Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 05.11.2009 - 11 K 4662/06 L   

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https://dejure.org/2009,3256
FG Düsseldorf, 05.11.2009 - 11 K 4662/06 L (https://dejure.org/2009,3256)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.11.2009 - 11 K 4662/06 L (https://dejure.org/2009,3256)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. November 2009 - 11 K 4662/06 L (https://dejure.org/2009,3256)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtgeltendmachung von Nebenkosten als steuerpflichtiger Vorteil in Form einer verbilligten Überlassung einer Wohnung durch einen Arbeitgeber an seinen Arbeitnehmer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtweitergabe von Nebenkosten; Arbeitslohn; Verbilligte Wohnungsüberlassung; Zusatzversorgungskasse; Nachforderungsbescheid

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Nichtweitergabe von Nebenkosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nichterhebung von Mietnebenkosten als steuerpflichtiger Vorteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mietnebenkosten als lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Verbilligte Wohnung steuerpflichtig

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Wohnraumüberlassung durch den Arbeitgeber

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Nichtgeltendmachung von Mietnebenkosten als lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Nichtgeltendmachung von Mietnebenkosten stellt lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil dar - Deutlich unter 10% liegender Anteil an fremdvermieteten Objekten kann nicht als "betriebsfremde Mieter in nicht unerheblichem Umfang" gewertet werden

Besprechungen u.ä. (2)

  • steuerberaten.de (Entscheidungsbesprechung)

    Steuerfalle: nicht geltend gemachte Mietnebenkosten bei überlassenen Wohnungen

  • steuerberaten.de (Entscheidungsbesprechung)

    Billige] Dienstwohnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2010, 342
  • EFG 2010, 428
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 23.10.1992 - VI R 65/91

    Vertrauensschutz gem. § 176 Abs. 2 AO (1977)

    Auszug aus FG Düsseldorf, 05.11.2009 - 11 K 4662/06
    Die angefochtenen Haftungs- bzw. Pauschalierungsbescheide seien Änderungsbescheide zu den Lohnsteueranmeldungen (BFH-Urteil vom 23. Oktober 1992 VI R 65/91, BStBl. II 1993, 844, 846).

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ändert ein Pauschalisierungsbescheid, der Sachverhalte aufgreift, die in zuvor ergangenen Lohnsteueranmeldungen zu erfassen waren, aber zu Unrecht nicht erfasst wurden, die diesbezüglichen Lohnsteueranmeldungen (BFH, BStBl II 1993, 844 und BFH in BFHE 168, 505 und 532).

  • BFH, 07.05.2009 - VI R 8/07

    Umlagezahlungen an Zusatzversorgungseinrichtung als Arbeitslohn

    Auszug aus FG Düsseldorf, 05.11.2009 - 11 K 4662/06
    Solche Umlagezahlungen, die - wie auch im Streitfall - dem Arbeitnehmer einen unmittelbaren und unentziehbaren Rechtsanspruch gegen die Kasse verschaffen, führen im Zahlungszeitpunkt zu Arbeitslohn, wobei es für den Arbeitslohncharakter der Zukunftssicherungsleistungen grundsätzlich nicht darauf ankommt, ob der Versicherungsfall bei dem begünstigten Arbeitnehmer überhaupt eintritt und welche Leistungen dieser erhält (BFH-Urteil vom 7. Mai 2009, VI R 8/07, BFH/NV 2009, 1504).

    Die gegen das BFH- Urteil vom 7. Mai 2009 -VI R 8/07 - eingelegte Anhörungsrüge (§ 133 a FGO) spricht ebenfalls nicht dafür, das Verfahren ruhen zu lassen.

  • FG Münster, 28.05.2009 - 11 K 1990/05

    Arbeitgeberbeiträge an Zusatzversorgungskasse

    Auszug aus FG Düsseldorf, 05.11.2009 - 11 K 4662/06
    Es war auch nicht geboten, das Verfahren im Hinblick auf die gegenteilige Ansicht des FG Münster vom 28. Mai 2009 (EFG 2009, 1533) ruhen zu lassen, bis der BFH über die zugelassene und eingelegte Revision (BFH Aktenzeichen: VI R 36/09) entschieden hat.
  • BFH, 15.09.2011 - VI R 36/09

    Steuerpflichtiger Arbeitslohn im Zeitpunkt der Umlagezahlungen des Arbeitgebers

    Auszug aus FG Düsseldorf, 05.11.2009 - 11 K 4662/06
    Es war auch nicht geboten, das Verfahren im Hinblick auf die gegenteilige Ansicht des FG Münster vom 28. Mai 2009 (EFG 2009, 1533) ruhen zu lassen, bis der BFH über die zugelassene und eingelegte Revision (BFH Aktenzeichen: VI R 36/09) entschieden hat.
  • BFH, 23.10.1989 - GrS 2/87

