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   VG Saarlouis, 01.10.2010 - 11 K 434/09   

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VG Saarlouis, 01.10.2010 - 11 K 434/09 (https://dejure.org/2010,15089)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 01.10.2010 - 11 K 434/09 (https://dejure.org/2010,15089)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 01. Oktober 2010 - 11 K 434/09 (https://dejure.org/2010,15089)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 5.04

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab;

    Auszug aus VG Saarlouis, 01.10.2010 - 11 K 434/09
    Als Ersatzmaßstab ist bei einer Vergnügungsteuer auf Geldspielautomaten in der Vergangenheit, bis dies durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 2005 (BVerwGE 123, 218) erheblich erschwert wurde, vielfach eine pauschalierende Bemessung der Steuer nach der Stückzahl der aufgestellten Automaten gewählt worden.

    Bundesverwaltungsgericht und Bundesfinanzhof gehen davon aus, dass der Vergnügungsaufwand der Nutzer solcher Geräte seither hinreichend zuverlässig erfasst werden kann, da aufgrund der technischen Entwicklung und der in den Jahren 1989 und 1990 zwischen den Herstellern von Unterhaltungsautomaten mit Gewinnmöglichkeit und den Verbänden der Unterhaltungsautomatenwirtschaft einerseits sowie den zuständigen Bundesministerien andererseits abgeschlossenen selbstverpflichtenden Vereinbarung (vgl. BTDrucks 11/6224) ab dem 1. Januar 1997 nur noch Gewinnspielgeräte aufgestellt sein dürfen, die mit einem manipulationssicheren Zählwerk ausgestattet sind (vgl. dazu BVerwGE 123, 218 ; BFHE 217, 280 ).

    (1) Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem bereits in Bezug genommenen Urteil vom 13. April 2005 (BVerwGE 123, 218) die Anforderungen an den Nachweis des von Verfassungs wegen gebotenen hinreichenden Bezugs zwischen Steuermaßstab und Vergnügungsaufwand der Spieler insbesondere mit Rücksicht auf die neuere technische Entwicklung bei den Gewinnspielgeräten und die daraus zunehmend gewonnenen Erkenntnisse über das Einspielaufkommen präzisiert (a.a.O., S. 226 ff.; ebenso BVerwG, NVwZ 2005, S. 1322 sowie diese Rechtsprechung fortführend BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2005 - BVerwG 10 CN 1.05 -, NVwZ 2006, S. 461 ).

    Ein solcher Umstand kann je nach Gemeindegröße bereits in der Eröffnung einer neuen Spielhalle mit vom bisherigen Bestand stark abweichender Spielgerätenutzung liegen, da die maßgebliche Schwankungsbreite nach der fachgerichtlichen Rechtsprechung grundsätzlich von den konkreten Gegebenheiten im Anwendungsbereich der jeweiligen Steuernorm abhängt (vgl. BVerwGE 123, 218 ).

    Dass die jedenfalls seit 1997 zur Verfügung stehenden wirklichkeitsnäheren Maßstäbe nicht handhabbar wären, ist nicht erkennbar und wird auch durch die seit der Rechtsprechungsänderung des Bundesverwaltungsgerichts im Jahre 2005 (vgl. BVerwGE 123, 218) erfolgte schrittweise Umstellung der Besteuerungspraxis widerlegt.

    Es ist den normgebenden Körperschaften indessen unbenommen, durch die spezifische Ausgestaltung eines mit Art. 3 Abs. 1 GG grundsätzlich vereinbaren Steuermaßstabs für eine Verwirklichung des Lenkungsziels zu sorgen (vgl. BVerwGE 123, 218 ).

    Der saarländische Gesetzgeber durfte sich außerdem seit der Rechtsprechungsänderung des Bundesverwaltungsgerichts durch die Urteile vom 13.04.2005 (vgl. nur BVerwGE 123, 218) mit der Verwendung des Stückzahlmaßstabs bei der Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit nicht mehr im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesfinanzhofs wissen.

  • BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05

    Stückzahlmaßstab des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes mit dem

    Auszug aus VG Saarlouis, 01.10.2010 - 11 K 434/09
    Mit Beschluss vom 15.01.2008 - 11 K 1613/07 - hat die Kammer auf Antrag der Beteiligten im Hinblick auf ein beim Bundesverfassungsgericht anhängig gemachtes Vorlageverfahren nach Art. 100 GG zu der auch vorliegend aufgeworfenen Frage der Rechtmäßigkeit der Vergnügungssteuer als Pauschsteuer - 1 BvL 8/05 - das Ruhen des Verfahrens bis zur abschließenden Entscheidung in dem beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren angeordnet.

