Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 29.05.2008 - 11 K 69/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,11578
FG Niedersachsen, 29.05.2008 - 11 K 69/06 (https://dejure.org/2008,11578)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.05.2008 - 11 K 69/06 (https://dejure.org/2008,11578)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. Mai 2008 - 11 K 69/06 (https://dejure.org/2008,11578)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,11578) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Keine verfassungskonforme Auslegung von § 16 Abs. 2 Satz 1 EStG zur Vermeidung einer doppelten steuerlichen Erfassung des Vermögenszuwachses beim Erben sowohl bei der Erbschaft- als auch bei der Einkommensteuer

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Höhe eines Aufgabegewinns bei Einkünften aus Gewerbebetrieb; Verfassungskonforme Auslegung von § 16 Abs. 2 S. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) zur Vermeidung einer doppelten steuerlichen Erfassung des Vermögenszuwachses beim Erben sowohl bei der Erbschaft als auch bei der ...

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 16 Abs. 2 Satz 1; EStG § 16 Abs. 3
    Doppelte steuerliche Erfassung; Vermögenszuwachs; Erbe; - Doppelte steuerliche Erfassung des Vermögenszuwachses beim Erben durch Erbschaft- und Einkommensteuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Doppelte steuerliche Erfassung des Vermögenszuwachses beim Erben durch Erbschaft- und Einkommensteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Höhe eines Aufgabegewinns bei Einkünften aus Gewerbebetrieb; Verfassungskonforme Auslegung von § 16 Abs. 2 S. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) zur Vermeidung einer doppelten steuerlichen Erfassung des Vermögenszuwachses beim Erben sowohl bei der Erbschaft als auch bei der ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 346
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • FG Hessen, 26.04.2005 - 13 K 1460/02

    Steuerermäßigung; Erbschaftsteuer; Zinsen; Doppelbelastung; Anrechnung;

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.05.2008 - 11 K 69/06
    Eine Aufhebung dieser Billigkeitsvorschrift hielt der Gesetzgeber aus Vereinfachungsgründen für vertretbar (siehe zur Verfassungsfähigkeit der Aufhebung des § 35 EStG a.F. Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 26. April 2005 13 K 1460/02, juris, sowie Wendt in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG, § 35 a.F. Anm. 6).
  • BVerfG, 08.01.1999 - 1 BvL 14/98

    Gerichtliche Vorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Grunderwerbsteuer ist

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.05.2008 - 11 K 69/06
    Der erkennende Senat stimmt zudem mit der Auffassung des Beklagten überein, nach der die von dem Gesetzgeber erkannte und hingenommene Doppelbelastung noch dem diesem durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zugebilligten weiten Gestaltungsspielraum (BVerfG-Beschluss vom 8. Januar 1999 1 BvL 14/98, BStBl II 1999, 152) unterfällt, so dass ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 GG nicht vorliegt.
  • BFH, 07.12.1990 - X R 72/89

    Steuerermäßigung des § 35 EStG nur für Einkünfte, die beim Erblasser noch nicht

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.05.2008 - 11 K 69/06
    28 Der Bundesfinanzhof (BFH), dem sich der erkennende Senat in dieser Frage anschließt, hat wiederholt zu der Frage des Nebeneinanders von Erbschaft- und Einkommensteuer Stellung genommen und jeweils entschieden, dass diese wegen ihrer unterschiedlichen Besteuerungsgegenstände grundsätzlich kumulativ nebeneinander erhoben werden können (z.B. BFH-Urteile vom 9. August 1983 VIII R 35/80, BStBl II 1984, 27; vom 9. September 1988 III R 191/84, BStBl II 1989, 9; vom 7. Dezember 1990 X R 72/89, BStBl II 1991, 350; BFH-Beschluss vom 5. August 1992 II B 170/91, BFH/NV 1993, 371).
  • BFH, 06.12.1989 - II B 70/89

    Abweisung der Beschwerde manges grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.05.2008 - 11 K 69/06
    Durch das erbschaftsteuerrechtliche strenge Stichtagsprinzip wird die - auf diesen "übergehenden Einkünften" lastende - latente Einkommensteuer im Rahmen der Erbschaft- oder Schenkungsteuer zum anderen nicht berücksichtigt (z.B. BFH-Beschlüsse vom 16. August 2006 II B 144/05, BFH/NV 2006, 2261; vom 6. Dezember 1989 II B 70/89, BFH/NV 1990, 643, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 16.08.2006 - II B 144/05

