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   FG Münster, 28.01.2011 - 11 K 626/10 Kg   

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https://dejure.org/2011,15298
FG Münster, 28.01.2011 - 11 K 626/10 Kg (https://dejure.org/2011,15298)
FG Münster, Entscheidung vom 28.01.2011 - 11 K 626/10 Kg (https://dejure.org/2011,15298)
FG Münster, Entscheidung vom 28. Januar 2011 - 11 K 626/10 Kg (https://dejure.org/2011,15298)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 63 Abs. 1 Satz 3
    Verlust des Kindergeldanspruchs bei vorübergehender Übersiedlung des Kindes nach Mexiko

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeld: - Verlust des Kindergeldanspruchs bei vorübergehender Übersiedlung des Kindes nach Mexiko

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindergeld für ein im außereuropäischen Ausland schulpflichtiges Kind

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 15.05.2009 - III B 209/08

    Kindergeld nach Versetzung ins Ausland: von den Eltern abweichender Wohnsitz

    Auszug aus FG Münster, 28.01.2011 - 11 K 626/10
    Lebt ein ins Ausland versetzter Deutscher dort mit seiner Familie, zwingt dies nicht zu der Annahme, dass sein inländischer Wohnsitz auch Wohnsitz der Kinder ist (vgl. BFH-Beschluss vom 15.05.2009 III B 209/08, Sammlung nicht amtlich veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2009, 1630).
  • BFH, 28.01.2010 - III B 33/09

    Wohnsitz eines in der Türkei studierenden Kindes

    Auszug aus FG Münster, 28.01.2011 - 11 K 626/10
    Da das Einkommensteuerrecht durch dieses Prinzip (§ 1 Abs. 1 Satz 1 EStG) geprägt ist, ist die Abgrenzung des begünstigten Personenkreises danach, wo die Kinder ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, nicht sachwidrig (ständige Rechtsprechung, vgl. unter anderem BFH-Urteil vom 23.11.2000 VI R 165/99, BStBl. II 2001, 279 sowie unter anderem Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 05.02.2009 7 K 2123/2007 EFG 2009, 844, bestätigt durch Beschluss des BFH vom 28.01.2010 III B 33/09, BFH/NV 2010, 829).
  • FG Nürnberg, 05.02.2009 - 7 K 2123/07

    Kein Anspruch auf Kindergeld für ein in der Türkei zu Schule gehendes Kind -

    Auszug aus FG Münster, 28.01.2011 - 11 K 626/10
    Da das Einkommensteuerrecht durch dieses Prinzip (§ 1 Abs. 1 Satz 1 EStG) geprägt ist, ist die Abgrenzung des begünstigten Personenkreises danach, wo die Kinder ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, nicht sachwidrig (ständige Rechtsprechung, vgl. unter anderem BFH-Urteil vom 23.11.2000 VI R 165/99, BStBl. II 2001, 279 sowie unter anderem Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 05.02.2009 7 K 2123/2007 EFG 2009, 844, bestätigt durch Beschluss des BFH vom 28.01.2010 III B 33/09, BFH/NV 2010, 829).
  • BFH, 19.03.1997 - I R 69/96

    Beibehaltung des inländischen Wohnsitzes bei Auslandstätigkeit

    Auszug aus FG Münster, 28.01.2011 - 11 K 626/10
    Neben dem Innehaben einer Wohnung setzt der Wohnsitzbegriff zusätzlich Umstände voraus, die darauf schließen lassen, dass die Wohnung beibehalten und als solche künftig benutzt wird (vgl. BFH-Urteil vom 19.03.1997 I R 69/96, BStBl. II 1997, 447).
  • BFH, 23.11.2000 - VI R 165/99

    Kindergeld bei ausländischem Schulbesuch

    Auszug aus FG Münster, 28.01.2011 - 11 K 626/10
    Da das Einkommensteuerrecht durch dieses Prinzip (§ 1 Abs. 1 Satz 1 EStG) geprägt ist, ist die Abgrenzung des begünstigten Personenkreises danach, wo die Kinder ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, nicht sachwidrig (ständige Rechtsprechung, vgl. unter anderem BFH-Urteil vom 23.11.2000 VI R 165/99, BStBl. II 2001, 279 sowie unter anderem Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 05.02.2009 7 K 2123/2007 EFG 2009, 844, bestätigt durch Beschluss des BFH vom 28.01.2010 III B 33/09, BFH/NV 2010, 829).
  • BFH, 23.11.2000 - VI R 107/99

    Kindergeld bei Auslandsstudium

    Auszug aus FG Münster, 28.01.2011 - 11 K 626/10
    Sie bedeuten daher kein "zwischenzeitliches Wohnen" in der bisherigen Wohnung (vgl. BFH-Urteil vom 23.11.2000 VI R 107/99, BStBl. II 2001, 297).
  • BFH, 22.04.1994 - III R 22/92

    Ausbildungsfreibetrag für ausländisches Kind

    Auszug aus FG Münster, 28.01.2011 - 11 K 626/10
    In dieser zur objektiven Eignung hinzutretenden subjektiven Bestimmung liegt der Unterschied zwischen dem bloßen Aufenthaltnehmen in einer Wohnung und dem Wohnsitz (vgl. BFH-Urteil vom 22.04.1994 III R 22/92, BStBl. II 1994, 887).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvL 50/92

    Elternunabhängige Ausbildungsförderung

    Auszug aus FG Münster, 28.01.2011 - 11 K 626/10
    Im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit unterliegt die Abgrenzung der begünstigten Personenkreise der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 10.11.1998 I BvL 50/92, BVerfGE 99, 165 ff.).
  • FG Düsseldorf, 28.04.1999 - 14 K 613/98

    Rechtmäßigkeit eines Kindergeldbescheids; Erfordernis des Wohnsitzes in EU oder

    Auszug aus FG Münster, 28.01.2011 - 11 K 626/10
    Kinder teilen zwar grundsätzlich den Wohnsitz der Eltern, solange sie sich noch nicht persönlich und wirtschaftlich vom Elternhaus gelöst haben (vgl. Urteil des FG Düsseldorf vom 28.04.1999 14 K 613/98 Kg, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1999 716).
  • BFH, 27.08.2010 - III B 30/09

    Kindergeldschädlicher Auslandswohnsitz von minderjährigen Kindern

    Auszug aus FG Münster, 28.01.2011 - 11 K 626/10
    Minderjährige Kinder können vielmehr bei einem längerfristigen Schulbesuch im Ausland abweichend von ihren Eltern ihren inländischen Wohnsitz aufgeben und einen eigenständigen Wohnsitz im Ausland begründen (vgl. BFH-Beschluss vom 27.08.2010 III B 30/09 BFH/NV 2010, 2272).
  • BVerfG, 05.11.1986 - 1 BvR 1108/86
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