhe, 02.09.2008 - 11 K 4331/07   

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https://dejure.org/2008,2796
VG Karlsruhe, 02.09.2008 - 11 K 4331/07 (https://dejure.org/2008,2796)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.09.2008 - 11 K 4331/07 (https://dejure.org/2008,2796)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. September 2008 - 11 K 4331/07 (https://dejure.org/2008,2796)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Abgabe tatsächlich verschriebener Arzneimittel über einen Medikamentenautomaten mit Videotelefon; Anspruch eines Apothekers auf Untersagung einer Abgabe apothekenpflichtiger Arzneimittel über das sog. visavia-System; Beachtlichkeit von Störungen eines ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arzneimittel; Betäubungsmittel - Arzneimittelautomat; visavia-System; Verschreibung; Abgabe; Kopie; Videokonferenz; Information

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Telemedicus (Kurzinformation)

    Apothekenautomaten untersagt

  • IWW (Kurzinformation)

    Computergesteuerter Apothekenautomat ist bezüglich rezeptpflichtiger Medikamente rechtswidrig

  • VG Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Keine Arzneimittel aus dem Automaten

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Apothekenautomat für Rezepte rechtswidrig

  • krankenkassen.de (Kurzinformation)

    Apothekenautomat für Rezeptmedizin rechtswidrig - Medikamente auf Rezept dürfen nicht von einem computergesteuerten Apothekenautomaten vergeben werden

  • juraforum.de (Pressemitteilung)

    Keine Arzneimittel aus dem Automaten

  • juraforum.de (Pressemitteilung)

    Keine Arzneimittel aus dem Automaten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerwG, 24.06.2010 - 3 C 30.09

    Apothekenterminal; Apotheker; Arzneimittelabgabe; Aushändigung in der Apotheke;

    Dies ergibt sich aus den tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts ("wie in einem Selbstbedienungsautomaten"), deren Richtigkeit die Beteiligten in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat bestätigt haben, und aus der Eigendarstellung des Herstellers zur Funktionsweise des Geräts (wiedergegeben unter anderem bei VG Karlsruhe, Urteil vom 2. September 2008 - 11 K 4331/07).
  • VG Mainz, 21.11.2008 - 4 K 375/08

    Medikamenten-Terminal zulässig

    Eine solche nachträgliche Abzeichnung des Originals der Verschreibung, z.B. am nächsten Tag lässt der eindeutige Wortlaut der Vorschrift nicht zu (so auch Cyran/Rotta, Apothekenbetriebsordnung, Kommentar, § 17 Rdnr. 559; Pfeil/Pieck/Blume, Apothekenbetriebsordnung, Kommentar, § 17 Rdnr. 22; VG Karlsruhe, Urteil vom 02. September 2008, 11 K 4331/07; VG Bayreuth, Beschluss vom 23. April 2008, B 1 S 08.319 sowie BayVGH, Beschluss vom 06. August 2008, 9 CS 08.1391).

    Soweit der Beklagte das körperliche Vorliegen der Originalverschreibung, das "in die Hand nehmen durch den Apotheker" verlangt, um der Regelung des § 17 Abs. 6 S. 1 Nr. 1 bis 5 ApBetrO zu genügen (so auch VG Karlsruhe vom 02. September 2008 a.a.O. und Pfeil/Pieck/Blume § 17 Rdnr. 21) folgt dem das erkennende Gericht nicht.

    Das XXXXXX-System ist zunächst in technischer Hinsicht geeignet, die Anforderungen des § 20 Abs. 1 ApBetrO zu erfüllen (vgl. auch VG Karlsruhe vom 02. September 2008 a.a.O.).

    Damit hat der Gesetzgeber bewusst die Inanspruchnahme der Information und Beratung durch den Apotheker in die freie Entscheidung des Kunden gestellt (vgl. Liebler, Anmerkung zu BVerwG, Urteil vom 13. März 2008 a.a.O., - juris, vgl. auch VG Karlsruhe, Urteil vom 2. September 2008, a.a.O.).

    Nimmt er demgemäß das Angebot der Arzneimittelabgabe über das XXXXXX-System an, erklärt er sich mit den technischen Vorgaben des Systems einverstanden (so auch VG Karlsruhe, Urteil vom 02. September 2008 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2009 - 9 S 2852/08

    Arzneimittelabgabe durch einen nur über Bild- und Tonleitung mit dem Kunden

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 2. September 2008 - 11 K 4331/07 - geändert.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 2. September 2008 - 11 K 4331/07 - zu ändern und die Untersagungsverfügung des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 7. August 2008 aufzuheben.

