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   FG Düsseldorf, 26.03.2009 - 11 K 508/06 E   

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https://dejure.org/2009,12933
FG Düsseldorf, 26.03.2009 - 11 K 508/06 E (https://dejure.org/2009,12933)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.03.2009 - 11 K 508/06 E (https://dejure.org/2009,12933)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. März 2009 - 11 K 508/06 E (https://dejure.org/2009,12933)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Verfristung einer Klagefrist im Steuerrecht i.F.d. Übermittlung des Verwaltungsakts mittels Telefax; Zeitpunkt der Bekanntgabe eines elektronisch übermittelten Verwaltungsakts; Steuerliche Berücksichtigung der Verluste aus ...

  • Judicialis

    AO § 122 Abs. 2a; ; EStG § 20 Abs. 1; ; FGO § 56 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Verfristung einer Klagefrist im Steuerrecht i.F.d. Übermittlung des Verwaltungsakts mittels Telefax - Verwaltungsakt; Computerfax; Zeitpunkt der Bekanntgabe; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Liebhaberei; Stille ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Verfristung einer Klagefrist im Steuerrecht i.F.d. Übermittlung des Verwaltungsakts mittels Telefax

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bekanntgabe eines per Computerfax übermittelten Verwaltungsakts

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Bekanntgabe eines per Computerfax übermittelten VA

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Einspruchsfrist: Wie wird bei Bekanntgabe eines Verwaltungsakts mittels Telefax gerechnet?

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 1078
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Saarland, 15.07.2003 - 1 K 347/00

    Gestaltungsmissbrauch bei Umwandlung einer Darlehensforderung in Einlage bei

    Auszug aus FG Düsseldorf, 26.03.2009 - 11 K 508/06
    Damit war aus Sicht des Klägers vor dem Hintergrund, dass jede wirtschaftliche Beteiligung ein gewisses Wagnis beinhaltet, die Lage der GmbH in den Streitjahren nicht so aussichtslos, dass von vornherein nur die Entstehung weiterer Verluste erkennbar gewesen wäre (vgl. insoweit FG Saarland, Urteil vom 15. Juli 2003 1 K 347/00, EFG 2003, 1430).
  • FG Niedersachsen, 20.08.1991 - VI 255/89

    Einkommensteuer; Gaststätte als Liebhaberei

    Auszug aus FG Düsseldorf, 26.03.2009 - 11 K 508/06
    Der Gedanke der Betriebsübergabe an die nachrückende Generation kann nur im umgekehrten Fall die Annahme im Bereich der Lebensführung liegender persönlicher Gründe rechtfertigen, nämlich wenn ein über lange Zeit hinweg Verluste ausweisender Betrieb vom Inhaber auch weiterhin aufrechterhalten bleiben soll, um ihn in Wahrung der Familientradition auf die Kinder übertragen zu können (vgl. hierzu Niedersächsisches FG, Urteil vom 20. August 1991 VI 255/89, EFG 1992, 329).
  • BFH, 08.07.1998 - I R 17/96

    Bekanntgabe von Einspruchsentscheidungen per Telefax

    Auszug aus FG Düsseldorf, 26.03.2009 - 11 K 508/06
    Die Zugangsvermutung des § 122 Absatz 2 Nr. 1 AO gilt hier nicht, da die Telefax-Bekanntgabe keine Postübermittlung darstellt (BFH/NV 1999, 242, BStBl II 99, 48; Tipke-Kruse § 122 AO Rz. 48).
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