    Am 08.05.2009 hat der Kläger unter Hinweis auf die zwischenzeitlich ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 04.02.2009 im Verfahren 1 BvL 8/05 den Rechtsstreit wieder aufgenommen.

    Auf Antrag der Beteiligten wurde das Verfahren durch Beschluss vom 26.11.2009 nochmals zum Ruhen gebracht und seitens des Klägers mit Schreiben vom 24.02.2010 und dem Antrag, das saarländische Vergnügungssteuergesetz dem Bundesverfassungsgericht mit der Frage vorzulegen, ob das vorgenannte Gesetz, insbesondere unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Verfahren 1 BvL 8/05 vom 04.02.2009, verfassungsgemäß ist, wieder aufgenommen.

    (zu alldem BVerfG, Beschluss vom 04.02.2009 -1 BvL 8/05- m.w.N., zit. nach juris).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 04.02.2009 - 1 BvL 8/05 - zur Verwendung des Stückzahlmaßstabs für die Besteuerung von Gewinnspielautomaten Folgendes ausgeführt:.

    Dennoch hat er bis heute, und auch noch nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 04.02.2009 - 1 BvL 8/05 -, die pauschale Erhebung der Vergnügungssteuer nach § 14 VgnStG nicht geändert.

  • BVerfG, 10.05.1962 - 1 BvL 31/58

    Vergnügungssteuer auf Glücksspielgeräte

    Auszug aus VG Saarlouis, 01.10.2010 - 11 K 434/09
    Nicht mehr aufrecht erhalten werden kann mittlerweile auch die im Teilurteil vom 10. Mai 1962 getroffene Aussage, geringe Unterschiede bei den Erstanschaffungspreisen der Spielautomaten deuteten darauf hin, dass an den Apparaten der verschiedenen Bauarten etwa gleich häufig gespielt werde; dann biete aber schon die bloße Tatsache der Aufstellung eines Apparates, ohne Rücksicht auf seinen Wert und seinen Erstanschaffungspreis, im Durchschnitt einen Anhalt für eine etwa gleich häufige Benutzung, so dass der herkömmliche lockere Bezug zwischen dem Steuermaßstab und dem Vergnügungsaufwand noch als gewahrt angesehen werden könne (vgl. BVerfGE 14, 76 ).

    Im Ergebnis nichts anderes gilt für die Annahme, die weitaus meisten Spielapparate seien in den Händen verhältnismäßig weniger Aufsteller und über ein großes Gebiet verteilt, so dass Härten der Stückzahlsteuer sich beim einzelnen Aufsteller weitgehend ausgleichen könnten (vgl. BVerfGE 14, 76 ; 31, 8 ).

    (aa) Die durch den Stückzahlmaßstab erzwungene Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte ist bisher in der Rechtsprechung stets als durch Gesichtspunkte der Verwaltungspraktikabilität gerechtfertigt angesehen worden (vgl. etwa BVerfGE 14, 76 ; 31, 8 ; BVerwGE 110, 237 ).

    Dies sei eine zeitraubende und umständliche Aufgabe, die in keinem rechten Verhältnis zu dem Steueraufkommen stehe und allein schon eine Vereinfachung rechtfertige (vgl. BVerfGE 14, 76 ).

    (bb) Zur Rechtfertigung des Stückzahlmaßstabs kann auch nicht mehr darauf abgestellt werden, dass sich die unterschiedlichen Belastungen der einzelnen Geräte bezogen auf den jeweiligen Aufsteller möglicherweise deshalb ausgleichen, weil sich die Geräte in der Hand nur weniger Aufsteller befinden (vgl. BVerfGE 14, 76 ; 31, 8 ).

  • BVerfG, 01.04.1971 - 1 BvL 22/67

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Gewinnspielgeräten in

    Auszug aus VG Saarlouis, 01.10.2010 - 11 K 434/09
    Im Ergebnis nichts anderes gilt für die Annahme, die weitaus meisten Spielapparate seien in den Händen verhältnismäßig weniger Aufsteller und über ein großes Gebiet verteilt, so dass Härten der Stückzahlsteuer sich beim einzelnen Aufsteller weitgehend ausgleichen könnten (vgl. BVerfGE 14, 76 ; 31, 8 ).

