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VG Karlsruhe, 12.04.2010 - 11 K 735/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Rechtsanwaltsvergütung bei Verwaltungsverfahren mit anschließendem Vorverfahren
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Höhe der Gebühr eines bereits in einem vorausgegangenen Verwaltungsverfahren tätig gewordenen Rechtsanwalts für ein der Nachprüfung eines Verwaltungsakts dienenden Verwaltungsverfahrens
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Rechtsanwaltsvergütung bei Verwaltungsverfahren mit anschließendem Vorverfahren
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 29.09.2009 - X ZB 1/09
Gebührenanrechnung im Nachprüfungsverfahren
Auszug aus VG Karlsruhe, 12.04.2010 - 11 K 735/10
Auf den Streit, inwieweit diese Vorschrift bei sogenannten Altfällen heranzuziehen ist und ob der Bestimmung lediglich klarstellende oder eine weitergehende Bedeutung zukommt, kommt es nicht an (vgl. dazu zuletzt etwa Bay. VGH, Beschluss vom 23.02.2010 - 4 C 10.152 -, juris; siehe ferner BGH, Beschluss vom 02.09.2009 - II ZB 35/07 -, NJW 2009, 3101; Beschluss vom 29.09.2009 - X ZB 1/09 -, NJW 2010, 76). - BGH, 02.09.2009 - II ZB 35/07
Notwendigkeit der Festsetzung einer Verfahrensgebühr i.F.d. Entstehens für den …
Auszug aus VG Karlsruhe, 12.04.2010 - 11 K 735/10
Auf den Streit, inwieweit diese Vorschrift bei sogenannten Altfällen heranzuziehen ist und ob der Bestimmung lediglich klarstellende oder eine weitergehende Bedeutung zukommt, kommt es nicht an (vgl. dazu zuletzt etwa Bay. VGH, Beschluss vom 23.02.2010 - 4 C 10.152 -, juris; siehe ferner BGH, Beschluss vom 02.09.2009 - II ZB 35/07 -, NJW 2009, 3101; Beschluss vom 29.09.2009 - X ZB 1/09 -, NJW 2010, 76). - VGH Bayern, 23.02.2010 - 4 C 10.152
Zur Anwendung der Neuregelung des § 15a RVG auf sogen. Altfälle - Anrechnung der …
Auszug aus VG Karlsruhe, 12.04.2010 - 11 K 735/10
Auf den Streit, inwieweit diese Vorschrift bei sogenannten Altfällen heranzuziehen ist und ob der Bestimmung lediglich klarstellende oder eine weitergehende Bedeutung zukommt, kommt es nicht an (vgl. dazu zuletzt etwa Bay. VGH, Beschluss vom 23.02.2010 - 4 C 10.152 -, juris; siehe ferner BGH, Beschluss vom 02.09.2009 - II ZB 35/07 -, NJW 2009, 3101; Beschluss vom 29.09.2009 - X ZB 1/09 -, NJW 2010, 76). - VGH Bayern, 03.12.2003 - 1 N 01.1845
Auszug aus VG Karlsruhe, 12.04.2010 - 11 K 735/10
Die dem Antragsgegner zu erstattenden Kosten werden daher auf insgesamt 2.316,80 Euro festgesetzt; von der Übertragung der Neufassung des Kostenfestsetzungsbeschlusses auf den Urkundsbeamten (vgl. zu dieser Möglichkeit nach § 173 VwGO i.V.m. § 573 Abs. 1 Satz 3, § 572 Abs. 3 ZPO Bay. VGH, Beschluss vom 03.12.2003 - 1 N 01.1845 -, NVwZ-RR 2004, 309;… Happ, in Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, § 165 Rn. 9) wird abgesehen.
- FG Sachsen-Anhalt, 12.06.2013 - 5 KO 314/13
Kostenerstattung: Verringerte Geschäftsgebühr bei vorausgegangener Vertretung im …
Die von dem Erinnerungsgegner angeführte Vorschrift ist schon der Sache nach nicht anwendbar, denn die im Streit stehende Regelung der Nr. 2301 VV RVG ist keine Anrechnungsvorschrift im Sinne des § 15a RVG [VG Karlsruhe, Beschluss vom 12. April 2010 - 11 K 735/10 - juris (RdNr. 6); Teubel , in: Mayer/Kroiß, RVG, 5. Auflage, Baden-Baden 2012, Nr. 2301 VV RdNr. 3].