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   FG Düsseldorf, 16.04.2009 - 11 K 4347/08 G   

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https://dejure.org/2009,2503
FG Düsseldorf, 16.04.2009 - 11 K 4347/08 G (https://dejure.org/2009,2503)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.04.2009 - 11 K 4347/08 G (https://dejure.org/2009,2503)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. April 2009 - 11 K 4347/08 G (https://dejure.org/2009,2503)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen von wirksamen Einspruchsrücknahmen i.F.d. Stehens der Einspruchrücknahmen unter der "unechten" Bedingung des Erlasses von Abhilfebescheiden; Auswirkungen des Nichteintritts der Bedingung für die Wirksamkeit der bedingten Einspruchrücknahme; Wirksamkeit einer ...

  • Betriebs-Berater

    Finanzamt muss eigenen Vorschlag umsetzen

  • Judicialis

    AO § 172 Abs. 1; ; AO § 362

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 171 Abs. 3a; AO § 362
    Vorliegen von wirksamen Einspruchsrücknahmen i.F.d. Stehens der Einspruchrücknahmen unter der "unechten" Bedingung des Erlasses von Abhilfebescheiden - Auslegung Verfahrenserklärung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vorliegen von wirksamen Einspruchsrücknahmen i.F.d. Stehens der Einspruchrücknahmen unter der "unechten" Bedingung des Erlasses von Abhilfebescheiden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Zur Wirksamkeit einer Einspruchsrücknahme

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mißlungene Einigung mit dem Finanzamt

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Einspruchsrücknahme unter Bedingung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    FG Düsseldorf Finanzamt muss eigenen Vorschlag umsetzen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Wenn Finanzamt eigenen Vorschlag nicht umsetzt - unwirksam

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Einspruchsrücknahmen können mangels Bedingungseintritts unwirksam sein

Papierfundstellen

  • BB 2009, 1739
  • EFG 2009, 1090
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.09.2007 - XII ZB 80/07

    Zulässigkeit der bedingten Rücknahme eines Rechtsmittels

    Auszug aus FG Düsseldorf, 16.04.2009 - 11 K 4347/08
    Ergänzend sei darauf hinzuweisen, dass die Rücknahme eines Rechtsmittels nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - BGH - nicht unter einer sog. innerprozessualen Bedingung erfolgen dürfe (BGH-Urteil vom 26. September 2007 XII ZB 80/07).

    Der erkennende Senat schließt sich dieser Auffassung an und folgt damit insbesondere nicht der vom Beklagten zitierten gegenteiligen Rechtsprechung des BGH zur Rücknahme von Rechtsmitteln (Beschlüsse vom 26. Oktober 1989 IVb ZB 135/88, NJW-RR 1990, 67, sowie vom 26. September 2007 XII ZB 80/07, HFR 2008, 287).

  • BFH, 26.04.2006 - II R 35/06

    Bedarfswertfeststellung bei Übertragung mehrerer Miteigentumsanteile; Einlegung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 16.04.2009 - 11 K 4347/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - müssten Steuerberater und Rechtsanwälte mit ihren Verfahrenserklärungen "beim Wort genommen" werden (Hinweis auf das BFH-Urteil vom 26. April 2006 II R 35/06, BFH/NV 2006, 1800 m.w.N.).

    Weiterhin dürfe die Auslegung einer Verfahrenserklärung nicht zur Annahme eines Erklärungsinhalts führen, für den sich in der verkörperten Erklärung selbst keine Anhaltspunkte mehr finden lassen (BFH-Urteil vom 26. April 2006 II R 35/06, BFH/NV 2006, 1800; BFH-Beschluss vom 2. November 2004 X B 59/04, BFH/NV 2005, 209).

  • BVerwG, 10.04.2002 - 4 BN 12.02

    Rücknahme; Bedingung; Prozessbeendigung; Nichtzulassungsbeschwerde;

    Auszug aus FG Düsseldorf, 16.04.2009 - 11 K 4347/08
    Nach richtiger Auffassung sind jedoch "unechte" - d.h. "innerprozessuale" - Bedingungen zulässig (Urteil des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 11. Januar 1929 I AB 760/28, Mrozek-Kartei RAO § 237 Rn. 9; Tipke, in: Tipke/Kruse, AO/FGO, § 362 AO Rn. 6; Birkenfeld, in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 362 AO Rn. 98; zu Rechtsbehelfen allgemein Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 10. April 2002 4 BN 12/02, HFR 2003, 190,).
  • BFH, 29.07.1986 - IX R 123/82

