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   FG Köln, 23.11.1994 - 11 K 6580/93   

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FG Köln, 23.11.1994 - 11 K 6580/93 (https://dejure.org/1994,30384)
FG Köln, Entscheidung vom 23.11.1994 - 11 K 6580/93 (https://dejure.org/1994,30384)
FG Köln, Entscheidung vom 23. November 1994 - 11 K 6580/93 (https://dejure.org/1994,30384)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1995, 690
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 17.12.2014 - 2 BvR 278/11

    Staatliche Anerkennung der Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft abhängig

    Demgegenüber darf nach der Gegenauffassung einer auf Wohnsitz und Abstammung gestützten Mitgliedschaftsregelung nicht die staatliche Anerkennung versagt werden (BVerwGE 21, 330 ; VG Frankfurt a.M., Urteil vom 12. August 1982 - I/3 E 739/81 -, KirchE 20, 97 ; FG Köln, Urteil vom 23. November 1994 - 11 K 6580/93 -, EFG 1995, 690; Hammer, Rechtsfragen der Kirchensteuer, 2002, S. 281; Kapischke, ZevKR 50 , S. 112 ; im Ergebnis ebenso Hammer, Rechtsfragen der Kirchensteuer, 2002, S. 281 f. Fn. 123; Isensee, JuS 1980 S. 94 ; Demel, Gebrochene Normalität, 2011, S. 236; mit Bedenken Säcker, Anmerkung zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. März 1971 - 1 BvR 744/67 -, DVBl 1971, S. 553 ; zuvor noch Säcker, BayVBl 1970, S. 314 ).
  • FG Köln, 06.02.2002 - 11 K 3900/99

    Festsetzung israelitischer Kultussteuer als besonderer Kirchensteuer neben der

    Schließlich könnte entgegen der Auffassung der Beklagten dem Beitrittsgesuch des Jahres 1992 keine Rückwirkung auf das Streitjahr 1989 beigemessen werden (vgl. zur Klage wegen Kultussteuer 1992 Senatsurteil vom 23.11.1994 11 K 6580/93), da eine religiöse Zuwendung auf einem kurzzeitig gefaßten Entschluß beruhen könne.

    Als Bemerkung des Vorstandes ist ein Hinweis vom 06.05.1993 beigefügt, wonach der Ehemann "noch kein Mitglied werden" will (vgl. Senatsurteil vom 23.11.1994 11 K 6580/93 wegen Kultussteuer 1992 der Klägerin, Seite 4).

  • FG Köln, 25.06.1997 - 11 K 4849/95

    Festsetzung der Kirchensteuer (KiSt, hier: israelitischer Kultussteuer); Hemmung

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