    Dem Gericht liegen die einschlägigen Behördenakten des Beklagten sowie die Gerichtsakten des VG Karlsruhe zum Verfahren 11 K 4331/07 einschließlich der beim gerichtlichen Augenschein gefertigten CD vor.

  • VG Frankfurt/Main, 20.11.2008 - 12 L 2593/08
    Dass keine grundsätzlichen Bedenken gegen eine Arzneimittelabgabe mittels des visavia-Systems bestünden, habe auch das Verwaltungsgericht Karlsruhe in seinem Urteil vom 02.09.2008 bestätigt, indem es das dort streitgegenständliche Terminal nur wegen der Lärmbelastung als im Einzelfall unzulässig angesehen habe (Verwaltungsgericht Karlsruhe - 11 K 4331/07 bei JURIS).

    Diese Bedenken zeigen sich auch im Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 02.09.2008 (Verwaltungsgericht Karlsruhe - 11 K 4331/07 bei JURIS).

    Indem diese Angaben nicht im Zeitpunkt der Abgabe des Arzneimittels auf der Originalverschreibung vorgenommen werden, sondern lediglich elektronisch dokumentiert werden, genügt das System nicht den eindeutigen Vorgaben des § 17 Abs. 6 ApBetrO, da die Verschreibung nach dem Wortlaut bei der Abgabe durch das Apothekenpersonal im Original vorliegen muss (so auch das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 02.09.2008, Verwaltungsgericht Karlsruhe - 11 K 4331/07 bei JURIS).

  • VGH Hessen, 18.02.2009 - 3 B 2545/08

    Zur Zulässigkeit eines Terminals einer Apotheke zur Abgabe von

    Die Kommentarliteratur (vgl. Cyran/Rotta, Apothekenbetriebsordnung - Kommentar, 4. Aufl., 11. Nachlieferung [Juni 2007], § 17 Rdnr. 559; Pfeil/Pieck/Blume, Apothekenbetriebsordnung, 5. Auflage, 7. Ergänzungslieferung 2005, § 17 Rdnr. 211) und die bislang zur Rechtmäßigkeit der Arzneimittelausgabe nach dem "visavia"-System ergangene Rechtsprechung (VG Bayreuth, B. v. 23.04.2008 - B 1 S 08.319 - GewArch 2008, 316; Bay. VGH, B. v. 06.08.2008 - 9 CS 08.139 - - juris - VG Karlsruhe, U. v. 02.09.2008 - 11 K 4331/07 - juris; VG Mainz, U. v. 21.11.2008 - 4 K 375/08.MZ -) stimmen darin überein, dass die in § 17 Abs. 6 Satz 1 ApoBetrO vorgeschriebenen Angaben - wie sich dies schon aus dem Wortlaut ergibt - unmittelbar bei der Abgabe vom Apotheker auf der Verschreibung anzubringen sind.
  • VGH Hessen, 16.02.2009 - 3 B 2545/08

    Abgabe von Arzneimitteln

    Die Kommentarliteratur (vgl. Cyran/Rotta, Apothekenbetriebsordnung - Kommentar, 4. Aufl., 11. Nachlieferung [Juni 2007], § 17 Rdnr. 559; Pfeil/Pieck/Blume, Apothekenbetriebsordnung, 5. Auflage, 7. Ergänzungslieferung 2005, § 17 Rdnr. 211) und die bislang zur Rechtmäßigkeit der Arzneimittelausgabe nach dem "visavia"-System ergangene Rechtsprechung (VG Bayreuth, B. v. 23.04.2008 - B 1 S 08.319 - GewArch 2008, 316; Bay. VGH, B. v. 06.08.2008 - 9 CS 08.139 - - juris - VG Karlsruhe, U. v. 02.09.2008 - 11 K 4331/07 - juris; VG Mainz, U. v. 21.11.2008 - 4 K 375/08.MZ -) stimmen darin überein, dass die in § 17 Abs. 6 Satz 1 ApoBetrO vorgeschriebenen Angaben - wie sich dies schon aus dem Wortlaut ergibt - unmittelbar bei der Abgabe vom Apotheker auf der Verschreibung anzubringen sind.
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