Rechtsprechung
VG Berlin, 12.11.2013 - 11 K 478.12 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,33751) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 1 StGebO, § 6a StVG
Rechtswidrige Gebührenerhebung für Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II bei Halterwechsel - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- berlin.de (Pressemitteilung)
Keine doppelte Gebühr für Umschreibung eines PKW nach Umzug
- Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)
Keine doppelte Gebühr für Umschreibung eines PKW nach Umzug
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Keine doppelte Gebühr für Umschreibung eines PKW nach Umzug
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine doppelte Gebühr für Umschreibung eines PKW nach Umzug
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Keine doppelte Umzugsgebühr bei Umschreibung eines Kfz
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Keine doppelte Gebühr für Umschreibung eines PKW nach Umzug - Bei Umschreibung eines Fahrzeugs aus anderem Zulassungsbezirk darf keine zusätzliche Gebühr für Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung erhoben werden
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 06.11.2012 - 2 BvL 51/06
Berliner Rückmeldegebühr iHv 100 DM bzw 51,13 Euro gem § 2 Abs 8 S 2 HSchulG BE …
Auszug aus VG Berlin, 12.11.2013 - 11 K 478.12
Eine solche über den Wortlaut und die Systematik hinausgehende, den Gebührenpflichtigen zusätzlich belastende Auslegung wäre zudem nicht mit den aus dem Rechtsstaatsprinzip gemäß Art. 20 Abs. 3 GG folgenden Grundsätzen der Normenklarheit und Normenwahrheit zu vereinbaren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. November 2012 - 2 BvL 51/06 und 2 BvL 52/06 - juris, Rdnr. 63).