    (aa) Die durch den Stückzahlmaßstab erzwungene Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte ist bisher in der Rechtsprechung stets als durch Gesichtspunkte der Verwaltungspraktikabilität gerechtfertigt angesehen worden (vgl. etwa BVerfGE 14, 76 ; 31, 8 ; BVerwGE 110, 237 ).

    (bb) Zur Rechtfertigung des Stückzahlmaßstabs kann auch nicht mehr darauf abgestellt werden, dass sich die unterschiedlichen Belastungen der einzelnen Geräte bezogen auf den jeweiligen Aufsteller möglicherweise deshalb ausgleichen, weil sich die Geräte in der Hand nur weniger Aufsteller befinden (vgl. BVerfGE 14, 76 ; 31, 8 ).

  • BVerwG, 14.12.2005 - 10 CN 1.05

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab;

    Auszug aus VG Saarlouis, 01.10.2010 - 11 K 434/09
    (1) Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem bereits in Bezug genommenen Urteil vom 13. April 2005 (BVerwGE 123, 218) die Anforderungen an den Nachweis des von Verfassungs wegen gebotenen hinreichenden Bezugs zwischen Steuermaßstab und Vergnügungsaufwand der Spieler insbesondere mit Rücksicht auf die neuere technische Entwicklung bei den Gewinnspielgeräten und die daraus zunehmend gewonnenen Erkenntnisse über das Einspielaufkommen präzisiert (a.a.O., S. 226 ff.; ebenso BVerwG, NVwZ 2005, S. 1322 sowie diese Rechtsprechung fortführend BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2005 - BVerwG 10 CN 1.05 -, NVwZ 2006, S. 461 ).

    Diese ergeben sich etwa hinsichtlich der maßgeblichen Zeiträume der Datenerhebung und ihres Umfangs; außerdem stellt sich die Frage, wem - dem betroffenen Steuerschuldner, der steuererhebenden Gemeinde oder aber dem Gericht - die Erhebung dieser Daten obliegt und inwieweit auf die Daten weiterer Automatenaufsteller zurückgegriffen werden kann oder muss (vgl. dazu BVerwG, NVwZ 2005, S. 1322 ; NVwZ 2006, S. 461 ; NVwZ 2008, S. 88 f.).

    Eine Bindung des Tatsachengerichts an bestimmte mathematisch-statistische Regeln für die Erlangung eines repräsentativen Durchschnitts bestehe hierbei nicht (vgl. BVerwG, NVwZ 2006, S. 461 ).

  • BFH, 26.02.2007 - II R 2/05

    Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung der Vergnügungsteuer auf Geldspielgeräte in

    Auszug aus VG Saarlouis, 01.10.2010 - 11 K 434/09
    Bundesverwaltungsgericht und Bundesfinanzhof gehen davon aus, dass der Vergnügungsaufwand der Nutzer solcher Geräte seither hinreichend zuverlässig erfasst werden kann, da aufgrund der technischen Entwicklung und der in den Jahren 1989 und 1990 zwischen den Herstellern von Unterhaltungsautomaten mit Gewinnmöglichkeit und den Verbänden der Unterhaltungsautomatenwirtschaft einerseits sowie den zuständigen Bundesministerien andererseits abgeschlossenen selbstverpflichtenden Vereinbarung (vgl. BTDrucks 11/6224) ab dem 1. Januar 1997 nur noch Gewinnspielgeräte aufgestellt sein dürfen, die mit einem manipulationssicheren Zählwerk ausgestattet sind (vgl. dazu BVerwGE 123, 218 ; BFHE 217, 280 ).

    Dem ist die verwaltungsgerichtliche und finanzgerichtliche Rechtsprechung ganz überwiegend gefolgt (vgl. nur BFHE 217, 280 mit umfassenden Nachweisen).

    Es ist schließlich nicht ersichtlich, dass ein wirklichkeitsnäherer Maßstab deswegen nicht zur Verfügung stünde, weil ein stärker am Aufwand der Spieler orientierter Maßstab mit dem Gemeinschaftsrecht nicht vereinbar wäre (vgl. dazu BVerwGE 110, 237 ; BVerwG, NVwZ 2000, S. 933 ; BFHE 217, 280 ; BFH, Urteil vom 26. Februar 2007 - II R 2/05 -, NVwZ-RR 2008, S. 55 ).".

