Weitere Entscheidung unten: FG Düsseldorf, 16.10.2001

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   FG Düsseldorf, 31.01.2002 - 11 K 850/99 BG   

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https://dejure.org/2002,4960
FG Düsseldorf, 31.01.2002 - 11 K 850/99 BG (https://dejure.org/2002,4960)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.01.2002 - 11 K 850/99 BG (https://dejure.org/2002,4960)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. Januar 2002 - 11 K 850/99 BG (https://dejure.org/2002,4960)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Bewertungsrechtliche Ausgestaltung der Feststellung des Wertes eines mit einer Tankstelle bebauten Grundstücks; Ausgestaltung einer gesonderten Feststellung eines Grundstückswerts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bedarfsbewertung; Bebautes Grundstück; Tankstelle; Gebäude; Verkaufsraum; Aufenthaltsraum; Pachtzins; Bedarfsbewertung; Verkehrswertüberschreitung - Bedarfsbewertung bei einem mit einer Tankstelle bebauten Grundstück

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bedarfsbewertung bei einem mit einer Tankstelle bebauten Grundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 802
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • FG Düsseldorf, 20.06.2001 - 11 K 2119/99

    Reduzierung des Grundstückswertes auf den gemeinen Wert

    Auszug aus FG Düsseldorf, 31.01.2002 - 11 K 850/99
    Eine derartige Öffnungsklausel ist nach Ansicht des Senates in den Fällen geboten, in denen § 148 Abs. 1 Satz 1 BewG ansonsten wegen Verstoßes gegen das verfassungsrechtlich garantierte Übermaßverbot verfassungswidrig wäre (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 20. Juni 2001 11 K 2119/99 BG, Revision eingelegt, Az. des BFH: II R 45/01).
  • BFH, 14.11.1975 - III R 150/74

    Gebäudeeigenschaft - Autowaschanlage - Voraussetzungen der Bewertung als Gebäude

    Auszug aus FG Düsseldorf, 31.01.2002 - 11 K 850/99
    Es genügt, wenn das Bauwerk so beschaffen ist, dass Menschen darin arbeiten können, wie z. B. in einen Tankwärterhaus mit Verkaufs.- und Aufenthaltsraum, wie es sich auf dem streitigen Grundstück befindet, (vgl. BFH vom 30.11.1955, II R 41/55, BStBl III 1956, 21) oder in einer Autowaschhalle (vgl. BFH vom 14.11.1975, III R 150/74, BStBl II 1976, 198; FG Berlin vom 06.09.1993, IV 303/90, EFG 1994, 4).
  • BFH, 05.05.2004 - II R 45/01

    Bedarfsbewertung bei einem erbbaurechtsbelasteten Grundstück

    Auszug aus FG Düsseldorf, 31.01.2002 - 11 K 850/99
    Eine derartige Öffnungsklausel ist nach Ansicht des Senates in den Fällen geboten, in denen § 148 Abs. 1 Satz 1 BewG ansonsten wegen Verstoßes gegen das verfassungsrechtlich garantierte Übermaßverbot verfassungswidrig wäre (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 20. Juni 2001 11 K 2119/99 BG, Revision eingelegt, Az. des BFH: II R 45/01).
  • FG Berlin, 06.09.1993 - IV 303/90
    Auszug aus FG Düsseldorf, 31.01.2002 - 11 K 850/99
    Es genügt, wenn das Bauwerk so beschaffen ist, dass Menschen darin arbeiten können, wie z. B. in einen Tankwärterhaus mit Verkaufs.- und Aufenthaltsraum, wie es sich auf dem streitigen Grundstück befindet, (vgl. BFH vom 30.11.1955, II R 41/55, BStBl III 1956, 21) oder in einer Autowaschhalle (vgl. BFH vom 14.11.1975, III R 150/74, BStBl II 1976, 198; FG Berlin vom 06.09.1993, IV 303/90, EFG 1994, 4).
  • BFH, 02.07.2004 - II R 9/02

    Bewertung des Sachleistungsanspruchs eines Vermächtnisnehmers auf Übertragung

    Das Finanzgericht (FG) war mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 802 veröffentlichten Urteil der Ansicht, die Bewertung sei zu Recht gemäß § 148 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 BewG erfolgt, weil die Bauwerke Gebäude auf fremdem Grund und Boden seien.
  • FG Rheinland-Pfalz, 22.06.2004 - 2 K 2833/02

    Grundbesitzwert eines Badeparks mit Schallschutzvorrichtungen und Elektrizitäts-

    Die Klägerin erwidert hierauf unter Hinweis auf zwei in EFG 2001, S. 1103 ff und in EFG 2002, S. 802 ff abgedruckte Entscheidungen des FG Düsseldorf., die Auffassung des Beklagten, eine Vermietung sei nur dann gegeben, wenn dem Mieter eine bestimmte nur ihm zur Verfügung stehende Fläche unter Ausschluss anderer zum Gebrauch überlassen werde, sei auf eine Rechtsprechung des BFH zurück zu führen, die zu § 4 Nr. 12 Umsatzsteuergesetz ergangen sei und die die Abgrenzung eines Mietvertrages von einem Verwahrungsvertrag bzw. atypischen Gebrauchsüberlassungsvertrag zum Gegenstand gehabt habe.
  • FG Rheinland-Pfalz, 20.11.2002 - 3 K 2209/00