    Zur betragsmäßigen Erweiterung einer Anfechtungsklage gegen einen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 05.11.2009 - 11 K 4662/06
    Dies stelle jedoch nur eine betragsmäßige Erweiterung des Rechtsbehelfsbegehrens dar, die auch im Klageverfahren zulässig sei (BFH-Urteil vom 23. Oktober 1989 GrS 2/87, BStBl. II 1990 327; Urteil vom 12. September 1995 IX R 78/94, BStBl. II 1996, 16).
  • BFH, 15.12.1978 - VI R 36/77

    Mietwertfestsetzung - Dienstwohnung - Besoldungszweck

    Auszug aus FG Düsseldorf, 05.11.2009 - 11 K 4662/06
    Überlässt nämlich ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer verbilligt eine Wohnung, so liegt darin nach der Rechtsprechung ein geldwerter Vorteil, der dem Arbeitnehmer im Rahmen des Dienstverhältnisses zufließt und der als Sachbezug gemäß § 8 Abs. 2 EStG mit dem Unterschiedsbetrag zwischen dem üblichen Mittelpreis des Verbrauchsortes und dem Betrag, der dem Arbeitnehmer in Rechnung gestellt worden ist, angesetzt werden muss (Urteil vom 15.Dezember 1978 VI R 36/77, BFHE 127, 26, BStBl II 1979, 629).
  • BFH, 15.05.1992 - VI R 183/88

    Verhinderung eines Pauschalierungsbescheids durch Änderungssperre

    Auszug aus FG Düsseldorf, 05.11.2009 - 11 K 4662/06
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ändert ein Pauschalisierungsbescheid, der Sachverhalte aufgreift, die in zuvor ergangenen Lohnsteueranmeldungen zu erfassen waren, aber zu Unrecht nicht erfasst wurden, die diesbezüglichen Lohnsteueranmeldungen (BFH, BStBl II 1993, 844 und BFH in BFHE 168, 505 und 532).
  • BFH, 12.09.1995 - IX R 78/94

    Klageerweiterung nach Ablauf der Ausschlußfrist gemäß § 65 Abs. 2 FGO

    Auszug aus FG Düsseldorf, 05.11.2009 - 11 K 4662/06
    Dies stelle jedoch nur eine betragsmäßige Erweiterung des Rechtsbehelfsbegehrens dar, die auch im Klageverfahren zulässig sei (BFH-Urteil vom 23. Oktober 1989 GrS 2/87, BStBl. II 1990 327; Urteil vom 12. September 1995 IX R 78/94, BStBl. II 1996, 16).
  • BFH, 11.05.2011 - VI R 65/09

    Sachbezug durch verbilligte Überlassung von Wohnungen

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 428 veröffentlichten Gründen ab.

    das Urteil des FG Düsseldorf vom 5. November 2009  11 K 4662/06 L sowie den Nachforderungsbescheid über Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer für den Zeitraum 1. Januar 2001 bis 28. Februar 2005 vom 21. September 2005 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 30. Oktober 2006 aufzuheben.

  • FG Köln, 24.06.2015 - 14 K 1130/13

    Qualifizierung der Einkünfte nach dem Tod eines freiberuflichen Erfinders

    Die Erbin eines Arbeitnehmers, die weiterhin unter Fortführung des Mietvertrags in der von dem verstorbenen Arbeitnehmer verbilligt vom Arbeitgeber gemieteten Wohnung wohnt, soll bezüglich der Verbilligung nach § 24 Nr. 2 EStG nachträgliche Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielen (FG Düsseldorf, Urteil vom 05.11.2009 - 11 K 4662/06 L, EFG 2010, 428; das Urteil wurde allerdings durch BFH-Urteil vom 11.05.2011 VI R 65/09, BFHE 234, 20, BStBl II 2011, 946, aufgehoben und die Sache zurückverwiesen, weil der BFH die Erlangung geldwerter Vorteile nach dem Urteil nicht als festgestellt ansah; das Verfahren wurde sodann durch beiderseitige Erledigungserklärung abgeschlossen).

    Die Heranziehung der Grundsätze der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ist für die Auslegung des § 24 Nr. 2 EStG (vgl. FG Düsseldorf in EFG 2010, 428) ebenfalls ungeeignet, weil § 19 Abs. 1 Nr. 2 EStG eine eigenständige Rechtsgrundlage für die Qualifizierung von Hinterbliebenenbezügen enthält.

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