  • BVerwG, 22.12.1999 - 11 CN 1.99

    Vergnügungssteuer; Spielautomatensteuer; Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in

    Auszug aus VG Saarlouis, 01.10.2010 - 11 K 434/09
    (aa) Die durch den Stückzahlmaßstab erzwungene Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte ist bisher in der Rechtsprechung stets als durch Gesichtspunkte der Verwaltungspraktikabilität gerechtfertigt angesehen worden (vgl. etwa BVerfGE 14, 76 ; 31, 8 ; BVerwGE 110, 237 ).

    Es ist schließlich nicht ersichtlich, dass ein wirklichkeitsnäherer Maßstab deswegen nicht zur Verfügung stünde, weil ein stärker am Aufwand der Spieler orientierter Maßstab mit dem Gemeinschaftsrecht nicht vereinbar wäre (vgl. dazu BVerwGE 110, 237 ; BVerwG, NVwZ 2000, S. 933 ; BFHE 217, 280 ; BFH, Urteil vom 26. Februar 2007 - II R 2/05 -, NVwZ-RR 2008, S. 55 ).".

  • BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 8.04

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab;

    Auszug aus VG Saarlouis, 01.10.2010 - 11 K 434/09
    (1) Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem bereits in Bezug genommenen Urteil vom 13. April 2005 (BVerwGE 123, 218) die Anforderungen an den Nachweis des von Verfassungs wegen gebotenen hinreichenden Bezugs zwischen Steuermaßstab und Vergnügungsaufwand der Spieler insbesondere mit Rücksicht auf die neuere technische Entwicklung bei den Gewinnspielgeräten und die daraus zunehmend gewonnenen Erkenntnisse über das Einspielaufkommen präzisiert (a.a.O., S. 226 ff.; ebenso BVerwG, NVwZ 2005, S. 1322 sowie diese Rechtsprechung fortführend BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2005 - BVerwG 10 CN 1.05 -, NVwZ 2006, S. 461 ).

    Diese ergeben sich etwa hinsichtlich der maßgeblichen Zeiträume der Datenerhebung und ihres Umfangs; außerdem stellt sich die Frage, wem - dem betroffenen Steuerschuldner, der steuererhebenden Gemeinde oder aber dem Gericht - die Erhebung dieser Daten obliegt und inwieweit auf die Daten weiterer Automatenaufsteller zurückgegriffen werden kann oder muss (vgl. dazu BVerwG, NVwZ 2005, S. 1322 ; NVwZ 2006, S. 461 ; NVwZ 2008, S. 88 f.).

  • BVerfG, 03.09.2009 - 1 BvR 2384/08

    Keine Verletzung der Berufsfreiheit eines Spielgeräteaufstellers durch

    Auszug aus VG Saarlouis, 01.10.2010 - 11 K 434/09
    Es wird eine Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 14 Abs. 1 des Saarländischen Vergnügungssteuergesetzes - VgnStG vom 19.06.1984 in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.11.2001 mit Artikel 3 Abs. 1 GG unvereinbar und deshalb nichtig ist, weil sich der Stückzahlmaßstab als generell untauglich erwiesen hat, den notwendigen Bezug zum Vergnügungsaufwand der Spieler zu gewährleisten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03.09.2009 - 1 BvR 2384/08 -).

    Diese Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts, die maßgeblich darauf abstellen, dass sich der Stückzahlmaßstab als generell untauglich erwiesen hat, den notwendigen Bezug zum Vergnügungsaufwand der Spieler zu gewährleisten (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 03.09.2009 -1 BvR 2384/08-, wo ausgeführt wird: "Dieser Maßstab ist jedoch wegen struktureller Ungeeignetheit zur gleichheitsgerechten Belastung des Vergnügungsaufwands der Spieler verfassungsrechtlich grundsätzlich nicht mehr zulässig...".) , gelten gleichermaßen im vorliegenden Verfahren.