    Grundbesitzwert eines bebauten Grundstücks, für das ein Erbbaurecht bestellt ist;

    Demgegenüber müsse der künftige Empfänger des wertvollen Grundstückes nur den standardisierten (zu niedrigen) Ertragswert ungeachtet des ihm später zufallenden Substanzwertes versteuern (vgl. BFH, Beschluss vom 22. Mai 2002 - II B 173/01, BFH/NV 2002, 1076 ; Fromm, DStR 2000, 1002; Knobel, BewG , § 148 Rz. 17; vgl. dazu auch die Bedenken gegen die - zu § 148 Abs. 1 Satz 2 BewG spiegelbildliche - Regelung des § 148 Abs. 1 Satz 1 BewG in den Urteilen des FG Düsseldorf vom 31. Januar 2002 - 11 K 850/99 BG, EFG 2002, 802 und vom 20. Juni 2001 - 11 K 2119/99 BG, EFG 2001, 1103; vgl. auch den Beschluss des BFH vom 22. Mai 2002 - II R 61/99 zu u.a. § 146 Abs. 1 bis Abs. 8 BewG ).
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   FG Düsseldorf, 16.10.2001 - 11 K 850/99 BG   

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FG Düsseldorf, 16.10.2001 - 11 K 850/99 BG (https://dejure.org/2001,17605)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.10.2001 - 11 K 850/99 BG (https://dejure.org/2001,17605)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Oktober 2001 - 11 K 850/99 BG (https://dejure.org/2001,17605)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de

    Bedarfsbewertung; Verkehrswert; Bebautes Grundstück; Tankstelle; Gebäude; Pachtzins - Maßgeblichkeit des Pachtzinses und Überschreitung des Verkehrwertes bei mit Verkaufs- und Aufenthaltsraum bebautem Tankstellen-Grundstück

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 05.05.2004 - II R 45/01

    Bedarfsbewertung bei einem erbbaurechtsbelasteten Grundstück

    Auszug aus FG Düsseldorf, 16.10.2001 - 11 K 850/99
    Eine derartige öffnungsklausel ist nach Ansicht des Senates in den Fällen geboten, in denen § 148 Abs. 1 Satz 1 BewG ansonsten wegen Verstoßes gegen das verfassungsrechtlich garantierte Übermaßverbot verfassungswidrig wäre (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 20. Juni 2001 11 K 2119/99 BG, Revision eingelegt, Az. des BFH: II R 45/01).
  • BFH, 14.11.1975 - III R 150/74

    Gebäudeeigenschaft - Autowaschanlage - Voraussetzungen der Bewertung als Gebäude

    Auszug aus FG Düsseldorf, 16.10.2001 - 11 K 850/99
    Es genügt, wenn das Bauwerk so beschaffen ist, dass Menschen darin arbeiten können, wie z. B. in einen Tankwärterhaus mit Verkaufs- und Aufenthaltsraum, wie es sich auf dem streitigen Grundstück befindet, (vgl. BFH vom 30.11.1955, II R 41/55, BStBl III 1956, 21) oder in einer Autowaschhalle (vgl. BFH vom 14.11.1975, III R 150/74, BStBl II 1976, 198 ; FG Berlin vom 06.09.1993, IV 303/90, EFG 1994, 4).
  • FG Düsseldorf, 20.06.2001 - 11 K 2119/99

    Reduzierung des Grundstückswertes auf den gemeinen Wert

    Auszug aus FG Düsseldorf, 16.10.2001 - 11 K 850/99
    Eine derartige öffnungsklausel ist nach Ansicht des Senates in den Fällen geboten, in denen § 148 Abs. 1 Satz 1 BewG ansonsten wegen Verstoßes gegen das verfassungsrechtlich garantierte Übermaßverbot verfassungswidrig wäre (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 20. Juni 2001 11 K 2119/99 BG, Revision eingelegt, Az. des BFH: II R 45/01).
  • FG Berlin, 06.09.1993 - IV 303/90
    Auszug aus FG Düsseldorf, 16.10.2001 - 11 K 850/99
    Es genügt, wenn das Bauwerk so beschaffen ist, dass Menschen darin arbeiten können, wie z. B. in einen Tankwärterhaus mit Verkaufs- und Aufenthaltsraum, wie es sich auf dem streitigen Grundstück befindet, (vgl. BFH vom 30.11.1955, II R 41/55, BStBl III 1956, 21) oder in einer Autowaschhalle (vgl. BFH vom 14.11.1975, III R 150/74, BStBl II 1976, 198 ; FG Berlin vom 06.09.1993, IV 303/90, EFG 1994, 4).
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