    Anspruch auf Aufhebung einer Einspruchsentscheidung - Einspruch gegen einen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 16.04.2009 - 11 K 4347/08
    Des weiteren geht der Beklagte zu Recht davon aus, dass die Erklärungen vor dem Hintergrund der Erklärungsabgabe durch eine rechtskundige Person auch nicht in bloße Zustimmungserklärungen umgedeutet werden können (vgl. BFH-Urteil vom 29. Juli 1986 IX R 123/82, BFH/NV 1987, 359).
  • BGH, 26.10.1989 - IVb ZB 135/88

    Rechtsmittel gegen Entscheidung des Amtsgerichts als Familiengericht in einer

    Auszug aus FG Düsseldorf, 16.04.2009 - 11 K 4347/08
    Der erkennende Senat schließt sich dieser Auffassung an und folgt damit insbesondere nicht der vom Beklagten zitierten gegenteiligen Rechtsprechung des BGH zur Rücknahme von Rechtsmitteln (Beschlüsse vom 26. Oktober 1989 IVb ZB 135/88, NJW-RR 1990, 67, sowie vom 26. September 2007 XII ZB 80/07, HFR 2008, 287).
  • BGH, 21.03.1977 - II ZB 5/77

    Rücknahmeerklärung - Binnenschiffahrtssachen - Irrtum des Prozeßbevollmächtigten

    Auszug aus FG Düsseldorf, 16.04.2009 - 11 K 4347/08
    Er dürfe sich daher nach Treu und Glauben nicht auf die Rücknahmen berufen (Hinweis auf das BGH-Urteil vom 21. März 1977 II ZB 5/77, VersR 1975, 574).
  • BFH, 02.11.2004 - X B 59/04

    Auslegung von Rechtsbehelfen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 16.04.2009 - 11 K 4347/08
    Weiterhin dürfe die Auslegung einer Verfahrenserklärung nicht zur Annahme eines Erklärungsinhalts führen, für den sich in der verkörperten Erklärung selbst keine Anhaltspunkte mehr finden lassen (BFH-Urteil vom 26. April 2006 II R 35/06, BFH/NV 2006, 1800; BFH-Beschluss vom 2. November 2004 X B 59/04, BFH/NV 2005, 209).
  • BFH, 19.06.1997 - IV R 51/96

    Anforderungen an die Rechtswirksamkeit des eingelegten Rechtsbehelfs

    Auszug aus FG Düsseldorf, 16.04.2009 - 11 K 4347/08
    Selbst wenn eine Auslegung des Schreibens vom 15. Juli 2008 für erforderlich erachtet würde, sei entscheidend darauf abzustellen, wie das Finanzamt als Erklärungsempfänger den objektiven Erklärungswert des Rücknahmeschreibens verstehen musste (BFH-Urteil vom 19. Juni 1997 IV R 51/96, BFH/NV 1998, 6).
  • FG Düsseldorf, 06.04.1978 - XVI (VI) 304/76
    Auszug aus FG Düsseldorf, 16.04.2009 - 11 K 4347/08
    Nach Kenntnis der anspruchsbegründenden Tatsachen müsse zwingend ein Berichtigungsbescheid erlassen werden, § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO stelle eine Mussbestimmung dar (Hinweis auf den Beschluss des Niedersächsischen FG vom 30. Januar 1978 XII 330/77, EFG 1978, 360).
  • FG Sachsen, 12.12.2018 - 4 K 1032/15

    Auslegung der Rücknahmeerklärung des Einspruchs i.R.d. Einkommensteuerfestsetzung

    Eine derartige Erklärung der Einspruchsrücknahme unter einer sogenannten unechten - nämlich einer innerprozessualen, nur vom Verhalten des Finanzamts abhängigen - Bedingung, die weithin für zulässig erachtet wird (vgl. z. B. FG Düsseldorf, Urteil vom 16.04.2009 11 K 4347/08 G, EFG 2009, 1090 ; Klein, AO , 14. Auflage 2018, § 362 Rn.11; Tipke/Kruse, AO/FGO, § 362 AO , Rn. 5), liegt hier nicht mit der gebotenen Eindeutigkeit vor.

    Die Rücknahmeerklärung vom 16.02.2015 enthält - anders als im Fall des Urteils des FG Düsseldorf vom 16.04.2009 a.a.O. - keine ausdrückliche Bezugnahme auf den vorangegangenen Abhilfevorschlag des FA in dessen Schreiben vom 04.02.2015.

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