  • BVerwG, 26.09.2007 - 9 B 12.07

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielapparatesteuer; Spielautomaten;

    Auszug aus VG Saarlouis, 01.10.2010 - 11 K 434/09
    Diese ergeben sich etwa hinsichtlich der maßgeblichen Zeiträume der Datenerhebung und ihres Umfangs; außerdem stellt sich die Frage, wem - dem betroffenen Steuerschuldner, der steuererhebenden Gemeinde oder aber dem Gericht - die Erhebung dieser Daten obliegt und inwieweit auf die Daten weiterer Automatenaufsteller zurückgegriffen werden kann oder muss (vgl. dazu BVerwG, NVwZ 2005, S. 1322 ; NVwZ 2006, S. 461 ; NVwZ 2008, S. 88 f.).
  • BVerfG, 18.05.1971 - 1 BvL 7/69

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Musikautomaten in Nordrhein-Westfalen

  • BVerwG, 07.03.1958 - VII C 84.57

    Rechtssetzungsbefugnis der Gemeinden, Zulässigkeit einer Spielautomatensteuer

  • BVerwG, 13.01.1999 - 8 B 104.98
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.07.2008 - 4 K 27/06

    Vergnügungssteuer bei Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit: Erhebung für einen

  • BVerwG, 22.12.1999 - 11 CN 3.99

    Spielautomatensteuer rechtmäßig

  • OVG Thüringen, 22.09.2008 - 3 KO 1011/05

    Kommunale Steuern; Kommunale Steuern; Vergnügungssteuer; Spielapparate;

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2007 - 9 LC 2/07

    Erhebung von Vergnügungssteuer für in Spielhallen aufgestellte Geldspielgeräte

  • BVerwG, 26.05.1967 - VII C 92.65

    Veranlagung zur Zahlung von Vergnügungssteuer - Anschaffung als Grundlage für die

  • BVerfG, 01.03.1997 - 2 BvR 1599/89

    Verfassungsmäßigkeit der kommunalen Besteuerung von Spielautmaten

  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

  • OVG Saarland, 16.04.2003 - 1 R 8/01

    Erschließungsbeitragsproblemen

  • OVG Saarland, 21.05.2003 - 1 W 11/03

    System der Erhebung von Vergnügungssteuern; Erdrosselnde Wirkung von

  • VG Köln, 25.01.2012 - 24 K 109/07

    Unterbrechung von Widerspruchsverfahren bei zum Zeitpunkt der Eröffnung eines

    Ebenso wenig sieht sich die Kammer vor dem Hintergrund, dass das Verwaltungsgericht des Saarlandes dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorgelegt hat, ob § 14 Abs. 1 des Saarländischen Vergnügungssteuergesetzes, welches ebenfalls den Stückzahlmaßstab als Bemessungsgrundlage für die Veranlagung zur Vergnügungssteuer vorsieht, mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar und deshalb nichtig ist, vgl. Vorlagebeschluss vom 01.Oktober 2010 - 11 K 434/09-, juris-Dokumentation, zu einer anderen Entscheidung veranlasst.
  • VG Köln, 25.01.2012 - 24 K 2145/06

    Heranziehung zu einer kommunalen Vergnügungssteuer für Spielgeräte; Vereinbarkeit

    Ebenso wenig sieht sich die Kammer vor dem Hintergrund, dass das Verwaltungsgericht des Saarlandes dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorgelegt hat, ob § 14 Abs. 1 des Saarländischen Vergnügungssteuergesetzes, welcher ebenfalls den Stückzahlmaßstab als Bemessungsgrundlage für die Veranlagung zur Vergnügungssteuer vorsieht, mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar und deshalb nichtig ist, Vorlagebeschluss vom 01 .Oktober 2010 - 11 K 434/09-, juris-Dokumentation, zu einer anderen Entscheidung veranlasst.
  • FG Berlin-Brandenburg, 08.02.2011 - 6 K 6080/07

    Verfassungswidrigkeit der Besteuerung von Spielgeräten nach dem Stückzahlmaßstab

    Das Gericht musste die Sache auch nicht bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu der Vorlagefrage des Verwaltungsgerichts des Saarlandes aussetzen (Vorlagebeschluss vom 1. Oktober 2010 11 K 434/09, juris).
  • FG Berlin-Brandenburg, 08.02.2011 - 6 K 6130/10

    Verfassungsmäßigkeit des Berliner Vergnügungsteuergesetzes - Kein

    Das Gericht musste die Sache auch nicht bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu der Vorlagefrage des Verwaltungsgerichts des Saarlandes aussetzen (Vorlagebeschluss vom 1. Oktober 2010 11 K 434/09, juris).
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