    Latente ESt keine Nachlassverbindlichkeit

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.05.2008 - 11 K 69/06
    Durch das erbschaftsteuerrechtliche strenge Stichtagsprinzip wird die - auf diesen "übergehenden Einkünften" lastende - latente Einkommensteuer im Rahmen der Erbschaft- oder Schenkungsteuer zum anderen nicht berücksichtigt (z.B. BFH-Beschlüsse vom 16. August 2006 II B 144/05, BFH/NV 2006, 2261; vom 6. Dezember 1989 II B 70/89, BFH/NV 1990, 643, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 05.08.1992 - II B 170/91

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage der Berücksichtigung einer möglichken

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.05.2008 - 11 K 69/06
    28 Der Bundesfinanzhof (BFH), dem sich der erkennende Senat in dieser Frage anschließt, hat wiederholt zu der Frage des Nebeneinanders von Erbschaft- und Einkommensteuer Stellung genommen und jeweils entschieden, dass diese wegen ihrer unterschiedlichen Besteuerungsgegenstände grundsätzlich kumulativ nebeneinander erhoben werden können (z.B. BFH-Urteile vom 9. August 1983 VIII R 35/80, BStBl II 1984, 27; vom 9. September 1988 III R 191/84, BStBl II 1989, 9; vom 7. Dezember 1990 X R 72/89, BStBl II 1991, 350; BFH-Beschluss vom 5. August 1992 II B 170/91, BFH/NV 1993, 371).
  • BFH, 09.09.1988 - III R 191/84

    1. Ein ursprünglich angeordneter Vorläufigkeitsvermerk gem. § 165 AO bleibt auch

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.05.2008 - 11 K 69/06
    28 Der Bundesfinanzhof (BFH), dem sich der erkennende Senat in dieser Frage anschließt, hat wiederholt zu der Frage des Nebeneinanders von Erbschaft- und Einkommensteuer Stellung genommen und jeweils entschieden, dass diese wegen ihrer unterschiedlichen Besteuerungsgegenstände grundsätzlich kumulativ nebeneinander erhoben werden können (z.B. BFH-Urteile vom 9. August 1983 VIII R 35/80, BStBl II 1984, 27; vom 9. September 1988 III R 191/84, BStBl II 1989, 9; vom 7. Dezember 1990 X R 72/89, BStBl II 1991, 350; BFH-Beschluss vom 5. August 1992 II B 170/91, BFH/NV 1993, 371).
  • BFH, 09.08.1983 - VIII R 35/80

    Schuldzinsen - Schenkungsteuer - Finanzierung der Schenkungsteuer - Erwerb von

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.05.2008 - 11 K 69/06
    28 Der Bundesfinanzhof (BFH), dem sich der erkennende Senat in dieser Frage anschließt, hat wiederholt zu der Frage des Nebeneinanders von Erbschaft- und Einkommensteuer Stellung genommen und jeweils entschieden, dass diese wegen ihrer unterschiedlichen Besteuerungsgegenstände grundsätzlich kumulativ nebeneinander erhoben werden können (z.B. BFH-Urteile vom 9. August 1983 VIII R 35/80, BStBl II 1984, 27; vom 9. September 1988 III R 191/84, BStBl II 1989, 9; vom 7. Dezember 1990 X R 72/89, BStBl II 1991, 350; BFH-Beschluss vom 5. August 1992 II B 170/91, BFH/NV 1993, 371).
  • FG Bremen, 05.12.2018 - 1 K 93/18

    Übertragung eines verpachteten Hotelgrundstücks vom Vater auf die Kinder unter

    Werden bei einer unentgeltlichen Übertragung die stillen Reserven im Zeitpunkt der Übertragung beim Übertragenden nicht aufgedeckt, gehen sie auf den Rechtsnachfolger über, der an die Buchwerte des Rechtsvorgängers gebunden ist (vgl. Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 29. Mai 2008 11 K 69/06, EFG 2009, 346 Rn. 23).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht