Rechtsprechung
   VG Berlin, 09.02.2011 - 11 K 459.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,14431
VG Berlin, 09.02.2011 - 11 K 459.10 (https://dejure.org/2011,14431)
VG Berlin, Entscheidung vom 09.02.2011 - 11 K 459.10 (https://dejure.org/2011,14431)
VG Berlin, Entscheidung vom 09. Februar 2011 - 11 K 459.10 (https://dejure.org/2011,14431)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,14431) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 31a StVZO, § 154 Abs 1 VwGO
    Klage gegen eine Fahrtenbuchanordnung

  • verkehrslexikon.de

    Zur Fahrtenbuchauflage auf der Grundlage einer verdachtsabhängig gewonnenen Bildaufnahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Die fehlende Möglichkeit der Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften kann zur Verpflichtung des Führens eines Fahrtenbuches führen; Rechtmäßigkeit i.R.d. Auferlegung eines Fahrtenbuches ggü. einem Fahrzeughalter bzgl. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 05.07.2010 - 2 BvR 759/10

    Informationelle Selbstbestimmung im Ordnungswidrigkeitenverfahren;

    Auszug aus VG Berlin, 09.02.2011 - 11 K 459.10
    Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch inzwischen durch zwei neue Entscheidungen im Jahr 2010 (Beschluss vom 5. Juli 2010 - 2 BvR 759/10 - und vom 12. August 2010 - 2 BvR 1447/10 -, jeweils juris) entschieden, dass keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Anwendung von Messverfahren bestehen, wenn es sich um eine verdachtsabhängige Anfertigung von Bildaufnahmen handelt; in diesen Fällen stellt § 100 h Abs. 1 Satz 1 StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWG eine zulässige und verfassungsrechtlich unbedenkliche Rechtsgrundlage dar.

    Die Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 22. Februar 2010 war im Übrigen die Vorentscheidung zu der des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Juli 2010 - 2 BvR 759/10 -).

  • OLG Celle, 05.05.2010 - 311 SsRs 41/10

    Beweisrechtliche Verwertbarkeit von Lichtbildern einer verdachtsabhängigen

    Auszug aus VG Berlin, 09.02.2011 - 11 K 459.10
    Diese Arbeitsweise ist in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte in Bußgeldverfahren (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 22. Februar 2010 - 1 Ss (OWi) 23 Z/10 -, zum System ES 3.0, sowie OLG Celle, Beschluss vom 5. Mai 2010 - 311 Ss Rs 41/10 -, NZV 2010, 363) als mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Einklang stehend, anerkannt.
  • BVerfG, 12.08.2010 - 2 BvR 1447/10

    Videobeweis bei Verkehrsverstoß - Nichtannahmebeschluss

    Auszug aus VG Berlin, 09.02.2011 - 11 K 459.10
    Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch inzwischen durch zwei neue Entscheidungen im Jahr 2010 (Beschluss vom 5. Juli 2010 - 2 BvR 759/10 - und vom 12. August 2010 - 2 BvR 1447/10 -, jeweils juris) entschieden, dass keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Anwendung von Messverfahren bestehen, wenn es sich um eine verdachtsabhängige Anfertigung von Bildaufnahmen handelt; in diesen Fällen stellt § 100 h Abs. 1 Satz 1 StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWG eine zulässige und verfassungsrechtlich unbedenkliche Rechtsgrundlage dar.
  • BVerfG, 11.08.2009 - 2 BvR 941/08

    Video-Verkehrsüberwachung nur mit Rechtsgrundlage

    Auszug aus VG Berlin, 09.02.2011 - 11 K 459.10
    Ohne Erfolg verweist der Kläger auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (2. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 11. August 2009 - 2 BvR 941/08 -, NJW 2009, 3293 f.).
  • OLG Oldenburg, 09.09.2019 - 2 Ss OWi 233/19

    Messung mit ES 8.0 als standardisiertes Messverfahren; Verwertung von Messungen

    Diese Rechtsprechung gilt auch für Messungen mit dem Messgerät Leivtec XV3, das von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen ist und als standardisiertes Messverfahren anerkannt ist (vgl. OLG Celle, NZV 2014, 232; VG Berlin, Urteil vom 9. Februar 2011, 11 K 459.10)." (OLG Celle, Beschluss vom 17.5.2017, 2 Ss OWi 93/17, betr. das Gerät Leivtec XV 3).
  • OLG Celle, 17.05.2017 - 2 Ss OWi 93/17

    Leivtec XV3, standardisiertes Messverfahren, Plausibilitätsprüfung

    Diese Rechtsprechung gilt auch für Messungen mit dem .Messgerät Leivtec XV3, das von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen ist und als standardisiertes Messverfahren anerkannt ist (vgl. OLG Celle, NZV 2014, 232; VG Berlin, Urteil vom 9. Februar 2011, 11 K 459.10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht